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 Braucht man für Niedersachsen doch keine NFG - Aussage Mathias Pfeil?

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Avatar  Braucht man für Niedersachsen doch keine NFG - Aussage Mathias Pfeil?  (Gelesen 6875 mal) 0
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#30
20. November 2015, um 18:12:28 Uhr

@Lanzelot
Kann es sein das du für die Mars Mission trainiert hast und einen Teil der Sondlerwelt an dir vorbeigegangen ist?  Grinsend

In Hessen ist der Metalldetektor natürlich nicht verboten, noch nicht ! Aber da für habt ihr ja den E.L der fleißig Stimmung macht und die Bevölkerung zur Meldung von Sondengängern bei der Polizei anregt. Polizei

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http://www.mittelhessen.de/lokales/region-wetzlar_artikel,-Raubgrabungen-machen%E2%80%99s-Archaeologen-schwer-_arid,475083.html


Gut Fund

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#31
29. November 2015, um 16:20:16 Uhr

hallo, also ich bin auch neu, und ich bin wirklich sehr verunsichert, ich hab auch schon gelesen das unterschiede zwischen sondeln und graben gemacht werden, aber hey mal ehrlich, wer geht sondeln freut sich dass es piept aber gräbt nicht....?! 
ich weiß nur nicht ob es ratsam ist den lehrgang zu machen, sich ne nfg zu besorgen u dann auf ein bestimmtes gebiet eingeschränkt zu sein...! ein bekannter aus hannover hat ihn vor kurzem gemacht, der hat jetzt ne 1 jährige genehmigung für ein bestimmtes gebiet, und wenn er jetzt wo anders "erwischt" wird, dann ratterts ne richtige strafe weil er genau weiß, er darf nur in diesem einen gebiet.... so hab ichs verstanden....!
also ists doch besser einfach drauf kos zu gehen und am besten gar nix zu wissen.....
und so wie ich ihn verstanden habe, ist es hier ohne nfg überall verboten und verstehe immer noch nicht wo es hier ohne nfg erlaubt is... (bis auf privatgrundstücke mit einverständniß der besitzer natürlich) 
LGC

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#32
29. November 2015, um 16:40:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von caro1985
 (bis auf privatgrundstücke mit einverständniß der besitzer natürlich)
LGC

Selbst dort nicht, wen sich an gegeberner Stelle ein BD oder NSG befinden sollte. Zwinkernd
Aber ich gebe dir völlig recht, das Thema Metalldetektor ist in Deutschland wie so vieles unsgemein bürokratisch
ausgelegt. Schlimmer noch, da jedes Bundesland seine eigene Rechtssprechung hierfür hat.
Ich bin gespannt, ob ich hier in BW jemals eine NFG erhalten werde, die Anfragen habe ich gemacht und warte nun
wahrscheinlich Wochen auf eine Antwort.

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#33
29. November 2015, um 17:03:38 Uhr

jaaa haha, die städte können sich gern mal ein paar wochen zeit lassen, ansich muss der lehrgang aber echt spannend sein, nicht nur das rechtliche, auch vom kampfmittelbeseitigungsdienst wird ein vortrag gehalten, so war es auf jeden fall hier, es waren 2 mal 10 std, da haste erstmal input ohne ende, ich überlege noch ob ichs machen soll oder lieber nich, wie gesagt unwissenheit schützt zwar vor strafe nicht, aber tatsächlich nur auf ein gebiet beschränkt zu sein und nach nem jahr dann wieder beantragen usw is doch iwie doof!
ich drück dir die daumen dass es schnell geht, sag mal bescheid wies war...!

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#34
29. November 2015, um 18:55:10 Uhr

@ caro1985

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
Mit das wichtigste ist, wenn der Grundeigentümer sein OK gegeben hat. Auch mal im Internet schauen ob das Gelände ein Grabungsschutzgebiet ist ,und natürlich das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes beachten. Wenn es Unklarheiten wegen der Gesetzeslage gibt, Rechtsauskunft dort einholen, die auch Rechtsauskünfte geben dürfen.(Anwalt.......)

Ob mit Auto, Fahrrad oder Rollator, Metalldetektor, jeder ist für sein handeln selber verantwortlich !

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#35
20. April 2016, um 20:14:41 Uhr

Bin immer noch nicht Schlauer als vorher am besten man lässt sich in NDS nicht erwischen beim Sondeln Verlegen

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#36
21. April 2016, um 06:20:48 Uhr

Moin,

warum denn so kompliziert?

Wer nach Bodendenkmälern graben will benötigt eine NFG, der entsprechende § wurde ja im ersten Posting bereits zitiert.

§ 3 Abs. (4) Bodendenkmale sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluß über menschliches Leben in vergangener Zeit geben und aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert sind, sofern sie nicht Baudenkmale sind.
§ 3 Abs. (2) Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Friedhofsanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Die Absätze 2 und 3 im § 3 regeln, was ein Bodendenkmal ist.

BD ist alles, was von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurde - es gibt hier keine Zeitliche Eingrenzung. Ein eben weggeworfenes und in den Waldboden getretenes Kaugummipapier ist somit ein Bodendenkmal.
Somit ist klar, es gibt für BD keine Zeitgrenze.

Damit nun nicht jeder Müll automatisch zum BD motiert und Archäologen sich um die Abfallentsorgung kümmern müssten, gibt der Absatz 2 Auskunft, welche Eigenschaften ein Gegenstand haben mussen um Müll von archäologischen Funden zu unterscheiden.

Für das Kaugummipapier besteht kein öffentliches Interesse es zu erhalten, weil dafür keine geschichtliche, keine künstlerische, keine wissenschaftliche und keine städtebauliche Bedeutung besteht es zu erhalten.

Leider fehlen jetzt alle Ausführungen wann ein Fund eben die Bedeutung hat und wann nicht. Leider kann man das auch nicht an einem Fund festmachen. Eine Hipposandale im Rheinland hat keine geschichtliche Bedeutung, eine Hipposandale am Harzhorn dagegen sehr wohl. Ein römischer Sandalennagel im Rheinland ist eher bedeutungslos, ein solcher Nagel am römischen Lager bei Limburg an der Lahn dagegen sehr bedeutungsvoll.
Nein,  man muss jetzt nicht über die Bedeutung von Hipposandalen und Nägeln im Rheinland diskutieren, dass sollte nur den Vergleich hervorheben!

D. h. eigentlich kann nahezu alles zum BD erklärt werden und daher ist eine NFG für eine Nachforschung nötig.

Viele Grüße

Walter
 

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#37
21. April 2016, um 08:22:13 Uhr

Also ich bin jetzt ca. 3 1/2 Wochen in meinem Suchgebiet unterwegs und bereits 2 x offiziell kontrolliert worden, von einer Polizeistreife und vom Förster (war im Randgebiet eines Waldes auf dem Acker), beide Male haben die meine Genehmigung genau kontrolliert und auch die Karte (Suchgebietskarte NFG) mit dem Gebiet abgeglichen, auf dem ich da gerade gesondelt habe. Die Polizei hat sogar eine Funkabfrage gemacht und dort wurde bestätigt, das ich für mein Suchgebiet bereits als autorisiert gelte. Ob die in meiner Gegend besonders aufmerksam sind, oder nur Zufall war weiss ich nicht wirklich, nur kann iich sagen, das Herr Prof. Dr. Haßmann Leiter vom Denkmalamt Hannover beim Theoriekurs uns erzählt hat, das jetzt ein anderer Wind weht gegen Raubgräber in Niedersachsen und hat uns aufgefordert alle gesichteten Raubgräber zu melden.

Gruß

Pat

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#38
21. April 2016, um 08:30:18 Uhr

Seit wann ist der Hassmann überhaupt Professor ?

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#39
21. April 2016, um 08:33:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Seit wann ist der Hassmann überhaupt Professor ?

Seit einige Politiker ihren Dr. Titel abgeben mußten. Zwinkernd


Michel

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#40
21. April 2016, um 08:34:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Seit wann ist der Hassmann überhaupt Professor ?

Sorry "nur" Dr., mein versehen.

Gruß

Pat

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#41
21. April 2016, um 09:53:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von patrizier65
Also ich bin jetzt ca. 3 1/2 Wochen in meinem Suchgebiet unterwegs und bereits 2 x offiziell kontrolliert worden, von einer Polizeistreife und vom Förster (war im Randgebiet eines Waldes auf dem Acker), beide Male haben die meine Genehmigung genau kontrolliert und auch die Karte (Suchgebietskarte NFG) mit dem Gebiet abgeglichen, auf dem ich da gerade gesondelt habe. Die Polizei hat sogar eine Funkabfrage gemacht und dort wurde bestätigt, das ich für mein Suchgebiet bereits als autorisiert gelte. Ob die in meiner Gegend besonders aufmerksam sind, oder nur Zufall war weiss ich nicht wirklich, nur kann iich sagen, das Herr Prof. Dr. Haßmann Leiter vom Denkmalamt Hannover beim Theoriekurs uns erzählt hat, das jetzt ein anderer Wind weht gegen Raubgräber in Niedersachsen und hat uns aufgefordert alle gesichteten Raubgräber zu melden.

Gruß

Pat


Das ist ja unglaublich. Wie es scheint hat der Staat und seine Gehilfen eine neue Zielgruppe entdeckt.

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#42
21. April 2016, um 09:59:04 Uhr

Da die Glaubwürdigkeit in Politik und Justiz verloren geht, wollen alle ihre kleinen, noch verbliebenen Rechte durchsetzen.
Ich gehe schon seit Jahren angeln. Wurde jahrelang nicht kontrolliert. Jetzt steht da dauernd einer und will die Scheine sehen...

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#43
21. April 2016, um 10:02:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
Das ist ja unglaublich. Wie es scheint hat der Staat und seine Gehilfen eine neue Zielgruppe entdeckt.

Nichts besseres zu tun, Einbrüche und dadurch entstehende Ängste der Bürger nehmen zu.
Aber eine Polizeistreife muss sich mit so einem scheiss beschäftigen!

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#44
21. April 2016, um 10:06:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Nichts besseres zu tun, Einbrüche und dadurch entstehende Ängste der Bürger nehmen zu.
Aber eine Polizeistreife muss sich mit so einem scheiss beschäftigen!

Blitzmarathon ist heute..... Da wird auch wieder reichlich Personal eingesetzt.

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