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 einsteiger braucht tips zwecks genehmigung in rheinlandpfalz

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Avatar  einsteiger braucht tips zwecks genehmigung in rheinlandpfalz  (Gelesen 6156 mal) 0
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#45
29. Juni 2013, um 23:50:08 Uhr

@sternenstahl @daddycool

Lest bitte das (Auszug DschG RLP)

§ 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
 
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten
 
sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken,
 
bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.


Dieser Satz ist so einfach geschrieben das er nicht fehlinterpretiert werden kann. Er hat vielleicht nicht das Ziel ein Kulturdenkmal zu entdecken, als was soll er sich dann für diesen Paragraphen interessieren? Da steht genau wann eine Genehmigung gebraucht wird. Also wozu diskutieren? Lesen, verstehen, handeln! Meiner Meinung nach wir da viel unternommen um so viele wie möglich vom Sondeln abzuhalten. Von Seiten der Archis, aber auch von Seiten der Sondengeher. Hier kann nur Fundneid der Grund sein.



« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, um 23:53:14 Uhr von (versteckt) »

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#46
29. Juni 2013, um 23:52:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von RunningMan
Von Seiten der Archis, aber auch von Seiten der Sondengeher. Hier kann nur Fundneid der Grund sein.
Des Sondlers größter Feind ist und bleibt der Sondler!

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#47
30. Juni 2013, um 03:00:58 Uhr

Auszug Denkmalschuts RLP:

Kulturdenkmäler

Erster Unterabschnitt
Allgemeines


 
§ 3

Begriff des Kulturdenkmals

(1) Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit,
 1. die
 a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse oder Entwicklungen,
 b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
 c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden
  sind und
 2. an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
  (2) Als Kulturdenkmäler gelten Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse, Spuren oder Überreste der Entwicklungsgeschichte der Erde oder des pflanzlichen oder tierischen Lebens sind und an deren Erhaltung und Pflege oder wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation ein öffentliches Interesse im Sinne von Absatz 1 Nr. 2 besteht

@ RunningMan
Nach was suchst du eigentlich?
 
Wenn du mal das Urteil 1 und 2 das du hier im Forum findest, genau durchliest wobei es um Militaria WK2 geht und ob das Kulturgut ist oder nicht. Dann geht dir vielleicht auch ein Licht auf. Auch hat das Gericht die Einschätzung zur Rechtslage in Foren wie diesem hier, dem Kläger negativ ausgelegt. Der Kläger hat vor zwei Gerichten verloren.
WEGEN DER SUCHE NACH MILITARIA ist das jetzt Kulturgut oder nicht?

Geht doch einfach Sondeln, fragt den Bauern, macht die Löcher wieder zu und gut ist. Auf jeden Fall Grabungsschutzgebiete meiden.

und sollte es einen dennoch mal treffen vom Denkmalschutz oder dem Forst, dann bezahlt daß Bußgeld oder klagt vor Gericht dagegen. 

Gut Fund

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#48
30. Juni 2013, um 06:26:55 Uhr

@RunningMan: Deine Argumentation ist reichlich einfach strukturiert. Ich rate Dir NOCHMALS im Zusammenhang mit dem Wort "Ziel" die Begriffe "billigende Inkaufnahme" und "bedingter Vorsatz" zu googeln. Dies wird auch in beiden Urteilen seitens der Richter angeführt. Und auch wenn es Dir nicht in den Kram passt und Du Dir Deine Welt so machst wie sie Dir gefällt und nicht wie sie wirklich läuft solltest Du Dich daran gewöhnen, dass nicht irgendwelche IG's oder Foren Recht auslegen und sprechen, sondern Richter!

Hinzugefügt 30. Juni 2013, um 06:30:31 Uhr:

Ach ja...meiner Meinung nach hat der Themenstarter sein Ziel erreicht...es wird sich wieder verbal geprügelt. Irgendeiner mit nem Zweit-Account oder ein Ex-Mitglied das Stimmung machen will. Und mit dem Stich ins Wespennest hat er das geschafft.

« Letzte Änderung: 30. Juni 2013, um 06:30:31 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#49
30. Juni 2013, um 12:36:38 Uhr

Ich fasse für den Themenstarter zusammen:

wenn du einfach so sondeln willst, nicht aus ernstem Geschichtlichem Interesse (mit aufwand) sondern ohne Aufwand kannst du an Stränden und Badeseen sondeln.

Wenn du ernstes Interesse an der Vergangenheit hast und auch bereit bist ein wenig aufwand zu betreiben, solltest du dir eine NFG holen (Tipps findest du im Forum) und ich würd dir auch die Tipps von Hajo empfehlen.

falls ich was falsch verstanden hab kritisiert mich.

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#50
30. Juni 2013, um 12:59:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von DaddyCool
im Zusammenhang mit dem Wort "Ziel" die Begriffe "billigende Inkaufnahme" und "bedingter Vorsatz" zu googeln. Dies wird auch in beiden Urteilen seitens der Richter angeführt.


das nur in beiden Urteilen zu finden, weil sich der Profi das während der Prozesse für sich selbst eingestanden hat - ist praktisch das, was Du mit unbedachter Argumentation meintest Zwinkernd

wenn man selbst nicht der Meinung ist, diverse Verstöße billigend in Kauf zu nehmen, wird der notwendige Nachweis von Inkaufnahme/Vorsatz auf nicht denkmalgeschützter Fläche, welche vielleicht noch Jahr um Jahr gepflügt wird, wohl recht schwer werden 

nich so toll ist natürlich wenn man durch ürgendwie verursachte Unsicherheit, meint man würde sich in Grauzone bewegen und was halbverotenes machen - trifft man dann tatsächlich mal auf WaldWiesenGendarm und wirkt dabei wie ertappter Schwerverbrecher, kommt das evtl eher ungut

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#51
30. Juni 2013, um 13:17:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
das nur in beiden Urteilen zu finden, weil sich der Profi das während der Prozesse für sich selbst eingestanden hat - ist praktisch das, was Du mit unbedachter Argumentation meintest Zwinkernd
...

Tja, das mußte er wohl auf Nachfrage des Richters Cool

Der Arme ist mit einem ganzen Haufen WK II und modernen Schrott zum Prozess gekommen und wollte damit beweisen, dass er nicht nach Kulturgütern sucht.
Leider mußte er sich vom Gericht erklären lassen, dass es für die Archäologie nicht darauf ankommt wie zerstört oder fragmentiert ein Bodenfund ist, sondern welche Aussagekraft in dem Fundstück steckt. Und auf die Frage hin, ob es möglich ist bei der Suche auch andere Kulturgüter zu finden konne er wohl kaum was anderes sagen als "JA" Ansonsten hätte er noch zusätzlich eine OWI wegen Falschausage bekommen.

« Letzte Änderung: 30. Juni 2013, um 13:17:42 Uhr von (versteckt) »

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#52
30. Juni 2013, um 13:26:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Tja, das mußte er wohl auf Nachfrage des Richters Cool
Und auf die Frage hin, ob es möglich ist bei der Suche auch andere Kulturgüter zu finden konne er wohl kaum was anderes sagen als "JA" 

nö, er hätte auch mit NEIN antworten und annehmen können das selbst auf dem Nichtacker wo er das Zeug her hat, genug Bodenbewegung stattgefunden haben muss (fragmentierter Zustand) das er es nicht für möglich hält, dort Fundzusammenhänge zu zerstören und dass desweiteren das Auffinden von Gegenständen, die so hochqualitativ sind, das, auch ohne anständig verwertbaren Kontext, Denkmalcharakter gerechtfertigt wäre, so dermaßen unwahrscheinlich ist, das er praktisch auch das NICHT für möglich hält Cool

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#53
30. Juni 2013, um 13:38:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
nö, er hätte auch mit NEIN antworten und annehmen können das selbst auf dem Nichtacker wo er das Zeug her hat, genug Bodenbewegung stattgefunden haben muss (fragmentierter Zustand) das er es nicht für möglich hält, dort Fundzusammenhänge zu zerstören und dass desweiteren das Auffinden von Gegenständen, die so hochqualitativ sind, das, auch ohne anständig verwertbaren Kontext, Denkmalcharakter gerechtfertigt wäre, so dermaßen unwahrscheinlich ist, das er praktisch auch das NICHT für möglich hält Cool

Zuviel "wenn und aber"

Ein "NEIN" wäre auf jedenfall gelogen

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#54
30. Juni 2013, um 13:42:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent


Ein "NEIN" wäre auf jedenfall gelogen

da der Held es offensichtlich für möglich hielt bei seiner Suche mit unserem DschG in Berührung zu kommen, wäre ein NEIN aus seinem Mund wohl tatsächlich gelogen gewesen

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#55
30. Juni 2013, um 13:43:55 Uhr

@Sondengängerübermensch: Du hast natürlich vollkommen Recht. Ich kleiner, dummer, närrischer Tuck habe leider nicht bemerkt dass ich einer juristischen Gottgestalt gegenüber stehe. Ich werfe meine Staatsexamen sofort auf den Müll und vergesse 15 Jahre Berufserfahrung, da Du mir mit lieblicher Stimme ins Ohr geflüstert hast, dass ich doof wie ein Schnitzel bin... 

Solltest Du im Zuge eines Prozesses an die Grenzen Deines juristischen Fachwissens gestoßen sein...FRAG NICHT MICH...

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Verwarnt
#56
30. Juni 2013, um 14:22:50 Uhr

Das Thema "RLP" wurde ja,auch in anderen Foren, schon mehrfach durchgekaut.
Letztendlich hat es die betreffenden Sondler aber immer recht wenig interessiert,
was ihnen für Ratschläge oder Warnungen erteilt wurden.
Da hilft nur eins.
Learning by Doing
Aber dann auch nicht rumplärren,wenn etwas schief läuft. Grinsend

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#57
30. Juni 2013, um 19:07:39 Uhr

@sternenstahl

Der Staatsanwalt hat im Falle Nebra eine 3 jährige Haftstrafe wegen Fundunterschlagung beantragt. Kannst Du auch nochmal im Schatzsucher Magazin 1/2003 Seite 20 nachlesen.

Nach was ich Suche? Egal, ich habe für meinen Heimatkreis und den neben Kreis eine Genehmigung. Sollte in NRW das Schatzregal allerdings kommen, werde ich nur noch nach verlorenen Arbeitsmaterial der Landwirte suchen und keine weitere Genehmigung beantragen.....


Die Diskussion hier hat aber wenig weiteren Sinn, DaddyCool und Du beharren darauf das alle ohne Genehmigung in der nächsten Zeit wahrscheinlich im Knast landen, ich interpretiere die Situation anders. Eure Argumentationskette ist nicht stichhaltig, da werden Autounfälle mit Sondengehen und Urteile aus SH mit RLP verglichen. Ich gehe lieber buddeln und erfreue mich meiner Funde. Liefert mir ein Urteil aus RLP und wir können gerne wieder diskutieren.....

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#58
30. Juni 2013, um 19:14:48 Uhr

@RunningMan: Sag mal, liest Du auch hin und wieder, oder glaubst Du nur gelesen zu haben? Wo hab ich sowas denn behauptet? Ich sagte nur, dass jeder selbst wissen muss was er macht und er sich vielleicht für den Fall der Fälle eine Argumentation zurecht legen sollte, mit der er sich nicht sofort ins Aus schießt. Wo liegt Dein Problem diesem einfachen Gedankenansatz zu folgen?

Hinzugefügt 30. Juni 2013, um 19:17:27 Uhr:

Außerdem halte ich es für denkwürdig, dass Du es offensichtlich nicht schaffst zwei Argumentationsketten zweier unterschiedlicher Autoren zu folgen...

« Letzte Änderung: 30. Juni 2013, um 19:17:27 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#59
30. Juni 2013, um 20:01:38 Uhr

@DaddyCool

Mach mal, bin buddeln, scheinbar willst Du es nicht verstehen.

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