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 Betretungsrecht nach Uhr?????

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Avatar  Betretungsrecht nach Uhr?????  (Gelesen 2782 mal) 0
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#15
21. Januar 2016, um 09:58:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Mag schon alles sein, ein Jäger hat aber eine Knarre, mit der er Unheil anrichten kann.
Deshalb hat er besondere Sorgfalt walten zu lassen und nicht den Sheriff zu spielen und besondere Rechte hat er nun mal nicht Zwinkernd

Da geb ich dir Recht, ich glaube auch nicht, dass ein Jäger in so einem Fall mit der Waffe in der Hand auf einen zugeht, da setzt er seinen Jagdschein und somit auch seinen Waffenbesitz aufs Spiel und ich glaub nicht das einer so blöd wäre, naja Ausnahmen bestätigen immer die Regel...

LG

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#16
21. Januar 2016, um 10:22:03 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, das es zeitliche Begrenzungen gibt. Das käme einer Ausgangssperre gleich. (Haben wir Kriegsrecht?) Ein Jäger hat sich zu vergewissern auf was er da gerade anlegt. Trächtige Ricke oder Jungbock oder Sondler  Grinsend. Auch das Areal hinter dem Ziel muss risikolos frei sein hat er sich zu vergewissern. Wenn er das nicht gewährleisten kann, darf er nicht schießen ohne sich strafbar zu machen. Also fällt das Argument, Gefahr bei Jagd getroffen zu werden meiner Meinung nach sofort flach. (Mir wollte auch eine Anwohnerin mit Hund   Schockiert dabei verbieten zu sondeln, weil ich klein-Bambi auf Nachbargrundstück stören würde.  Das Grundstück (Feld) auf dem ich mich befand, gehörte nicht Ihr und ich hatte Genehmigung vom Eigentümer und eine NFG. Habe mich höflicherweise getrollt, brauchte das aber rein rechtlich nicht.
Wenn du Genehmigung vom Eigentümer hast und eine NFG, hat ein Jäger dir auch Nachts gar nichts zu sagen. Meine Meinung!!!

Du darfst sogar dich mit einer Horde kreischender Kinder unter dem Hochsitz aufhalten wo er ansitzt und Pickniken und er hat nicht das Recht dich dem Platze zu verweisen, damit er Ruhe hat. Das hat er gefälligst zu dulden. Aber manche Hubertusanhänger versuchen einfach mit sicheren Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit solche Störfaktoren zu vertreiben.  Zwinkernd . Ein Arbeitskollege, welcher begeisterter Jäger ist, hat mir das erzählt. 

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#17
21. Januar 2016, um 11:38:07 Uhr

Habe letztens auch eine Sperre vom Jäger für ein Feld bekommen... Ist aber gleichzeitig auch der Eigentümer... Der wollte das sich das Wild etwas erholt weil sie zwei Tage später ne Treibjagd abhalten wollten... Ich denke mir in so einem Fall kann man dann nichts machen... Man will ja auch weiterhin auf seine Felder gehen dürfen...
Aber in aller Regel gilt da wohl für mich wer zu erst anlegt der Malt zu erst... Also wer nicht kommt zur rechten Zeit der muss sehen was übrig bleibt... Man kann mal ne Ausnahme machen aber das sollte nicht die Regel sein das wir uns Trollen wenn der Jäger kommt...
Und ich gebe dir Bigfoot vollkommen recht der Jäger hat sich zu 100% abzusichern das er das richtige Wild erwischt und kein Mensch zu schaden kommen kann...

Aber man bedenke bloß gewisse Berichte wie das Pärchen in Maisfeld wo der Jäger dachte es sei ne Wildsau... So kann es gehen und deswegen gilt auf alle Fälle... Besser Vorsicht als Nachsicht...


Gruß SpAß'13

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#18
21. Januar 2016, um 13:27:12 Uhr

Hi

Wir sind bei uns von Seiten der Archäologen angehalten auf jegliche Anfrage unsere NFG vorzuzeigen und so steht es auch in den Bedingungen für den Antrag, zumindest bei uns.

Ich persönlich würde mich freuen, wenn mehr Leute nach der NFG fragen würden.

Und wenn der Jäger dich bittet in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden den Acker in seiner Pacht nicht zu betreten, dann mach es einfach so. Er bezahlt auch viel Geld für die Pacht und du würdest dir das Wild auch nicht verscheuchen lassen.

Ich habe mich bei mir beim Treffen mit Jagtpächtern einfach geeinigt bis wann es in der Regel kein Problem ist. Es geht hier auch um Eigenschutz wenn er auf dem Ansitz ist.
Bei mir ist es in der Regel abends bei Einbruch der Dämmerung bzw. nach dem es richtig hell ist. Da in den Zwischenzeiten das Wild zum ähsen raus kommt.

Gruß CR

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#19
21. Januar 2016, um 13:34:12 Uhr

Servus,

in deinem geschilderten Fall ist ja der Jäscher zugleich Eigentümer Anbeten. Denke die Rechtlage ist ja wohl klar. Im übrigen hilft es dir ja nix, wenn dich aus welchen Grund auch immer, der Jäger "versehentlich" für ein Wildau hält, und auf deinem Grabstein "ich hatte jedoch recht" steht Weise

Gruß
dolphin  

« Letzte Änderung: 21. Januar 2016, um 13:35:24 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
23. Januar 2016, um 13:43:53 Uhr

Ahhhh.... Das Thema ist wieder hochgeholt....
So, zwischenzeitlich hat sich folgendes getan:
Ich habe Kontakt zum Vorsitzenden des Hegerings aufgenommen, ihm erzählt was ich mache und daß wir uns die gleichen Flächen teilen.
Bekomme jetzt eine Einladung zur Jahreshauptversammlung des hiesigen Hegeringes und zur Hauptveranstalltung des Landkreises.
Dort trifft man alle Pächter, Förster und auch noch einige Landwirte.
Der Plan ist, mich da vorzustellen, damit wir alle uns schon mal gesehen haben. Das beugt Stress vor.
Ich selbst habe wenig Lust auf Diskussionen auf dem Feld, möchte den Jägern aber auch nicht ihr Hobby versauen.
Denke, das ist ein guter Weg.

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#21
23. Januar 2016, um 13:46:59 Uhr

Das ist doch mal was... Denke damit schlägst Du einen guten Weg ein...

Gruß SpAß'13

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#22
27. Januar 2016, um 13:04:48 Uhr

Der Ansatz ist gut. Mit bisschen Glück bekommst du von den anwesenden Landwirten gleichzeitig eine Generalerlaubnis zum Sondeln.

Erstatte mal Bericht, wie es dir ergangen ist.

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#23
27. Januar 2016, um 14:16:08 Uhr

Bundesnaturschutzgesetz
Feld-und Forstordnungsgesetz
Landesjagdgesetz ( hier insbesondere Störung der Jagd)
Waldgesetz

z.B.
Kapitel 3
Benutzung des Waldes durch die Allgemeinheit und Schutz des Waldes

§ 14
Haftung

Wer von den Benutzungsrechten nach diesem Gesetz Gebrauch macht, handelt auf eigene Gefahr. Die Waldbesitzer haften insbesondere nicht für
natur- oder waldtypische Gefahren durch Bäume,
natur- oder waldtypische Gefahren durch den Zustand von Wegen,
aus der Bewirtschaftung der Flächen entstehende typische Gefahren,
Gefahren, die dadurch entstehen, dass
Wald in der Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) betreten wird,
bei der Ausübung von Betretensrechten sonstige schlechte Sichtverhältnisse nicht berücksichtigt werden, sowie für
Gefahren außerhalb von Wegen, die
natur- oder waldtypisch sind oder
durch Eingriffe in den Wald oder durch den Zustand von Anlagen entstehen, insbesondere durch Bodenerkundungsschächte, Gruben und Rohrdurchlässe.
Die Haftung der Waldbesitzer ist nicht nach Satz 2 Nr. 3, 4 oder 5 Buchstabe b ausgeschlossen, wenn die Schädigung von Personen, die den Wald betreten, von den Waldbesitzern vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.

Hinzugefügt 27. Januar 2016, um 14:23:00 Uhr:

Das ganze völlig wertungsfrei, bloss weil immer gefragt wird wo solche Einschränkungen festgehalten sind…

Es gibt der Art viele,


…. Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen

« Letzte Änderung: 27. Januar 2016, um 14:23:00 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#24
27. Januar 2016, um 17:20:43 Uhr

Ich denke da aufeinander zu zu gehen ist der richtige Weg. Der Jagdpächter ist eh in Bedrängnis den Wildschaden für den Landwirt so gering wie möglich zu halten und wenn der Jäger dann als Argument vorbringt, dass auf den Feldern ständig irgendwelche Sondler rumkriechen und das Wild verscheuchen, bringt dich das beim Landwirt auch nicht weiter. Vor allem wo in vielen Fällen die Verbindung zwischen Jäger und Landwirt sehr viel besser ist als die zum Sondler.

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