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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Bodenfunde und Verkauf

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Avatar  Bodenfunde und Verkauf  (Gelesen 9428 mal) 0
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(versteckt)
#45
13. März 2019, um 21:58:45 Uhr

Japp, Eigentum meinte ich natürlich... Das verwechsel ich aber auch immer wieder. Lächelnd

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(versteckt)Themen Schreiber
#46
13. März 2019, um 22:15:38 Uhr

Ich denke, es wird so sein: Ist der Fund von den zuständigen Archis aufgenommen, und als nicht bedeutsam deklariert, wird er zurückgegeben. Das kann doch eigentlich nur bedeuten, das der Fund ins Eigentum übergegangen ist. Eigentum heißt rechtlich, man kann es verkaufen wann man will.

Wenn das so ist, hätte die Denkmalschutzbehörde auch kein Recht, mit der Begründung "Sie verkaufen ihre Funde", eine weitere NFG zu verweigern. Das man dann aus einem anderen, vorgeschobenen Grund keine NFG bekommen würde, steht auf einem anderen Blatt.

Das Denkmalschutzamt unterliegt dem Verwaltungsrecht, da es durch einen "Verwaltungsakt" auf Anträge entscheidet. Lehnt es also eine weitere NFG mit der oben genannten Begründung ab, wäre die Ablehnung, nach meiner Rechtsauffassung rechtswidrig.

Gibt es eine andere Begründung ab, wäre das zumindest verdächtig, auch hier rechtswidrig gehandelt zu haben.


Das ist aber lediglich meine Rechtsauffassung, bedeutet also keine Rechtssicherheit.

Hinzugefügt 13. März 2019, um 22:44:09 Uhr:

Noch etwas: Ich meine nicht die Funde, die von wissenschaftlicher Bedeutung sind. Die also von der Denkmalschutzbehörde einbehalten werden. Hier steht dem Sondengänger eine Belohnung bzw. ein Finderlohn zu. Das ist auch in den einschlägigen Denkmalschutzgesetzen "eindeutig" geregelt. Die Höhe der Entschädigung bestimmt die obere Denkmalschutzbehörde. Ich denke das ist in allen Bundesländern die ein "Schatzregal" haben ähnlich geregelt.

In wie weit das dem BGB (hier sind Fundentschädigungen geregelt) entspricht, weiß ich nicht.

(berichtigt mich wenn ich falsch liege).

Ich meine ausschließlich die Gegenstände, die nach Vorlage bei seinem betreuenden Archäologen, direkt in den Besitz des Sondengängers/Finders übergehen.

« Letzte Änderung: 13. März 2019, um 22:44:09 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#47
13. März 2019, um 22:50:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondenwichtel
In wie weit das dem BGB (hier sind Fundentschädigungen geregelt) entspricht, weiß ich nicht.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Die Denkmalgesetze der meisten Bundesländern hebeln das BGB aus. Traurig

Gruß,
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#48
13. März 2019, um 22:57:39 Uhr

Nein, das kann nicht sein! Nenn mir doch bitte mal ein Bespiel. Aber Morgen erst, bin jetzt zu müde, mache jetzt Feierabend![N8]

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#49
13. März 2019, um 23:16:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondenwichtel
Nein, das kann nicht sein! Nenn mir doch bitte mal ein Bespiel.
Jedes Schatzregal macht das. Als ich mit dem Hobby 2005 begonnen hatte, war ich auch verwundert, dass das "so einfach" geht und dennoch anscheinend verfassungskonform ist.

Gruß,
Günter

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#50
14. März 2019, um 08:16:33 Uhr

Wieder eine der sinnlosen Diskussionen über das Schatzregal, die letztendlich ins Nichts führen.

Jeder ist für sich selbst verantwortlich und jeder Fall ist individuell, allgemeine rechtliche Sicherheit wird es 

nicht geben.

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#51
14. März 2019, um 08:38:27 Uhr

Nein, wir diskutieren hier nicht über das Schatzregal an sich, sondern über den legalen Verkauf von Funden in Bundesländern mit Schatzregal.

Und da sollte es wenigstens innerhalb eines Bundeslandes für alle rechtlich gleich bindende Bestimmungen geben. Warum hier jeder Fall individuell sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.

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(versteckt)Themen Schreiber
#52
14. März 2019, um 08:58:32 Uhr

Guten Morgen,

die Entscheidung ob eine NFG erteilt wird oder nicht, richtet sich nach dem "Einzelfall". Diese Entscheidung darf aber nicht willkürlich ausfallen. Sie muss rechtlich nachvollziehbar sein. So muss auch der "ablehnende" Bescheid, der auf einen Antrag bezüglich einer NFG ergeht, begründet sein. Das ist allgemeines Verwaltungsrecht.

Das ein Beamter einer Denkmalschutzbehörde "willentlich" die Gesetze des BGB verletzt, darf es nicht geben. Das er es manchmal aus "Unkenntnis" macht, bestreite ich nicht.

Genau so wie wir ( ich will erst noch einer werden) Sondengänger den Gesetzen unterworfen sind, so ist es auch jeder Beamter (und gerade die), ob Kommunaler, Bundes, oder Landesbeamter zumindest den Verwaltungsgesetzen unterworfen!

Hinzugefügt 14. März 2019, um 09:24:49 Uhr:

Ich kenne, nicht persönlich, sondern aus einem archäologischen Fachforum, einen Berufsarchäologen, mit dem ich eine lange Diskussion führte, der aus Österreich ist, und der gegen seine Denkmalschutzbehörde zwei mal Klage geführt hatte.

Beide male hat er die Klagen gewonnen.

Jetzt lest mal genau. Der hat sein Amt verklagt, "WEIL SIE IHM ZWEI MAL EINE NFG ERTEILT HABEN. Also nicht verweigert, sondern genehmigt. Ja so etwas gibt es auch.

« Letzte Änderung: 14. März 2019, um 09:24:49 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#53
14. März 2019, um 09:36:47 Uhr

Hi@,

die NFG in Hessen sieht vor, dass bei einem dauerhaften Verbleib der Fundstücke beim Finder diese nicht veräussert - auch durch Dritte - werden dürfen.

Gruß

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(versteckt)Themen Schreiber
#54
14. März 2019, um 09:41:16 Uhr

Ah Ok,

kannst Du mir bitte den § nennen unter dem ich das nachlesen kann.

Danke Dir.

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#55
14. März 2019, um 09:42:05 Uhr

Was sich aus der Eingangsfrage dieses Trööts so alles entwickeln kann... Peinlich

Ich verkaufe meine Funde gar nicht. Viel zu schade, der ideelle Wert ist viel höher! Ist doch einfach cool ne 300 Jahre alte Münze zu finden und darüber zu "hirnen" wer die wohl unter welchen Umständen verloren haben mag!

Außerdem ist bisher nix "wertvolles" (in Euronen gemessen) dabei. Denn: Selbst wenn man einen Silbertaler von 16XX findet: Der Preis den man auf einschlägigen Münz-Handels-Seiten im www. findet ist der Verkaufspreis des Händlers. Zudem sind das meist keine Bodenfunde und der Zustand entsprechend (deutlich) besser als bei den allermeisten Bodenfunden.

Ein Beispiel: Ein bestimmter Silbertaler kostet dort 500 Euro. Der Händler würde mir im Ankauf aber maximal 250 Euro zahlen. Für nen Bodenfund noch deutlich weniger (je nach Zustand). Wenn man jetzt noch überlegt wie oft man einen Silbertaler findet (nämlich selten bis sehr selten, wenn nicht gar äußerst selten Idee), dann erübrigt sich für mich jegliche Überlegung aus finanziellen Motiven zu suchen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#56
14. März 2019, um 09:49:19 Uhr

Ja genau, so sehe ich das auch. Mich interessiert die Geschichte des Fundes. Ich will aber auch nicht als Blödmann da stehen, wenn mich ein Passant fragt ob ich solche Funde verkaufen darf. Ich will da nicht rumstammeln müssen, weil ich mich nicht auskenne. So entsteht nämlich der Eindruck, Sondengänger sind alle Blöd. Gut tut uns das sicherlich nicht.

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(versteckt)
#57
14. März 2019, um 10:21:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondenwichtel
wenn mich ein Passant fragt ob ich solche Funde verkaufen darf

habe in den letzten 30 Jahren sehr viele Gespräche geführt mit allen möglichen Leuten
die ich beim Sondeln getroffen habe.....so eine Frage gab es noch nie  Zwinkernd

Ansonsten die Diskussionen darüber wie immer leider Sinnlos

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(versteckt)
#58
14. März 2019, um 10:32:11 Uhr

@sondenwichtel
Das steht so in der NFG drin, ob das auch so explizit im DSchGes steht hab ich noch nicht nachgesehn.

Gruß

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(versteckt)Themen Schreiber
#59
14. März 2019, um 10:34:40 Uhr

Danke Dir, dass ist doch mal ein brauchbarer Hinweis!

Hinzugefügt 14. März 2019, um 10:39:04 Uhr:

So, dass wars dann "vorläufig" für mich zu diesem Thema. Ich bedanke mich bei allen, die mir bereitwillig und "sachlich" Auskunft gegeben haben, und nicht versucht haben, mich in eine Schublade zu stecken.

Alles weitere werde ich mit meinem Archäologen besprechen, bei meinem Vorstellungsgespäch. Ich kann nur jedem raten, der sich mit dem Gedanken trägt, eine NFG zu beantragen, sich vorab mit den Gesetzen zu befassen. Unvorbereitet sollte man sich nicht in ein solches Gespräch begeben. 

Ich dachte wenn es "Aktive" Sondengänger nicht wissen, wer soll es denn sonst wissen.

« Letzte Änderung: 14. März 2019, um 10:39:04 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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