| | Geschrieben von Zitat von nibse Der Stalker hat vollkommen recht. Die Beseitigung solcher Umwelt schädlicher Stoffe hat mit Zivilrecht nichts zu tun. Hierbei handelt es sich um Ordnungsrecht. Ist der "Entsorger" als Verhaltens Störer nicht mehr zu ermitteln, ist der Grundstückseigentümer als Störer verantwortlich. Der Bagger Fahrer ist raus. Er hat die Störung ja nur entdeckt.
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Na immerhin...im Master Wirtschaftsrecht sollte man das hinbekommen