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 DschG BaWü ???????

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#15
08. Oktober 2012, um 22:04:05 Uhr

Jupp, das ham se mir hier in BW auch gesagt, mit der Sonde raus is nicht!

Wos das steht keine Ahnung, hab keinen Bock auf Sress zur Zeit deshalb lass ichs vorerst.
Ich beobachte mal das geschehen hier in BW, evtl. klagt ja doch mal bald einer vorm Verwaltungsgericht!

Nach und auf BD will ich nicht suchen, problem wäre auch woher soll ich wissen ob ich mich auf einm BD befinde wenn keine zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde möglich ist.

BD gibt es bei mir reichlich (Römer) und dann könnts haarig werden!

Moman

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2012, um 22:05:06 Uhr von (versteckt) »

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#16
08. Oktober 2012, um 22:09:43 Uhr

@Sondengängerübermensch:   nach zu lesen unter 
DSchG §21   .
Aber wer sich dieses ganze Gesetz mal genau durchließt kommt auch zu der erkenntnis, das 
1.  eine Genehmigung  wird nur in schon eingezeichneten Gebieten benötigt , wo schon Denkmalschutz und Kulturgüter bestehen.
 2. sollte man Trotzdem außversehen über einen Zufallsfund dort "stolpern" - ist man verpflichtet diesen zu melden- ab der Meldung ( am besten Dorfgemeinde) muß das Fundstück 4 Tage aufgehoben werden, damit das Landesamt sich das Fundstück ansehen kann.  ( mmhhhh was nach den 4 Tagen damit passiert, keine Ahnung ( man ist nur verpflichtet es 4 Tage fürs Amt  bereit zu Halten) 

Aber grundsätzlich greift das ganze Gesetz außerhalb von Denkmalschutzgebieten nicht mehr.  


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#17
08. Oktober 2012, um 22:20:14 Uhr

@ Odie "billigend in Kauf" deckt sich auch mit zwei Gerichtsurteilen die das auch so sehen.

Die Erklärung des Antrages von Wulf_2 zeigt mir,daß das Urteil auch bei den Ämtern bekannt ist. Der Kläger von den Urteilen musste seine Strafen zahlen und eine Genehmigung wurde ihm versagt.Hier ging es um die Suche nach WK2 Sachen.Bei der Sache geht es um das Öffentliche Interesse und nicht um das Interesse eines einzelnen
Wenn der Archi das begründen kann, dann wird die Strafe fällig. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

G.S

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#18
08. Oktober 2012, um 22:30:30 Uhr

Hallo Wulf_2
 
 Ich habe Dein "Rätsel" in Beitrag Nr. 10 gelöst:  J........n Sch........tz = Dr. Jonathan Scheschkewitz  Zwinkernd

Mach Dir nichts draus, geh mit Erlaubnis des Grundeigentümers außerhalb von DenkmalschutzgebietenSuchen

Hans

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2012, um 22:32:19 Uhr von (versteckt) »

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#19
08. Oktober 2012, um 22:34:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Die Erklärung des Antrages von Wulf_2 zeigt mir,daß das Urteil auch bei den Ämtern bekannt ist. Der Kläger von den Urteilen musste seine Strafen zahlen und eine Genehmigung wurde ihm versagt.Hier ging es um die Suche nach WK2 Sachen.

ach jetzt versuch doch nicht ständig das wurstige Urteil im Sinne des Denkmalschutzes zu missbrauchen - weist ganz genau das es Einzelfallentscheidung war, die nur deswegen zustande gekommen ist, weil sich unser Superkläger gedacht hat, er müsse vor Gericht angeben, das er gezielt nach wertvolleren Stücken, die man gut verticken kann, sucht und das er es (persönlich ....also seine Suchaktionen auf Gelände von alten Sammel u. Gefangenenlagern betreffend !) für durchaus denkbar hält, dabei auf Denkmäler zu stoßen - da hätt ich als Richter (welcher nicht großartig den Plan von Denkmalaufkommen hat) seine erzdämliche Genehmigungsklage dann auch abgewiesen !
Diese Einzelfallentscheidung bedeutet aber noch lange nicht das ich oder haufenweise Leute aus BaWü gezielt nach wertvollen Sachen zum verticken suchen und es dabei für ausreichend wahrscheinlich halten auf BD zu stoßen ! und deswegen ist das Urteil für die Denkmalfuzzis auch mal schier gar nix wert !

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#20
08. Oktober 2012, um 22:39:50 Uhr

Achso, der Beitrag wurde zweimal geschrieben und ich hab in nem anderen Thread geantwortet   Super

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2012, um 22:42:07 Uhr von (versteckt) »

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#21
08. Oktober 2012, um 22:53:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Ich bin heute dem immer wieder kehrenden Rat gefolgt und habe eine Rechtsschutzversicherung
inkl. Verwaltungsrecht abgeschossen.


Dürfte ich fragen, bei welchem Unternehmen Du den Vertrag abgeschlossen hast und was Du dafür bezahlst?


Nachtrag: Meine Rechtschutzvers. Habe ich bei der Deurag abgeschlossen. Dort ist Verwaltungsgerichts-Rechtschutz mit drin und kostet etwa €100,- im Jahr.

« Letzte Änderung: 08. Oktober 2012, um 23:02:06 Uhr von (versteckt) »

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#22
08. Oktober 2012, um 22:56:43 Uhr

Lieber Sondengängerübermensch

auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest, die Urteile sind so gefallen und der Kläger mußte die Strafen zahlen.

Der Kläger war bestimmt auch ein Sondelübermensch der gleich bei zwei Gerichten auf die Schnauze gefallen ist.
 Wenn du schon zitierst dann solltest du auch alles zitieren und nicht alles aus dem Zusammenhang ziehen.

Jeder Sondengänger hier kann zum EINZELFALL werden auch der Kläger war in diversen Foren vertreten und über deren Rechtsauffassung war das Gericht auch im bilde. 

Das Öffentliche Interesse sind die Behörden(Archi)und das Gericht und nicht der Sondengängerübermensch.

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#23
08. Oktober 2012, um 23:12:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Lieber Sondengängerübermensch

auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest, die Urteile sind so gefallen und der Kläger mußte die Strafen zahlen.


also wenn ich schreib " da hätt ich als Richter seine erzdämliche Genehmigungsklage dann auch abgewiesen" deutet das darauf hin das ich das Urteil nicht wahrhaben will, ja !?

Geschrieben von Zitat von sternenstahl

Wenn du schon zitierst dann solltest du auch alles zitieren und nicht alles aus dem Zusammenhang ziehen.



wenn du schon Urteile interpretierst, dann solltest du dies auch richtig tun ........setzt voraus die Urteilsbegründung erst mal GÄNZLICH zu lesen und auch die Dinge zu kapieren die einen nicht so ganz in den Kram passen !


was das " jeder kann zum Einzelfall werden " angeht, hast selbstverständlich recht - jeder kann, in Bezug auf sehr vieles, zum Einzelfall werden .......hat aber wenig mit den Bestimmungen in BaWü zu tun

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#24
08. Oktober 2012, um 23:35:00 Uhr

Jeder sollte sich seine eigene Meinung bilden.  Belehren  Boxen

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#25
08. Oktober 2012, um 23:53:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
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allerdings ! aber nicht vergessen neben den Beiträgen auch und vor allen Dingen die Urteilsbegründung genau zu lesen .......son Gericht begründet seine Entscheidungen meist genauer ,als aufgeschreckter Sondlermob........ja, zugegebenermaßen hab ich mir das auch erst recht sehr spät mal wirklich genau durchgelesen und mich vorher eher fassungslos und aufgeschreckt verhalten {alt}
 DschG BaWü ???????


hat aber trotzdem keinen direkten Bezug auf die Bestimmungen in BW und zeigt höchstens auf wie das Amt argumentiert und mit welchen supitollen "Gegenargumenten" man eher nicht so die Chancen hat ......wenn man denn in BW ne Genehmigung einklagen will ....
http://www.detektorforum.de/smf/Themes/default/images/rolleyes.gif


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#26
09. Oktober 2012, um 01:11:27 Uhr

So, jetzt habe ich mir mal wirklich beide Urteile durchgelesen- und irgendwie kam mir das Schmunzeln  ( also eigentlich Interesiert es mich nicht, ich komme aus Bayern ) 

Aber, wie ein Urteil ausfällt ist immer eine Auslegungssache der Rechtsanwälte

Aber sehe ich das Richtig ? 

- Er wollte eine Genehmigung  auf  eingetragenen Bodendenkmälern oder Grabungsschutzgebieten zu suchen ? 
    *Muss er ja , weil nur da braucht man eine Genehmigung  ( § 15 DschG ) 

-  Es wurde ja  auch im erheblich Fall damit Argomentiert, das er frühere Funde nicht gemeldet hat und verkauft hat.
    *  Er hätte ja der Behörde  das Argument ja schon mal strittig machen können , indem er jedes 2 Fundstück (  Eisen , Bierdeckel, 5 Pfennig-Stücke ) einem Rathaus des Dorfes gemeldet hätte mit Foto ( wäre nach 4 Tagen keine Antwort vom Amt gekommen, hätte er es ja legal "verkaufen oder Weg schmeißen" können   § 20 DschG ) 

Aber Sehe ich das Richtig ?  Wird man beim Suchen erwischt auf Bodendenkmälern oder Grabungsschutzgebieten , ist es eine Ordnungwidrigkeit ( Falsch Parken)  und keine Straftat( das DschG ist  ja auf Landesebene und nicht im BGB verankert )

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#27
09. Oktober 2012, um 01:24:07 Uhr

Ja genau, der hat wohl auf nem Militariaareal gesucht, welches unter Denkmal steht.
Er wollte zwar nur nach Orden etc. suchen, also nach nicht-Denkmälern, aber eben auf einem.

Und AUF einem Denkmal kann man sehr wohl Denkmäler fahrlässig finden.


Deswegen eben nur abseits von Denkmälern suchen Zwinkernd

Das krasseste DSchG ist in Sachsen:
Dort ist es bereits eine Straftat, fahrlässig nach Denkmälern zu suchen. Muss man sich mal vorstellen. Man gräbt im Wald ein Loch für sein verstorbenes Haustier und könnte für 1 Jahre verknackt werden Lächelnd
Man KÖNNTE ja fahrlässig nach einem Denkmal gegraben haben.


Wer ohne die nach § 14 Abs. 2 (Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken)erforderliche Genehmigung Grabungen mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, durchführt,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen bestraft.
(2) Die fahrlässige Begehung einer Tat nach Absatz 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.


In den restlichen Bundesländern abseits von GSG aber nur ne OW (meine ich). Was für ein abartiges System in Sachsen.

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#28
09. Oktober 2012, um 01:35:55 Uhr

Oh, ja-  Wenn  sich mal viele Leute  vereinigen würden und  die Politiker/ Archäologen die gerade bauen wollen beim Amt anzeigen würden " verletzug des DschG " .  ( Es  KÖNNTE ja ein Bodenschatz verborgen sein )  - Würden die Lobbys in den Bundesländern  das Gesetz schnell wieder lockern.

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#29
09. Oktober 2012, um 01:37:05 Uhr

Aber auch in Sachsen gilt: Wenn du nicht nach Denkmälern suchst und gräbst, brauchst du auch keine Genehmigung. Die Fahrlässigkeit wäre für Sondengänger, Pilzesucher und Spaziergänger gleichermaßen. Nur nicht einschüchtern lassen!
Grüße
Jürgen

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