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 Das war es wohl fürs erste mit sondeln

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Avatar  Das war es wohl fürs erste mit sondeln  (Gelesen 10760 mal) 0
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(versteckt)
#30
11. Dezember 2013, um 08:05:49 Uhr

ja das ist echt dumm gelauf vor allem wenn man bedenkt das der behördliche werdegang oft ewig dauert bis man seine sachen wiederbekommt.als tip räume vorsorglich alles was du zu hause hast erst mal weg.die kommen auch mal nachträglich und wenn die was bei dir finden kann es für spätere argumentationen echt doof sein.....haben die eure funde an dem tag auch mitgenommen wenn nicht kann das gut sein da ihr dann ja noch nicht gesucht habt bzw was gefunden habt.haben die das feld ...die löcher fotografiert.....macht mal den bauer ausfindig dem das feld gehört auch wenn es der vom jeep war und redet mit ihm...wenn es der mit dem jeep war redet mit ihm erklärt ihm alles in ruhe..wenn er es nicht war noch besser holt euch nachträglich eine erlaubnis von ihm....ich hatte bisher immer glück hier in berlin brandenburg im grunewald kam die polizei und war sehr interessiert in brandenburg kam der förster hat erst gemeckert dann mit uns ein bier getrunken....naja denke aber mal das wird nicht immer so sein

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(versteckt)Themen Schreiber
#31
11. Dezember 2013, um 10:42:31 Uhr

Guten Morgen Smiley

@Peperoni;
1. Tatvorwuf: Der Meister sagte, "Was macht ihr da?" - "Wir suche nach verlorenen Knöpfen und Münzen mit einem Metalldetektor" - Meister schaut seinen Kollegen an: "DAS IST DOCH VERBOTEN!" schaut seinen Kollegen an und flüstert "is's doch oda?" "jo norma schon". "Nein das ist verboten, ihr habt wohl zu viel Sky im TV gesehen"... Rest kennt ihr ja. Vorwurf: Metalldetektor = Verboten, weiteres konnten die Beiden mir nicht sagen!! Ich habe doch 20 x gefragt, was ist verboten, gebt mir den Paragraphen, das Gesetz, wo steht das? - Antwort: "Bekommste schon früh genug, liegt aufn Büro"

2. Rolle des Jeep-Fahrers: Aufmerksamer Bürger, dem nichts gehört, fährt schaulustig an uns vorbei und meldet der Polizei, dass vermutliche Einbrecher auf einem Feld sind.

3. Es wurden keine Ordnungswidrigkeiten begangen. Weder der Jeep-Fahrer noch die Polizei konnte beweisen, dass wir überhaupt gesondelt haben.

4. Es wurde kein Aktenzeichen mitgeteilt.

5. Wir haben noch keine Kühe zusammen gemolken, aber die beiden waren mir bekannt als Polizisten.

6. Es wurde auf nichts verwiesen, sie schienen eher enttäuscht zu sein, dass wir keine Einbrecher von Beruf waren..

7. Es wurde keine Quittung ausgehändigt. Name habe ich leider wirklich vergessen zu fragen, habe ich aber bereits rausgefunden.
Die Polizei hatte keinen wichtigen Folgeauftrag, sie waren nur auf Streife und am nächsten von uns, den gemeldeten.

@Monty75; Normalerweise ist nichts mehr notwendig. Wird sich, denke ich, heute alles entscheiden. Die haben absolut nichts mitgenommen, nicht mal kontrolliert. Löcher haben die auch nicht fotografiert, wozu es jetzt auch zu spät wäre  Zwinkernd

Soll mir noch einer sagen, dass das normal ist  Schockiert
Sorry, aber nach dem Vorfall ist mir erst klar geworden, wie LÄCHERLICH das ganze doch ist!! Tun wir jemanden weh?? Handeln wir mit illegalen Sachen?? Hallo?
Jedem dem ich die Story erzählte, absolut jeder, hat gut gelacht. "Mensch Sandy, die Jungen haben doch sonst nichts besseres zu tun" - Jep!  Brutal

Grüße,

Sandy

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#32
11. Dezember 2013, um 10:49:21 Uhr

Wenn die ganze Aktion nicht korrekt gelaufen ist, da kannst du denen schön eine Dienstaufsichtsbeschwerde reindrücken, sofern es sowas in Belgien gibt.
Dann werden sie sich das beim nächsten Mal zweimal überlegen, ob sie einen Sondengänger nerven.

Gruß Michael

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#33
11. Dezember 2013, um 11:16:42 Uhr

Hallo Sandy,

das ist ja schräg was da mit euch abgelaufen ist.
Ich drücke euch die Daumen das die Sache im Sande verläuft.

Halte uns auf den laufenden.

Gruß Gräber

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(versteckt)
#34
11. Dezember 2013, um 16:12:54 Uhr

Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass es einen Grund gibt, weshalb die Geräte beschlagnahmt wurden. Mit Diebstahl könnte es eventuell zu tun haben, denn nach deutschem Recht zum Beispiel ist es verboten, "einem anderen eine fremde bewegliche Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht wegzunehmen". Dies ist die deutsche Definition für Diebstahl. Wer also nach herkömmlichen Fundrecht eine solche Sache aufhebt und behält , solange die Geringwertigkeit der Sache nicht besteht - ich glaube die liegt bei 5 Euro-, könnte eine Anzeige riskieren. Offensichtlich scheinen in diesem Fall denkmalschutzrechtliche Belange in den Hintergrund getreten zu sein. Noch. Beim Schatzfund gilt bekannter Maßen diese Geringwertigkeit der Sache nicht. Eventuell wähnten sich die Beamten im Fundrecht. Ich habe instinktiv das Gefühl, dass diese andere Person der Anzeigenerstatter oder Auslöser ist. Selbst wenn er sich bei der eigentlichen polizeilichen Maßnahme im Hintergrund hielt. Die Polizei kommt auf so etwas eigentlich nicht von alleine, so viel lange Weile haben die heute auch nicht mehr. Personalmangel etc.. Ich würde mich über eine Auflösung dieser merkwürdigen Situation freuen. Viel Glück Euch!

« Letzte Änderung: 11. Dezember 2013, um 16:21:08 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#35
11. Dezember 2013, um 23:33:25 Uhr

Guten Abend zusammen,

Leider war ich heute Abend nicht zuhause. Mein Sondlerkollege Pascal gibt mir morgen Bescheid.
Hörte sich schon mal gut an! Wir haben ja auch theoretisch nichts zu befürchten, haben mittlerweile genug Meinungen (einschl. von Polizisten, die alles nachrecherchiert haben), dass wir im Recht sind!

Schöne Grüße,

Sandy

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(versteckt)
#36
12. Dezember 2013, um 00:34:49 Uhr

Dann drück ich euch mal die Daumen, das ihr eure Detektoren ganz schnell wieder in den Händen habt

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#37
12. Dezember 2013, um 09:20:29 Uhr

Nächstes Mal Handy nehmen und irgendein Anwalt ( wenn du keinen hast)  anrufen, der wird sich mit dem Procureur in verbindung
setzen und die Sache ist meistens schon vor dem Anruf geklärt.

Aber nie Detektoren so einfach abgeben.

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(versteckt)Themen Schreiber
#38
12. Dezember 2013, um 10:45:44 Uhr

Guten Morgen zusammen,

Ui Ui Ui!!! Scheinbar nicht meine Woche!!! Siehe Bild..

@MSP13; Danke, wird schon schief gehen!

@Sarkozi, Danke für den Tipp, das hätten wir auch tun sollen..! Aber man denkt an so vieles nicht. Man lernt nie aus.




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« Letzte Änderung: 12. Dezember 2013, um 22:38:56 Uhr von (versteckt), Grund: Mal das Nummernschild entschärft. Bert »

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#39
12. Dezember 2013, um 10:48:27 Uhr

Arghhh,

ich leide mit dir  Verlegen

LG
Elmex

Hinzugefügt 12. Dezember 2013, um 10:51:25 Uhr:

kann es mir trotzdem nicht verkneifen:

wenn du jetzt an der angehobenen Motorhaube Gummies befestigst und damit deinen MD (wenn du ihn wieder bekommst) an der Nummernschildkerbe antüdelst....ein suuper Sondenmobiel....

sorry
Elmex

« Letzte Änderung: 12. Dezember 2013, um 10:51:25 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#40
13. Dezember 2013, um 12:33:14 Uhr

Guten Morgen zusammen,

Also es scheint, als bekämen wir unsere Detektoren noch diese oder nächste Woche zurück. Soll wohl ein kleiner Fehler unterlaufen sein  Zwinkernd Weitere Details, wenn ich meinen Detektor wieder in meiner Hand halte!

@Bert, danke, hatte leider keine Möglichkeit dazu auf der Arbeit  Smiley
@Elmex du Lümmel  Grinsend Ich kann mir deine Idee vorstellen. Erst musste ich schmunzeln, doch ich glaube, dass deine Idee Potenzial hat! Vielleicht sollten wir uns mal unterhalten, wegen der Vermarkung  Narr


Schöne Grüße,

Sandy


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BMWSONDE.jpg
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(versteckt)
#41
13. Dezember 2013, um 13:35:16 Uhr

Hey Sandy,

bei soviel Pech in letzter Zeit darft du das Patent alleine anmelden Zwinkernd , ich wünsch dir ein schnelles comeback deines MD´s....

LG
Elmex

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(versteckt)
#42
21. Dezember 2013, um 20:03:18 Uhr

Ja und nun...!

Alles wieder im Reinen...?

Gruß SpAß´13...

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(versteckt)
#43
21. Dezember 2013, um 20:21:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Peperoni
Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass es einen Grund gibt, weshalb die Geräte beschlagnahmt wurden. Mit Diebstahl könnte es eventuell zu tun haben, denn nach deutschem Recht zum Beispiel ist es verboten, "einem anderen eine fremde bewegliche Sache in rechtswidriger Zueignungsabsicht wegzunehmen". Dies ist die deutsche Definition für Diebstahl. Wer also nach herkömmlichen Fundrecht eine solche Sache aufhebt und behält , solange die Geringwertigkeit der Sache nicht besteht - ich glaube die liegt bei 5 Euro-, könnte eine Anzeige riskieren. Offensichtlich scheinen in diesem Fall denkmalschutzrechtliche Belange in den Hintergrund getreten zu sein. Noch. Beim Schatzfund gilt bekannter Maßen diese Geringwertigkeit der Sache nicht. Eventuell wähnten sich die Beamten im Fundrecht. Ich habe instinktiv das Gefühl, dass diese andere Person der Anzeigenerstatter oder Auslöser ist. Selbst wenn er sich bei der eigentlichen polizeilichen Maßnahme im Hintergrund hielt. Die Polizei kommt auf so etwas eigentlich nicht von alleine, so viel lange Weile haben die heute auch nicht mehr. Personalmangel etc.. Ich würde mich über eine Auflösung dieser merkwürdigen Situation freuen. Viel Glück Euch!

Hi!

Mit deiner Rechtsauffassung liegt du jetzt aber ganz schön verkehrt. Ein Diebstahl kann bei einer Fundsache (egal ob Schatzfund nach dem BGB od. Fund im Sinne des FundG) NIEMALS vorliegen. Wie du schon richtig zitierst erfordert der Diebstahl die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache u. somit einen Gewahrsamsbruch. Eine Fundsache befindet sich aber EBEN NICHT in fremdem Gewahrsam, wodurch er ja letztendlich erst zum Fundgegenstand wird.  Er ist also eine herrenlose Sache. Auf Grund dessen sind bei Fundsachen (was den Bruch der Eigentums- u. Besitzverhältnisse betrifft) nur Unterschlagungen u. Hehlerei (für nicht an der Tat beteiligte) denkbar. Deswegen sagt man ja auch immer "Fundunterschlagung".

Weitere Verstöße nach dem z. B. Denkmalschutz treten nicht in den Hintergrund, sondern bestehen in Tateinheit weiter. Handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, so werden diese mit den Strafanzeigen (z. B. wegen Unterschlagung) mit an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Stellen diese das Ermittlungsverfahren wg. der Straftat ein, so lebt das Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verfolgung des denkmalschutzrechtlichen Verstöße wieder auf. Der Vorgang wird dann abgegeben an die zuständige Verfolgungsbehörde (im Regelfall das Landratsamt od. die kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich der Tatort befindet). Handelte es sich um Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz (gibt es da überhaupt welche?), dann würden sie von der Staatsanwaltschaft mit verfolgt od. eingestellt werden.

Gruß

S.

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(versteckt)
#44
22. Dezember 2013, um 00:39:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shakerz
Hi!

Mit deiner Rechtsauffassung liegt du jetzt aber ganz schön verkehrt. Ein Diebstahl kann bei einer Fundsache (egal ob Schatzfund nach dem BGB od. Fund im Sinne des FundG) NIEMALS vorliegen. Wie du schon richtig zitierst erfordert der Diebstahl die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache u. somit einen Gewahrsamsbruch. Eine Fundsache befindet sich aber EBEN NICHT in fremdem Gewahrsam, wodurch er ja letztendlich erst zum Fundgegenstand wird.  Er ist also eine herrenlose Sache. Auf Grund dessen sind bei Fundsachen (was den Bruch der Eigentums- u. Besitzverhältnisse betrifft) nur Unterschlagungen u. Hehlerei (für nicht an der Tat beteiligte) denkbar. Deswegen sagt man ja auch immer "Fundunterschlagung".

Weitere Verstöße nach dem z. B. Denkmalschutz treten nicht in den Hintergrund, sondern bestehen in Tateinheit weiter. Handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, so werden diese mit den Strafanzeigen (z. B. wegen Unterschlagung) mit an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Stellen diese das Ermittlungsverfahren wg. der Straftat ein, so lebt das Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Verfolgung des denkmalschutzrechtlichen Verstöße wieder auf. Der Vorgang wird dann abgegeben an die zuständige Verfolgungsbehörde (im Regelfall das Landratsamt od. die kreisfreien Städte, in deren Gebiet sich der Tatort befindet). Handelte es sich um Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz (gibt es da überhaupt welche?), dann würden sie von der Staatsanwaltschaft mit verfolgt od. eingestellt werden.

Gruß

S.

Hallo Shakerz, da hast Du mich dann falsch verstanden. Ich habe nie behauptet dass der mögliche - von mir aus fiktive-Diebstahl im Zusammenhang mit einer Fundunterschlagung steht, stehen muss oder bestanden hat, sondern es für möglich gehalten, dass ein separates Delikt darstellt. Der Verdacht reicht ja. Die Geringwertigkeit der Sache bezog sich ebenfalls nicht auf einen Diebstahl, denn die wird wohl etwa bei 50 Euro liegen. Nein die Geringwertigkeit eines Fundes von 5 Euro war gemeint. Fundunterschlagung und Diebstahl sind zwar Eigentumsdelikte aber auch völlig verschiedene Dinge, das ist schon klar. Aber wir wissen ja nicht, was der Vorwurf ist, eventuell wurde ja separat ein Diebstahl vorgeworfen. Eventuell wurde in der Gegend gestohlen, die Gegend ist dann ein Tatort, die Beschuldigten sind Verdächtige.  

Ich wiederhole nochmal. Eventuell sind wir hier gar nicht im Fundrecht und die Sache hat nichts mit der Schatzsuche, Fundunterschlagung etc. zu tun. Ich halte hier alles für möglich, auch Sachbeschädigung. Das Denkmalschutzgesetz beinhaltet keine Straftatbestände, aber es bildet die Grundlage zur Regelung weiterer staatlicher Maßnahmen, Sanktionen.

Detektoren wurden als Beweismittel sichergestellt. Die Frage ist für welches Delikt. Leider lässt man uns ohne weitere Informationen ein wenig hungern.

Im übrigen regeln sich Schatzfund und auch das allgemeine Fundrecht im BGB und nicht wie Du es nennst im "FundG".   Winken
 
Dann sag mir mal, weshalb die Polizei nach einer Sachbeschädigung keinen Metalldetektor beschlagnahmen sollte. Wenn sie der Meinung sind, sie könnten damit was beweisen, dann machen die das. Zurückgeben können sie es ja jederzeit wieder. Oder später ein Gericht. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir hier nicht im BGB sind , sondern im StGB oder im Recht der Gefahrenabwehr mit seinen vielen Möglichkeiten.


Ich hoffe wir bekommen bald ein paar Informationen.

LG

« Letzte Änderung: 22. Dezember 2013, um 01:00:16 Uhr von (versteckt) »

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