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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Wie soll man mit einem gefundenen Schatz umgehen?

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#15
28. Januar 2016, um 19:18:57 Uhr

Was kostet so ein Schmelzofen? 


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#16
28. Januar 2016, um 19:19:37 Uhr

Krass finde ich eigentlich die Antwort zum Finderlohn: "Dazu ist das Land nicht verpflichtet. Da das Land eben der rechtmäßige Eigentümer ist, gibt es in der Regel auch keine Entschädigung." Bei jedem Nicht-Schatz-Fund, also eher in neuerer Zeit verlorenen Sachen, bei denen sich ein Eigentümer ausfindig machen lässt, hat man einen rechtlichen Anspruch auf Finderlohn. Hier aber nicht, da ja das Land der Eigentümer sei. Da fehlt's doch schon mal.

Wenn überhaupt kein Anreiz für eine Belohnung in Aussicht gestellt wird, muss man sich nicht wundern, dass Bennys entstehen!

Viele Grüße,
Günter

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#17
28. Januar 2016, um 19:23:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Seppl
Was kostet so ein Schmelzofen?



wir könnten ja zusammenlegen, fifti fifti  Idee

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#18
28. Januar 2016, um 19:25:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Seppl
Was kostet so ein Schmelzofen?


ich habe einen, 590€ habe ich dafür bezahlt.
Und alle meine VIELE Schätze werden eingeschmolzen Narr

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#19
28. Januar 2016, um 19:25:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Krass finde ich eigentlich die Antwort zum Finderlohn: "Dazu ist das Land nicht verpflichtet. Da das Land eben der rechtmäßige Eigentümer ist, gibt es in der Regel auch keine Entschädigung." Bei jedem Nicht-Schatz-Fund, also eher in neuerer Zeit verlorenen Sachen, bei denen sich ein Eigentümer ausfindig machen lässt, hat man einen rechtlichen Anspruch auf Finderlohn. Hier aber nicht, da ja das Land der Eigentümer sei. Da fehlt's doch schon mal.

Wenn überhaupt kein Anreiz für eine Belohnung in Aussicht gestellt wird, muss man sich nicht wundern, dass Bennys entstehen!

Viele Grüße,
Günter

besser hätte man es nicht ausdrücken können!  Super Super Super

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#20
28. Januar 2016, um 19:36:26 Uhr

Man bekommt die Schelzöfen auch günstiger in der Bucht und mit einem Autogengerät von CFH ist es noch billiger unter Hundert Euronen.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.ebay.de/itm/CFH-SCHWEISS-FIX-SF-3100-tragbares-Autogen-Schweisgerat-mit-versch-Gasdusen-/191049785545?hash=item2c7b7460c9:g:myoAAOSw6EhUShI6


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http://www.ebay.de/itm/111117086714?_trksid=p2060353.m1438.l2649&var=410191483055&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT



Hinzugefügt 28. Januar 2016, um 19:40:28 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Hacke
ich muß nicht auswandern


Ich muß auch nicht. auswandern und wenn dann stelle ich einen Asylantrag in Bayern mit der Begründung das ich mein Hobby nicht ausüben kann wie ich möchte

« Letzte Änderung: 28. Januar 2016, um 19:40:28 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#21
28. Januar 2016, um 20:13:31 Uhr

Keinen Finderlohn, keinen Schatz!!

Ohne Motivation geht bei mir gar nichts.
(Ich bekomme hier auch nichts geschenkt)

cotopaxi

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#22
28. Januar 2016, um 21:04:38 Uhr

Aber wie genau wäre das in Bayern ?

Hier gilt das BGB, also hadrianische Teilung des Funds 50/50 .
Wenn man nun den meinetwegen "Goldschatz " mit dem Grundstückseigentümer (Bauern/ Landwirt)
teilt, dann macht man sich doch auch nicht der Unterschlagung schuldig, nicht wahr ?

Wie man aber bestraft wird, wenn man "nur" für ein Meldeversäumniss belangt werden kann... keine Ahnung. 
Habe mal gehört, es könnte auch " nur " eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. 

Außerhalb Bayerns ist wohl " Nicht-Melden" gleichbedeutend mit Unterschlagen. Innerhalb Bayerns dürften das zwei getrennt zu bewertende " Vergehen" sein.

VG Feinder-man

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#23
28. Januar 2016, um 23:34:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von feinder-man
Aber wie genau wäre das in Bayern ?

Hier gilt das BGB, also hadrianische Teilung des Funds 50/50 .
Wenn man nun den meinetwegen "Goldschatz " mit dem Grundstückseigentümer (Bauern/ Landwirt)
teilt, dann macht man sich doch auch nicht der Unterschlagung schuldig, nicht wahr ?

Wie man aber bestraft wird, wenn man "nur" für ein Meldeversäumniss belangt werden kann... keine Ahnung.
Habe mal gehört, es könnte auch " nur " eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.

Außerhalb Bayerns ist wohl " Nicht-Melden" gleichbedeutend mit Unterschlagen. Innerhalb Bayerns dürften das zwei getrennt zu bewertende " Vergehen" sein.

VG Feinder-man
Auch in Bayern bist du  verpflichtet, einen Fund, sprich bewegliches BD zu melden .
Nur hier hat der Staat erstmal keine Besitzansprüche.
Meldest du nicht ist es eine Ordnungswidrigkeit, teilst du nicht mit dem Grundstückseigentümer, ist es eine Unterschlagung.
LG Thomas

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#24
29. Januar 2016, um 06:22:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Krass finde ich eigentlich die Antwort zum Finderlohn: "Dazu ist das Land nicht verpflichtet. Da das Land eben der rechtmäßige Eigentümer ist, gibt es in der Regel auch keine Entschädigung."

Wenn überhaupt kein Anreiz für eine Belohnung in Aussicht gestellt wird, muss man sich nicht wundern, dass Bennys entstehen!

Viele Grüße,
Günter


Moin Günter,

Richtig ist, dass keine Entschädigung gezahlt werden muss, da kein Schaden vorliegt. Es muss aber eine Belohnung gezahlt werden für die Abgabe. Ein Verwaltungsgericht in Sachsen hat festgelegt, dass die Belohnung bei einem Schatzfund mindestens 10% betragen muss. In anderen BL muss man eventuell die Belohung einklagen, wenn sie nicht freiwillig gezahlt wird.

Solange sich diesesVerfahren nicht ändert, werden Unterschlagungen der Normalfall sein. Das war auch so im 19. Jahrhundert. Da haben sich die Archäologen über das Schatzregal beklagt, weil die Funde immer verheimlicht werden würden und das führte dann tatsächlich dazu, dass mit der Einführung des BGB am 01.01.1900 das Schatzregal durch die hadrian'sche Fundteilung ersetzt wurde.

Viele Grüße

Walter

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#25
30. Januar 2016, um 07:51:41 Uhr

Besten Dank Walter für die Ausführung. Super

Letztendlich wird das persönlich jeder im Moment des Fundes entscheiden.
Bei ner Schüssel voller Gold, Silber und Schmuck wird doch der frommste in Versuchung geführt. Amen

Da sollten wir uns mal ehrlich sein. [knüppel]

Und dann genau trennt sich die Spreu vom Weizen.Unentschlossen

Zum Glück muss man sowas nicht jeden Tag entscheiden. Anbeten

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#26
30. Januar 2016, um 08:36:51 Uhr

ich kann mir echt nicht vorstellen, dass jemand ne einzelne Goldmünze oder nen Taler
als Acker/Streufund ohne Historischen Hintergrund brav auf dem Amt abgiebt.   Nono
Zumal die dann in einen Schuber wandert und nie von der Öffentlichkeit gesehen wird!

Selbst ich als ehemaliger Ministrat bin da den  Teufel näher als mir lieb ist.  Amen  Narr
Gruß Hacke





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Unbenannt.jpg

« Letzte Änderung: 30. Januar 2016, um 08:57:33 Uhr von (versteckt) »

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#27
30. Januar 2016, um 08:49:13 Uhr

Ich kann mir bestens vorstellen, wie genau bei den ach so ehrbaren Leuten gerne mal das eine oder andere Stück in der Tasche verschwindet Zwinkernd

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#28
30. Januar 2016, um 10:03:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hacke
ich kann mir echt nicht vorstellen, dass jemand ne einzelne Goldmünze oder nen Taler


Doch, alle die eine NFG haben Grübeln

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#29
30. Januar 2016, um 10:28:59 Uhr

Jep und vermutlich schwärzen sie die ohne an.

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