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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Wie soll man mit einem gefundenen Schatz umgehen?

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#105
01. Februar 2016, um 15:05:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo

Und ich kann jeden Sondler in Reichweite des Amtes Koblenz ausdrücklich ermutigen, seine Schätze, die vielleicht schon länger im Keller liegen, hochzuholen und zu melden.



Hier sind alle Erwachsene Leute, die sollten schon wissen was sie machen.
Und wenn nicht, stellen sie Fragen hier.

Also sehe ich deine Ermütigung für übertrieben.

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#106
01. Februar 2016, um 15:11:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Das steht nicht in den o.g. Paragraphen, sondern ist deine Auslegung derselben, die sich mit derjenigen der meisten Archäologen deckt, deswegen aber nicht weniger umstritten ist und per Urteil noch bestätigt werden muss.

LG
Elgonzo

§ 12
Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung

Was ist da Auslegung ?

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#107
01. Februar 2016, um 15:17:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
§ 12
Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung

Was ist da Auslegung ?

Die Auslegung ist, dass gerne unterstellt wird, jeder Sondler sei auf der Suche nach Kulturdenkmalen.

Hinzugefügt 01. Februar 2016, um 15:24:17 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Sarkozi
Hier sind alle Erwachsene Leute, die sollten schon wissen was sie machen.
Und wenn nicht, stellen sie Fragen hier.

Also sehe ich deine Ermütigung für übertrieben.

Eben!
Die Frage bzw. der Threadtitel war: Wie soll man mit einem gefundenen Schatz umgehen?
Meine Antwort war die aus meiner Sichtweise und Erfahrung nach Passende.

Du darfst gerne anderer Meinung sein, aber übertrieben ist da nix.

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 15:27:14 Uhr von (versteckt) »

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#108
01. Februar 2016, um 15:26:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
§ 12Ausgrabungen(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung


- Erstens mache ich das ja nicht sondern nehme es lediglich billigend in Kauf.
- Wo steht da WALD?

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#109
01. Februar 2016, um 15:51:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Die Auslegung ist, dass gerne unterstellt wird, jeder Sondler sei auf der Suche nach Kulturdenkmalen.

Dann musst Du Dich mit Deinem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege auseinandersetzen. Ich für meinen Teil bin schon hauptsächlich an geschichtlich relevanten Relikten interessiert, deshalb interessiert mich dieses Hobby so.

Wenn Dir eher 1. und 2. WK Sachen gefallen und Du danach suchst (solange es sich strenggenommen "nur" um Dinge handeln darf, die nicht unter das WG oder KWKG fallen) kann ich Deinen Einwand verstehen. Allerdings nimmst Du ja, wie Du sagst, billigend in Kauf etwas unrechtmäßiges zu tun, was ja an sich schon fahrlässig ist.

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#110
01. Februar 2016, um 15:58:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
was ja an sich schon fahrlässig ist

ich glaube über juristische Dinge mit Dir zu diskutieren macht keinen großen Sinn.

Nimm aus der Diskussion nur Folgendes mit: Vor dem Denkmalschutzgesetz sind Wald, Acker, Wiese gleichwertig.
Vor dem Naturschutzgesetz nicht, aber das steht auf einem anderen Zettel.
Verbreite keine Fehlinformationen mehr dahingehend.

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#111
01. Februar 2016, um 16:02:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
Dann musst Du Dich mit Deinem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege auseinandersetzen. Ich für meinen Teil bin schon hauptsächlich an geschichtlich relevanten Relikten interessiert, deshalb interessiert mich dieses Hobby so.

Wenn Dir eher 1. und 2. WK Sachen gefallen und Du danach suchst (solange es sich strenggenommen "nur" um Dinge handeln darf, die nicht unter das WG oder KWKG fallen) kann ich Deinen Einwand verstehen. Allerdings nimmst Du ja, wie Du sagst, billigend in Kauf etwas unrechtmäßiges zu tun, was ja an sich schon fahrlässig ist.

Dieser Einwand betrifft nicht mich, ist für andere aber eine plausible Gesetzeslücke, für wiederum dritte eine Schutzbehauptung. Billigendes in Kauf nehmen ist aber unabhängig davon niemals Fahrlässigkeit.

LG

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#112
01. Februar 2016, um 16:27:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
§ 12
Ausgrabungen
(1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung

Schau erst mal nach, was genau als Kulturdenkmal definiert ist. Und versuch einem Sondler erst mal nachzuweisen, dass er nicht nach eigenem verlorenen Schmuck oder etwas anderem sucht. ;-)

Viele Grüße
Jacza

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#113
01. Februar 2016, um 16:41:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Alter… das ist kein Wunschdenken, das IST Realität. Ich spreche hier von eigenen Erfahrungen. Wenn du das nicht anerkennst, stellst du mich als Lügner dar. Dann haben wir ein echtes Problem.

Als erstes bin ich nicht dein "Alter", zweitens habe ich nicht geschrieben das du Lügst, sondern Wunschdenken.
und drittens gehe ich in den Wald, auf den Acker oder eines Wiese mit meinem Detektor ohne Genehmigung und das in ganz Deutschland.

Dafür brauch ich keinen zu Fragen und auch keine Genehmigung.

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 16:41:32 Uhr von (versteckt) »

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#114
01. Februar 2016, um 16:49:06 Uhr

Bravo Nugget-Hunter

Du hast das richtige Kaliber....hast bestimmt dein Wohnmobil immer dabei...(als scherz gemeint)

Also ich mache es so,,,hahahaha

m.fr.gr

safra

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#115
01. Februar 2016, um 16:49:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nugget-Hunter
Als erstes bin ich nicht dein "Alter", zweitens habe ich nicht geschrieben das du Lügst, sondern Wunschdenken.
und drittens gehe ich in den Wald, auf den Acker oder eines Wiese mit meinem Detektor ohne Genehmigung und das in ganz Deutschland.

Dafür brauch ich keinen zu Fragen und auch keine Genehmigung.

Kannste machen, bist ja alt genug.
Dafür wünsch ich dir alles, Freude, Entspannung, Gesundheit, bisschen Kleinkram unter der Spule.
Nur bloß niemals einen Schatz. Nono

Abschließend würde ich sagen, haben wir keine Diskussionsgrundlage. Also machs gut.

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#116
01. Februar 2016, um 16:54:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Nur bloß niemals einen Schatz.

Bevor ein Archäologe den zu Gesicht bekommt Schmelz ich den lieber ein oder bring ich zum Alteisen.
Hei und von wo weist du ob ich noch keinen gefunden habe? Hättest du den Thread von vorne gelesen dann wüstest du das ich schon einen gefunden habe.
Denn gebe ich auch nicht mehr her und den nimmt mir auch kein LDA oder Archäologe weg, weil der auf zwei Beinen geht.
 Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend  LMAO LMAO LMAO LMAO LMAO  Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend
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 Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer Bayer

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 17:01:25 Uhr von (versteckt) »

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#117
01. Februar 2016, um 17:01:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nugget-Hunter
Als erstes bin ich nicht dein "Alter", zweitens habe ich nicht geschrieben das du Lügst, sondern Wunschdenken.
und drittens gehe ich in den Wald, auf den Acker oder eines Wiese mit meinem Detektor ohne Genehmigung und das in ganz Deutschland.

Dafür brauch ich keinen zu Fragen und auch keine Genehmigung.


In Schleswig-Holstein ist das Suchen ohne Genehmigung mittlerweile eine Straftat ! Noch mehr von deiner Sorte, dann ist es bald in ganz Deutschland verboten!   Applaus

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 17:02:29 Uhr von (versteckt) »

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#118
01. Februar 2016, um 17:02:43 Uhr

Nugget-Hunter,

bis auf eine "große Kleinigkeit" gehe ich mit Dir einig und gebe Dir recht.

Du schreibst u. a: "Dafür brauch ich keinen zu Fragen und auch keine Genehmigung".

Also die Genehmigung des Grundeigentümers sollte besser schon vorliegen.

Im Übrigen läuft die Diskussion aus dem Ruder bzw. entfernt sich immer mehr vom Thema!

Grüße!

Hans

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#119
01. Februar 2016, um 17:04:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
Also die Genehmigung des Grundeigentümers sollte besser schon vorliegen.

Da hast du natürlich vollkommen recht. Das mache ich selbstverständlich.

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