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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Sondengänger klagt gegen das LfD Hessen

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Avatar  Sondengänger klagt gegen das LfD Hessen  (Gelesen 3097 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. Juni 2010, um 16:00:16 Uhr

Sondengänger klagt gegen das LfD Hessen
     


<p>Sondengänger und Heimatforscher Michael G. hat im letzten Jahr ein fränkisches Gräberfeld entdeckt und dieses vorschriftsmäßig gemeldet. Nun kam es wie es kommen mußte. Zwischen dem Finder und dem LfD Hessen konnte keine Einigung bezüglich der finanziellen Entschädigung erzielt werden.</p>
<p>Michael G. verweist auf das Entdeckerrecht und beansprucht auch die noch nicht ausgegrabenen Funde. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es zu einem Gerichtsprozess kommen wird dessen Ausgang gravierende Auswirkungen auf alle Sondengänger in Deutschland hat. Neben einigen positiven Punkten birgt die Klage jedoch auch erhebliche Risiken:&nbsp; </p>
<p>Chancen:</p>
<p>-Rechtssicherheit bei der Entdeckung von Schätzen
-Grundlage für Entlohnung/Entschädigung ist geschaffen
-Eventuell kommt es zu einer Entschädingungspraxis nach dem Vorbild von England</p>
<p>Nachteile/Risiken:</p>
<p>-Es könnte die Einführung des Schatzregals in Hessen/NRW/Bayern drohen
-Das Amt vergibt nur noch Genehmigungen, die den völligen Verzicht des Finders an den Funden beinhalten
-Es könnte zu unüberschauberen Ansprüchen ehemaliger Entdecker gegenüber späteren Findern kommen</p>
<p>Der letzte Punkt ist besonders zu beachten! Wenn die Klage Erfolg hat, könnte ein Scherbenleser der z.B. in den 80er Jahren eine Römische Villa entdeckt hat, nun alle bis heute auf dem Areal gemachten Funde beanspruchen. Er müsste&nbsp;das LDA nur bitten eine Aufstellung aller durch Sondengänger gemachten Funde zu erstellen. Auf Basis dieser Liste könnte er dann die Herausgabe der Funde oder eine Entschädigung vom jeweiligen Finder fordern.</p>
<p>Die Sondengänger um Michael G. bemängeln, das sich das LfD&nbsp;in letzten Jahren keine hinreichenden Gedanken über eine Entschädingspraxis für Finder gemacht hat.&nbsp;Man&nbsp;hätte ggf. private Sponsoren&nbsp;und Geldgeber gewinnen können, die in einen Fonds einzahlen, der dann für die&nbsp;Erhaltung und d ..
     

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#1
23. Juni 2010, um 16:17:25 Uhr

und was kann das nun bedeuten ?

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#2
23. Juni 2010, um 17:56:47 Uhr

Schatzregal, steht doch da. Alle Funde müssen abgegeben werden  Zwinkernd !!!

Gruss Mendosa  Smiley

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#3
23. Juni 2010, um 18:27:27 Uhr

Ich glaube der Schuss von Michael G. geht mächtig nach hinten los. Wenn er wirklich die Hälfte des Sammlerwertes aller Funde, die auf diesen Gräberfeld gemacht werden, zugesprochen bekommt, kriegt er zwar einen Batzen Geld, aber Hessen und womöglich auch Bayern und NRW werden schleunigst reagieren, damit so was nicht nochmal passier! Traurig

Viele Grüße,
Günter


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#4
23. Juni 2010, um 18:50:16 Uhr

Das treibt natürlich wieder eine menge Sucher in die Illegalität und die Funde verschwinden wieder ins Nirvana. Die Herren werden es nie verstehen, so viele Funde sind wegen dieser Engstirnigkeit verloren gegangen und wenn das Schatzregal wirklich kommen würde, dann wären noch mehr Funde verloren  Weinen !!!

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#5
23. Juni 2010, um 18:50:39 Uhr

Wenn es vor Gericht geht, kann es auch zu nem Präzedenzfall werden.  Wenn zuviel Öffentlichkeit is geht meistens der Schuss nach hinten los, Behörden reagieren dann auf die für sich einfachste Lösung. Folgedessen wirds dann net mehr soviel ehrliche Finder geben. Das is wie Katz und Maus, wer gewinnt am Ende???

Gruß Nikon

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#6
23. Juni 2010, um 18:53:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich glaube der Schuss von Michael G. geht mächtig nach hinten los. Wenn er wirklich die Hälfte des Sammlerwertes aller Funde, die auf diesen Gräberfeld gemacht werden, zugesprochen bekommt, kriegt er zwar einen Batzen Geld, aber Hessen und womöglich auch Bayern und NRW werden schleunigst reagieren, damit so was nicht nochmal passier! Traurig

Viele Grüße,
Günter


Genau das ist auch passiert, als der Baggerfahrer vom Lübecker Münzschatz geklagt und Recht bekommen hat.

Und schwupp hatten wir das Schatzregal Schweigend

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#7
23. Juni 2010, um 19:01:52 Uhr

Soviel ich weis, hat man Ihm einen Pauschalbetrag angeboten, mit dem war er aber nicht einverstanden.

Gruß
Micha

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#8
24. Juni 2010, um 07:03:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Baron
Soviel ich weis, hat man Ihm einen Pauschalbetrag angeboten, mit dem war er aber nicht einverstanden.

Gruß
Micha

Moin,

nein, Michael wurde kein Pauschalbetrag angeboten.

Ja, der Schuss konnte durchaus nach hinten losgehen, aber warum sollte jemand deshalb nicht darauf bestehen, dass eine Sache so geregelt wird, wie sie der Gesetzgeber vorgesehen hat? Dazu sind doch wohl Gesetze da!

Das LfDH hat aber anscheinend grundsätzlich Probleme damit bestehende Gesetze zu beachten.

Bei unserer Klage z. B. wurden folgende Gesetze nicht beachtet, weswegen es den Prozess (Mythos-Prozess) verloren hat:

§ 23 VerwVerfG, § 39 VerwVerfG, Art. 6 der Hessischen Verfassung, § 21 HDSchG.

Jetzt geht es u. a. um folgende Gesetze:
Art. 3 der Hessischen Verfassung, § 984 BGB, § 39 VerwVerfG die nicht beachtet wurden.

Ich verm. mal, dass das Landesamt den Prozess bewusst in Kauf nimmt um:

1. Ein Schatzregal einführen zu lassen,
2. Das Geld für die Funde, sich direkt vom Ministerium geben zu lassen
3. Um von der eigenen Untätigkeit abzulenken.

Ob sie ein Schatzregal durchbringen hängt davon ab, ob es einen politischen Widerstand Seitens der Sondengänger geben wird. Leider gibt es da ja nur DIGS und  die sind dermaßen "gleichgeschaltet", dass von dort aus kein großer Widerstand zu erwarten ist, obwohl sie sich in ihren Anfängen auch mal gegen das Schatzregal ausgesprochen haben.

Es ist in Deutschland noch nie gelungen einen Sondengängerverband aufzubauen, wie sie in anderen europäischen Ländern, üblich sind (England, Frankreich, Spanien). Wir wissen, dass ein Schatzregal vielleicht als Folge des Prozesses kommen wird. Wir wissen, dass das bestehende SR Ursache dafür ist, dass so wenige Funde gemeldet werden. Würde uns das tatsächlich stören, hätten wir schon lange einen funktionierenden Verband.

Ergo, wir Sondengänger wollen also das Schatzregal, eventuell um eine gute Ausrede zu haben unsere Funde NICHT zu melden!

Viele Grüße

Walter

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#9
24. Juni 2010, um 07:45:25 Uhr

also ich glaube die suchergemeinde währ froh wenn es hier so wie in england ist
solche sache wie mit der nebrascheibe würde es dann auch nicht geben
hier wird man doch  in die kriminelle ecke gedrückt (ist überhaupt noch etwas erlaubt?)
oder zur not die eigenen gesetze nicht eingehalten (willkür)
und ist es nicht so wenn sucher solche funde machen steht dann nicht in der fachliteratur
vom raubgräber endekt?
gruß kelte



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#10
24. Juni 2010, um 08:29:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke


Ja, der Schuss konnte durchaus nach hinten losgehen, aber warum sollte jemand deshalb nicht darauf bestehen, dass eine Sache so geregelt wird

  

Hallo,

..weil das Ergebnis (Euros für "echte" Schatzfinder) in keinem Verhältnis zu den Konsequenzen für ALLE anderen Sondengänger steht, z.B Engel

Natürlich kann jeder, wie in diesem Fall sein Recht einklagen, aber diese Klagerei ständig als "im Sinne des Hobbys" hinzustellen, verstehe ich echt nicht. Huch

Gesamtgesehen, dürfte der Schaden für die Sondengänger anschließend sogar den der Himmelsscheibe locker in den Schatten stellen. Ich denke sogar völlig unabhängig vom Ausgang, bzw Urteil.  Amen

Lieber Walter,
bei allem Respekt..
ständig zu erwähnen selbst Schuld zu sein, nur weil man Vereinsgründungsmuffel ist, machts natürlich einfach einen Schaden abzuwälzen, den man ohne eben diese einzelnen Personen evtl gar nicht hätte.
(nö, ich will auch in keinen Verein, bin aber deshalb zumindest mal aus diesem Grund noch lange nicht krimineller als du  Zwinkernd)

...na, dann mal vielen Dank aus NRW,  NOCH ohne Schatzregal....und weiterhin fröhliches Klagen.

Gruß MrsMetal



« Letzte Änderung: 24. Juni 2010, um 08:42:04 Uhr von (versteckt) »

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#11
24. Juni 2010, um 16:04:16 Uhr

Ne, Mrs.Metal,

Du bist natürlich genauso wenig kriminell wie Walter und viele andere unter den Sondengängern und Entdeckern, aber Du "unterstützt" eher die Bestrebungen, daß vorhandene Gesetze von der Executive nicht eingehalten und angewendet oder sogar nachteilig geändert werden und "förderst" den nicht gegründeten und nicht eingetragenen "Verein der sich Anpassenden und Hinnehmenden"  Frech .

Nichts gegen Deine Haltung und Vorbehalte gegen Vereine und erst recht gegen einen, der unsere Interessen einmal gemeischaftlich vertreten sehen und Widerstand leisten möchte und könnte, aber Du könntest Dich zumindest insoweit damit solidarisch erklären, daß Du Deine nicht gerade konstruktive Meinung nicht unbedingt an die "große Glocke" hängst  Weinen .

Ich weiß zwar nicht, was ich will, aber was ich nicht will, weiß ich ganz genau.

Ich toleriere und akzeptiere durchaus Deine Meinung, aber nicht den Umstand, diese in einen Forum wie diesem "zum Besten geben" zu müssen.
Ich weiß, daß Du mit Deiner Meinung nicht alleine bist, aber dieser "Verein" bringts nicht!

Es geht nicht um "fröhliches Klagen", abr Dein "Beklagen" ist auch nicht gerade lustig und amüsant!

Gruß

masterTHief




« Letzte Änderung: 24. Juni 2010, um 16:12:58 Uhr von (versteckt) »

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#12
24. Juni 2010, um 18:44:34 Uhr

@masterthief
Ich muss mich doch sehr wundern !
Ein Forum dient in erster Linie zum Meinungs-und Erfahrungsaustausch ,wo kommen wir hin
wenn in einer Diskussion die Ansicht von nach Deiner eigenen Aussage,einiger Mitglieder,
hier nicht erwähnt werden soll !?
Wir sollten doch wohl gefestigt genug sein, jeden selbst entscheiden zu lassen ob und wie er oder sie
den eigenen Standpunkt vertritt.
Hier gilt es mit Argumenten zu überzeugen und die lassen sich am besten mit Fakten schaffen !
Wo ist er denn,der gelobte Verein   ?!
Ich sehe hier seit Monaten nichts als heiße Luft,gar nichts !

Gruß Marco

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#13
24. Juni 2010, um 19:19:48 Uhr

Nur zur Info:  Zum einen , mein Antrag auf Erteilung einer NFG für Wald wurde abgelehnt und mir dann nach freier Interpretation der Gesetze
ein Vertrag angeboten den ich unterschreiben sollte. Ich sollte diesem innerhalb einer Woche zustimmen. Es folgten einige andere unschöne
Androhungen. Man bot mir aber auch Baustellenbeobachtung an und das man mich als Finder groß im Museum präsentieren will, würde es aber
begrüßen wenn ich mich von der IG Phönix distanzieren würde. Man wollte meine Funde unter dem Hinweis, mit SG die Geld für Ihre Funde wollen wollen
wir nichts zu tun haben.ETC PP
Warum sollte ich unter diesen und weiteren Umständen einem Vertrag zustimmen. Es ist nach meinem Verständnis notwendig erstmal eine rechtl. Basis
für Verhandlungen zu schaffen. So geht es m. M nach nicht. Im übrigen ging es mir nicht um Geld, meine Antwort auf dieses Gespräch lautete wie folgt:

Schreiben an das Amt:
.....und erhebe somit meinen Entdeckeranspruch gem. den gesetzlichen Regelungen auf alle von
mir gemachten Einzelfunde, sowie auf die im Zuge von Grabungen oder Feldbegehungen noch
zu entdeckenden Einzelfunde, unabhängig davon wer diese Funde jetzt und in der Zukunft
ausgräbt oder auffindet, sowie die damit verbundenen Publikationsrechte gem. § 14 Urheberrecht.



Mehr war nicht!

« Letzte Änderung: 24. Juni 2010, um 19:52:02 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#14
24. Juni 2010, um 19:59:21 Uhr

zum nfg kann ich nur sagen
als ich angefangen habe zu suchen habe ich auch versucht mir so einen schein zu besorgen
habe mir einen antrag aus dem netz gezogen und an das denkmalamt gesendet
nach wochen habe ich da angerufen weill ich keine antwort bekommen habe
hab ich da angerufen und ich konnte auch mit der guten frau vera rupp sprechen (sehr nette stimme hat sie ja!)
die sagte mir soweit sei alles ok in ein paar tagen sollte ich einen termin nach fulda bekommen
ich wieder nichts gehört habe noch zwei mal da angerufen da wurde mir von der vertretung gesagt frau rupp sei im urlaub sie meldet sich dann
ich habe nie wieder was von denen gehört
gruß kelte

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