[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 „Barbarenschatz“-Finder wegen Unterschlagung angeklagt

Gehe zu:  
Avatar  „Barbarenschatz“-Finder wegen Unterschlagung angeklagt  (Gelesen 15292 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 ... 11 12 13 14 15 16 17 18 19   Nach unten
Offline
(versteckt)
#255
21. August 2014, um 20:56:56 Uhr

Och, lucius....die Gefahr des Buckelns besteht bei mir nicht. Ich musste früher so viel "Strammstehen", dass ich heute nimmer Buckeln kann...... Grinsend

Offline
(versteckt)
#256
22. August 2014, um 17:44:27 Uhr

Wenn ich so einen Scheiß lese, illegal ausgegrabener Schatz. Dann sollen sie uns Genehmigungen ausstellen.

Offline
(versteckt)
#257
22. August 2014, um 17:47:20 Uhr



ÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHHHHHHHHHHHHHH,

gibt es schon ein URTEIL  Kaffee Kaffee Kaffee

Offline
(versteckt)
#258
22. August 2014, um 18:01:01 Uhr

Sehr konstruktiv, buddelmike. Solche Beiträge sind so sinnvoll wie Staeks im Kühlschrank eines Vegetariers.... Zunge

Offline
(versteckt)
#259
22. August 2014, um 18:21:01 Uhr

 Super Applaus gute idee

Offline
(versteckt)
#260
22. August 2014, um 18:56:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi schwingi,


nicht fahrlässig, alles was nach der Ortung mittels Detektor passierte war / ist vorsätzlich geschehen.

Und Vorsatz wird härter bestraft wie fahrlässig.

Gruß CR

Falsch! Nicht die Ortung von Metall ist der Knackpunkt sondern das Handeln nachdem Erkennen was man da
gefunden hat.

Offline
(versteckt)
#261
22. August 2014, um 19:11:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von von
SteiniPlatte und Lucius, die besten Coments seit 3 Seiten. Weiter oben wurde ja geschrieben, dass jemand eine keltische Lanzenspitze abgegeben hat, bzw. seinen Anteil den Archäologen freiwillig überlassen hat.
Wenn es ein Freund von mir gewesen wäre, würde ich ihm raten, vielleicht mal was anderes zu trinken.
Gute Zusammenarbeit beruht ja bekanntlich auf Gegenseitigkeit.

Wenn sie im Museum steht mit dem "Taferl" dran gefunden und gespendet von mir...

Dann können sich tausende das Teil ansehen. Sonst liegt es bei mir in ner Kiste...

Einen "Sauerei" ist eine Zwangseinziehung per Schatzregal und dann das Teil in irgendeinem Keller 
verrotten lassen. Das ist der Skandal.

Ich kann das gut nachvollziehen mit der "Spende" seines Anteils. (Es geht ja vermutlich auch nicht um echte Werte)


Ach ja, wegen der Gegenseitigkeit. Einer muß ja mal anfangen, und ein "Amt" wird das nicht sein. Und so weit ich gelesen hatte hat man ihm doch sogar Flächen angeboten?

Offline
(versteckt)
#262
22. August 2014, um 19:47:37 Uhr

Hi Charlie,

Bevor du meinen Beitrag als falsch bezeichnet solltest du erst mal genau lesen was da steht.

Und übrigens, die Ortung mittels MD war bereits eine Ordnungswidrigkeit da keine Genehmigung vorliegt.
Diese würde auch nur für jung bewegten Boden gelten und dazu gehört Wald nicht.

Das Ausgraben und mitnehmen des Schatzes nachdem ihm bewusst gewesen sein muss, dass der Fund keine Kleinigkeit ist, 
ist einer vorsätzlich begangene Straftat.

Gruß CR

« Letzte Änderung: 22. August 2014, um 19:54:39 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#263
22. August 2014, um 20:01:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Und übrigens, die Ortung mittels MD war bereits eine Ordnungswidrigkeit da keine Genehmigung vorliegt.Diese würde auch nur für jung bewegten Boden gelten und dazu gehört Wald nicht.


Hallo Harry,

das ist denke ich falsch. Einen Detektor schwingen darf man überall bzw. auf jedem Gelände auf dem man legalen Zutritt hat - also inbesondere Wald der im staatlichen Besitz ist. Anders sieht es freilich aus wenn man auch den Zweck verfolgt zu graben ... inwieweit das bloße "Schwenken" bereits eine Nachforschung ist, lässt sich schwer sagen.

Wer sich ohne gültige Fahrerlaubnis in ein Fahrzeug setzt begeht schließlich auch keine Strafttat ... wohl auch nicht wenn er den Zündschlüssel umdreht - freilich sieht es dann anders aus wenn er losfährt.

Dass SPB illegal mit Vorsatz gehandelt hat steht hier wohl aus Frage. Dass das Schwenken eines Detektors aber genehmigungspflichtig ist, fällt in den Bereich der Mythen und Legenden.

Offline
(versteckt)
#264
23. August 2014, um 07:28:34 Uhr

"Wer sich ohne gültige Fahrerlaubnis in ein Fahrzeug setzt begeht schließlich auch keine Strafttat ... wohl auch nicht wenn er den Zündschlüssel umdreht"

Nun genau dies ist eben eigentlich bei euch wie auch hier in der Schweiz nicht so....Oder sagen wir mal dann eben nicht mehr wirklich schwarz weiss und liegt im ermessen....

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/alkohol-am-steuer-darf-man-betrunken-im-auto-uebernachten-a-891706.html


Offline
(versteckt)
#265
23. August 2014, um 07:35:33 Uhr

NÖNÖNÖ, nimmermehr....da bist du glaube ich mit dem Zündschlüssel auf der falschen "Spur". Ist der Zündschlüssel herumgedreht gilt das als "führen eines Fahrzeugs" und somit würdest du im trunkenen Zustand oder ohne Führerschein gegen das Gesetz verstoßen.
Übrigens auch ein verbreiteter Irrglaube, dass es genüge zum "Handylieren" einfach mal rechts ranzufahren....so lange der Motor dabei läuft gilt das wie während der Fahrt... Belehren

Nicht ganz logisch......ist aber so      Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#266
23. August 2014, um 08:07:29 Uhr

" Ich glaube,....." " der Xy hat mal erzählt,..." "Man".... Grübeln

Es gibt ne Menge Gesetze, die dann entsprechend angewendet und ausgelegt werden....
Das lässt sich dann in Urteilen nachlesen.




Offline
(versteckt)
#267
23. August 2014, um 08:38:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
NÖNÖNÖ, nimmermehr....da bist du glaube ich mit dem Zündschlüssel auf der falschen "Spur". Ist der Zündschlüssel herumgedreht gilt das als "führen eines Fahrzeugs" und somit würdest du im trunkenen Zustand oder ohne Führerschein gegen das Gesetz verstoßen.
Übrigens auch ein verbreiteter Irrglaube, dass es genüge zum "Handylieren" einfach mal rechts ranzufahren....so lange der Motor dabei läuft gilt das wie während der Fahrt... Belehren

Nicht ganz logisch......ist aber so Zwinkernd

Mich fafasziniert immer wieder mit welcher Bestimmtheit hier juristische Aussagen getroffen werden. 

Aus eigener Erfahrung:
Telefonieren wärend laufenden Motor am Straßenrand parkend kostete mich 25€ Bußgeld.  Schlafend betrunken vor der Disko ebenfalls mit laufendem Motor... die Polizei glaubte meine Erklärung bezüglich der Heizung und fuhr mich Heim statt mich anzuzeigen. 


 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO): „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 5. 9. 2005 , Az. 1 Ss 92/05: "Das Merkmal des Führens eines Kraftfahrzeuges in § 315c StGB setzt voraus, dass jemand das Fahrzeug willentlich in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung lenkt.

Offline
(versteckt)
#268
23. August 2014, um 08:52:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Thalvur
Mich fafasziniert immer wieder mit welcher Bestimmtheit hier juristische Aussagen getroffen werden.

Nicht nur juristische.
Es scheint ein Phänomen unserer Zeit zu sein, so gut wie Alles kritiklos zu übernehmen und dann auch noch nachzuplappern.....

Offline
(versteckt)
#269
23. August 2014, um 09:15:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Hi Charlie,

Bevor du meinen Beitrag als falsch bezeichnet solltest du erst mal genau lesen was da steht.

Und übrigens, die Ortung mittels MD war bereits eine Ordnungswidrigkeit da keine Genehmigung vorliegt.
Diese würde auch nur für jung bewegten Boden gelten und dazu gehört Wald nicht.

Das Ausgraben und mitnehmen des Schatzes nachdem ihm bewusst gewesen sein muss, dass der Fund keine Kleinigkeit ist,
ist einer vorsätzlich begangene Straftat.

Gruß CR

Hallo CR,

hier geht es um Fundunterschlagung und die beginnt erst mit einem Fund und nicht mit der Suche.

" Das Ausgraben und mitnehmen des Schatzes nachdem ihm bewusst gewesen sein muss, dass der Fund keine Kleinigkeit ist,
ist einer vorsätzlich begangene Straftat."

Auch dies ist nicht ganz korrekt. Unter bestimmten Umständen ist die Mitnahme des Fundes noch keine Unterschlagung, wenn der Finder die Absicht verfolgt den Fund zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben.

Dies trifft hier aber wohl kaum zu bei der Zeitspanne zwischen Fund und Abgabe von den Abgabeumständen mal ganz abgesehen.

Alles andere, ungenehmigte Suche und das Nichtmelden des Fundes fällt unters DschG.

Gruß Charlie


« Letzte Änderung: 23. August 2014, um 09:19:40 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  Prev 1 ... 11 12 13 14 15 16 17 18 19
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor