| | Geschrieben von Zitat von Shamash Das bezieht sich auf ne Grabungsgenehmigung; hat mit Sondeln eher wenig zu tun. Gruß Shamash
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Ich habe auf die Frage geantwortet, woher man die Rechtsgrundlage an den Kurs herleiten könnte.
Den Antrag auf Such/Grabungsgenehmigung kannst Du aus DSchG,NI §12 Abs.1
"Wer nach Kulturdenkmalen graben, ...oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. ..."
und §13 Abs.1
" Wer Nachforschungen oder Erdarbeiten an einer Stelle vornehmen will, von der er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde."
Natürlich könntest Du einwenden das Du gar keine Kulturdenkmale suchen/nach welchen graben willst und wir würden uns alle auf Grund der schwammigen Gesetze im Kreis drehen.
Ich persönlich begrüße das Angebot des NLD und halte auch den Teil zum Umgang mit Fundmunition für sehr vorbildlich.