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 gesetzliches?????

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Avatar  gesetzliches?????  (Gelesen 2851 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Februar 2014, um 12:48:13 Uhr

 Reiter [reiter]hallo
ich hab mich heute mal informiert bei LDA freiburg  (BW)
 wegen sondengehen an badesee und liegewiesen insbesondere baggerseen
laut aussage des archis ist es dort auch nicht erlaubt zu sondeln  "es könnte ja auch was aus einer anderen zeit gefunden werden im archäologischen sinne"
langsam glaube ich das deutschland mit seinen gesetzen übertreibt .wenn mann von der polizei beim sondeln an bagger und anderen badeseen erwischt wird kann es zu einer anzeige  kommen. genau wie beim sondeln im wald und auf der heidi(heide) sogar lesefunde sollen gemeldet werden . ich mach mir den spass und bringe jeden nagel den ich auf dem feld finde zum denkmalamt mal sehen was die herren und damen  da sagen  
                                                                                                                    lg torsten 112 Frech


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(versteckt)
#1
26. Februar 2014, um 22:21:34 Uhr

Deutschland und seine Gesetze. Teufel
Wenn die Merkel morgen ein Gesetz erlässt, dass alle 10 Euroscheine der Steuerbehörde gehören, müssen wir jeden Schein den wir bei uns finden, abgeben. Rundumschlag


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(versteckt)
#2
26. Februar 2014, um 22:55:17 Uhr

Hallo
Wenn unsere Elite einen MD in der Hand hätten , anstatt des Golfschägers  , gäbe es solche Gesetze nicht .
Demnächst brauchen alle Dektoren eine Zulassung vom DMA und die bekommt keiner der tiefer als 5 cm
geht .
Wer in Deutschland keine Lobby hat ist verloren

Gruß

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#3
26. Februar 2014, um 22:58:10 Uhr

Und zum TÜV müssen wir dann auch und in den ]ADAC. [rundumschlag

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#4
26. Februar 2014, um 23:19:21 Uhr

Beim lda anfragen ist eh umsonst. Bei den ist alles was mit detektor zu tun hat, generell verboten ! Vorallem bei normalen privat personrn.

Hinzugefügt 26. Februar 2014, um 23:28:32 Uhr:

Sobald sie nur detektor hören, sträuben sich ihre nackenhaare.....  Grinsend


« Letzte Änderung: 26. Februar 2014, um 23:28:32 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#5
27. Februar 2014, um 10:59:45 Uhr

Moin,

nein, Du brauchst keine NFG in BW um am Strand oder auf der Liegewiese zu suchen.


Viele Grüße


Walter

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Verwarnt
#6
27. Februar 2014, um 12:09:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

nein, Du brauchst keine NFG in BW um am Strand oder auf der Liegewiese zu suchen.
Dann darf man sich auch weiterhin auf Dich berufen wenn man,
je nach Wasserstand, an den trockengefallenen Resten von Pfahlbausiedlungen am Bodensee die Sonde schwingt? Frech

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(versteckt)
#7
27. Februar 2014, um 12:20:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Dann darf man sich auch weiterhin auf Dich berufen wenn man,
je nach Wasserstand, an den trockengefallenen Resten von Pfahlbausiedlungen am Bodensee die Sonde schwingt? Frech


Wenn es dort einen Strand von einem Strandbad gibt - ja.

Viele Grüße


Walter

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(versteckt)
Verwarnt
#8
27. Februar 2014, um 12:23:31 Uhr

Offizielles Strandbad und Strand sind zweierlei.
Bei solchen "Tipps" solltest Du schon etwas genauer sein!  Engel

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#9
28. Februar 2014, um 19:12:58 Uhr

Also ich habe das nun schon öfter gelesen,  dass die mit dem Argument : man könnte ja vielleicht etwas wichtiges finden argumentieren! 
Ich finde, die paar Löcher die wir produzieren stehen in keinem Verhältnis zu all den löchern die bagger an einem tag produzieren.

Zwar suchen die nach nichts aber ich will mir gar nicht vorstellen,  was da täglich an objekten und fund Zusammenhang durch diese zerstört wird!

Und wenn ein sondenverbot in Deutschland kommt, dass auf vermutungen und Eventualitäten beruht, dass bei jedem spatenstich eventuell ein bd entdeckt und zerstört wird, dann sollten sie auch gleich auto fahren verbieten!
Denn jedesmal, wenn man losfährt besteht die Möglichkeit,  dass man aus Unachtsamkeit eventuell ein kind oder sonst wen tot fährt! (Lieber Gott bitte lass nie sowas passieren). Aber niemand kann das zu 100% ausschließen.

Ich habe absolut nichts gegen die Archäologen.  Kann die sogar gut verstehen. Aber sorry wenn ich den Vergleich nochmal bringe: wenn in ganz Deutschland nur tempo 130 auf den Autobahnen ist, verbietet man ja auch keine porsche oder ähnliche ps boliden. Nur weil damit die Möglichkeit besteht viel schneller zu fahren!



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#10
28. Februar 2014, um 20:45:22 Uhr

Bin deiner Meinung

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#11
04. März 2014, um 06:44:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Offizielles Strandbad und Strand sind zweierlei.
Bei solchen "Tipps" solltest Du schon etwas genauer sein!  Engel

Moin,

wieso? Nach verlorenen Münzen kann er sogar zwischen den Pfählen suchen gehen, wenn er nicht gräbt. Es gibt - auch in BW - kein Gesetz, dass dies verbietet.

... sofern die Pfähle nicht eingefriedet sind.

Viele Grüße


Walter

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#12
07. März 2014, um 14:00:35 Uhr

Ne kurze Geschichte von mir. Passt denke ich hier rein.
Ich habe heute morgen beim Amt (GDKE) in Speyer angerufen, weil ich im Rahmen des Schatzregales meine Funde vom Acker melden wollte mit der bitte um einen Termin um vorstellig werden zu dürfen.
Da war so ne Art Sekretärin dran. Sie fragt, was ich den Gefunden hätte. Ich sagte Ihr, ein paar neuz. Münzen, Knöpfe, Pferdegeschirrteile usw.. kein Schatz Grinsend
Dann fragte Sie, ob ich eine Genehmigung habe. Ich sagte: ja, vom Grundückseigentümer.
Sie: Sie haben keine Nfg?? Dann wissen sie ja, dass das illegal ist!
Ich: Wiso? 1. Das Land RLP vergibt keine Nfg und 2. suche ich keinen historisch wertv. Schatz sondern nach Centstücke und Ackerschrott. Und ich möchte mich an die Vorgabe des Schatzregales halten und hiermit meine Beifunde melden!
Sie: ..... lang lang nichts....... Ich nehm ihre Daten auf und es wird sich jemand bei Ihnen melden.

So. Jetzt bin ich gespannt, was passiert!  Schockiert

« Letzte Änderung: 07. März 2014, um 14:01:45 Uhr von (versteckt) »

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#13
07. März 2014, um 14:04:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von hill-billi
Sie: ..... lang lang nichts....... Ich nehm ihre Daten auf und es wird sich jemand bei Ihnen melden.

So. Jetzt bin ich gespannt, was passiert!  Schockiert
Spätestens da hätte ich aufgelegt, auch wenn man nichts zu verbergen hat.

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#14
07. März 2014, um 14:12:37 Uhr

Ne. Grad so läd nicht!!!
Ich hab nix zu verbergen und soviel ich weiß gibt es auch bisher noch keine Verhaftungen von Sondengängern oder Verurteilungen, die auf Vermutungen hin gefällt worden sind.
Ich lass es mal drauf ankommen.
Auch wenn Sie mir den Gesetztestext um die Ohren hauen! Sollen doch mal zeigen wo steht, dass man auf privatäckern nicht nach Ackerschrott suchen darf!? Und die (Bei-)funde melde ich ja.
Und sie sollen es wagen, mich als Raubgräber zu bezeichnen!!

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