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 Fragen an die Amtsarchäologie

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Avatar  Fragen an die Amtsarchäologie  (Gelesen 4075 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#30
06. Januar 2015, um 11:11:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von behreberlin
Hallo Hartmut, du hast den link ja selbst gesetzt und es steht alles drin wie es funktioniert. Zur Info: In Brandenburg läuft es genauso unproblematisch ab - und.... es wird nicht immer alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.... Das soll heißen, das, laut Vorschrift natürlich zum sondieren extra Genehmigungen erforderlich sind, aber.....und da sind wir wieder beim Stichwort "vertrauensvoller Umgang - miteinander)

Hallo behreberlin,

nun doch mal ehrlich. Dies hat doch nichts mit der Erteilung einer Grabungsgenehmigung nach dem BDschG
zu tun.
3 Jahre Vertrauensbildung um überhaupt zu Lehrgang zugelassen zu werden. Und nach diesem Lehrgang hoffen
auf ein Wohlwollen meines Archis was ich mit wiederum erarbeiten muss.

Sorry, wer sich dazu entschließ mit zu machen, bitte. Ich habe Achtung für jedes Ehrenamt.

Nur bitte habt auch Verständnis für die Leute in der Gesellschaft die z.B. einen Angelschein erwerben um
angeln zu gehen und nicht um den Fischer beim Netzeziehen zu helfen.

Dem entsprechend ist meine Aussage nur da hin gehend zu ändern, das keine Genehmigungen an Privatpersonen
erteilt werden.

Gruß Hartmut


« Letzte Änderung: 06. Januar 2015, um 11:15:16 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#31
06. Januar 2015, um 11:37:10 Uhr

Zitat Charlie:
"Nur bitte habt auch Verständnis für die Leute in der Gesellschaft die z.B. einen Angelschein erwerben um
angeln zu gehen und nicht um den Fischer beim Netzeziehen zu helfen."
Zitat Ende

Und an dem Punkt hat er einfach Recht!  Zwinkernd

Wenn so eine NFG zumal noch im Gesetz steht, dann ist sie ein Anrecht und keine Sache um die man "zu betteln" hat! Bestenfalls, dass man sie nicht bekommt, wenn man wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetze vorbestraft ist.

Ich kann mich entsinnen, dass mal hier im Forum jemand sagte (keine Namen^^), dass der thür. DA-Chef vor den Kameras des MDR gesagt haben soll, dass bei ihm kein Sondler eine NFG bekommen wird. Wenn ich so etwas höre, dann ist das wirklich eigentlich Grund für eine Amtsenthebung, denn so eine Aussage steht ihm einfach nicht zu. Das was im Gesetz steht, gibt so eine Haltung einfach nicht her....

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#32
06. Januar 2015, um 11:46:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Zitat Charlie:
"Nur bitte habt auch Verständnis für die Leute in der Gesellschaft die z.B. einen Angelschein erwerben um
angeln zu gehen und nicht um den Fischer beim Netzeziehen zu helfen."
Zitat Ende

Und an dem Punkt hat er einfach Recht! Zwinkernd

Wenn so eine NFG zumal noch im Gesetz steht, dann ist sie ein Anrecht und keine Sache um die man "zu betteln" hat! Bestenfalls, dass man sie nicht bekommt, wenn man wegen Verstößen gegen das Denkmalschutzgesetze vorbestraft ist.

Ich kann mich entsinnen, dass mal hier im Forum jemand sagte (keine Namen^^), dass der thür. DA-Chef vor den Kameras des MDR gesagt haben soll, dass bei ihm kein Sondler eine NFG bekommen wird. Wenn ich so etwas höre, dann ist das wirklich eigentlich Grund für eine Amtsenthebung, denn so eine Aussage steht ihm einfach nicht zu. Das was im Gesetz steht, gibt so eine Haltung einfach nicht her....


Genau so ist es.  Super

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#33
06. Januar 2015, um 12:19:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Frankie
Wiese habe ich denn dann eine? Habe jetzt sogar die Sondergenehmigung für eine Wiese im Wald bekommen.

Wow für eine ganze Wiese im Wald. Ist ja grandios. Super

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#34
06. Januar 2015, um 12:51:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
2. Mein zweiter Post ging allein an Fandango, der mir Fehler vorwirft, wo gar keine sind Zwinkernd

Das heißt IntenTion, nicht IntenSion. Es macht auch keinen guten Eindruck, Fachtermini zu verwenden, wenn man sie nicht kennt Zwinkernd Das nur zur Erklärung, da du ja gefragt hattest.

Zu dem Angeln und Fischen, der Vergleich trifft es tatsächlich. Viele kriechen notgedrungen, um eine Genehmigung zu erhalten. Dabei soll sie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden. Nur sollte man bedenken, dass die bei manchem, der hier klagt,  möglicherweise auch solche Gründe vorliegen könnten.
Bei einem willkürlich handelnden Beamten kann man sich im übrigen an dessen Vorgesetzten wenden, bzw eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeben. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde


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(versteckt)
#35
06. Januar 2015, um 12:51:57 Uhr

Für mich persönlich gibt es nur eine Lösung!! Es muß jedem interessiertem die Möglichkeit gegeben werden, einen Kurs zu belegen! Ähnlich wie beim Angeln oder Jagen! Die Kursteilnehmer zahlen ihre Gebühr und haben nach bestandenem Kurs das Recht eine NFG für ein oder fünf Jahre zu erwerben! Mit dieser NFG sollte man Bundesweit auf gestörten Flächen mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers Suchen dürfen! Natürlich muß es eine Meldepflicht geben, aber auch weiterhin die Hadrianische Teilung wie es in England praktiziert wird! Dann kann das Amt entscheiden ob es Ankaufen möchte oder nicht! Alles andere ist nur eine Enteignung die nicht nachvollziehbar ist!
Es kann nicht sein, das ein Sondler, der einen abgelutschten Römer mit Wert von 2€ behält, der Fundunterschlagung bezichtigt wird und jemand der 10€ auf der Straße findet, sich die Kohle einsteckt und keinen interessiert es! Ist aber halt nichts anderes vom Grundsatz her!
Wo ist das Problem solche Sachen wie den Bayernviewer Bundesweit auszubauen!
Dann kann niemand mehr sagen wußte ich nicht! Dann gibt es Spiel und Verhaltensregeln an die sich beide Seiten halten müßen! Und wer dann noch aus der Spur läuft, muß sich dafür alleine Verantworten und nicht noch auf Verständnis anderer hoffen!
Alles andere ist für mich Nonsens!
LG

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