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 Mal genauer nachgefragt: Risiko Ordnungsstrafe oder gleich Knast?

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Avatar  Mal genauer nachgefragt: Risiko Ordnungsstrafe oder gleich Knast?  (Gelesen 3385 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Mai 2012, um 19:08:25 Uhr

Nachdem mein gestriger Beitrag ( Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/index.php/topic,40826.msg370891.html#msg370891
) eine recht merkwürdige Diskussion ausgelöst hat und vernünftigerweise vom Admin geschlossen wurde, ist mir und offensichtlich anderen auch, die Rechtslage des "Anfänger-Sondlers ohne offizielle Sucherlaubnis" noch recht unvertraut.
Klare Frage zu einem Beispiel: Ich sondle auf einem Acker, im Wald oder am Badestrand, grabe ein bisschen rum (mach die Löcher auch brav zu) und finde kein bedeutendes Kulturgut. Werde dabei beobachtet und irgendwer ist der Meinung das darf ich nicht. Nehmen wir mal an es gelingt mir nicht die Situation auf friedlichem Wege, so mit Freundlichkeit zu regeln.
Was könnte sich da jetzt so zu meinem Nachteil entwickeln? Wie könnte ich mich am vernünftigsten verhalten?
BITTE AUF DIESEN BEITRAG NUR ANTWORTEN WER VOM THEMA UND DER GESETZESLAGE AUCH WIRKLICH WAS VERSTEHT.
(Vielleicht gibt es auch aktuelle Rechtssprechungen/Gerichtsurteile, das wäre hilfreich.)

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(versteckt)
#1
27. Mai 2012, um 19:15:50 Uhr

Moin,
es gibt nicht "die" Gesetzeslage.
Eine halbwegs korrekte Beurteilung hängt immer vom Bundesland, von der konkreten Situation, vom teils subjektiven Verständnis der Beteiligten (im Ernstfall inklusive des Richters) ab.
Man kann durch eine entsprechende Genehmigung des Amtes/des Grundeigentümers in vielen Fällen vermutlich die Situation von vornherein so entschärfen, dass nichts eskaliert.
Mit einem gewissen Restrisiko, dass sich jemand, ob nun zu Recht oder zu unrecht, berufen fühlt, Dir ans Bein zu p..., muss man überall im Leben hinkommen.
Viele Grüße vom
Hauptmann a.D.

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(versteckt)
#2
27. Mai 2012, um 19:18:49 Uhr

Hier mal ein Fall von vor zwei Jahren. Auf dem Acker von der Polizei aufgeriffen und dann auch noch Pech gehabt.


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

Militariasondler_27_2_10.JPG
(versteckt)
#3
27. Mai 2012, um 19:20:06 Uhr

entschuldige bitte das ich auf die Frage(n) erst mal nicht vernünftig antworten kann ,aber allein die Überschrift    Grinsend  Grinsend  Grinsend
in der Regel nix von beiden und im regulär schlimmsten Fall krisst nen Platzverweis ......Knast  Kringeln

warte auf die Denkmaltrolle - die werden dir schon mit bis zur Unkenntlichkeit verzerrten Urteilen und wildesten Behauptungen kommen Zwinkernd

wird bestimmt wieder mal son "Stussthema" hier  Narr

Hinzugefügt 27. Mai 2012, um 19:20:43 Uhr:

verdammt ging das schnell  Narr

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#4
27. Mai 2012, um 19:42:19 Uhr

lies dir das mal durch das dürfte einige fragen klären

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html


mfg.zenzi

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(versteckt)
#5
27. Mai 2012, um 19:47:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Hier mal ein Fall von vor zwei Jahren. Auf dem Acker von der Polizei aufgeriffen und dann auch noch Pech gehabt.

Sach mal, was dies mit der obigen Frage zu tun hat.

Langsam gehen wohl die sachlichen Argumente aus.

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(versteckt)
#6
27. Mai 2012, um 19:54:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Sach mal, was dies mit der obigen Frage zu tun hat.

Langsam gehen wohl die sachlichen Argumente aus.

Kannst Du lesen, dann tu das bitte.

Zweiter Absatz: "Die Polizei wurde auf die 18 und 19 Jahre alten Sammler aufmerksam als sie ein Feld...mit ihren Detektoren abliefen"

Immer diese Vogelstraußtrolle Ärgerlich

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(versteckt)
#7
27. Mai 2012, um 20:08:14 Uhr

@Peter_Peter,

ja es gibt ein aktuelles Urteil.
Hier in Posting 1 als Anhang: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/das_urteil_davor-t40530.0.html


Auch wenn es hier noch keiner so richtig verstanden hat, ist dieser Außzug aus der Urteillsbegründung
das A und O für uns Sondler.:

" Die Genehmigungspflicht setzt allerdings voraus, dass es dem Suchenden um „Kulturdenkmale“ geht. Erforderlich ist somit Vorsatz, bedingter Vorsatz ist ausrei-chend. Der Suchende muss also wissen oder es für möglich halten und billigend in Kauf nehmen, bei der Suche auf Kulturdenkmale zu stoßen."

Kurz und knapp, suchst Du nicht vorsätzlich/wissendlich nach BD's bedarf es keiner Genehmigung.

Gruß Charlie






Hinzugefügt 27. Mai 2012, um 20:13:05 Uhr:

Geschrieben von Zitat von insurgent
Kannst Du lesen, dann tu das bitte.

Zweiter Absatz: "Die Polizei wurde auf die 18 und 19 Jahre alten Sammler aufmerksam als sie ein Feld...mit ihren Detektoren abliefen"

Immer diese Vogelstraußtrolle Ärgerlich


Ja und?

Die beiden haben Sch   e gebaut und sind zu recht dran bekommen.
Und warum soll die Polizei Sondler nicht mal nach dem was sie tun befragen.
Mich können se befragen und dann erkläre ichs ihnen das ich nicht gegen
das DschG verstoße.
Meist sind se dann schon überfordert.

Gruß Charlie

« Letzte Änderung: 27. Mai 2012, um 20:13:46 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#8
27. Mai 2012, um 20:16:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Sach mal, was dies mit der obigen Frage zu tun hat.

Langsam gehen wohl die sachlichen Argumente aus.
Wohl nicht aufgepasst!
Wenn diese beiden Granatenjäger ordnungshalber dem KMRD gemeldet hätten was sie da ausgebuddelt haben,hätte wahrscheinlich kein Schwanz was dazu gesagt!
Stattdessen haben diese beiden Helden das zeug mit nach Hause genommen und haben nicht nur sich sondern auch Unbeteiligte in große Gefahr gebracht.
Und da die beiden sehr Helle sind,haben sie der Schmiere auch gleich erzählt das sie den Keller voll haben mit dem Zeug.Und wenn du aufmerksam gelesen hättest dann wehre dir auf gefallen das sie für die Böller bestraft werden und nicht fürs Sondeln Schockiert

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(versteckt)
#9
27. Mai 2012, um 20:24:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von atterweiper
Wohl nicht aufgepasst!
Wenn diese beiden Granatenjäger ordnungshalber dem KMRD gemeldet hätten was sie da ausgebuddelt haben,hätte wahrscheinlich kein Schwanz was dazu gesagt!
Stattdessen haben diese beiden Helden das zeug mit nach Hause genommen und haben nicht nur sich sondern auch Unbeteiligte in große Gefahr gebracht.
Und da die beiden sehr Helle sind,haben sie der Schmiere auch gleich erzählt das sie den Keller voll haben mit dem Zeug.Und wenn du aufmerksam gelesen hättest dann wehre dir auf gefallen das sie für die Böller bestraft werden und nicht fürs Sondeln Schockiert

Noch mal,

was hat dies mit der Frage von Peter_Peter zu tun?

Frag mich wer hier nicht aufpasst?

Er will wissen was ihm passieren kann wen er normalo rumsondelt und nicht was passiert wen er Muni hortet.

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(versteckt)
#10
27. Mai 2012, um 20:44:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Noch mal,

was hat dies mit der Frage von Peter_Peter zu tun?

Frag mich wer hier nicht aufpasst?

Er will wissen was ihm passieren kann wen er normalo rumsondelt und nicht was passiert wen er Muni hortet.

Es kann ihm halt passieren von der Polizei aufgegriffen zu werden und wenn sich in seiner Fundtasche verdächtige Gegenstände befinden (verdächtig je nach Wissensstand der Polizei) können diese zur Begutachtung an das Landesamt weitergegeben werden oder gleich bei Munition in einer Hausdurchsuchung enden.

Wenn man Munition in der Tasche hat nützt übrigens auch eine Nachforschungsgenehmigung vom Amt nichts Cool

(versteckt)
#11
27. Mai 2012, um 20:48:14 Uhr

ja Mun ist ne üble Sache mit der man bei uns echt keinen Spaß versteht und die man beim erreichen der in absoluten Ausnahmefällen hinzugerufenen Cops auch tunlichst nicht in der Tasche haben sollte - wenn doch und vielleicht noch mit dämlichen Bemerkungen kommentiert ist dann auch mal ganz schnell Gefahr in Verzug  Cool

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#12
27. Mai 2012, um 20:52:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Es kann ihm halt passieren von der Polizei aufgegriffen zu werden und wenn sich in seiner Fundtasche verdächtige Gegenstände befinden (verdächtig je nach Wissensstand der Polizei) können diese zur Begutachtung an das Landesamt weitergegeben werden oder gleich bei Munition in einer Hausdurchsuchung enden.

Wenn man Munition in der Tasche hat nützt übrigens auch eine Nachforschungsgenehmigung vom Amt nichts Cool

Noch mal,

wo schreibt Peter_Peter was von Muni?

Und von der Polizei aufgegriffen zu werden? Wie madig willst du einfache
Sondler noch machen?

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(versteckt)
#13
27. Mai 2012, um 20:58:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Noch mal,

wo schreibt Peter_Peter was von Muni?

Und von der Polizei aufgegriffen zu werden? Wie madig willst du einfache
Sondler noch machen?

Behalte ruhig die rosarote Brille auf der Nase.

Ich mache keinen madig, warne nur vor zu leichtfertigen Umgang.

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(versteckt)
#14
27. Mai 2012, um 21:01:52 Uhr

Knast??
Natürlich nicht. Du wirst direkt in Guantanamo eingeliefert!  Lächelnd
Früher haben die Archäologen dich direkt in den kieler Folterkeller der Hells Angels gesteckt, aber den gibt's jetzt ja nicht mehr Grinsend


Grüße,
sondelfreund

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