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 Das Urteil davor

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Avatar  Das Urteil davor  (Gelesen 3117 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Mai 2012, um 08:23:04 Uhr

Hier noch einmal die ganze Story im Urteil des VG Schleswig-Holsteins, gegen das ja Berufung eingelegt wurde und dann vom OVG wie bekannt entschieden wurde. Schönes Lehrbeispiel dafür, wie man sich als Sondengänger nicht verhalten sollte, denke ich.
Gut Fund
j Smiley t t


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8 A 140 11 URTEIL VOM 09-01-12Anonym.pdf
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#1
20. Mai 2012, um 10:38:08 Uhr

Moin,

vielen Dank für das Einstellen des Urteils.

Hier wird das "Totschlagargument" noch deutlicher als im OVG-Urteil:

....  Wenn der Kläger den Boden aufgräbt, um die von ihm beschriebenen Gegenstände zu suchen, „sucht“ er aus o.g. Gründen (mit bedingtem Vorsatz) nach „archäologischen Denkmalen“.....

Das OVG-Urteil ist bei den DSChB bundesweit verteilt worden und jeder SG der zukünftig ohne NFG angetroffen wird, wird sich im Bußgeldverfahren mit dem bedingten Vorsatz der Suche nach archäologischen BD konfrontiert sehen.

Viele Grüße

Walter





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#2
20. Mai 2012, um 10:49:13 Uhr

Hi Jott,

sehr interessant. Vielen Dank für das Einstellen!

Gruß
Oetti1

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#3
20. Mai 2012, um 10:50:05 Uhr

Da müssen die aber erst mal das  gegenteil beweisen wenn ich angebe das ich lediglich nach verlorenen gegenständen wie Münzen , Schmuck etc suche und nicht nach BD,s.
Dürfte schwer fallen.

« Letzte Änderung: 20. Mai 2012, um 10:51:42 Uhr von (versteckt) »

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#4
20. Mai 2012, um 11:02:03 Uhr

Vielen Dank fürs Einstellen. Dann haben wir uns die jeweils 2,50€ gerecht aufgeteilt  Zwinkernd

Hier ist es ja noch deutlicher.


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1_Urteil_6.JPG

« Letzte Änderung: 20. Mai 2012, um 11:06:36 Uhr von (versteckt) »

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#5
20. Mai 2012, um 13:44:29 Uhr

Nur - in keinem Gesetz wird schon das Entdecken oder auch nur die Möglichkeit des Entdeckens, egal mit welchen Mitteln, unter Strafe gestellt.
Selbst das Denkmalschutzgesetz des Landes besagt nur: "Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist."
Nicht aber: Wer mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte Kulturdenkmale entdecken könnte ...
Von daher erschliesst sich mir immer noch nicht, auf welcher Grundlage das Urteil so zustande gekommen ist.
Rechtsbeugung durch Gerichte?

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#6
20. Mai 2012, um 13:51:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hauptmann aD
Nur - in keinem Gesetz wird schon das Entdecken oder auch nur die Möglichkeit des Entdeckens, egal mit welchen Mitteln, unter Strafe gestellt.
.

Wenn zufällig (Ackerbau, Baum pflanzen, Hausbau etc) etwas gefunden wird gibt es eine Meldepflicht.

Wer gezielt etwas suchen möchte (Euro Münzen, Militaria, Kronkorken etc) kann bei der Suche auch auf KD stoßen, deshalb benötigt man dafür eine Genehmigung (so sieht es das Gericht)

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#7
20. Mai 2012, um 14:28:32 Uhr

Also bekomme ich trotzdem eine auf den Deckel wenn ich (beispielsweise im Wald, oder auch Feld) erwischt werde und sage "Ich suche nur nach verlorenen Münzen und Schmuck von Wanderern und Pilzsuchern"??..oder wie is das jetzt zu verstehen?..

Grüße

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#8
20. Mai 2012, um 15:03:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von corenade
Also bekomme ich trotzdem eine auf den Deckel wenn ich (beispielsweise im Wald, oder auch Feld) erwischt werde und sage "Ich suche nur nach verlorenen Münzen und Schmuck von Wanderern und Pilzsuchern"??
Ich denke mal, wenn Du da einen Spaten oder ein anderes Grabungsgerät > Unkrautstecher mit dir führst, glaubt dir diese Ausrede eh keiner.

Viele Grüße,
Günter


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#9
20. Mai 2012, um 15:20:28 Uhr

Auf den Deckel bekommst du keinen weil Prügelstrafe abgeschafft wurde Grinsend
Aber du muß mit einem Bußgeld rechnen. Bei noch bestehendem Welpenschutz würde die Strafe wohl geringer ausfallen. Das der Detektor eingezogen wird wäre auch möglich.

G.S 

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#10
20. Mai 2012, um 15:25:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wenn zufällig (Ackerbau, Baum pflanzen, Hausbau etc) etwas gefunden wird gibt es eine Meldepflicht.

Wer gezielt etwas suchen möchte (Euro Münzen, Militaria, Kronkorken etc) kann bei der Suche auch auf KD stoßen, deshalb benötigt man dafür eine Genehmigung (so sieht es das Gericht)

Hi,

und so einfach sieht es das Gericht eben nicht.: (Zitat aus der Urteilsbegründung)

"Die Genehmigungspflicht setzt allerdings voraus, dass es dem Suchenden um „Kulturdenkmale“ geht. Erforderlich ist somit Vorsatz, bedingter Vorsatz ist ausrei-chend. Der Suchende muss also wissen oder es für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, bei der Suche auf Kulturdenkmale zu stoßen."

Gruß Charlie

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#11
20. Mai 2012, um 15:27:54 Uhr

Letztlich wird es ein Gericht zu entscheiden haben und nicht ein Forum.

Und das was auf Seite 6 steht ist schon deutlich.

Wenn Du dein Zitat im Zusammenhang hättest stehenlassen wird deutlich, dass das Gericht den Ausführungen des Klägers (ich suche keine Kulturdenkmale!!) nicht gefolgt ist da Allgemein bekannt ist, das überall mit Funden zu rechnen ist die ein Kulturdenkmal sein können (was dem Kläger durch vorherige Urteile gegen ihn bekannt ist). Bekannt ist soetwas füre alle durch das www, Fernsehen, Radio etc.

« Letzte Änderung: 20. Mai 2012, um 15:37:54 Uhr von (versteckt) »

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#12
20. Mai 2012, um 15:39:19 Uhr

@Charlie:

Der Satz geht ja so weiter:
"Das ist beim Kläger der Fall, da dieser sich seit Jahren in der Szene der Sondengänger bewegt, in der intensiv gerade auch über die denkmalrechtlichen Genehmigungen sowie zivilrechtlichen Rahmenbedin-gungen (Schatzregal) diskutiert wird."

Und dieses intensive diskutieren über denkmalrechtliche Genehmigungen gibt es ja auch in den diversen Foren. Siehe auch diesen Thread. Somit trifft es auch zu auf jeden Sondler zu, der in den Foren mitliest.

Gruß
Oetti1

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#13
20. Mai 2012, um 16:20:30 Uhr

Nur noch mal so zur Erinnerung : in diesem Urteil gehts um  den Versuch ne NFG einzuklagen und nur indirekt ums suchen – ist kein Suchverbotsurteil !

Kläger war auch so schlau etwas einklagen zu wollen was im Ermessen des Amts liegt ,nämlich die Suche nach Militaria die in seinem Bundesland als potentielle KD gelten .

Bei Anzeige seitens der Spinner ,ist Gerichtsentscheidung immer noch davon abhängig was der/die Beklagte äußert !

Metall an sich ist erst mal kein KD und KD liegen auch nicht überall nur so rum, so das die Wahrscheinlichkeit fahrlässig auf welche zu stoßen immer noch ernstlich von jedem angezweifelt werden  kann Zwinkernd


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#14
20. Mai 2012, um 16:28:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
Nur noch mal so zur Erinnerung : in diesem Urteil gehts um  den Versuch ne NFG einzuklagen und nur indirekt ums suchen – ist kein Suchverbotsurteil !

....

Suchverbot?? Lesen hilft, geht um Genehmigung oder nicht.



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