Klappt doch...
Nein, im Ernst. Natürlich kannst du bei eurem DSG diese Ausrede benutzen!
Man kann dir deinen Stock zumindest nicht konfiszieren und wenn du vor einer hieraus resultierenden Überprüfung keine "Angst" haben musst, kann man das sicher so machen. Euer DSG stammt aus den 80ern und Sondensucher waren da scheinbar noch kein Problem, die Einzug in den Gesetzestext gefunden haben....
Aber auch bei euch ist nicht spezifiziert, ab wann zB. eine Münze ein "Bodendenkmal" ist.....diesen Auslegungsstreit dann ggfl. vor einem Gericht zu führen, kann eben recht teuer werden. Die Behörde klagt mit unseren Steuergeldern. Wir hingegen müssten unseren Anwalt selbst bezahlen. Ich möchte diesen Rechtstreit nicht führen wollen... :
Bei uns ist das dann auf Grund der neueren Fassung schon konkreter formuliert und wir haben leider ein "Schatzregal" wonach der Staat eben grundsätzlich das Eigentum an Funden erwirbt....leider...