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 Eigentümer oder Pächter

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Avatar  Eigentümer oder Pächter  (Gelesen 881 mal) 0
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#15
25. Oktober 2025, um 17:06:49 Uhr

Wir hatten diese Diskussion schon Par mal. Bisher konnte niemand eine Rechtsgrundlage aufzeigen, warum buddeln auf Feldern, außerhalb der Nutzungszeit und natürlich Bodendenkmälern, wenn kein Schaden entsteht ( durch Löcher wieder zumachen) überhaupt unzulässig sein soll. Zumindest in Bayern. Im Gegenteil, wenn man als anständiger den Schrott den man findet mitnimmt und entsorgt, entsteht sogar eher Vorteil als Schaden. Natürlich will man keinen Ärger, aber jeden zu fragen, weiss nicht ob das nur ein theoretischer Vorschlag vom Sofa aus ist, oder praktisch gelebt wird. Ich handhabe es so: den Nutzer fragen ich wenn ich ihn zufällig kenne wenn nicht gehe ich, wenn er zufällig vor Ort ist, rede ich mit ihm, wenn er nicht da ist, ist es ihm ja auch wurscht

Hinzugefügt 25. Oktober 2025, um 17:09:58 Uhr:

Und den Jagdpächter fragen: macht sicherlich Sinn in der Brut- und Setzeit, einfach um das Wild nicht zu stören, aber grundsätzlich hat der gar nichts diesbezüglich zu entscheiden!Außer du störst ihn bewusst bei der Jagdausübung. Das ist dann anderer Fall...

« Letzte Änderung: 25. Oktober 2025, um 17:09:58 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#16
25. Oktober 2025, um 17:33:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Bisher konnte niemand eine Rechtsgrundlage aufzeigen, warum buddeln auf Feldern, außerhalb der Nutzungszeit und natürlich Bodendenkmälern, wenn kein Schaden entsteht ( durch Löcher wieder zumachen) überhaupt unzulässig sein soll.

Aber du kannst eine Rechtsgrundlage aufzeigen, nach der das zulässig sein sollte? Zwinkernd

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#17
25. Oktober 2025, um 17:35:47 Uhr

Nein, denn es ist grundsätzlich andersherum! Was nicht verboten ist durch irgendeine Rechtsgrundlage, ist erlaubt. Sorry

Hinzugefügt 25. Oktober 2025, um 17:38:40 Uhr:

Beispiel gefällig? Es gibt keine Verordnung oder Rechtsgrundlage welche es erlaubt, bspw. zu Hause Bananen zu essen. Trotzdem tun es viele. Eben weil es nicht verboten ist. Komisches Beispiel, aber zum Glück ist es genauso...

« Letzte Änderung: 25. Oktober 2025, um 17:38:40 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
25. Oktober 2025, um 18:06:59 Uhr

Moin,
vor 12 Jahren habe ich mir meinen ersten FPV-Quadrocopter zusammengelötet.
Damals war sowas Spielzeug für Erwachsene. Heute sind es Drohnen = potenzielle Waffensysteme.
Es gab für den Modellflug auch schon damals Gesetze aber darin tauchten keine UAV- oder FPV-Systeme auf.
Ein paar Jahre lang konnte man relativ ungestört fast überall damit rumfliegen.
Weil ein paar Deppen meinten direkt vor Landebahnen großer Flughäfen oder auf dem Fernsehturm im Hamburg rumzuturnen, gibt es heute, bis auf Modellflugplätzen, kaum legale Orte zum Fliegen.

Waren die Regelungen zum Sondeln früher auch lockerer oder wie beim FPV/UAV-Fliegen noch gar nicht vorhanden ?

Grüße

« Letzte Änderung: 25. Oktober 2025, um 18:08:24 Uhr von (versteckt) »

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#19
25. Oktober 2025, um 18:18:01 Uhr

Es gab auch früher schon " ungeschriebene Gesetze", wie Nutzer fragen, Löcher zumachen, Schrott mitnehmen, bei Kriegsmitteln Profis zu rufen etc.pp.. Die rechtliche Situation in Bezug auf archäologische Rechtsfragen haben sich halt geändert. Siehe Bspw.Schatzregal in Bayern..

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#20
25. Oktober 2025, um 18:49:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
Es gab auch früher schon " ungeschriebene Gesetze", wie Nutzer fragen, Löcher zumachen, Schrott mitnehmen, bei Kriegsmitteln Profis zu rufen etc.pp..

Wir waren ja bei ohne Besitzer fragen und da habe ich trotz Löcher zumachen und natürlich nicht bestelltem Acker schon mehrmals richtig Ärger mit dem Besitzer gehabt, bis kurz vor Polizei holen durch selbigen. Das waren Fälle, wo ich zum einen nicht gefragt hatte, da ich den Besitzer nicht angetroffen hatte, aber zum anderen auch ein Fall, wo ich vor über 10 Jahren die Bäuerin erfolgreich gefragt hatte, aber ihr mittlerweile erwachsener Sohn das dann nicht mehr wollte. In diesem Fall übrigens für mich sehr verständlich, da der angeblich selbst Sondler war.

PS: zur Rechtsgrundlage: Sachbeschädigung. Auch wenn du das Loch wieder zumachst, hast du den Boden verändert. Ich kann auch jemanden eine leichte Ohrfeige verpassen, ohne ihn zu verletzen. Darf ich aber dennoch nicht.

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#21
25. Oktober 2025, um 19:08:21 Uhr

Klar, dass ist ein anderes Thema. Der Nutzer macht eventuell Ärger und schimpft rum aber verklagen oder Strafe oder sowas, wegen was denn? Und was Polizei da überhaupt macht, ist auch eine Frage. Im Zweifel gibt's n Platzverweis, rechtlich sauber, hin oder her, dann egal. Man will ja seinen Frieden!

Hinzugefügt 25. Oktober 2025, um 19:10:13 Uhr:

Sachbeschädigung? Ne, lass das mal. Da kommst nicht weiter. Das ist Bullshit , Sorry:). Deine Ohrfeige ist kein gutes Beispiel, ne. Das ist alles durchgeregelt. Bodenverwundung durch Sondeltätigkeiten eben gerade nicht.

« Letzte Änderung: 25. Oktober 2025, um 19:19:56 Uhr von (versteckt) »

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#22
25. Oktober 2025, um 19:48:00 Uhr

Jeder Besitzer oder Eigentümer eines Grundstücks kann ohne Begründung einen Platzverweis erteilen,
kommt man der Aufforderung nicht nach begeht man eine Besitzstörung.
Ist das Grundstück eingefriedet beginnt die Besitzstörung mit dem unerlaubten betreten.

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#23
25. Oktober 2025, um 20:04:55 Uhr

Das stimmt für Bayern zumindest so in Gänze nicht. Gewässer, Wälder ,Felder( soweit nicht gerade in Nutzung) , wenn nicht eingefriedet, sind Bestandteil der freien Natur und für jedermann zu betreten. Leicht nachzulesen
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-27


« Letzte Änderung: 25. Oktober 2025, um 20:07:37 Uhr von (versteckt) »

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#24
25. Oktober 2025, um 20:10:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Fischmuckl
wenn nicht eingefriedet, sind Bestandteil der freien Natur und für jedermann zu betreten. 

Betreten mag ja sein, aber dort zu graben ist eine andere Sache. Da sind wir übrigens auch schnell mal bei Unterschlagung, wenn Du da einfach Dinge im Wert von über 10 Euro mitnimmst. Und das kann schon ein Wehrmacht-Koppelschloss sein.

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#25
25. Oktober 2025, um 20:21:06 Uhr

Klar, Unterschlagung ist ein anderes Thema. Aber nochmal, es gibt weder Rechtskommentare geschweige irgendwelche Urteile ( jetzt mal den Archikram unbeachtet) zu der Fragestellung. Hab bei der damaligen Diskussion einen Richter und einen Strafrechtsanwalt ( privat befreundet)mal recherchieren lassen. Die haben nichts gefunden und sehen es so wie ich es schreibe. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand klar, aber wir sollten die Sache nicht verkomplizieren. Der Anstand gebietet es zu fragen, jeden den es betreffen könnte, wenn man aber es nicht macht, finde ich keinerlei Rechtsgrundlage dafür bestraft zu werden. Wenn jemand was konkretes hat, dass das widerlegt ( zumindest in Bayern), gerne her damit, wieder dann was gelernt. Aber so ist es nur Angstmachen vor nichts...
Aber selbstverständlich soll jeder es so halten wie er meint und womit er mit sich im Reinen ist

« Letzte Änderung: 25. Oktober 2025, um 20:24:57 Uhr von (versteckt) »

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#26
25. Oktober 2025, um 21:42:16 Uhr

Das hat nicht unbedingt was mit Angstmachen zu tun, sondern eher mit Ärger vermeiden. Ein Freund von mir wurde in Bayern im Wald von Polizisten, die von Passanten informiert wurden, angehalten, befragt und durchsucht. Er bekam u.a. eine Anzeige wegen Fundunterschlagung. Und dabei ging es um Nägel aus seiner Mülltüte, die nach Einschätzung der Beamten handgeschmiedet und somit archäologisch bedeutend wären. Der zuständige Richter hat das zwar fallengelassen, aber den Ärger hatte mein Freund erst einmal. Das war übrigens noch vor Einführung des SR in Bayern.

Es ist nicht mehr so locker und unbeschwert wie früher und ich kenne mehrere Leute (mich quasi eingeschlossen) die das Sondeln jetzt an den Nagel gehängt haben.

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#27
26. Oktober 2025, um 00:06:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das hat nicht unbedingt was mit Angstmachen zu tun, sondern eher mit Ärger vermeiden. Ein Freund von mir wurde in Bayern im Wald von Polizisten, die von Passanten informiert wurden, angehalten, befragt und durchsucht. Er bekam u.a. eine Anzeige wegen Fundunterschlagung. Und dabei ging es um Nägel aus seiner Mülltüte, die nach Einschätzung der Beamten handgeschmiedet und somit archäologisch bedeutend wären. Der zuständige Richter hat das zwar fallengelassen, aber den Ärger hatte mein Freund erst einmal. Das war übrigens noch vor Einführung des SR in Bayern.

Es ist nicht mehr so locker und unbeschwert wie früher und ich kenne mehrere Leute (mich quasi eingeschlossen) die das Sondeln jetzt an den Nagel gehängt haben.

Hier scheint es auch nicht mehr so unbeschwert zu sein wie früher. Waldbesitzer fahren regelmäßig Patrouille und eine Jagdpächterin springt mich fuchsteufelswild an, weil ein Feld angeblich schon eingesät war, aber vermutlich hatte ich sie nur bei ihrer Jagdausübung gestört. Auf einem anderen Feld jagt mich ein genehmigter Sondler runter, weil es zu "seiner" Gemarkung gehört, er hatte aber eigentlich gar kein Interesse auf diesem Feld irgendwas zu suchen.

« Letzte Änderung: 26. Oktober 2025, um 00:08:48 Uhr von (versteckt) »

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#28
26. Oktober 2025, um 10:02:31 Uhr

Bei dem betretungsverbot für Äcker, von der Aussaat bis zur Ernte bleiben eh nur wenige Tage.
Beim Mais und Kartoffeln war das anders, aber hier bei uns wird nur noch Weizen und Gerste angebaut,
ende August wird geerntet, Anfang September wird eingesät, max 2 Wochen Zeit zum Suchen.
Waldsuche wurde zwischenzeitlich auch verboten, da bleibt nicht viel.

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#29
26. Oktober 2025, um 20:32:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
Bei dem betretungsverbot für Äcker, von der Aussaat bis zur Ernte bleiben eh nur wenige Tage.
Beim Mais und Kartoffeln war das anders, aber hier bei uns wird nur noch Weizen und Gerste angebaut,
ende August wird geerntet, Anfang September wird eingesät, max 2 Wochen Zeit zum Suchen.
Waldsuche wurde zwischenzeitlich auch verboten, da bleibt nicht viel.

Hier wurde nach dem Mais auch sehr schnell gepflügt und eingesät. Und alles zeitgleich, so dass man kaum einen Ausweich findet.

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