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 Gesetzeslage Niedersachsen/NRW/Deutschlandweit: erlaubt vs. verboten

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Avatar  Gesetzeslage Niedersachsen/NRW/Deutschlandweit: erlaubt vs. verboten  (Gelesen 1792 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. November 2023, um 19:07:23 Uhr

Nabend Smiley

Bin neu in dem Thema (noch kein Gerät besorgt) und nach xx Stunden Videos von Sondlern und stundenlanger Recherche zur aktuellen Gesetzeslage stehe ich immer noch bei 0...

Zur mir:   ich überlege mir einen Detektor zu besorgen (Bruder+Schwestern haben seit paar Jahren welche -> Hessen), bin jetzt aber total verunsichert, da man auf jeder zweiten Seite was ganz anderes dazu ließt.
Ich selbst wohne in Niedersachsen und würde da auch Hauptsächlich sondeln. Ggf. NRW dazu (wohne an der Grenze zu NRW).

In NRW darf man überhaupt nicht sondeln, solange man diesen Online-Kurs mitgemacht + einen bestimmten Acker mit GRUND (!) für das Sondeln mit Behörden ausmacht + nach deren Genehmigung (+ der vorherigen vom Landwirt) NUR auf diesem einen Acker sondeln kann.  Wiesen verboten. Wälder verboten. Spielplätze verboten.  Also ALLES bis auf Äcker, wenn vorher von Behöre + Landwirt genehmigt.

Somit mal eben spontan bei einer Wanderung hier und da Sondeln ist ja nicht - wie ich es mir vorgenommen habe.


Dann finde ich aber total widersprüliche Angaben, wie auf dieser Seite (Mitte 2023), welche alle Orte auflistet, welche auf jeden Fall verboten sein sollten, hier aber als definitiv erlaubte...wie gesagt:  ich blicke gar nicht mehr durch...  Das ist absolut unlogisch.

Wo darf man ohne Genehmigung sondeln?
von: André Günther 16.05.23 12:00

Sondeln ist die gezielte Suche nach Bodenfunden mit einem Metalldetektor. Wo gibt es die besten Sondel-Funde? Mit einem Detektor darf man in folgenden Bereichen sondeln ...
  • rund um Burgen
  • Wüstungen und Siedlungen
  • Allgemeine Streu-Funde
  • Altstraßen, alte Handelswege
  • Fachwerkhäuser, Mühlen
  • Alte Kirchen und Kirchwege
  • Baugruben, Aushub aus Flüssen
  • Historische Schlachtfelder
  • Weltkriege I. und II.


    Quelle:   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
    Registrieren oder Einlogen
    Wo darf man mit einem Metalldetektor sondeln? | - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung - (metalldetektor-shop.de)


« Letzte Änderung: 20. November 2023, um 19:07:52 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
20. November 2023, um 20:38:28 Uhr

Hallo Paul,

in Niedersachsen ist es nicht verboten, aber genehmigungspflichtig. Um eine Genehmigung zu erhalten musst du die untere Denkmalschutzbehörde deiner Stadt/Landkreis kontaktieren.

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Hier
nochmal ausführlich beschrieben.

Grüße

« Letzte Änderung: 20. November 2023, um 20:43:35 Uhr von (versteckt), Grund: Link ergänzt »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
20. November 2023, um 21:04:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von bhen77
in Niedersachsen ist es nicht verboten, aber genehmigungspflichtig. Um eine Genehmigung zu erhalten musst du die untere Denkmalschutzbehörde deiner Stadt/Landkreis kontaktieren.

Danke, aber auf der Seite war ich schon heute  Smiley   Will da morgen auch anrufen, da ja Anfang Dezember der nächste Online-Schulungstermin ansteht.  Für mich ist Holzminden zuständig, weshalb ich auch hauptsächlich im Wald Sondeln will, da wir hier den Solling haben (rieesiges zusammenhängendes Waldgebiet).

Ich weiß jetzt nicht mehr die Quellen, aber es wurde mehrfach erwähnt, dass man hier trotzdem nur auf Ackerflächen suchen darf (mit vorheriger Genehmigung) - und das nur, wenn die es auch als sinnvoll ansehen.  Und Wiesen + Wälder wären sowieso ausgeschlossen. Also bleiben nur Ackerflächen, was ich jetzt nicht so spannend finde...

Wobei das hier schon viel besser klingt:   "Ohne Nachforschungsgenehmigung ist man auf Äckern, Wiesen, Weide und Wald in der Beweispflicht nicht nach einem Bodendenkmal zu suchen"

Trotzdem muss man anscheinend zu jedem Suchbereich einen Grund angeben, weshalb man da unbedingt suchen möchte..."Zeit totschlagen" oder "Einfach mal schauen" soll denen wohl nicht reichen..oder sind die Aussagen falsch?
Und die Nachforschungsgenehmigung scheint zeitlich begrenzt zu sein.

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#3
20. November 2023, um 21:08:19 Uhr

Was ist denn deine Motivation für das Hobby. Das wollen die Archis natürlich auch in einem Gespräch klären.

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. November 2023, um 21:14:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Was ist denn deine Motivation für das Hobby. Das wollen die Archis natürlich auch in einem Gespräch klären.


Ich habe schon als Kind auf Mittelalter gestanden..hat sich nicht geändert.  Besuche gerne Burgruinen, schaue schon immer Dokus zu den Themen usw.. Archeologie fand ich sowieso immer sehr spannend.  Und Kartographie finde ich sowieso interessant. Mappe bei OpenStreetMap seit 2008 mit GPS Loggern und heutzutage per Sat- und DGM-Bildern.
Mal selbst hunderte Jahre alte Sachen zu finden wäre genial...

Wird denen hoffentlich reichen als Begründung.

« Letzte Änderung: 20. November 2023, um 21:14:45 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#5
21. November 2023, um 07:53:12 Uhr

Guten Morgen!
Woher hast Du die Infos zu NRW bekommen? Ich selber komme aus NRW und meiner Meinung nach ist NRW nach Bayern ein eher entspanntes Bundesland zum Sondeln.
Während Du wahrscheinlich mehrere Jahre auf Deine Genehmigung in Niedersachsen warten darfst, kannst Du in NRW nach ca. 2-3 Monaten Wartezeit loslegen.

Erstmal grundsätzlich gilt es das Denkmalschutzgesetz zu beachten, wo drin steht, dass der Einsatz von Detektoren und Bergemagneten genehmigungspflichtig ist.
Den Kontakt zu den Denkmalbehörden in NRW habe ich in den letzten Jahren als sehr entspannt erlebt. Die Archis sind sich bewußt, dass es ohne die Hilfe vieler Sondengänger nicht geht.
Am besten würde ich Dir empfehlen, Dich mal mit Dr. Lehmann aus Münster in Verbindung zu setzen. Da gibt es neuerdings Online-Infoveranstaltungen. Die nächste findet am 29.11. statt.
Hier gibt es Infos:
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https://www.lwl-archaeologie.de/de/sondengehen-und-magnetangeln/


Mit Deiner Begründung bist Du genau richtig. Es geht Dir um Geschichte und nicht darum, möglichst wertvolle Sachen zu finden (was sowieso die Ausnahme ist und meist nur bei Youtube funktioniert).

In der Regel bekommt man als Anfänger eine Genehmigung für ein relativ eng umgrenztes Gebiet, in dem sich eine Handvoll Äcker befinden. Es empfiehlt sich, vorher die Landwirte mal zu fragen, ob sie grundsätzlich nichts dagegen hätten. Dann beantragt man die Genehmigung und erhält diese auch im Regelfall für ein Jahr. Später kann man diese Genehmigungen auf zwei Jahre ausdehnen und kann sich auch weitere Gebiete dazuholen. Da kann man sich schon ganz gut austoben. Suchen
Wälder und Felder sind allerdings tabu, das gilt aber mit Ausnahme von Bayern überall im Land. Wobei NRW auch spezielle Erlaubnisse für gezielte Projekte erteilt, es ist also nicht unmöglich.
Auf Spielplätzen wird man meiner Erfahrung nach geduldet, wenn man nicht gerade zur Prime-Time den Hyper-Muttis im Weg steht. Deshalb stehen Spielzplatzsondler gerne mit den Hühnern auf, damit sie niemanden stören.
Viel Erfolg und lass Dich nicht unterkriegen. Ach ja und diese ominösen Händlerseiten oder Youtube-Videos mit zweifelhaften Tipps würde ich nicht zu dieser Recherche heranziehen.

Grüße

Lars

« Letzte Änderung: 21. November 2023, um 08:01:34 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
21. November 2023, um 18:48:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Larsomat
Woher hast Du die Infos zu NRW bekommen? Ich selber komme aus NRW und meiner Meinung nach ist NRW nach Bayern ein eher entspanntes Bundesland zum Sondeln.

Ups...Du meinst wohl das hier: "In NRW darf man überhaupt nicht sondeln" ... sollte natürlich Niedersachsen heißen - hatte zu viel NRW in der Zeile davor drin   Smiley


Dass NRW deutlich entspannter ist, habe ich mittlerweile gesehen bzw. gelesen.  Niedersachsen ist für mich interessanter, da ich mittelfristig Richtung Goslar/Harz umziehe, was von NRW dann doch nen Stück weiter entfernt liegt.

Wenn die Genehmigungsdauer tatsächlich so lang ist (tatsächlich Jahre...??), werde ich parallel auch dort Anträge zu Grundstücken stellen...ist nur schwieriger, da ich nicht jede Woche da bin um mit den Eigentümern zu sprechen.  Vielleicht sind die ja durch, bis ich dann mal in 1...3 Jahren hingezogen bin  Grinsend
Sachsen-Anhalt und Thüringen wären die neuen Nachbar-Bundesländer dort, statt jetzt Hessen und NRW.

Geschrieben von Zitat von Larsomat
Am besten würde ich Dir empfehlen, Dich mal mit Dr. Lehmann aus Münster in Verbindung zu setzen. Da gibt es neuerdings Online-Infoveranstaltungen. Die nächste findet am 29.11. statt.Hier gibt es Infos:https://www.lwl-archaeologie.de/de/sondengehen-und-magnetangeln/

Danke!  Mache ich  Smiley  Wenn ich es richtig gesehen habe, sind diese ganzen Kurse kostenlos?
In NDS wird es ja sowieso dauern, da ich erst ab März den Praxis-Kurs machen kann. Der wird im Winter nicht durchgeführt..

Geschrieben von Zitat von Larsomat
In der Regel bekommt man als Anfänger eine Genehmigung für ein relativ eng umgrenztes Gebiet, in dem sich eine Handvoll Äcker befinden. Es empfiehlt sich, vorher die Landwirte mal zu fragen, ob sie grundsätzlich nichts dagegen hätten.

So dachte ich mir das. Wobei es ja wenig Sinn macht stundenlang hersauszufinden wem welche Felder gehören, wenn ich dann ganz andere zugewiesen bekomme..oder hat man da so viel Mitspracherecht?

Geschrieben von Zitat von Larsomat
Wälder und Felder sind allerdings tabu

Was verstehst du unter Felder?  Äcker sind für mich Felder...oder meinst du Wiesen/Weiden?  Wobei ja viele auch hier sondeln.

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#7
21. November 2023, um 19:02:40 Uhr

Thüringen war mal richtig schwierig eine NFG zu bekommen, wir hatte hier einen Kollegen, der hat alles mögliche veranstaltet um eine zu bekommen, sogar geklagt. Ob sich das mittlerweile geändert hat Nullahnung

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#8
21. November 2023, um 19:02:52 Uhr

Hallo Paul,

okay, wenn Du zukünftig im Goslarer Bereich lebst, macht NRW weniger Sinn. In Niedersachsen kenne ich mich nicht so gut aus, aber da gibt es hier im Forum z. B. den User @Ulrich, der dazu Erfahrungen gesammelt hat.
Lies Dich mal hier rein:
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www.detektorforum.de/smf/termine_treffen/030323_niedersachsen_zertifizierungskurs_wer_ist_mit_dabei-t137603.0.html


In NRW gab ges bisher immer nur ein persönliches Vorabgespräch oder ein Telefonat. Wie sich das in Zukunft gestaltet, beantwortet Dir sicher Dr. Lehmann gerne.
Mit der Genehmigung in NRW sieht es so aus, dass Du z. B. zunächst mal ein Gebiet genehmigt bekommst, z. B. Stadtteil xy oder "Dorf y und Bauernschaft z". Alle darin befindlichen Äcker kannst Du dann absondeln, sofern die Bauern das Okay geben. Manchmal möchten die Archis eine Karte mit allen Äckern haben, die man ablaufen möchte.
Verboten sind erstmal Wälder und Wiesen bzw. Weiden (nicht Felder, hatte mich oben verschrieben).

Ich hoffe, dass es etwas klarer wird.
In Niedersachsen kann es sein, dass sich die Genehmigung inzwischen etwas beschleunigt hat, aber da kann man sich direkt bei der Denkmalbehörde schlau machen.

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#9
21. November 2023, um 19:07:07 Uhr

Ich glaube in Niedersachsen ist der Dr. Henning Haßmann derjenige den man mal anrufen könnte. War in Hannover mal der Guru was Sondengänger angeht.

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
21. November 2023, um 19:24:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Ich glaube in Niedersachsen ist der Dr. Henning Haßmann derjenige den man mal anrufen könnte. War in Hannover mal der Guru was Sondengänger angeht.

Ich rufe ja erstmal die hier zuständige untere Denkmalschutzbehörde in Holzminden an (heute niemanden erreicht).  Die verweisen dann auf Hannover, wenn ich das richtig verstanden habe.

« Letzte Änderung: 21. November 2023, um 19:24:55 Uhr von (versteckt) »

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#11
21. November 2023, um 20:39:24 Uhr

Ja, der erste Kontakt läuft über die untere Denkmalschutzbehörde. Wenn alles gut verläuft wird der  zuständige Archäologe dich dann in Hannover bei Dr. Haßmann zum Theorie-Kurs anmelden. Außerdem musst du in der Regel auch noch einen Praxiskurs machen. Die Kurse sind Grundvoraussetzung für die Erlangung Nachforschungsgenehmigung.

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#12
22. November 2023, um 11:24:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Thüringen war mal richtig schwierig eine NFG zu bekommen, wir hatte hier einen Kollegen, der hat alles mögliche veranstaltet um eine zu bekommen, sogar geklagt. Ob sich das mittlerweile geändert hat Nullahnung


Daran hat sich auch nichts geändert. Ich hab mal in die Richtung gearbeitet, wollte übers Ehrenamt gehen, aber habs dann sein lassen. Zwar bekommt man eine NFG, aber halt nur für ein bestimmtes Projekt, was auf eine bestimmte Fläche begrenzt ist. Sämtliche Funde werden dann abgegeben. Da landet halt auch ultra viel interessantes im Archiv, wo vielleicht irgendwann mal ein Student drüber schaut- oder auch nicht. Von den Schulungen hatte ich auch den Eindruck, dass nur alles bis zur römischen Eisenzeit interessiert, was danach kommt, fällt eher auf geringes Interesse.

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