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 Anfängerfrage....

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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Juli 2010, um 11:51:52 Uhr

Hallo Leute,

würde gern beim Sondeln einsteigen - weiss aber absolut nicht ob, wo, was oder wann  :Smiley ich überhaupt suchen darf.
Habe mich schon zu Tode gegooglet aber noch keine "eindeutige" Antwort gefunden.

Ich danke schon mal für die (zahlreichen) Info's...

Achja: Wohne in NRW...  Narr

Gruß

Frank




Offline
(versteckt)
#1
04. Juli 2010, um 22:04:39 Uhr

Abend...
Schau doch mal das Forum durch da steht eigentlich fast alles.   Smiley

mfg Selu   Winken

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(versteckt)
#2
05. Juli 2010, um 04:08:08 Uhr

willkommen im Forum,

ich denke auch das all deine "ersten" Fragen bereits irgendwo unter "rechtliches" stehen.

Mfg Lu

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(versteckt)
#3
13. Juli 2010, um 08:28:41 Uhr

Moin,

na, schon alles durchforstet?

Sicher sind jetzt immer noch Fragen offen, das ist völlig normal.

Gibt es noch offene Fragen, dann her damit.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
15. Juli 2010, um 15:19:33 Uhr

Hallo Walter,

ja, danke für das Angebot. Was mir trotz des intensiven Lesens unklar ist:
In den Gesetzestexten ist immer von "Bodendenkmalen" die Rede, nach denen man nicht gezielt suchen darf.
Wenn ich dann bei uns über die Feldwege marschiere und nur "Altmetall" raushole - bin ich dann schon im illegalen Bereich?

Vielleicht kannst Du mir das noch mal näher erklären.

In dem Sinne, besten Dank

Gruß
Frank


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(versteckt)
#5
15. Juli 2010, um 16:08:17 Uhr

ich will mich hier einfach mal anhängen. nach dem "durchforsten" sind eigentlich viel mehr fragen da als vorher. also generell wird in nrw, wenn man auf acker suchen will eine nachforschungsgenehmigung benötigt. bekomment man die in NRW hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/
? kostet die etwas? muss man sich dafür irgendwie bewerben? gibts da anforderungen oder kann die jeder bekommen? Was genau ist das denn hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/Ehrenamtliche/index2_html
? würde da gerne mitmachen mit meinem detektor aber die Seite ist selbst da nicht eindeutig an wen man sich wenden soll, nachdem man dem link folgt.
viele grüße

Offline
(versteckt)
#6
16. Juli 2010, um 07:00:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von happymetal
Hallo Walter,

ja, danke für das Angebot. Was mir trotz des intensiven Lesens unklar ist:
In den Gesetzestexten ist immer von "Bodendenkmalen" die Rede, nach denen man nicht gezielt suchen darf.
Wenn ich dann bei uns über die Feldwege marschiere und nur "Altmetall" raushole - bin ich dann schon im illegalen Bereich?

Vielleicht kannst Du mir das noch mal näher erklären.

In dem Sinne, besten Dank

Gruß
Frank


Hallo Frank,

die Frage ist nicht, was Du rausholst, sondern was Du rausholen möchtest. Möchtest Du bewegliche Bodendenkmäler rausholen, dann benötigst Du eine Nachforschungsgenehmigung. Bewegliche Bodendenkmäler sind im Grunde fast alle Funde. Z. B. Münzen zählen bis zum Jahre 1871 zu den beweglichen Bodendenkmälern.

Also auch das prospektieren eines Feldweges, sofern Du dort eine Fundbergung im Erdreich durchführst, erfordert ggf. eine Nachforschungsgenehmigung (NFG). Das blose Ablaufen eines Weldweges mit dem Detektor und OHNE Grabungswerkzeug um Dinge zu finden, die erst kürzlich dort verloren wurden und auf dem Boden liegen kann ohne NFG erfolgen.

Ich denke, es ist das Beste, Du schreibst erst einmal, nach was genau Du suchst.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#7
16. Juli 2010, um 08:44:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von downquark
ich will mich hier einfach mal anhängen. nach dem "durchforsten" sind eigentlich viel mehr fragen da als vorher. also generell wird in nrw, wenn man auf acker suchen will eine nachforschungsgenehmigung benötigt. bekomment man die in NRW hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/
? kostet die etwas? muss man sich dafür irgendwie bewerben? gibts da anforderungen oder kann die jeder bekommen? Was genau ist das denn hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/Ehrenamtliche/index2_html
? würde da gerne mitmachen mit meinem detektor aber die Seite ist selbst da nicht eindeutig an wen man sich wenden soll, nachdem man dem link folgt.
viele grüße


Unten auf der Seite steht ein Link zu dieser Seite mit den Kontakten:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/Kontakt_Struktur/index2_html


Durch die räumliche Gliederung erklärt sich doch wer der konkrete Ansprechpartner für das jeweilige Suchgebiet ist.


Gruß
Michael

Offline
(versteckt)
#8
16. Juli 2010, um 09:35:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von roxel
Unten auf der Seite steht ein Link zu dieser Seite mit den Kontakten:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/Kontakt_Struktur/index2_html


Durch die räumliche Gliederung erklärt sich doch wer der konkrete Ansprechpartner für das jeweilige Suchgebiet ist.


Gruß
Michael


Also ich werde da nicht schlau draus. Wenn ich aus dem Kreis Unna komme, an wen muss ich mich da wenden, Arnsberg? Ich les da nirgendwas von dieser Behörde an die man sich wenden soll. Die meisten Links funktionieren auch nicht. Was ist mit den anderen Fragen, die ich da oben gestellt habe? Niemand ne Ahnung?

Offline
(versteckt)
#9
16. Juli 2010, um 10:09:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von downquark
Also ich werde da nicht schlau draus. Wenn ich aus dem Kreis Unna komme, an wen muss ich mich da wenden, Arnsberg? Ich les da nirgendwas von dieser Behörde an die man sich wenden soll. Die meisten Links funktionieren auch nicht. Was ist mit den anderen Fragen, die ich da oben gestellt habe? Niemand ne Ahnung?


Ist ganz einfach: Du suchst Dir den Ansprechpartner für das gewünschte Suchgebiet und klickst auf den passenden Link (die übrigens alle funktionieren!).

Wenn das z.B. der Kreis Unna sein sollte, dann ist Olpe dein Ansprechpartner:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/Kontakt_Struktur/Aussenstelle_Olpe/index2_html



Gruß
Michael

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(versteckt)
#10
16. Juli 2010, um 13:34:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von downquark
Also ich werde da nicht schlau draus. Wenn ich aus dem Kreis Unna komme, an wen muss ich mich da wenden, Arnsberg? Ich les da nirgendwas von dieser Behörde an die man sich wenden soll. Die meisten Links funktionieren auch nicht. Was ist mit den anderen Fragen, die ich da oben gestellt habe? Niemand ne Ahnung?

Moin,

wenn Du dem Link folgst kommst Du auf die Außenstelle Olpe, dort steht:

Die Außenstelle Olpe der LWL-Archäologie für Westfalen vertritt das Interesse der Öffentlichkeit an der Erhaltung der archäologischen und paläontologischen Denkmäler im Regierungsbezirk Arnsberg; in den Städten Dortmund und Soest wird sie von den dortigen Stadtarchäologien unterstützt.

Was nichts anderes heißt, als dass die Außenstelle Olpe für den Regierungsbezirk Arnsberg zuständig ist, da der Kreis Unna zum Regierungsbezirk Arnsberg gehört, ist Ople zuständig.

Falls Du ein Antragsvordruck benötigst, dann schreibe mir eine E-Mail an Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de , ich sende Dir dann einen Antragsvordruck per E-Mail zu.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#11
16. Juli 2010, um 13:39:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von downquark
ikostet die etwas? muss man sich dafür irgendwie bewerben? gibts da anforderungen oder kann die jeder bekommen? Was genau ist das denn hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.lwl.org/LWL/Kultur/WMfA_AfB/Ehrenamtliche/index2_html
? würde da gerne mitmachen mit meinem detektor aber die Seite ist selbst da nicht eindeutig an wen man sich wenden soll, nachdem man dem link folgt.
viele grüße


Moin,

ja, eine NFG kostet in NW eine Verwaltungsgebühr, was an sich unverständlich ist.

Dein Link über die ehrenamtliche Tätigkeit beschreibt genau das, was Du mit dem Detektor machen willst, die Archäologie durch die Absuche der Äcker zu unterstützen. Voraussetzungen sind nicht erforderlich, allerdings solltest Du wissen nach was Du forschen willst und zu welchem Zweck.

(Endlich schreibt mal eine Archäologiebehörde, dass BD im Acker in ihrem Bestand gefährdet sind, hab mir die Seite gleich mal für "Beweiszwecke" gesichert :-)

Viele Grüße

Walter

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#12
16. Juli 2010, um 19:53:03 Uhr

Super, vielen Dank Walter. Habt ihr eventuell auch Tips wegen der Angabe des Suchgebiets. Will ja nicht für jeden Acker einzeln eine Genehmigung einholen müssen. Ist es möglich gleich Erlaubnis für nen großes Gebiet einzuholen?

« Letzte Änderung: 16. Juli 2010, um 20:01:23 Uhr von (versteckt) »

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#13
17. Juli 2010, um 10:43:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von downquark
Super, vielen Dank Walter. Habt ihr eventuell auch Tips wegen der Angabe des Suchgebiets. Will ja nicht für jeden Acker einzeln eine Genehmigung einholen müssen. Ist es möglich gleich Erlaubnis für nen großes Gebiet einzuholen?

Moin

ich bin aus Hessen, kenne mich also nicht zu 100% in NW aus, ganze Landkreise wie in HE gibt es dort wohl nicht. Ich würde beim Antrag mit einer Gemeinde anfangen, falls Dein Wohnort nahe einer Grenze zwischen zwei Gemeinden liegt, dann würde ich für beide Gemeindegebiete den Antrag stellen.

Ich bin mir nicht sicher, ob es in NW abgefragt wird, aber in HE legt man wert darauf, dass der ANtragsteller MItglied in einem Heimatverein ist oder bei der Archäologischen GEsellschaft (letztere gibt es in jedem Bundesland)

Viele Grüße

Walter.

Offline
(versteckt)
#14
31. Juli 2010, um 23:35:53 Uhr

Hopsa so wie ich das jetzt verstanden habe hat der Threadersteller doch keinerlei Erfahrung mit einem Metallsuchgerät, ist weder Mitglied in einem Geschichtsverein und leistete bisher keine Ehrenamtlichen Tätigkeiten...

Kann er jetzt trotzdem schon einen Antrag auf eine Nfg beantragen ?

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