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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Wie soll man mit einem gefundenen Schatz umgehen?

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#120
01. Februar 2016, um 17:09:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
Nugget-Hunter,

bis auf eine "große Kleinigkeit" gehe ich mit Dir einig und gebe Dir recht.

Du schreibst u. a: "Dafür brauch ich keinen zu Fragen und auch keine Genehmigung".

Also die Genehmigung des Grundeigentümers sollte besser schon vorliegen.

Im Übrigen läuft die Diskussion aus dem Ruder bzw. entfernt sich immer mehr vom Thema!

Grüße!

Hans

Da können wir den Bogen doch zum Thema zurück spannen… mit dem Grundstückseigentümer soll ein unterschlagener Fund deiner Meinung nach also schon geteilt werden?

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#121
01. Februar 2016, um 17:14:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan


Also die Genehmigung des Grundeigentümers sollte besser schon vorliegen.


So sieht es aus, bei uns geht das vor dem Amt und wenn du den Besitzer auf deiner Seite hast,
dann brauchst du kein Amt mehr.

So ist es bei uns.

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(versteckt)
#122
01. Februar 2016, um 17:15:00 Uhr

Unabhängig vom Denkmalschutzgesetz  ist immer eine Genehmigung vom Grundeigentümer einzuholen. Beim Staatsforst wäre das dann die Forstverwaltung, und die wird eine Genehmigung ablehnen ! Das müsste dann Gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden !
Beim Privatforst muss natürlich der Eigentümer sein OK geben. Nur weil der Wald voller Holz liegt, darf ich es noch lange nicht mitnehmen.

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#123
01. Februar 2016, um 17:29:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Unabhängig vom Denkmalschutzgesetz ist immer eine Genehmigung vom Grundeigentümer einzuholen. Beim Staatsforst wäre das dann die Forstverwaltung, und die wird eine Genehmigung ablehnen ! Das müsste dann Gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden !
Beim Privatforst muss natürlich der Eigentümer sein OK geben. Nur weil der Wald voller Holz liegt, darf ich es noch lange nicht mitnehmen.


Meines Wissens nach gibt es für nicht umzäunte Grundstücke (auch Wald) ein Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung, solange die Natur oder fremdes Eigentum nicht beschädigt werden. Ich würde das in die gleiche rechtliche Grauzone einordnen wie die Schutzbehauptung der "nicht gezielten" Suche nach Kulturdenkmalen. Fragwürdig, aber schwer angreifbar.

Hinzugefügt 01. Februar 2016, um 17:31:25 Uhr:

Quelle: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 17:31:26 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#124
01. Februar 2016, um 17:33:03 Uhr

Ich finds echt traurig das es dieser Fred geschafft hat, dass sich Leute die das gleiche Hobby
pflegen sich so in die Haare geraten können das Feindschaften dadurch entstehen.  Idiot
An alle die noch keinen gefunden haben hier liegt er, ausbuddeln und melden müsst ihr ihn schon selber.  Narr


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« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 17:41:27 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#125
01. Februar 2016, um 17:33:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Unabhängig vom Denkmalschutzgesetz  ist immer eine Genehmigung vom Grundeigentümer einzuholen. Beim Staatsforst wäre das dann die Forstverwaltung, und die wird eine Genehmigung ablehnen ! Das müsste dann Gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden !
Beim Privatforst muss natürlich der Eigentümer sein OK geben. Nur weil der Wald voller Holz liegt, darf ich es noch lange nicht mitnehmen.
Ich habe eine Genehmigung von der Forstverwaltung.
Gruß Tigersteff

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#126
01. Februar 2016, um 17:39:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Um mal wieder punktgenau aufs Thema zurückzukommen:


In RLP/Außenstelle Koblenz herrscht die Philosophie, dass niemand, der freiwillig kommt und meldet, unzufrieden nach Hause gehen soll. Auch Altfunde können nach Jahren "straffrei" gemeldet werden. Die meisten Funde können nach wissenschaftlicher Bearbeitung zum Finder zurückkehren. Das Schatzregal soll nach Möglichkeit nicht zur Anwendung kommen, schon gar nicht bei freiwillig gemeldeten "Schätzen" von außerordentlichem wissenschaftlichen Wert, da es dem Einvernehmen nach die Ultima Ratio und einen feindseligen Akt darstellt, der negative Signalwirkung hat. Sollte doch ein solcher Fund gemeldet werden, der beim Amt oder in einem Museum bleiben soll, ist man, falls vom Finder gefordert, seitens des Amtes um eine Kompensation bemüht, die (s.o.) alle zufrieden nach Hause gehen lässt. Meines Wissens nach stehen Mittel zum Ankauf nicht oder nur kaum zur Verfügung, aber es gibt durchaus andere interessante Ansätze, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Für mich gibt es daher KEINEN Grund, einen Schatz NICHT zu melden.

Und ich kann jeden Sondler in Reichweite des Amtes Koblenz ausdrücklich ermutigen, seine Schätze, die vielleicht schon länger im Keller liegen, hochzuholen und zu melden.
Dort nimmt es auch niemand krumm, wenn man erst mal mit ein paar hübschen Kleinigkeiten in der Tasche aufschlägt, um sich zu beschnuppern. Es kann eine tolle Zusammenarbeit daraus erwachsen!

LG
Elgonzo



Würde mich interessieren wie du auf solch eine Aussage kommst.

In RLP gelten seit diesem Jahr überall die gleichen Regeln.
Ob Koblenz, Trier oder Spayer.

Ich weiß nur von Trier, dass dort 60% aller NfG´s dieses Jahr nicht verlängert wurden! Davon sind sehr viele Sucher, die 20 und mehr Jahre mit dem Amt zusammen gearbeitet haben. betroffen.
Sogar die gestzestreuen Finder des
Trierer Goldschatzes
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und dem Münzschatz von Meckel
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haben keine NFG mehr.
Wie mit Diesen umgesprungen wurde möcht ich jetzt nicht aufführen.

Zufreiden sind Diese ganz sicher nicht!

Deine eigenen Erfahrungen kenne ich nicht, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das sie besser sind als die oben genannten.
In Trier war die Zusammenarbeit schon immer besser als in den anderen Bezirken von RLP.

ARDA

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 17:42:17 Uhr von (versteckt) »

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#127
01. Februar 2016, um 17:57:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
In Schleswig-Holstein ist das Suchen ohne Genehmigung mittlerweile eine Straftat ! Noch mehr von deiner Sorte, dann ist es bald in ganz Deutschland verboten!

Tja armes Deutschland. Du musst nur aufpassen dass das Atmen nicht bald auch verfolgt wird.
Dann ist dann auch eine Straftat.

Tu nur weiter schön auf die Obrigkeit hören, dann geht unser Land den Bach runter.

Es war ein Schütz in seinen besten Jahren,
er wurde weggeputzt von dieser Erd,
Man fand ihn erst am neunten Tage
bei Tegernsee am Peißenberg.

Auf den Bergen ist die Freiheit,
Auf den Bergen ist es schön,
Doch auf so eine schlechte Weise
Mußte Jennerwein zugrunde gehn!

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 17:59:36 Uhr von (versteckt) »

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#128
01. Februar 2016, um 17:59:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Da können wir den Bogen doch zum Thema zurück spannen… mit dem Grundstückseigentümer soll ein unterschlagener Fund deiner Meinung nach also schon geteilt werden?

Das "Problem" hatte ich noch nicht. Da ich nach DM- und Euromünzen suche, bewegen sich meine Funde so gut wie ausschließlich im Rahmen der Bagatellgrenze, also unter 10 Euro. Das kläre ich gleich mit der Erlaubnis zum Begehen ab.

Im Falle des Konjunktiv II, Futur, also wenn ich etwas darüberhinaus Gehendes gefunden hätte, würde ich mit dem Eigentümer sicher eine Lösung finden.

Grüße!

Hans

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#129
01. Februar 2016, um 18:01:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Arda
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Geschrieben von Zitat von Arda
Würde mich interessieren wie du auf solch eine Aussage kommst.

In RLP gelten seit diesem Jahr überall die gleichen Regeln.
Ob Koblenz, Trier oder Spayer.

Ich weiß nur von Trier, dass dort 60% aller NfG´s dieses Jahr nicht verlängert wurden! Davon sind sehr viele Sucher, die 20 und mehr Jahre mit dem Amt zusammen gearbeitet haben. betroffen.
Sogar die gestzestreuen Finder des
Trierer Goldschatzes
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und dem Münzschatz von Meckel
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haben keine NFG mehr.
Wie mit Diesen umgesprungen wurde möcht ich jetzt nicht aufführen.

Zufreiden sind Diese ganz sicher nicht!

Deine eigenen Erfahrungen kenne ich nicht, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das sie besser sind als die oben genannten.
In Trier war die Zusammenarbeit schon immer besser als in den anderen Bezirken von RLP.

ARDA


Ich kenne die Trierer Verhältnisse nicht. Wenn sie so sind, wie von dir beschrieben, sind meine eigenen Erfahrungen in der Tat besser. Der von dir zitierte Fall ist mir neu, und wenn so geschehen, mehr als bedauerlich und eine grandiose Fehlleistung von Hr. Gilles/den Verantwortlichen. Der Fall Trier ist m.W.n. umstritten – die Grabungen an der Stelle waren von offizieller Seite nach deren Verlautbarung noch nicht abgeschlossen. In Koblenz sind die NFG für 2016 noch nicht /unvollständig versendet. Ich kenne weder die Anzahl der bisher bestehenden NFG noch eine definierte Obergrenze für 2016.

LG
Elgonzo

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#130
01. Februar 2016, um 18:05:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
 Der Fall Trier ist m.W.n. umstritten – die Grabungen an der Stelle waren von offizieller Seite nach deren Verlautbarung noch nicht abgeschlossen.
LG
Elgonzo

Die Fundstelle wurde am nächsten Tag zubetoniert!
Noch Fragen?

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#131
01. Februar 2016, um 18:07:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Meines Wissens nach gibt es für nicht umzäunte Grundstücke (auch Wald) ein Betretungsrecht zum Zwecke der Erholung, solange die Natur oder fremdes Eigentum nicht beschädigt werden. Ich würde das in die gleiche rechtliche Grauzone einordnen wie die Schutzbehauptung der "nicht gezielten" Suche nach Kulturdenkmalen. Fragwürdig, aber schwer angreifbar.


Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Hinzugefügt 01. Februar 2016, um 17:31:25 Uhr:

Quelle: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Nun dann nehme mal Geld in die Hand und lass dich mal vom Anwalt für Verwaltungsrecht beraten ! Hinterher wirst du dich wundern wie einige ihr Hobby rechtlich schön reden. Übrigens ist das Bestandteil bei einer NFG, dass der Grundeigentümer schriftlich sein ok gibt.

Hinzugefügt 01. Februar 2016, um 18:17:52 Uhr:

zu Koblenz
dann schaut mal im Sch.......org unter Liveticker Barbarenschatz Seite 9 nach, wer hier das Klima nachhaltig vergiftet !
 

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 18:17:52 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#132
01. Februar 2016, um 18:22:19 Uhr

Ihr schaufelt fleißg euer eignes Grab. Schönes Futter für die Sondengängergegner hier. Ihr bettelt doch geradezu nach Gesetzesverschärfungen. Nono

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#133
01. Februar 2016, um 18:25:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Nun dann nehme mal Geld in die Hand und lass dich mal vom Anwalt für Verwaltungsrecht beraten ! Hinterher wirst du dich wundern wie einige ihr Hobby rechtlich schön reden. Übrigens ist das Bestandteil bei einer NFG, dass der Grundeigentümer schriftlich sein ok gibt.

Gerade nochmal auf meine geschaut. Da steht nix dergleichen. Nur dass der Grundstückeigentümer gebeten wird, mich in meinem Tun zu unterstützen. Ist sicher auch wieder von Land zu Land unterschiedlich.

Die Beratung nehme ich nicht in Anspruch, da sich bei mir derlei Konflikte nicht ergeben.


Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Hinzugefügt 01. Februar 2016, um 18:17:52 Uhr:

zu Koblenz
dann schaut mal im Sch.......org unter Liveticker Barbarenschatz Seite 9 nach, wer hier das Klima nachhaltig vergiftet !
 

Die Vereinigung neurotischer Selbstdarsteller mit den drei Buchstaben, die hier nicht genannt werden darf. Aber das wusste ich schon vorher. Zwinkernd

Hinzugefügt 01. Februar 2016, um 18:32:16 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Arda
Die Fundstelle wurde am nächsten Tag zubetoniert!
Noch Fragen?

Lt. Finder "wäre die Fundstelle am nächsten Tag zubetoniert worden". 
Kleiner, aber feiner Unterschied.

Lt. Amt "wäre der Schatz am nächsten Tag wahrscheinlich gefunden worden".

Hätte, hätte, Fahrradkette.
Wer Recht hat weiß ich nicht – ich habe ja nur gesagt, dass der Fall umstritten ist.

« Letzte Änderung: 01. Februar 2016, um 18:32:16 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#134
01. Februar 2016, um 18:33:18 Uhr

puh, Hallo was ist den mit euch los?

Es kommt mir ja echt so vor als ob sich hier ein Troll eingeschlichen hat und .....

Ne lass ich lieber, will ja nicht der Buhmann sein der hier eingreift Nono

Haut euch die Köppe ein Fechten

Echt Traurig so etwas.... Nono

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