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 Genehmigung für NRW einholen, auch wenn ich nur gelegentlich suche?

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Avatar  Genehmigung für NRW einholen, auch wenn ich nur gelegentlich suche?  (Gelesen 1245 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. November 2010, um 15:39:18 Uhr

Stelle mir die Frage eigentlich seit langem:

Lohnt es sich, da mal nachzufragen und eine Genehmigung zu beantragen?

Ich suche eigentlich sehr nach, in Literaturangaben stehenden, Gebieten, die mir einiges versprechen dürfen.

Sondeln ist nur gelegentlich, wie ich Lust und Zeit habe.

Habe auch kein Problem damit, die Sachen die ich finde, den Leuten von der Behörde zu zeigen und katalogisieren zu lassen.

Doch weiß ich nicht, in welchem Verhältnis der Aufwand dazu steht.

Ich würde sehr gerne für meine Region unbekanntes Entdecken, bei Ausgrabungen helfen und auch Dissertationen über ein interessantes Thema schreiben.

Aber ich habe keine Lust & zeit, andauernd zur Post zu gehen oder mit dem Auto zur Denkmalbehörder zu fahren. Als Student habe ich noch ein Hauptfach, nicht nur mein Hobby, als Interessenschwerpunkt.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass wenn ich um eine Genehmigung für ein bestimmtes Gebiet bitte, ich abgelehnt werde, dann dort öfters mal geschaut wird, ob ich dort suchen gehe - so das mir meine Anfrage zum Verhängnis wird.

Eventuell könnte ich in einen Geschichtsverein in meiner Gegend eintreten - aber wie gesagt habe ich auch noch anderes zu erledigen.

Eigentlich bin ich nur ein sehr detailverliebter Heimatforscher und Landschaftsliebhaber, und will da einfach nur einen bescheidenen Beitrag zur Geschichte meiner Gegend leisten.

Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass aufgrund klammer Kassen, Freiwilligen Helfern gerne die Hand gereicht würde.

Habt Ihr Erfahrungen damit? (Rechte Rheinseite)
Wie ist das mit Köln, dort ist es wohl schwerer eine Gehemigung zu erhalten?
(Weiß nicht, ob ich auf meine Praktikumserfahrungen im Römisch-Germanischen Museum zurückgreifen kann!)

LG



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(versteckt)
#1
23. November 2010, um 15:55:41 Uhr

Für welchen Teil von NRW interessierst Du Dich denn?

LVR oder LWL?


Gruß
Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
23. November 2010, um 16:02:10 Uhr

Hi, so  Dreieck Düsseldorf - Bergisches Land - Köln.

Also wie ich gelesen habe, brauch ich NUR für eingetragende BD eine Genehmigung. Ansonsten Bauern / Förster etc fragen.

Kann ein BD auch auf einem Acker sein? Wo sind die Grenzen eines BD genau?

Wenn kein BD eingetragen ist, ich aber vermute, es könnte eines sein, was dann? (Natürlich kein Ringwall, dann wäre es offensichtlich ein BD)

Und ist ganz Köln ein BD? Lächelnd

Offline
(versteckt)
#3
23. November 2010, um 16:25:43 Uhr

So wie Du es schreibst verhält es sich aber nicht.

Schau mal zunächst hier bitte nach:

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http://www.bodendenkmalpflege.lvr.de/


Und danach schadet denn auch ein kurzer Blick in das Denkmalschutzgesetz von NRW nicht:

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https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=224&bes_id=4488&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=dschg#det0



Gruß
Michael

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(versteckt)
#4
23. November 2010, um 16:30:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Progamer

 dort öfters mal geschaut wird, ob ich dort suchen gehe - so das mir meine Anfrage zum Verhängnis wird.


Hallo,

ach, nee...nachschauen?..das ist gar nicht nötig, da brauchts doch nur ein Blick in solche Themen wie diese hier, vorzugsweise mit detailierten Ortsangaben. Ironie...man-man

Gruß, MrsMetal


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
23. November 2010, um 17:23:48 Uhr

Selbstverständlich gehe ich sehr sensibel mit etwaigen Ortsangaben um.

Deinen Post empfinde ich als unnötig und trägt nicht zur Beantwortung meiner Fragen bei, bitt enthalte dich doch einfach, wenn du zum Thema nichts beitragen kannst.


Ich habe im DSchutzG nachgeschaut,
Bodendenkmäler = Denkmäler = Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.

Ist die Frage: Besteht ein öffentliches Interesse an ein paar Münzen?
Sicherlich nicht, es sei denn, es wären röm. Münzen nach 420, die dann nur durch fränkische Stämme dort als Beute hingekommen sein würden, sprich der Geschichtsschreibung würde stark erhärtende / entkräftende Beweismittel vorgehalten werden.

Bei meinen Recherchen im Netz bin ich auf eine sehr interessante Seite gestoßen:

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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html


"Tatsächlich braucht die Suche auf 99.99% der deutschen Fläche - eben abseits der Bodendenkmäler - bei einer halbwegs gemäßigten Interpretation der Gesetze keine Genehmigung der Denkmalschutzbehörden.
Dies ist den Amtsarchäologen unangenehm und darum propagieren sie gegenteilige Rechtsauffasungen. Das Standardverfahren im Umgang mit juristisch Ungeübten (wie dem Durchschnittssondengänger) ist die Einschüchterung mit eben solchen extremen Interpretationen. Man behauptet einfach, eine Sache, die man nicht will und die juristisch unklar geregelt ist, sei verboten und hofft, dass die Gegenseite sich schlecht genug auskennt, um das zumindest für möglich zu halten. Daher muss man die Gesetze kennen. "

"In der Praxis wurden in jedem mir bekannten Fall die extrem wenigen Bußgeldbescheide wegen ungenehmigter Suche nur für die Suche auf "eingetragenen" Bodendenkmälern verhängt. "

"Die ungenehmigte Suche auf einem Bodendenkmal ist in den meisten Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat."

Einige Zitate hieraus.


Das DSchutzG in NRW sagt mir, dass Verstöße eine Ordnungswidrigkeit bis zu 250.000€ nach sich ziehen können.
Für uns relevant:
-Ausgrabung von BD
-Nicht-Benachrichtigung eines gefundenen BD

Alles kommt also auf diese Auslegung an:
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein **öffentliches Interesse besteht**

**Öffentliches Interesse** besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen[...] sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Nach der Auslegung mit gesundem Menschenverstand sind einzelne gefundene römische Münzen in unserer Gegend erstmal nicht bedeutend für die Geschichte, da nachgewiesen wurde, dass hier Römer waren und schon unzählige solcher gefunden wurden.
Wenn ich bei Magdeburg einen römischen Münzhort finde, unabhängig von den dort geltenden Gesetzen, so wäre dies dort tatsächlich bedeutend für die Geschichte und dürfte sich m.E. nach um ein BD handeln, da hier die Geschichte neu geschrieben werden müsste.


Dementsprechend stimme ich da oben genannter Seite sehr zu, dass Behörden hier tatsächlich mit der Unwissenheit von Privatpersonen spielen und durch die starke Schwammigkeit des "Denkmal"-begriffes die Gesetze bewusst für die Denkmalbehörde auslegen und so gegen den gemeinen Sondensucher.

Damit können sich BD auch auf Ackerflächen befinden.
BD müssen in NRW nicht eingetragen sein, um als BD zu zählen - es gilt die oben erwähnte "Denkmal"-Definierung.

Leider wird damit immer noch nicht meine Frage beantwortet, ab wann hört ein BD auf?
Direkt außerhalb eines Ringwalls?
Gehört der Pfad zum Ringwall auch dazu?

Hier finde ich keine klare Antwort, und so werde ich annehmen, dass direkt außerhalb eines Ringwalles das BD aufhört und ein Pfad dorthin nicht als BD zählt.

Wie die ganze Sache in Köln aussieht, weiß ich derzeit noch nicht.


Weiterhin würde ich gerne noch ein paar Infos von Leuten bekommen, die bereits eine Genehmigung haben.
Wenn es der Archäologie und den Behörden helfen würde, so würde ich mich um eine Genehmigung für BD bemühen, da ich tatsächlich eine helfende Hand sein will.

Allerdings ist mir nun auch klar, dass ich keine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich auf einem Acker suche, wo kein eingetragenes BD drauf ist, und ich erst auf einem wäre, wenn die Umstände/der Fund klar für ein BD sprechen.

Somit stehe ich auf der sicheren Seite, außerhalb Kölns zumindest.


Offline
(versteckt)
#6
23. November 2010, um 18:00:06 Uhr

Warum ist das nur so schwer verständlich?  Nono

Ist doch klar geregelt im

Gesetz
zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)

§ 2 (5) DSchG:
(5) Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.

§ 13 DSchG:

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

Und das ungenehmigte Suchen auf ihren Ackern finden Bauern auch nicht lustig.

Und damit dürfte auch dem letzten Leser klar geworden sein warum es auch in NRW und erst recht im Gebiet des LVR sinnvoll ist eine entsprechende Genehmigung zu beantragen.

Gruß
Michael

Offline
(versteckt)
#7
23. November 2010, um 18:06:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Progamer
Selbstverständlich gehe ich sehr sensibel mit etwaigen Ortsangaben um.

Deinen Post empfinde ich als unnötig und trägt nicht zur Beantwortung meiner Fragen bei, bitt enthalte dich doch einfach, wenn du zum Thema nichts beitragen kannst.


also 1. war es zum Thema, du merkst es nur nicht.

und 2. werde ich, solang ich hier gegen keine Forenregel verstoße , da posten, bzw mich enthalten, wo es mir gerade beliebt. Smiley...dein Thema ist nun mal öffentlich...
...ob du nun (ehrliche) Tipps mit Humor verstehst, bzw annimmst, oder nicht, ist mir doch wurscht.
 Winken



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