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#45
01. Juli 2012, um 14:23:18 Uhr

die Archis sind wirklich Meister der Gehirnwäsche  Lächelnd Raubgräberei  Narr

Offline
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#46
01. Juli 2012, um 14:40:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
Gehirnwäsche

...definitiv

was folgt daraus:

Geschrieben von Zitat von altmanfilm
Raubgräberei

kennen wir also schon

Geschrieben von Zitat von altmanfilm
Genehmigung


hast DU schon eine oder befindest du dich im Glauben eine zu bekommen? (ohne dass ich dir zu widersprechen möchte)

Offline
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#47
01. Juli 2012, um 15:01:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von altmanfilm
. Auf so hohle Gespräche habe ich keine Lust, betreibt Eure Raubgraberei alleine, ich bin dann raus.

Ich finde es nicht schön von dir das du dich als neuer hier hinstellst und Mitglieder als RAUBGRÄBER bezeichnest Idiot

lg wildsau

PS;
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.sondengehen.de/

Hübsche Webseite von dir. Brauchst du deine NFG also zum auf Bodendekmäler zu graben?
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suchgenehmigung.jpg
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#48
01. Juli 2012, um 15:32:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von wildsau717171

Hübsche Webseite von dir. Brauchst du deine NFG also zum auf Bodendekmäler zu graben?


berechtigt Standard-NFG eigentlich nicht nur zur gezielten Suche nach KD sondern auch zu selbiger auf KD …….es sei denn sie befinden sich im Wald Lächelnd

Offline
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#49
01. Juli 2012, um 18:36:52 Uhr

So mein lieber Altmanfilm,

Da Du ja ebenfalls aus NRW kommst, habe ich hier einen Link für Dich den Du Dir mal gaanz aufmerksam durchlesen solltest: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

Wenn Du das gemacht hast, kannst Du mir ja mal erklären wofür ich in NRW eine NFG benötige wenn ich in einem Gebiet suchen möchte, wo sich kein BD befindet oder ich nicht nach einem BD gezielt suche..........
da bin ich mal sehr gespannt. Wenn ich Deine geistigen Ergüsse hier lese kommt mir das blanke Kotzen. Mir ist schon klar, daß die viele Leute vom LDA am liebsten die ganze Welt zum BD erklären würden, aber zum Glück wird dies hier niemals passieren können und ein ewiger Wunschtraum einiger Leute bleiben wird.

Des weiteren würde ich mich persönlich darüber freuen, Dich einmal beim Sondeln anzutreffen und zu schauen,
ob Deine Reaktion darauf dann immernoch so "mutig" ist wie Du es hier im Forum kundtust - wahrscheinlich eher nicht........denn ich habe und brauche keine NFG für NRW gemäß der geltenden Gesetze.



Offline
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#50
01. Juli 2012, um 18:47:27 Uhr

@Mossberg:
Da bewegen wir uns doch wie immer im Kreis.

Ich sage §9 Abs.1: Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer ...c) bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.
Und bewegliche Denkmäler sind: §2 (4) Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler.
Denkmäler sind: §2 (1) Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Du oder andere werfen daraufhin ein, dass wir ja keine Bodendenkmäler finden wollen, sondern nur Sachen, an deren Erhaltung kein öffentliches Interesse besteht.

Schon drehen wir uns im Kreis. Wieder mal.

Deshalb von mir auch hier keine weiteren Kommentare.

Gruß
Oetti1

Offline
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#51
01. Juli 2012, um 18:54:46 Uhr

Richtig. Und wenn wir welche finden, melden wir sie. Aber dafür benötige ich keine NFG.

Offline
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#52
03. August 2012, um 03:01:22 Uhr

Wenn ich es richtig verstanden habe, nach Stunden langen rumgesuche:

Man kann auch lesen, das nur das eventuelle Auffinden eine Genehmigung nötig machte, so eindeutig ist das wohl nicht.

Und nichts zu finden, da auch Verfärbungen im Boden oder Fossilien darunter fallen, kann Niemand ausschließen.
Also braucht man eine Genehmigung, wenn man nicht im eigenem Kellerregal sucht oder in der Sandkiste.

Allerdings bringen anscheinend auch Einige Bodenschätze mit Denkmälern durcheinander.
Bodenschätze sind ja eigentlich Stoffe die dem Bergrecht unterliegen.
Das ist ziemlich komplieziert.
Suchen ist erlaubt aber Abbauen nur mit Genehmigung.

Ich bin aber noch nicht viel schlauer, weil ich mich für meinen Vater hier umsehe, da meine Mutter die Idee hat ihm einem Metaldetektor zu schenken. Er würde wohl nur im Garten an Stränden oder Baugruben suchen, für die er selber zuständig ist. Das währe in den meisten Fällen wohl doch Genehmigungsfrei, wenn ich das richtig verstehe. Idee


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