[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Genehmigung für NRW

Gehe zu:  
Avatar  Genehmigung für NRW  (Gelesen 1478 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#30
22. Februar 2013, um 01:34:05 Uhr

Da hast Du Recht Sun.Ich glaub das kann auch geschlossen werden hier.
Aber interessant und hitzig war es in jedem Fall.
Dank an alle,die etwas beigetragen haben und einen schönen Restabend.
Bis bald

(versteckt)
#31
22. Februar 2013, um 07:27:05 Uhr

Ich empfehle denjenigen, die hier immer anführen, sich nur an Gesetze halten zu wollen, dringend, sich diese Gesetze mal zu Gemüte zu führen.
Hier ruft niemand dazu auf, Gesetze zu missachten, da es kein Gesetz gibt, welches im Zusammenhang mit einer NfG missachtet werden könnte, vom Suchen auf und nach Bodendenkmälern ohne NfG, mal abgesehen.

Da ich mir nicht vorstellen kann, dass das nicht irgendwann zu verstehen ist, gehe ich ab jetzt, gerade bei Forenfrischlingen, davon aus, dass es sich um Aussagen von sog. Trollen handelt, oder man uns hier entweder veräppeln oder testen will.

Offline
(versteckt)
#32
22. Februar 2013, um 09:53:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von LordHein
Mensch Leute-
Es gibt nicht 1 nen Grund der gegen eine solche Genehmigung spricht.
Wer sie will,soll sie sich holen und wer nicht soll es doch lassen.
Ganz einfach.
Wirklich NICHTS spricht doch dagegen.
Auch wenn sie vielleicht keinen Vorteil bringt,so ist es doch zumindest als anständig zu beschreiben den Willen zu haben eine solche zu beantragen.
Ein Sondler,der alle Regeln beachten möchte und den Wunsch hat kein Amt und niemanden zu erzürnen-sollten nicht alle so denken?
hi, ich hab eine nfg. aber nur, weil ich gezielt nach einem schlachtfeld aus dem 39 jährigen forschen will. für die nirmale such braucht man keine nfg. grade in nrw sieht das gesetz nach seinem wortlaut eine genehmigung nur dann vor, wenn man gezielt nach bodendänkmälern graben will.
was gegen eine genehmigung spricht, wenn du nicht gezielt nach bd graben willst? das gesetz. du suggerierst mit deiner genehmigung, dass du gezielt nach bd graben willst. oder geantragst du eine baugenehmigung, wenn du ein legohaus bauen willst? nein. also.
und warum stellst du erst eine frage und antwortest dann hier als wärst du experte? klingt ja schon fast wie werbung.
du beantragst keinen führerschein zum radfahren
keine baugenehmigung für die modelleisenbahnstadt
keine gaststättengenehmigung für deine geburtstagsparty
keinen jagdschein für das aufstellen einer mausefalle
keinen waffenschein für dad abfeuern einer silvesterrakete
usw

Seiten:  Prev 1 2 3 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor