| | Geschrieben von Zitat von sternenstahl Hallo leider verbietet das neue Denkmalschutzgesetz in NRW den Einsatz von Geräten (Metalldetektor) mit dem es auch möglich wäre ein Bodendenkmal zu finden. Die Suche im Wald ist nicht verboten, aber Genehmigungspflichtig. ....
Gut Fund
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Stimmt, das wurde letztens tatsächlich geändert. Aber wie ja schon mehrfach ausgeführt, sollte man bei einer gezielten Suche nach einem verlorenen Wertgegenstand die Kirche im Dorf lassen und einfach machen.
Angeblich zielt das Gesetz ja nicht auf diese spezielle Geschichte mit der Auftragssuche ab, aber da es auch noch keine Präzedenzfälle gibt, wäre ich trotzdem bei solchen Geschichten immer etwas vorsichtig.
Grüße
Lars