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 einsteiger braucht tips zwecks genehmigung in rheinlandpfalz

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Avatar  einsteiger braucht tips zwecks genehmigung in rheinlandpfalz  (Gelesen 6158 mal) 0
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#15
29. Juni 2013, um 08:15:20 Uhr

Durch die Zusammenlegung werden zur Zeit keine neuen Genem. erteilt. Das stimmt. Die wissen noch nicht richtig was und wie sie das umändern wollen. Dann haben sie keine Zeit sich um die schon für das Amt laufenden zu kümmern. Ich habe ein halbes Jahr gebraucht um einen Termin zustande zu bekommen für eine Begehung einer Fundstelle.
Ein Tipp:
-Beschäftige Dich mit der Geschichte in Deiner Umgebung,
- gehe in den "Historischen Verein der Pfalz" (Beziehungen),
- Frage erst mal nach ob Du als Grabungshelfer mitarbeiten kannst bei Grabungen,
- Wenn Sie dich kennen wird's einfacher.

Mir Drohungen wird's nicht klappen. Wenn Du eine erzwingst und du bekommst die Genem. für ein Feld von ein paar m² das bringts auch nicht.

Gruß aus der Südpfalz Hajo

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#16
29. Juni 2013, um 10:55:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von DaddyCool
@jott

He he he...den muss ich mir merken.

Aber es ist nun mal in der Juristerei nicht alles so einfach. Glaub mir, ich hab den ganzen lieben langen Tag damit zu tun. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, gängige Rechtsprechung, gepaart mit verschiedenen Rechtsauffassungen und Tagesform von Richtern, Staatsanwälten und Wunschdenken von Bürgern und teilweise auch Behörden...da kommt oft Überraschendes zustande. Manchmal sinnvoll, manchmal kaum nachvollziehbar und hin und wieder zweifelhaft und selten einwandfrei.

Hier irgendjemandem einen rechtlich einwandfreien Rat zu geben ist fast unmöglich. Und wenn Du vorm Verwaltungsgericht gegen den Bußgeldbescheid klagst, dann sollte als Klagegrund nach Möglichkeit nicht lauten: "Es gibt kein Metallsuchgesetz, bzw. Ich zweifle die Rechtmäßigkeit des Bescheides an, da es die zuständige Metallsuchbehörde nicht gibt." Damit gehst Du garantiert baden...wenn auch mit einem Lächeln auf des Richters Lippen.
Deinem fiktiven Richter würde ich meine Kronkorkensammlung, die Angelbleisammlung und die Quittungen vom Schrotthändler zeigen. Mal sehen, ob dann immer noch die Denkmalschutzbehörde für mein Metallsammeln zuständig ist. Zufallsfunde von archäologischem Wert werden natürlich brav dem LDA überlassen. Alles gesetzeskonform. Wo ist das Problem?

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#17
29. Juni 2013, um 11:28:44 Uhr

@DaddyCool

Wenn es Dir nicht passt das Joschi sich auch auf anderen Seiten erkundigen will, warum diskutierst Du das dann nicht weiter bei SDE?

@Joschi

Lass Dich nicht verwirren, das Gesetz ist doch eindeutig. 
Wenn Dein Suchwunsch neuzeitliches Altmetall ist -> Bauernfragen losmarschieren! 
Suchst Du nach dem heiligen Gral der Archäologen  -> Genehmigung beantragen! 

Das ganze Thema wird sehr emotional und politisch betrachtet. In den Foren sind gerne auch Leute unterwegs, die gezielt Fehlinformationen streuen um uns Sondengänger von diesem wunderbaren Hobby abhalten wollen. Lese weniger im Internet sonder gehe los! Ich bin jetzt seit 13 Jahren, und da ich auch gezielt auf römischen Stellen gehe mit Genehmigung, unterwegs. Glaubst Du das ich auch nur einmal auf eine Genehmigung angesprochen wurde? Nö! Es kommen wenn überhaupt fragen ob ich nach Bomben suche oder den Schatz schon gefunden habe. Die Landwirte schütteln eher den Kopf und sagen: "Mach mal..." und denken sich der Spinner ;-) Also, weg aus den Foren, jedenfalls wenn es um rechtliche Themen geht und raus in die Natur!

Ach ja und ich schreibe auch in mehren Foren, schlimm? Ich gestehe ich lese sogar auch in anderen Foren! Asche auf mein Haupt!

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#18
29. Juni 2013, um 11:41:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von RunningMan
Ach ja und ich schreibe auch in mehren Foren, schlimm? Ich gestehe ich lese sogar auch in anderen Foren! Asche auf mein Haupt!
Das machen doch wohl alle, oder ? Ich kenne jedenfalls keinen der nur in einem Forum ist. Bei mir sind es vier. Zwinkernd

Gruß Michael

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#19
29. Juni 2013, um 11:45:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Das machen doch wohl alle, oder ? Ich kenne jedenfalls keinen der nur in einem Forum ist. Bei mir sind es vier. Zwinkernd

Gruß Michael

Hatte den Ironie Modus an :-)

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#20
29. Juni 2013, um 11:48:50 Uhr

@jott: google mal nach "billigender Inkaufnahme", sowas zieht bei Richtern häufig. Frei übersetzt: wer mit einem Detektor suchen geht muss damit rechnen bewegliche Bodendenkmäler zu entdecken. Damit verknüpft sind dann so Schlagworte wie "grobe Fahrlässigkeit", oder schlimmer noch "bedingter Vorsatz". 

Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin kein eifriger Verfechter der NFG, aber man sollte zumindest eine günstige Argumentation für den Fall der Fälle parat haben und wissen worauf man sich einlässt. Und bitte versuch mir zu glauben wenn ich sage, dass ich fast täglich mit dem Verwaltungsgericht zu tun habe und da schon die abenteuerlichsten Urteile mitbekommen habe. Und irgendwelchen Schrott als Beweis anzuführen ist definitiv NICHT hilfreich.

Und im Übrigen heißt es in der letzten Zeit häufig: "also zumindest hätten sie ja mal googeln können".

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#21
29. Juni 2013, um 11:59:50 Uhr

@DaddyCool 

Es ist in RLP doch klar ausgedrückt wann ein Genehmigung gebraucht wird. Wie Richter entscheiden steht klar in Urteilen, diese kann man einsehen. Ich habe mal in NRW nach Urteilen zum Sondengehen gesucht, habe es mit allen Schlagwörtern versucht, aber nichts gefunden! (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php
). In der Datenbank (Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
) aus RLP gibt es auch kein Urteil in diese Richtung.

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#22
29. Juni 2013, um 12:01:52 Uhr

hier mal nachlesen

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/urteil_von_ovg_gegen_sondenganger-t39826.0.html;highlight=davor+urteil


Auch solange einige meinen das Urteil sei so nicht richtig, bleibt es solange rechtskräftig bis es gekippt wird.

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#23
29. Juni 2013, um 12:02:38 Uhr

Nachtrag:

In Schleswig-Holstein habe ich in Juris, nach der Suche mit dem Schlagwort "Metalldetektor" nur ein Vereinsverbot der Hells Angels gefunden. Wusste immer das wir Rocker sind!  Knüppel

Hinzugefügt 29. Juni 2013, um 12:10:23 Uhr:

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
hier mal nachlesen

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/urteil_von_ovg_gegen_sondenganger-t39826.0.html;highlight=davor+urteil


Auch solange einige meinen das Urteil sei so nicht richtig, bleibt es solange rechtskräftig bis es gekippt wird.


Das ist bekannt, hier suchte jemand allerdings nach eigener Aussage nach "Kulturgütern" diese sind im Gesetz von SH so verankert. Wenn jedoch nicht nach Kulturgütern gesucht wird fällt es in RLP nicht unter das Denkmalschutzgesetz....

« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, um 12:10:23 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#24
29. Juni 2013, um 12:34:04 Uhr

was Kulturgüter sind entscheidet NICHT der Sondengänger.
Der Metalldetektor als "technisches Gerät" kann nicht zwischen Kulturgut und nicht Kulturgut unterscheiden.
Am Ende entscheidet ein Gutachter vor Gericht, was Kulturgut ist oder nicht und aus welchen Reihen der Gutachter kommt sollte wohl klar sein.
Der Metalldetektor und das Suchen damit ist nicht verboten. Aber in Verbindung mit Grabungswerkzeug wird es zu rechtlichen Grauzone.

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#25
29. Juni 2013, um 12:47:14 Uhr

Nochmal...jeder muss selbst wissen was er macht. Wenn Ihr dann mal auf die Schnauze gefallen seid, heult bitte nicht rum es hätte Euch keiner gewarnt. Aus der Nummer bin ich dann mal raus...

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#26
29. Juni 2013, um 12:49:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
was Kulturgüter sind entscheidet NICHT der Sondengänger.
 

Das ist richtig, aber sobald ein neuzeitlicher Ring -aufpassen Fundunterschlagung denkbar- oder eine 50pfennig Stück als KD gesehen wird, haben wir ein ganz anderes Thema. Wenn das ein Archi behauptet........

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Aber in Verbindung mit Grabungswerkzeug wird es zu rechtlichen Grauzone.


Im Gesetzt RLP steht das so nicht. Es wird auch mit keinem Wort so erwähnt. Da wird es mit einer Auslegung für den Richter schon recht schwer...


Aber mal ganz weg von den ganzen "Strafandrohungen". Von was reden wir hier eigentlich? Joschi möchte mit seinem Sohn über den Acker laufen. Er will, so habe ich ihn verstanden, nicht gezielt nach dem Schatz der Kelten suchen. Das Thema wird diskutiert als wenn er einen Atomangriff auf die USA plant.

Hinzugefügt 29. Juni 2013, um 12:56:44 Uhr:

Geschrieben von Zitat von DaddyCool
Nochmal...jeder muss selbst wissen was er macht. Wenn Ihr dann mal auf die Schnauze gefallen seid, heult bitte nicht rum es hätte Euch keiner gewarnt. Aus der Nummer bin ich dann mal raus...

Genau so ist es! Aber es muss immer noch verhältnismäßig reagiert werden und Anfänger dürfen nicht durch übertriebene Gesetzesauslegungen von Laien überhäuft werden. Damit meine ich nicht Dich persönlich, sondern allgemein gesprochen. In den letzten 13 Jahren habe ich so viele Löcher gebuddelt, soviel Zeit bei Wind und Wetter draußen verbracht und noch nie ein negatives Erlebnis gehabt, jedenfalls rechtlicher Natur ;-) Wir waren teilweise mit 10-15 Leuten TAGSÜBER auf Flächen unterwegs mitten im Ruhrgebiet und auch im Rheinland. Es hat keinen interessiert! So ist die Realität. Haltet euch an die Spielregeln (BD etc.) und gut ist. Wer einen Wall umdreht oder Sachen wie die Himmelsscheibe unterschlägt gehört gesteinigt, aber sonst?

« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, um 12:56:44 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#27
29. Juni 2013, um 13:28:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von DaddyCool
@jott: google mal nach "billigender Inkaufnahme", sowas zieht bei Richtern häufig. Frei übersetzt: wer mit einem Detektor suchen geht muss damit rechnen bewegliche Bodendenkmäler zu entdecken. Damit verknüpft sind dann so Schlagworte wie "grobe Fahrlässigkeit", oder schlimmer noch "bedingter Vorsatz".

Versteh mich bitte nicht falsch, ich bin kein eifriger Verfechter der NFG, aber man sollte zumindest eine günstige Argumentation für den Fall der Fälle parat haben und wissen worauf man sich einlässt. Und bitte versuch mir zu glauben wenn ich sage, dass ich fast täglich mit dem Verwaltungsgericht zu tun habe und da schon die abenteuerlichsten Urteile mitbekommen habe. Und irgendwelchen Schrott als Beweis anzuführen ist definitiv NICHT hilfreich.

Und im Übrigen heißt es in der letzten Zeit häufig: "also zumindest hätten sie ja mal googeln können".
Wenn du Gerichtsurteile nicht lesen kannst, lasse es einfach. Punkt.

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#28
29. Juni 2013, um 13:34:43 Uhr

RLP §21 (1)

Das dort beschriebene "Schatzsuchgerät" kann nicht zwischen Kultur und nicht Kulturdenkmal unterscheiden, ob ich als Sondengänger danach suche oder nicht. Ich nehme also in kauf eines zu finden und durch ausgraben den Fund und denn Zusammenhang zu beschädigen oder zu zerstören. 

Wenn ich mit dem Bagger(auch technisches Gerät) beim Hausbau ein Kulturdenkmal entdecke ist das Zufall. Das weitere Handeln ist in der Baugenehmigung nachzulesen.

RLP hat doch gut dargestellt was alles ein Kulturgut sein kann !

Das Sondengehen streift so viele Verordnungen und Gesetze( Landesrecht,Bundesrecht,Stadtrecht,Naturschutz,Forstrecht...........) das eine generelle Aussage nicht getroffen werden kann.
Wenn sich der Sondler von geschützten Flächen fernhält, droht im eigentlich nur eine Owig Anzeige. Das Bußgeld kann er dann bezahlen oder den Weg über das Gericht gehen.

Gut Fund

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(versteckt)
#29
29. Juni 2013, um 13:52:21 Uhr

@jott: Wir beide können ja mal gerne unsere Staatsexamina nebeneinander legen und vergleichen...wäre damit der juristische Schw***vergleich erledigt?

Ich schrieb sinngemäß, dass man im Falle eines Falles seine Argumentation im Falle einer Klage ordentlich überdenken sollte. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn der Sondengänger -und sein Anwalt- auf dessen Urteil Du Dich beziehst genau das nach dem ersten Urteil getan hätte, wäre der Fall entweder nicht so tief oder zumindest nicht so hart gewesen...

Aber ich hab leider keine Ahnung...

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