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 Fehler gemacht?:(

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. Juli 2018, um 11:24:00 Uhr

So ihr lieben..brauch mal eure meinung zu folgendem Sachverhalt ...
Ich habe anfang diesen jahres einen freiberger schildgroschen von 1440 gefunden (hier im forum vorgestellt). Fundort war eine wiese( IN SACHSEN)zu welcher ich NUR vom eigentümer bzw besitzer die erlaubnis bekommen habe zu buddeln/sondeln.
Nun hab ich mich an das stadtarchiv gewand und ihnen die münze als Dauerleihgabe überlassen.da nund die Münze mit abstand das älteste exponat des archivs ist (großer stadtbrand anfang 19.Jhd) hat das archiv die lokale presse dazu geholt die nun einen artikel dazu veröffentlicht hat.

Nun hat mich grad ein kumpel angerufen und gefragt ob ich da nicht nen fehler gemacht hätte...sicher würden die archis oder dergleichen in dresden da auch wind davon bekommen und gegebenenfalls mal unangekündigt vor meiner tür zur durchsuchung auftauchen. Bzw würde ich mich strafbar machen wenn ich ohne ne offizielle Genehmigung mit sonde buddeln geh.

Nun was meint (ratet) ihr dazu, und was wäre nun zu tun???

So weit ich das mitbekommen habe sind ja hier im forum auch profis aus sachsen dabei..euer rat wäre mir besonders wichtig.

« Letzte Änderung: 06. Juli 2018, um 11:25:39 Uhr von (versteckt) »

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#1
06. Juli 2018, um 11:39:13 Uhr

Hinterher kann jeder Klugscheissen!
Abwarten und Tee trinken! Schlafende Hunde sollte man nicht wecken!

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#2
06. Juli 2018, um 11:42:53 Uhr

ist das diese Münze die im Threat "Vogtland Auerbach Münze gefunden" steht

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
06. Juli 2018, um 11:50:23 Uhr

Jo das is die Münze ...

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#4
06. Juli 2018, um 12:01:11 Uhr

Die Archäologen hast bestimmt auf dich aufmerksam gemacht. Stand nicht im Zeitungsartikel das du schon 4 Jahre suchst ? Das interessiert die Archäologen bestimmt mehr als die komische Münze.

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
06. Juli 2018, um 12:04:44 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Die Archäologen hast bestimmt auf dich aufmerksam gemacht. Stand nicht im Zeitungsartikel das du schon 4 Jahre suchst ? Das interessiert die Archäologen bestimmt mehr als die komische Münze.




..


Also bist du auch der meinung das die wohl mal vorbei kommen werden?


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#6
06. Juli 2018, um 12:05:55 Uhr

Mach dich nicht heiss. Du hast dein Bestes getan. Es ist ein Münzlein, welches der Öffentlichkeit zu gute kommt. 
Durch dich. Sollte man doch anders reagieren so zieht es Kreise und Vieles bleibt im dunklem verborgen und wird nicht gemeldet. Das sollte man sich gründlich überlegen wie man nun reagiert.

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#7
06. Juli 2018, um 12:15:55 Uhr

Ich hab ne NFG in Sachsen.  

Als ich mal einen Meißner  Groschen gefunden und gemeldet habe, habe ich den jedenfalls trotz ordentlicher Diskusion nicht wiederbekommen.  Bei meinem Kumpel mit einem Prager Groschen das gleiche, das sind ja wirklich allerweltsmünzen....  Idiot aus Fehlern lernt man .   Uuuups

Aber: dass die wegen einer Münze uns einem Zeitungsartikel dir  die Bullen ins Haus schicken , kann ich mir nicht vorstellen, das ist selbst denen glaube zu dumm . Kannst ja prophylaktisch trotzdem mal "entrümpeln"

« Letzte Änderung: 06. Juli 2018, um 12:24:11 Uhr von (versteckt) »

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#8
06. Juli 2018, um 12:22:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von swantewit
Mach dich nicht heiss. Du hast dein Bestes getan. Es ist ein Münzlein, welches der Öffentlichkeit zu gute kommt.
Durch dich. Sollte man doch anders reagieren so zieht es Kreise und Vieles bleibt im dunklem verborgen und wird nicht gemeldet. Das sollte man sich gründlich überlegen wie man nun reagiert.

Das ist wohl etwas blauäugig gedacht. Wenn da jemand klingelt geht es nicht um die Münze sondern um den Rest der ohne amtliche Genehmigung gehorteten Funde der letzen 4 Jahre und um den Fakt das überhaupt gesucht wurde.
Andere haben schon wegen Weniger Reibereien mit dem Denkmalamt und dem Staatsanwalt gehabt.
Da überlegt niemand irgendwas, weil die Rechtslage eindeutig ist.

Ich wäre da nicht zu gutgläubig Zwinkernd

Grüße Winken

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#9
06. Juli 2018, um 12:33:24 Uhr

Vorbeugen ist besser als Heulen  Smiley

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#10
06. Juli 2018, um 13:09:35 Uhr

Vielleicht mal präventiv ewas aufräumen ;-)

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#11
06. Juli 2018, um 13:12:34 Uhr

Hallo,

Hinweis: Keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung

ich habe selbst auch eine NFG (oder NFS) für Sachsen, allerdings nicht Vogtland sondern Meißen.
Wir können hier eigentlich alle nur spekulieren wie Hr. Dr. Heiermann (Oberchef für uns Sondler) und Fr. Dr. Wegener (soweit ich weiß Gebietsreferentin Vogtlandkreis) den Fall aufnehmen, wenn überhaupt. Ich habe die Archäologen mit denen ich bisher Kontakt hatte bisher als durchaus freundlich und entgegenkommend kennengelernt, das sind ja auch nur Menschen.

Was wir darüber persönlich denken (ich fand es gut, dass Du den abgegeben hast, somit schonmal keine Unterschlagung) spielt hier nichts zur Sache.

Punkt ist, ja, es ist nicht erlaubt ohne Genehmigung zu sondeln und zu graben. Punkt ist aber auch, man kann Dir nur die eine Münze nachweisen, wo Du sonst gewesen bist (hoffentlich nicht zu viel im Wald und vor allem nicht auf Bodendenkmäler, die leider am interessantesten sind) kann niemand nachweisen.

Normaler Weg ist: Gespräch mit Hr. Heiermann und Gebietsreferent/in -> Schulung an einem Samstag in Belgern -> Anfrage beim Gebietsreferent ob das Zielgebiet ein Bodendenkmal enthält -> soweit möglich Genehmigung des Bauern holen -> Sonde raus und los.

Wäre ich der Verantwortliche, würde ich an dein Gewissen appellieren die anderen Funde mit möglichst genauen Angaben abzugeben, dich zu einer Schulung und dem korrekten Einhalten der Regeln auffordern und es dann gut sein lassen.

Übrigens: Ich war mit etwa 30 Leuten bei der Schulung. Ich war der einzige! der nicht im Besitz eines Detektors war. Und so einige haben in den Gesprächen auch gegenüber des Schulungsleiters offen darüber gesprochen, wo sie als gehen. So in etwa "Ich bin immer mit der Sonde durch die Wälder gegangen die meiner Familie gehören, warum darf ich das nicht wenn die Wälder uns gehören" oder "Ich suche immer am Badestrand oder an Wanderwegen". Das hat er dann einfach überhört.

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
06. Juli 2018, um 13:32:16 Uhr

Super...vielen dank..hat mir sehr geholfen

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#13
06. Juli 2018, um 13:32:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Skorpid
Punkt ist, ja, es ist nicht erlaubt ohne Genehmigung zu sondeln und zu graben

Da zeig mir mal das Gesetz, bitte auch Das, welches untersagt im Wald zu suchen, danke.  Nur wenn das jemand behauptet ist es noch kein Fakt.  Du und ich dürfen nicht im Wald suchen, weil wir das mit der NFG so eingegangen sind, andere Sucher nicht.  

Sorry für OT

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#14
06. Juli 2018, um 14:11:41 Uhr

Die Suche nach Euro und DM Münzen ist nicht verboten.(So ein Richter aus BW) Nur das gezielte suche nach Antikem ist genehmigungspflichtig.
Nur in Schleswig-Holstein ist der betrieb eines Metalldetektors ohne Genehmigung verboten.
Ob Wald ,Feld, Wiese, muss der Grundeigentümer immer sein Einverständnis geben. Ob im Wald gesucht werden darf oder nicht, steht in den Ländern Waldgesetzen und oder Landschaftsschutz, Naturschutzgesetzen.

Gut Fund

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