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 Das Urteil davor

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(versteckt)
#30
20. Mai 2012, um 18:34:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Bitt vollständig zitieren, hatten wir auch schon paar Posts vorher  :Smiley


Hi,

dieses von mir eingesetzte Zitat bedarf keiner weiteren Beifügungen.

Hinzugefügt 20. Mai 2012, um 18:38:57 Uhr:

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
das technische Gerät(e) Metalldetektor kann nicht zwischen KD und nicht KD unterscheiden.Der Sondler nimmt billigend in kauf ein KD zu finden und den Fundzusammenhang zu zerstören.
Was ein KD oder BD ist(Einzelfallentscheidung) entscheidet nicht der Sondler sondern der Gutachter.
Der Kern des Urteils ist das Suchgerät und was ein BD ist oder nicht entscheidet im Einzelfall die Behörde.

G.S

Hol dir mal jemanden zur Seite der nicht nur lesen kann
sondern auch Inhalte erfassen kann und lass dir von
dem erklären wo der kern in diesem Urteil steckt.

gruß Charlie

« Letzte Änderung: 20. Mai 2012, um 18:38:57 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

(versteckt)
#31
20. Mai 2012, um 18:47:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
das technische Gerät(e) Metalldetektor kann nicht zwischen KD und nicht KD unterscheiden.Der Sondler nimmt billigend in kauf ein KD zu finden und den Fundzusammenhang zu zerstören.
Was ein KD oder BD ist(Einzelfallentscheidung) entscheidet nicht der Sondler sondern der Gutachter.
Der Kern des Urteils ist das Suchgerät und was ein BD ist oder nicht entscheidet im Einzelfall die Behörde.

G.S


Klappt noch nicht so mit dem lesen ,was Sterni Grinsend
Der Kern dieses Urteils ist die Klage auf unbedingte Genehmigung der gezielten Suche nach Dingen die in SH ausdrücklich im DschG als potentielle  KD aufgeführt werden an sich – absolut schwachsinnig dafür (zumal auf Flächen auf denen man noch ungestörte "Fundzusammenhänge" selbiger erwarten darf) ne NFG einklagen zu wollen !


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(versteckt)
#32
20. Mai 2012, um 18:55:03 Uhr

1. Das Internet wurde in den USA erfunden und in Deutschland kaputt gerichtet!
2. Die Archäologie wurde in Italien erfunden und in Deutschland kaputt gerichtet! ...
3. ....


.

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#33
20. Mai 2012, um 19:24:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von MinelabSafari
Die Archäologie wurde in Italien erfunden und in Deutschland kaputt gerichtet!
Na, dann sondel doch mal in Italien! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

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#34
20. Mai 2012, um 19:30:56 Uhr

@Sondengängerübermensch, Zitat. Tatbestand:Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er für die Suche nach Militaria eine Genehmigung gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz(DSchG) nicht benötige, hilfsweise die Erteilung einer solchen Genehmigung.

Der Kern: Militaria kann aber muß kein BD sein. Der Metalldetektor kann nicht zwischen BD oder nicht BD unterscheiden benötigt also eine Genehmigung weil der Sondler billigend in kauf nimmt eines zu finden.

Wäre das Suchgerät eine Wünschelrute oder hohe Hacken, wäre das Urteil anders ausgegangen.
Das ist für den Sondengänger ohne NFG ein vernichtendes Urteil. Belehren

Solltest du in nächster Zeit mal erwischt werden, so kannst du ja mit deinem Anwalt das Urteil kippen, wir nicht NFG Sondler wären dir dann dankbar Narr

G:S

(versteckt)
#35
20. Mai 2012, um 19:55:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Der Kern: Militaria kann aber muß kein BD sein. Der Metalldetektor kann nicht zwischen BD oder nicht BD unterscheiden benötigt also eine Genehmigung weil der Sondler billigend in kauf nimmt eines zu finden.



Lies dir zur Erfassung des Kerns noch mal die Entscheidungsgründe durch Zwinkernd

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Wäre das Suchgerät eine Wünschelrute oder hohe Hacken, wäre das Urteil anders ausgegangen.



Ja ich glaub auch dass das Urteil für ne suchende hochhackige Wünschelrutlerin anders ausgegangen werden …..aber warum eigentlich ? Suche ist Suche und nicht zwischen KD und NichtKD unterscheiden können ist nicht zwischen KD und NichtKD können ……wahrscheinlich gibt es vor Gericht doch noch ne Lächerlichskeitsgrenze die zu überschreiten nicht mal das Amt sich traut Zwinkernd

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Solltest du in nächster Zeit mal erwischt werden, so kannst du ja mit deinem Anwalt das Urteil kippen, wir nicht NFG Sondler wären dir dann dankbar Narr


Vielleicht sollt ich uns mal den Gefallen tun und in die Gegend vom Insurgenten fahren – dort sollen die Förster ja besonders aufgehetzt sein ……..wenn ihr Glück habt (du nicht ,Sterni Grinsend) werd ich "erwischt" ,angezeigt und kann für besseres Urteil sorgen ……wird zwar nur ne fallengelassene Anklage seitens des Amtes werden (hab nicht vor gegen das Amt zu klagen) aber bestimmt trotzdem ganz erbaulich  Engel


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#36
20. Mai 2012, um 20:29:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
...wenn ihr Glück habt (du nicht ,Sterni Grinsend) werd ich "erwischt" ,angezeigt und kann für besseres Urteil sorgen ……wird zwar nur ne fallengelassene Anklage seitens des Amtes werden (hab nicht vor gegen das Amt zu klagen) aber bestimmt trotzdem ganz erbaulich  Engel


Glaube eher Du wirst auch eine "Einzelfallentscheidung" mit entsprechenden Bußgeld Grinsend

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#37
20. Mai 2012, um 20:36:05 Uhr

Ach was du nicht alles glaubst – wette du glaubst auch das Weihnachtsmann und Osterhase ne eheähnliche Sodomitenbeziehung führen Grinsend

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#38
20. Mai 2012, um 21:02:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Glaube eher Du wirst auch eine "Einzelfallentscheidung" mit entsprechenden Bußgeld Grinsend

So traurig wie es klingt ist es auch.
Ämter haben Bußgeldbefugnis und Geld, der Steuerzahler,
Wiedersprüche vor die Verwaltungsgerichte zu bringen.

Jepp, dies ist abschreckend auch wenn die Drohung von jemanden kommt,
welcher das Lied singt von dem er Brot bekommt.

Aber mal die rosarote Brille absetzen, die Urteilsbegründung lesen, verstehen
und eventuell rauslesen das die Generalsverdacht- Vertreter ne Klatsche bekommen haben.



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#39
09. Dezember 2013, um 16:44:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wenn zufällig (Ackerbau, Baum pflanzen, Hausbau etc) etwas gefunden wird gibt es eine Meldepflicht.

Wer gezielt etwas suchen möchte (Euro Münzen, Militaria, Kronkorken etc) kann bei der Suche auch auf KD stoßen, deshalb benötigt man dafür eine Genehmigung (so sieht es das Gericht)
Das ist falsch! Der SG aus Schleswig hat ja angegeben, grade nach den WKII Gegenständen zu suchen. Diese wurden als BD qualifiziert. Wenn er nun sagt, er suche nur nach dem Müll aber nicht nach den Erkennungsmarken oder ähnlichen BD, nimmt er natürlich billigend in Kauf auch diese zu finden. Der Vorsatz erwächst also erst dann, wenn sich der Sucher bewusst ist, als historischem boden zu suchen. Die Genehmigung hat er nur nicht bekommen, weil er seit Jahren die Funde im Internet verkauft, ohne sie zu melden. So einem gehört der Detektor beschlagnahmt...

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