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 Altes Eickhorn KM2000 als Grabemesser?

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Avatar  Altes Eickhorn KM2000 als Grabemesser?  (Gelesen 3012 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. August 2019, um 10:30:43 Uhr

Moin,

ich habe noch ein älteres Eickhorn KM2000 rumliegen und beginne gerade mit dem Sondeln. Bei der Suche nach Grabemessern stellte ich fest, dass man da ja doch einiges an Geld lassen kann. Nun dachte ich, dass sich da das KM2000 vielleicht auch anbietet - es liegt nur bei mir rum.

Sehr unsicher bin ich nun, was das Waffengesetz angeht. Die Klinge ist mit 17cm eigentlich zu lang, aber manche Grabemesser schauen ja noch martialischer aus, als das KM2000. Die Frage nun... darf ich damit Sondeln gehen, oder handele ich mir da mehr Ärger ein, als es das Ausgraben erleichtert?

Danke
Michael

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(versteckt)
#1
30. August 2019, um 10:40:28 Uhr

Diesen guten Stahl willst als Grabungsmesser nehmen, schicks lieber mir.

Ich geb dir ein altes Küchenmesser dafür  Smiley

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(versteckt)
#2
30. August 2019, um 10:46:31 Uhr

Dir ist aber schon klar, das wir hier keine juristisch einwandfreie Rechtsberatung machen Zwinkernd
Geh doch mal zur Polizei in deinem Ort und frag wie dort damit umgegangen wird.

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
30. August 2019, um 10:47:56 Uhr

Nenenene, auch wenn das KM2000 nur rum liegt, abgeben werde ich es nicht. Wenn Deine alten Küchenmesser allerdings die Qualität haben wie meine, dann könnten wir darüber reden. Ich suche noch ein schönes Santoku   Cool

Eigentlich bin ich gerade wegen des guten Stahl darauf gekommen  Zwinkernd Hat auch ne Säge für Wurzeln etc...

Die Frage nur... mitnehmen oder in der Schublade lassen? Wir haben auch echt komische Gesetze   Grübeln

Hinzugefügt 30. August 2019, um 10:49:28 Uhr:

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Dir ist aber schon klar, das wir hier keine juristisch einwandfreie Rechtsberatung machen Zwinkernd
Geh doch mal zur Polizei in deinem Ort und frag wie dort damit umgegangen wird.

Ja klar, es ging mir eher um Kommentare zur Auslegung. Ein einwandfreies "vergiss es, weil..." wäre ja auch was. Aber Du hast recht, manchmal liegt das offensichtliche so nah... werde mal nachfragen.

« Letzte Änderung: 30. August 2019, um 10:49:28 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#4
30. August 2019, um 10:55:54 Uhr

Diese Frage wird Dir keiner abschließend beantworten können, weil das Gesetz bezüglich eines berechtigen Interesses für das Tragen eines derartigen Messers sehr schwammig formuliert ist. Vom Gefühl her würde ich sagen, lass es.
Kampfmesser sieht die Polizei bestimmt nicht gerne in der Öffentlichkeit. In der heutigen hysterischen Zeit ruft bestimmt irgendein "besorgter Bürger" die Vollzugsgewalt.
Außerdem wäre mir das Messer dafür zu schade. Für die Sammlung behalten oder verkaufen.

Grüße

Lars

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#5
30. August 2019, um 10:58:14 Uhr

ich kann Kochen, deswegen muss ein Messer nur recht scharf sein und keinen geschwollenen Bezeichnungen tagen.  Smiley

Die Grabemesser werden meiner Meinung nach total überbewertet, was sich auch an den idiotischen Preisen dafür zeigt.

Mit etwas handwerklichem Geschick lässt sich da was basteln und das mit dem ausrangierten Küchenmesser geht auch.

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
30. August 2019, um 11:07:21 Uhr

Ok, war vielleicht eine Idee, wenn auch eine nicht so gute Unentschlossen

Off topic (und der Thread kann dann auch gerne geschlossen werden)... kochen kann ich auch, liebe scharfe Messer und das Santoku beschreibt eher die Form, die zur Anwendung einen bestimmten Beitrag leistet. Man kann auch mit einem scharfen Tourniermesser eine Zwiebel in kleine Würfel schneiden, wird dann halt nur sch... Zunge Dabei ist die Bezeichnung des Gegenstandes nichts Geschwollenes, sondern hilft bei der Differenzierung, da jeder unter "Messer" möglicherweise verschiedene Dinge versteht. Fechten Und nu wieder Friede, please Smiley

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#7
30. August 2019, um 11:21:06 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen


Zitat:

So können Teppichmesser oder Tauchermesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind. Diese dürfen dann ebenfalls nicht geführt werden.

Treten Zweifel auf, ob das Waffengesetz für ein Messer greift, sollten sich Betroffen an die zuständige Waffenbehörde oder das Bundeskriminalamt (BKA) Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
wenden
. Diese Vorgehensweise ist auch im Waffengesetz § 2 Abs. 5 festgelegt.


Bei 17cm Klingenlänge ist eigentlich schon alles geklährt. Zwinkernd

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#8
30. August 2019, um 11:38:09 Uhr

Wenn schon Kampfmesser, dann würde ich ein Glock Feldmesser nehmen, die kosten nicht viel und halten einiges aus. Ob man die Säge sinnvoll einsetzen kann, wage ich aber zu bezeifeln. Ach ja, und damit bekommt man leider auch Ärger.
Aber beim Thema Grabemesser bewegen wir uns Sondler wohl so oder so in einer Grauzone. 

Grüße

Lars

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#9
30. August 2019, um 11:48:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Larsomat
Aber beim Thema Grabemesser bewegen wir uns Sondler wohl so oder so in einer Grauzone. 
Glaub ich gar nicht mal, beim Angler wird auch keiner was sagen, wenn er sein Messer mitschleppt.
Ich denke, wenn man das Messer bis zum Sondelgebiet im Rucksack hat und nach dem Sondeln wieder einpackt, geht's vielleicht. Nullahnung

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#10
30. August 2019, um 12:00:09 Uhr

Lass es in der Schublade. Der Name sagt schon den Bestimmungszweck. Da wird kein Polizist und kein Amt berechtigtes Interesse anerkennen.
Selbst die jenigen, die es dienstlich geliefert haben, dürfen es nicht mit nach Hause nehmen.

Ein Grabungsmesser ist als Werkzeug bestimmt, genau wie eine Machete usw. und selbst das wird dir in der Eisbar in der Innenstadt nichts nützen, wenn du es dort dabei hast - im Wald/Feld/Wiese ist das weniger das Problem.

Ein Kampfmesser hingegen ist in seiner Bestimmung eine Stichwaffe, zu deren Tragen du als Zivilist oder Amtsinhaber a.D. nie ein berechtigtes Interesse begründen kannst.
Das kannst du auch keinem als Grabungsmesser verkaufen.

Grüße Winken

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#11
30. August 2019, um 13:23:25 Uhr

Die "Grabemesser" sind gut auf Rasenflächen/Wiesen. Damit kann man ein sauberes,  kleines Loch ausstechen und Münzen unter der Grasnabe bergen.

Zum echten graben ist ein Spaten besser geeignet. 
Und in leichtem Boden (Sand) genügt auch eine stabile Blumenkelle.

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#12
30. August 2019, um 13:33:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hartgold
Die "Grabemesser" sind gut auf Rasenflächen/Wiesen. Damit kann man ein sauberes, kleines Loch ausstechen und Münzen unter der Grasnabe bergen.

Zum echten graben ist ein Spaten besser geeignet.
Und in leichtem Boden (Sand) genügt auch eine stabile Blumenkelle.

So sehe ich das auch, wobei im Wald eine Mini-Spitzhacke gute Dienste leisten kann.
Die Blumenkelle ist auch für Spielplätze (Sand und Rindenmulch) ideal zur Münzsuche.

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#13
30. August 2019, um 13:45:27 Uhr

Zum Thema Grabungsmesser (in diesem Fall Diamond Digger) habe ich bei der Polizeidienststelle bei uns in DON/BY nachgefragt. Wenn das neue Gesetz in Kraft treten sollte, bräuchte ich hier eine (auf bayrisch: Derfschein) Erlaubnis von der zuständigen Gemeinde. Auf meine Nachfrage, ob das denn nun für alle Angler, Jäger, Gartler, etc. gelte, und ob die dann auch alle aufs Amt müssten sagte man mir, ich zitiere: die sollen nur alle aufs Amt rennen, dann sehen die da oben schon, was des wieder für ein Scheissgesetz ist, das bringt doch nichts (Meinung eines Beamten, einer Beamtin) Grinsend 
Fakt ist aber, kommt das Gesetz, brauchen wir eine Erlaubnis, Ende Gelände.

Lieben Gruß,

Pathfinder

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#14
30. August 2019, um 14:02:52 Uhr

Häh?

Erlaubnis um ein Werkzeug mitzuführen?   Letztendlich ist ein Grabungsmesser das, wenn man mal einen Blick draufwirft.
Ein stabiles Blech, in der Form, in den Boden einzustechen- von Gardena gibt es das um Unkraut zu stechen...
Das braucht weder scharf noch besonders spitz zu sein für diese Aufgabe.

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