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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Dortmunder Schatzsucher findet 2100 Jahre alte Keltenmünze

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Avatar  Dortmunder Schatzsucher findet 2100 Jahre alte Keltenmünze  (Gelesen 9022 mal) 0
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#15
08. Februar 2013, um 16:32:16 Uhr

Danke für den Bericht  Zwinkernd
Tobster

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#16
08. Februar 2013, um 17:18:30 Uhr

Haha da ist Schleichwerbung drinnen  Grinsend

Zitat "Die Münze gehört, nachdem die Besitzerin des Grundstücks verzichtet hat, nun Uwe Schmitt und der Wissenschaft. Schmitt dürfte sie zwar verkaufen (geschätzter Wert: ein paar hundert Euro), aber weil sie als Denkmal gilt, muss er sie der Wissenschaft zugänglich halten."

Wer so nen Fund wegen Geld verkaufen würde hat doch ein Rad locker  Idiot



« Letzte Änderung: 08. Februar 2013, um 17:22:09 Uhr von (versteckt) »

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#17
08. Februar 2013, um 17:32:51 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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ist auch noch mal von der JesusMünze berichtet worden .........und nach Interpretio von so nem mitlesenden Vollhorst, wurde auch noch Werbung für Forum gebracht, welches einfach nur abgrundtief böse ist  Peace

vielleicht kann sich mitlesender  Schwachkopf, der sich irgendwelche von SG zerstörten Fundzusammenhänge auf Acker zurecht phantasiert und meint das wir hier bewusst und vorsätzlich rechtliche und gesetzliche Bestimmungen mit Füßen treten würden, mal dazu äußern wieso diese Münze, die anscheinend nicht unter § 17 (3) fällt und wofür dann auch keine Entschädigung in Höhe des Verkehrswert gezahlt werden muss, nicht unter Berücksichtigung der Auflagen von § 10 (1)  an Sonstwen veräußert werden kann  Lächelnd
steht das so in NRW KnebelGenehmigungen oder gibts andere Gründe warum das Archifrauchen es so rüberkommen lässt, als gäbs in NRW schon jetzt fortgeschrittenes Enteignungs- und Bevormundungswesen  Grinsend


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#18
08. Februar 2013, um 17:51:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
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ist auch noch mal von der JesusMünze berichtet worden .........und nach Interpretio von so nem mitlesenden Vollhorst, wurde auch noch Werbung für Forum gebracht, welches einfach nur abgrundtief böse ist  Peace

vielleicht kann sich mitlesender  Schwachkopf, der sich irgendwelche von SG zerstörten Fundzusammenhänge auf Acker zurecht phantasiert und meint das wir hier bewusst und vorsätzlich rechtliche und gesetzliche Bestimmungen mit Füßen treten würden, mal dazu äußern wieso diese Münze, die anscheinend nicht unter § 17 (3) fällt und wofür dann auch keine Entschädigung in Höhe des Verkehrswert gezahlt werden muss, nicht unter Berücksichtigung der Auflagen von § 10 (1)  an Sonstwen veräußert werden kann  Lächelnd
steht das so in NRW KnebelGenehmigungen oder gibts andere Gründe warum das Archifrauchen es so rüberkommen lässt, als gäbs in NRW schon jetzt fortgeschrittenes Enteignungs- und Bevormundungswesen  Grinsend



Ich glaube der Vollhorst bist Du!!!

Hinzugefügt 08. Februar 2013, um 18:01:07 Uhr:

Ach fast vergessen Hallo Leute,

ich glaube das ich es genau richtig gemacht habe und finde das es auch eine schöne Sache für das Forum ist.

Gruß
HAXE

« Letzte Änderung: 08. Februar 2013, um 18:01:07 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#19
08. Februar 2013, um 18:07:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von HAXE
Ich glaube der Vollhorst bist Du!!!

na dann erklär doch mal auf welcher rechtlichen Grundlage die Behauptung mit dem "darf nicht veräußert werden" fußt und wo die Kritik von unserem kommentierenden ForenFan gerechtfertigt ist Cool

aber nette Münze  Super

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#20
08. Februar 2013, um 18:34:32 Uhr

Also zunächst einmal:

 §3
Denkmalliste
(1) Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen; bewegliche Denkmäler sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung oder der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen sie den Vorschriften dieses Gesetzes.

Hiermit müsste diese Münze eingetragen oder vorläufig unter Schutz gestellt werden, damit sie dem Denkmalschutzgesetz NW unterliegt.
Ich nehme an, dies ist bereits geschehen. Münze ist eingetragen:



-> Somit greift

§ 10
Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
(1) Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentumswechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der Unteren Denkmalbehörde anzuzeigen. Die Anzeige eines Pflichtigen befreit den anderen.


Allerdings kann auch gleichzeitig bzw. davor dieser § wirksam werden:

§ 17
Ablieferung
(1) Ein bei einer Grabung oder gelegentlich in oder auf einem Grundstück oder in einem Gewässer entdecktes bewegliches Bodendenkmal ist auf Verlangen gegen Entschädigung (§ 34) abzuliefern.

(2) Das Land [...]  das Recht, die Ablieferung zu verlangen.

(3) Die Ablieferung kann nur verlangt werden, wenn dies zur dauernden Erhaltung des Bodendenkmals erforderlich ist oder wenn das Bodendenkmal so bedeutend ist, daß seine Unterbringung an einer öffentlichen Stelle im öffentlichen Interesse liegt.


Zusammen mit:
§ 34
Entschädigung für bewegliche
Bodendenkmäler
(1) Über den Antrag auf Feststellung der Entschädigung im Falle der Ablieferung (§ 17) entscheidet der Regierungspräsident.

(2) Die Entschädigung bestimmt sich nach dem Verkehrswert des Bodendenkmal





Ich fasse kurz zusammen:
Erst, wenn die Münze eingetragen oder vorläufig unter Schutz gestellt wird, greifen die Denkmalschutzgesetze. Ich nehme an, die Münze wurde eingetragen.

Das DschG greift:
Jetzt kann die Behörde die Ablieferung verlangen und muss dem Finder eine Entschädigung nach dem Verkehrswert = vollen Preis bezahlen. Die Münze wird an einer öffentlichen Stellen untergebracht.
Oder aber: Die Ablieferung wird nicht verlangt, somit kann der Finder gem. §10 die Münze verkaufen, muss den Verkauf bzw. neuen Besitzer aber der Behörde mitteilen.

Folglich wurde im Zeitungsartikel gelogen, oder aber die Behörde hat gelogen, da ein Verkauf eben nicht verboten werden kann, solange die Behörde nicht die Ablieferung verlangt.




Dies natürlich keine Rechtsberatung Zwinkernd




« Letzte Änderung: 08. Februar 2013, um 18:38:55 Uhr von (versteckt) »

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#21
08. Februar 2013, um 18:42:02 Uhr

Ich glaube hier lag ein kleines Missverständnis vor - mit "Vollhorst" war selbstverständlich nicht unser vorbildlich handelnder Haxe gemeint, sondern dieser Typ der diesen Kommentar unter dem Artikel geschrieben hat Zwinkernd

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#22
08. Februar 2013, um 18:42:20 Uhr

Hallo nochmal,
also ich habe die Münze von der Denkmalbehörde wieder bekommen.

1. Ich möchte sie nicht verkaufen.
2. Ich könnte sie aber an ein Museum verkaufen.

Gruß
HAXE

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#23
08. Februar 2013, um 23:27:48 Uhr

Hi HAXE

lass dich nicht beirren, du hast genau richtig gehandelt und das ist lobenswert.
Es gibt halt viele die leider nicht mit den Archäologen zusammenarbeiten können,
oder wollen. Egal ob das jetzt von Seiten der Sondler oder Archäologen kommt.

Meist kommen unnütze Kommentare von denen die nicht wollen. Glaube da liegt oft
auch nur der Neid über eine gute Zusammenarbeit vor.

Ich kann nur sagen Glückwunsch zu der tollen Münze und deiner Zusammenarbeit mit den Archis.

Gruß CR

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#24
09. Februar 2013, um 08:21:05 Uhr

[/font]
Geschrieben von Zitat von HAXE
Hallo nochmal,
also ich habe die Münze von der Denkmalbehörde wieder bekommen.

1. Ich möchte sie nicht verkaufen.
2. Ich könnte sie aber an ein Museum verkaufen.

Gruß
HAXE

Nur so zur Info

Die Münze ist nicht einige Hundert sondern MINDESTENS 2000 Euro Wert.

Toller Fund, gratuliere.

Gruß Arda

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#25
09. Februar 2013, um 09:11:16 Uhr

Guten Morgen,

erst einmal muß ich mich bei Sondengängerübermensch entschuldigen habe da was falsch verstanden.

Ja und zu dem Wert des Schüsselchens kann ich nur sagen ob 800 oder 3000 es hat
für mich einen ganz anderen Wert.

Gruß
HAXE 

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#26
10. Februar 2013, um 15:52:05 Uhr

Na dann darf ich Dir von Dortmunder zu Dortmunder herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Schüsselchen wünschen.
Keltenmünzen zu finden ist schon etwas besonderes, besonders im Dortmunder Raum. Wenn es sich nur um einen Verlustfund handelt schön aber in der Regel sind dort noch mehr zu finden.
Hast Du irgendwelche Siedlungsreste erkennen können ?

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#27
10. Februar 2013, um 16:29:30 Uhr

Glückwunsch zur schönen Münze und derguten Zusammenarbeitmit den Archäologen!


Geschrieben von Zitat von Raketenaugust
..
Zitat: „Regenbogenschüsselchen“ werden die Münzen wahrscheinlich genannt, weil sie beim Pflügen der Felder ans Tageslicht kamen und vom Regen freigespült wurden. Sie gelten daher auch als Ursprung für das Märchen vom Sterntaler.

Das ist doch Quatsch...

Nein ist kein Quatsch sondern der Ursprung des Namen

Nach dem Regen freigewaschen und da Gold nicht anläuft auch gut zu erkennen.


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#28
10. Februar 2013, um 16:51:52 Uhr

Ob der Begriff Regenbogenschüsselchen auf das Märchen Sterntaler zurückgeht, kann ich nicht entscheiden, Zumindest wurden diese Schüsselchen hauptsächlich im südd.Raum gefunden und es heißt im Volksmund hier, " dort wo der Regenbogen runter kommt, kann man diese Schüsselchen finden" darum Regenbogenschüsselchen. Man brachte diese Goldmünzen mit dem Regenbogen in Verbindung. Ganz klar ist aber, daß bei heftigen Gewitteregen diese Münzen freigespühlt wurden und anschließend noch naß, in der darauf folgenden Sonne so richtig strahlten. Somit ist das mit dem Märchen, wohl andere Gegend, auch so gemeint.
Derfla  Winken

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#29
10. Februar 2013, um 17:09:56 Uhr

Offensichtlich sind ja alle mehr oder weniger direkt an dem Fund beteiligten (Sondler, Grundstückseigentümerin, Archäologin) absolut zufrieden damit, wie die "Sache" gelaufen ist.
Nur hier im Forum gibt´s mal wieder Pseudorechtsbelehrungsgeschwurbel und andere Nebenkriegsschauplätze...  :Smiley

Herzlichen Glückwunsch jedenfalls von meiner Seite!

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