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 Neues Denkmalschutzgesetz SH

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Avatar  Neues Denkmalschutzgesetz SH  (Gelesen 5332 mal) 0
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#15
17. Januar 2014, um 21:58:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Wenn dieser Gesetzentwurf zum Gesetzt wird, ist SH das erste Bundesland welches die Benutzung eines Metaldetektors unter Strafe stellt.

Das ist richtig, ich möchte aber darauf hinweisen, dass in Sachsen schon seit 1990 ungenehmigte Grabungen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken als Straftaten verfolgt werden können. SH geht darüber noch hinaus, da strenggenommen schon das Nachdenken über Bodendenkmale als archäologische Methode interpretiert werden kann und entsprechend strafbar ist.

Adios, Bert

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#16
17. Januar 2014, um 22:15:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bert
Das ist richtig, ich möchte aber darauf hinweisen, dass in Sachsen schon seit 1990 ungenehmigte Grabungen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken als Straftaten verfolgt werden können. SH geht darüber noch hinaus, da strenggenommen schon das Nachdenken über Bodendenkmale als archäologische Methode interpretiert werden kann und entsprechend strafbar ist.

Adios, Bert

Bert,
alles was in DschG en unter dem Vorbehalt "mit dem Ziel KD usw." festgeschrieben wird ist legitim. Aber was die da formuliert haben ist der Hammer.



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#17
18. Januar 2014, um 00:48:18 Uhr

Wenn das Gesetz verabschiedet wird, lach ich mich tot. Dann sollten slle Sondler in Deutschland einen Antrag stellen. Bei den dünn besetzten Ämtern werden nach 3 Monaten sehr viele Sondler genehmigt unterwegs sein. Bin mal gespannt. Man muss den Antrag nur per Einwurfeinschreiben verschicken und eine Kopie von allem mitführen

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#18
18. Januar 2014, um 04:02:19 Uhr

Es geht doch letztlich nur darum dass Gebühren eingenommen werden. Rundumschlag
Wenn das in SH gut funktioniert, wird das Beispiel Schule machen. Reiter

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#19
18. Januar 2014, um 09:46:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von nibse
Wenn das Gesetz verabschiedet wird, lach ich mich tot. Dann sollten slle Sondler in Deutschland einen Antrag stellen. Bei den dünn besetzten Ämtern werden nach 3 Monaten sehr viele Sondler genehmigt unterwegs sein. Bin mal gespannt. Man muss den Antrag nur per Einwurfeinschreiben verschicken und eine Kopie von allem mitführen

Oder die machen ruckzug ohne weiter Prüfung den Stempel "Abgelehnt" drunter.  Zwinkernd und damit wird erreicht das viel weniger Menschen diesem schönen Hobby nachgehen können, was auch Sinn und Zweck solcher einschränkender Gesetze ist.  Aber erst mal abwarten was daraus wird.  Für uns Händler wird sich da nicht viel ändern, schlimmstenfalls könnte ich mir vorstellen das beim Kauf eines Detektors die Nachforschungsgenehmigung vorgelegt werden muss.

Gruß,
Martin


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#20
18. Januar 2014, um 10:32:51 Uhr

Hallo Martin,

"Für uns Händler wird sich da nicht viel ändern, schlimmstenfalls könnte ich mir vorstellen das beim Kauf eines Detektors die Nachforschungsgenehmigung vorgelegt werden muss".

Das sehe ich anders, in vielen Bundelsländern wird generell keine Nachforschungsgenehmigung ausgestellt. Die Nachfrage nach Detektoren wird kaum mehr vorhanden sein und die Preise, vor allem auf dem Gebrauchtmarkt drastisch sinken.

Schlimm finde ich, dass die überwiegende Anzahl der Sondengänger damit quasi über Nacht dann zu Straftätern gemacht würde. Die Entwicklung der Legialative, Judikative und Exekutive, nicht nur auf diesem Gebiet, ist mehr als beunruhigend.

Übrigens, dürfte man nach diesem Gesetzentwurf ja nicht einmal mehr ein Geschichtsbuch lesen!

Grüße

Hans

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#21
18. Januar 2014, um 10:38:03 Uhr

Sind doch alles ungelegte Eier. Würde mir da jetzt noch nicht soviel Gedanken machen. Erst wenn ein Gesetzentwurf im Landtag zur Abstimmung steht, wird es ernst.
Schließlich haben wir einen Verein, der sich bei dem Thema richtig profilieren könnte.

Gruß Michael

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#22
18. Januar 2014, um 10:57:03 Uhr

Michael,

Du hast gut reden in Bayern, aber ich möchte Dich hören, wenn diese Gesetzesverschärfung in Bayern anstehen würde. Deshalb blende mal aus, dass bei Euch die Uhren und Wähler anders ticken und denke mal nach, wenn Du selbst betroffen wärst. Wenn dass Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät.

Und wer bitte und warum soll in SH diesen Gesetzentwurf bzw. das Gesetz verhindern? Da bin ich mal auf eine Antwort gespannt.

In diesem Sinne, wie schon die alten Römer sagten: Principiis obsta (Wehret den Anfängen)!

Grüße

Hans


« Letzte Änderung: 18. Januar 2014, um 11:00:55 Uhr von (versteckt) »

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#23
18. Januar 2014, um 11:03:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
Und wer bitte und warum soll in SH diesen Gesetzentwurf bzw. das Gesetz verhindern? Da bin ich mal auf eine Antwort gespannt.
Grüße
Wie weiter oben jemand geschrieben hat, kann ich mir auch nicht vorstellen, das sondeln in einem Bundesland legal ist und in einem anderen mit 2 Jahren bestraft wird. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, das zumindest dieser Paragraph umgesetzt werden kann.

« Letzte Änderung: 18. Januar 2014, um 11:04:17 Uhr von (versteckt) »

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#24
18. Januar 2014, um 11:06:53 Uhr

Michael,

ob Du Dir das vorstellen kannst oder nicht, das ändert nichts an der Sachlage. 

Denkmalschutzgesetze sind Ländersache.

Grüße

Hans



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#25
18. Januar 2014, um 11:09:11 Uhr

Man wird sehen Hans.
Außerdem interessiert es mich schon sehr, da ich da oben ja auch einen Wohnsitz habe. Bin also auch ein Betroffener. Weinen

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#26
18. Januar 2014, um 11:17:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Man wird sehen Hans.
Außerdem interessiert es mich schon sehr, da ich da oben ja auch einen Wohnsitz habe. Bin also auch ein Betroffener. Weinen

Michael,

nun übertreibe mal nicht!

Wäre mir neu, dass Dein Wohnsitzt eingemeindet wurde und jetzt zu SH gehört. Dann hätten wir ja nur noch 15 anstatt 16 Bundesländer  Lächelnd.

Grüße

Hans

« Letzte Änderung: 18. Januar 2014, um 11:18:41 Uhr von (versteckt) »

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#27
18. Januar 2014, um 11:25:14 Uhr

Das sind max. 10km Hans.

« Letzte Änderung: 18. Januar 2014, um 11:25:39 Uhr von (versteckt) »

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#28
18. Januar 2014, um 12:41:41 Uhr

"""2)
Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen
gewesen sind, dass ihre Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht mehr zu ermitteln
sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie
1.
bei staatlichen Nachforschungen oder
2. in Grabungsschutzgebieten im Sinne des § 2 Abs. 9 oder
3. bei nicht genehmigten Grabungen oder Suchen entdeckt werden oder
4. wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen.
Die Finderin oder der Finder hat
Anspruch auf eine angemessene Belohnung.
Über die Höhe entscheidet die oberste Denkmalschutzbehörde.
"""

Den Anspruch auf Belohnung hat somit auch ein 'Illegaler'.
Knast und Belohnung für eine Tat.
Cool.


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#29
18. Januar 2014, um 12:55:21 Uhr

So ist es,

man findet etwas, wird nach Belieben unnd mit Sicherheit weit unter Wert abgespeist und geht in den Strafvollzug.

Hätte da noch eine Ergänzung für den Entwurf.:Die Belohnung ist einzuziehenRundumschlag

Grüße

Hans

« Letzte Änderung: 18. Januar 2014, um 14:13:01 Uhr von (versteckt) »

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