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 NFG Hessen 2019 - da spart man sich den Metalldetektor

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Avatar  NFG Hessen 2019 - da spart man sich den Metalldetektor  (Gelesen 5759 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. Januar 2019, um 10:24:41 Uhr

Kann das Jemand hier bestätigen? Ich habe die Information bekommen, dass in Hessen für das Jahr 2019 der Pflughorizont auf 20 cm festgelegt wurde. Tiefer darf nicht "gegraben" werden.

Da kann man ja schon von Sichtfunden reden, denn wenn ich von einem normal schwankenden Bodenniveau auf einem Acker ausgehe, dann sind ja die Dreckbrocken schon fast 20 cm oder der Unterschied von Fahrrinne zu Pflanzbereich.

Also Mädels da könnt ihr gleich nen Magneten hinter euch herziehen  Narr oder den Pinpointer.

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#1
31. Januar 2019, um 10:53:54 Uhr

Ist deine Quelle glaubhaft ?

Wenn dem so ist, wer prüft das in der Praxis schon nach?

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
31. Januar 2019, um 11:23:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Ist deine Quelle glaubhaft ?Wenn dem so ist, wer prüft das in der Praxis schon nach?

Sehr glaubhaft, hat es schriftlich vorliegen.
In der Praxis prüft das solang niemand solange Du nicht etwas meldets wo man Dir nachweisen kann dass Du tiefer warst. Denn es gilt der Grundsatz der Ehrenamtlichen "in situ" zu melden.

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#3
31. Januar 2019, um 12:48:33 Uhr

Selbst wenn du etwas meldest, dürfte es wohl trotzdem schwer sein, dir nachzuweisen, das du es aus 35 cm Tiefe geborgen hast. Ich denke, da machst du dir ein wenig zu viel Gedanken.

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
31. Januar 2019, um 12:50:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Roadface
Selbst wenn du etwas meldest, dürfte es wohl trotzdem schwer sein, dir nachzuweisen, das du es aus 35 cm Tiefe geborgen hast. Ich denke, da machst du dir ein wenig zu viel Gedanken.

in situ

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#5
31. Januar 2019, um 13:01:47 Uhr

20 cm auf eine einzelne ,kleine Münze ist doch nicht ganz gut.
Die tieferen Signale darf man dann nur abgraben (bis 20 cm) . ? Weiterbuddeln verboten?

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#6
31. Januar 2019, um 13:06:21 Uhr

Moin, 

Hessen hat ständig die Bedingungen für SG verschlechtert. Bis 2004 hatten wir sogar NFG ohne Beschränkungen, d. h., man dürfte auch im Wald suchen. Später nur noch auf Wiesen, Weiden und Äcker, zuletzt nur noch auf Äckern, da habe ich keine Zweifel, dass das jetzt auf 20 cm beschränkt wird.

Es wird wohl Zeit für eine neue Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Bin froh, jetzt in NI zu wohnen.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
31. Januar 2019, um 13:14:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Hessen hat ständig die Bedingungen für SG verschlechtert. Bis 2004 hatten wir sogar NFG ohne Beschränkungen, d. h., man dürfte auch im Wald suchen. Später nur noch auf Wiesen, Weiden und Äcker, zuletzt nur noch auf Äckern, da habe ich keine Zweifel, dass das jetzt auf 20 cm beschränkt wird.Es wird wohl Zeit für eine neue Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Was in dem Thread ausser Dir noch keiner verstanden hat, es geht um Rechtssicherheit beim Hobby. Nicht darum ob man das nachprüfen kann oder sich sonst aufm Acker irgendwie am A.. vorbeigehen lässt.

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#8
31. Januar 2019, um 13:24:00 Uhr

Rechtsicher bist Du noch nicht einmal, wenn du morgens die Augen aufmachst und den Fuß aus dem Bett bewegst.
Papier ist geduldig....
Hast ja auch ein Auto und fährst nicht immer exakt nach Limit.

Wenn die Meldungen bis 20cm haben wollen, gib Ihnen 20cm Meldungen.  Nullahnung

Deutsche Bürokraten sind soo oft an der Realität vorbei, sehe ich jeden Tag  Idiot. Hauptsache die haben Ihre Papiere sauber, dann sind sie zufrieden.
Haben schon Abdrückprotokolle für Drainageleitungen verlangt und …..bekommen. Alle bestanden, nie einer nachgefragt.....  Grinsend  Grinsend

Was kannst du dafür, wenn neben dir der Blitz einschlägt und ein 30cm Loch "in situ" hinterlässt......

« Letzte Änderung: 31. Januar 2019, um 13:27:01 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
31. Januar 2019, um 13:53:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
Hast ja auch ein Auto und fährst nicht immer exakt nach Limit.

Das hat mich auch schon genügend gekostet Zwinkernd

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#10
31. Januar 2019, um 19:26:55 Uhr

Es kommt immer drauf an, wieviel man drüber ist. Bei 10 drüber aufn Tacho springt kein Wegelagerer an. Genauso auf‘n Acker. In 30cm Tiefe liegt auf einen beackerten Feld durch pflügen etc. nichts aber auch gar nichts mehr „ in Situ“. Jeder der Dir etwas anderes erzählen will hat von der Materie (Landwirtschaft in der Vergangenheit und Gegenwart) absolut keine Ahnung und sollte nochmal die Schulbank drücken. In Niedersachsen wird diese Schicht mit dem Bagger und grosser Räumschaufel bei archäologischen Grabungen auf Leistung meist ununtersucht abgetragen. Erst darunter oder noch tiefer wird es für den Archäologen interessant....

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#11
31. Januar 2019, um 19:49:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
Wenn die Meldungen bis 20cm haben wollen, gib Ihnen 20cm Meldungen.


Angenommen du findest ein Grab aus der Bronzezeit in 40 cm Tiefe, die Bergung
must du den Archäologen überlassen, jetzt erzähl denen mal was von 20 cm.
Ob sich Konsequenzen daraus ergeben seih dahingestellt, aber Rechtsicherheit
sieht anders aus.

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#12
31. Januar 2019, um 22:16:00 Uhr

Dann wird einfach weniger gemeldet ?

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#13
31. Januar 2019, um 23:23:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
Es kommt immer drauf an, wieviel man drüber ist. Bei 10 drüber aufn Tacho springt kein Wegelagerer an.

In Brandenburg springt der Blitzer bereits bei 4 kmh drüber an, 3 wegen der Toleranz, gilt als Verstoß. Wenn du es nicht glaubst, hab den Wisch hier. Die brauchen volle Kassen! Du weißt, der Russe;)

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#14
01. Februar 2019, um 09:15:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Dann wird einfach weniger gemeldet ?


Darum geht es ja nicht, bei den willkürlich festgesetzten 20 cm reicht als Werkzeug eine Blumenkelle,
da macht sich ja schon jeder verdächtig der einen Spaten mitschleppt
Für Sondengänger die legal suchen wollen macht die NFG mit den Einschränkungen kein Wald, keine Wiese, Acker 20cm
keinen Sinn

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