Selbstverständlich gehe ich sehr sensibel mit etwaigen Ortsangaben um.
Deinen Post empfinde ich als unnötig und trägt nicht zur Beantwortung meiner Fragen bei, bitt enthalte dich doch einfach, wenn du zum Thema nichts beitragen kannst.
Ich habe im DSchutzG nachgeschaut,
Bodendenkmäler = Denkmäler = Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Ist die Frage: Besteht ein öffentliches Interesse an ein paar Münzen?
Sicherlich nicht, es sei denn, es wären röm. Münzen nach 420, die dann nur durch fränkische Stämme dort als Beute hingekommen sein würden, sprich der Geschichtsschreibung würde stark erhärtende / entkräftende Beweismittel vorgehalten werden.
Bei meinen Recherchen im Netz bin ich auf eine sehr interessante Seite gestoßen:
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Einlogenhttp://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html
"Tatsächlich braucht die Suche auf 99.99% der deutschen Fläche - eben abseits der Bodendenkmäler - bei einer halbwegs gemäßigten Interpretation der Gesetze keine Genehmigung der Denkmalschutzbehörden.
Dies ist den Amtsarchäologen unangenehm und darum propagieren sie gegenteilige Rechtsauffasungen. Das Standardverfahren im Umgang mit juristisch Ungeübten (wie dem Durchschnittssondengänger) ist die Einschüchterung mit eben solchen extremen Interpretationen. Man behauptet einfach, eine Sache, die man nicht will und die juristisch unklar geregelt ist, sei verboten und hofft, dass die Gegenseite sich schlecht genug auskennt, um das zumindest für möglich zu halten. Daher muss man die Gesetze kennen. "
"In der Praxis wurden in jedem mir bekannten Fall die extrem wenigen Bußgeldbescheide wegen ungenehmigter Suche nur für die Suche auf "eingetragenen" Bodendenkmälern verhängt. "
"Die ungenehmigte Suche auf einem Bodendenkmal ist in den meisten Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat."
Einige Zitate hieraus.
Das DSchutzG in NRW sagt mir, dass Verstöße eine Ordnungswidrigkeit bis zu 250.000€ nach sich ziehen können.
Für uns relevant:
-Ausgrabung von BD
-Nicht-Benachrichtigung eines gefundenen BD
Alles kommt also auf diese Auslegung an:
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein **öffentliches Interesse besteht**
**Öffentliches Interesse** besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen[...] sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Nach der Auslegung mit gesundem Menschenverstand sind einzelne gefundene römische Münzen in unserer Gegend erstmal nicht bedeutend für die Geschichte, da nachgewiesen wurde, dass hier Römer waren und schon unzählige solcher gefunden wurden.
Wenn ich bei Magdeburg einen römischen Münzhort finde, unabhängig von den dort geltenden Gesetzen, so wäre dies dort tatsächlich bedeutend für die Geschichte und dürfte sich m.E. nach um ein BD handeln, da hier die Geschichte neu geschrieben werden müsste.
Dementsprechend stimme ich da oben genannter Seite sehr zu, dass Behörden hier tatsächlich mit der Unwissenheit von Privatpersonen spielen und durch die starke Schwammigkeit des "Denkmal"-begriffes die Gesetze bewusst für die Denkmalbehörde auslegen und so gegen den gemeinen Sondensucher.
Damit können sich BD auch auf Ackerflächen befinden.
BD müssen in NRW nicht eingetragen sein, um als BD zu zählen - es gilt die oben erwähnte "Denkmal"-Definierung.
Leider wird damit immer noch nicht meine Frage beantwortet, ab wann hört ein BD auf?
Direkt außerhalb eines Ringwalls?
Gehört der Pfad zum Ringwall auch dazu?
Hier finde ich keine klare Antwort, und so werde ich annehmen, dass direkt außerhalb eines Ringwalles das BD aufhört und ein Pfad dorthin nicht als BD zählt.
Wie die ganze Sache in Köln aussieht, weiß ich derzeit noch nicht.
Weiterhin würde ich gerne noch ein paar Infos von Leuten bekommen, die bereits eine Genehmigung haben.
Wenn es der Archäologie und den Behörden helfen würde, so würde ich mich um eine Genehmigung für BD bemühen, da ich tatsächlich eine helfende Hand sein will.
Allerdings ist mir nun auch klar, dass ich keine Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich auf einem Acker suche, wo kein eingetragenes BD drauf ist, und ich erst auf einem wäre, wenn die Umstände/der Fund klar für ein BD sprechen.
Somit stehe ich auf der sicheren Seite, außerhalb Kölns zumindest.