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 ebay Urteil

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Avatar  ebay Urteil  (Gelesen 1389 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. August 2009, um 10:27:10 Uhr

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http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/ebay-urteil-polizist-vom-hehlerverdacht-freigesprochen_aid_419426.html


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(versteckt)
#1
27. August 2009, um 10:37:36 Uhr

endlich mal menschen ,  die noch logisch denken können !!!!  Super Smiley

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(versteckt)
#2
27. August 2009, um 11:10:47 Uhr

und die Reaktion folgt sofort....

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http://cgi.ebay.de/Ungereinigte-roemische-Muenzen-von-bester-Qualitaet_W0QQitemZ290341219302QQcmdZViewItemQQptZM%C3%BCnzen_Medaillen?hash=item4399af6be6&_trksid=p3286.c0.m14


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(versteckt)
#3
27. August 2009, um 11:14:09 Uhr

Danke Feldbegeher !

Natürlich sind es immer die Kleinen, die wegen Hehlerei usw. angezeigt werden,
die Bucht selbst bleibt unangetastet, obwohl sie jahrzehntelang bis zum Bodendenkmal alles beinhaltet hat, was
irgendwie zu Geld zu machen war.
Da wurde nie gefragt um irgendwelche Herkunftsnachweise usw., Hauptsache es brachte die Provisionen ein.

Nicht die Art der Rechtssprechung ist zweifelhaft, sondern die der Anklageführung überhaupt.
Das scheint in allen europäischen Ländern gleich zu sein, dass man nie die Grossen antastet.

(Vor dem Gesetz sind alle gleich - nur manche sind gleicher)

Das ist nur meine persönliche Meinung.  Cool

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
27. August 2009, um 13:16:50 Uhr

ich war ja selbst betroffen da ich wegen einer Münze die ich 2003 bei ebay für 5,50€ ersteigert hatte bei der Polizei antreten mußte  Schockiert
doch eine Woche später wurde das Verfahren wegen Helerei gegen mich eingestellt.  Zwinkernd

GF Feldbegeher

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Gesperrt
#5
27. August 2009, um 14:09:42 Uhr

sowas liesst man gerne.

besonders wenn man sammler antiker münzen ist.

leider sammle ich keine antiken,trotzdem freue ich mich über das Urteil.

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#6
27. August 2009, um 14:16:24 Uhr

hi Feldbegeher
Ich hab mir mal  die Mühe gemacht und in den Gesetzestext
der Hehlerei geschaut.

Das ist - meiner Meinung nach - wieder einmal  so eine Sache,
die der Staat auf Kosten "irgendeines" Kleinen gerne vor den OGH
bringen möchte, damit sich die "Rechtsprechung" weiterentwickeln kann.
Wie gesagt, zuerst mal wäre da die Täterschaft der Bucht zu klären,
anstatt die Käufer zu belangen.  Rundumschlag

Aber jetzt liegt ja ein Urteil vor, auf das man verweisen kann - momentan zur Freude der Käufer  Zwinkernd  :Smiley

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