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 NFG Sachsen-Anhalt

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Avatar  NFG Sachsen-Anhalt  (Gelesen 9353 mal) 0
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#15
07. März 2010, um 12:20:25 Uhr

Offiziell werden wohl keine Genehmigungen erteilt. Die wenigen legalen Sucher in SA dürften ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter des Landesamtes sein. Dies ist wohl momentan der einzige - langwierige - Weg. Zumindest ist es mir so bekannt.

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#16
07. März 2010, um 12:39:47 Uhr

Hi Schelm













..

















Geschrieben von {author}

langwierige - Weg.




..

Wie definierst du langwierig ?


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#17
07. März 2010, um 13:06:28 Uhr

Gar nicht. Ich meine aber damit, daß man erst versuchen sollte, Ehrenamtlicher zu werden. Nach einigen Jahren verlässlicher Zusammenarbeit (evtl. auch früher) kann man dann mal nachfragen. Günstig wird es sein, ein gutes Verhältnis zum Kreisarchäologen aufzubauen bzw. einflußreiche Fürsprecher zu haben. Behalten kann man die Funde dann natürlich immer noch nicht.

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#18
07. März 2010, um 13:22:13 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Gar nicht. Ich meine aber damit, daß man erst versuchen sollte, Ehrenamtlicher zu werden. Nach einigen Jahren verlässlicher Zusammenarbeit (evtl. auch früher) kann man dann mal nachfragen. Günstig wird es sein, ein gutes Verhältnis zum Kreisarchäologen aufzubauen bzw. einflußreiche Fürsprecher zu haben. Behalten kann man die Funde dann natürlich immer noch nicht.




..
Wieso Jahre; wieso dann mal nachfragen ?
Vitamin B ist immer gut......... Zwinkernd
Wieso kann man die überwiegende Mehrzahl der Funde nicht behalten ?

Hast du das selbst erlebt oder nur von einem gehört, welcher............(Ist nicht gegen dich; aber ich habe einfach die Erfahrung gemacht; die überwiegenden Aussagen stammen aus dem Bereich des Hörensagens )


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#19
07. März 2010, um 13:33:30 Uhr

Erstmal "normaler" ehrenamtlicher Mitarbeiter, sprich Scherbensammler. Bevor das Amt Dich nicht einschätzen kann, brauchst Du gar nicht nachfragen, ob Du mal mit Detektor darfst. Das kann schon mal Jahre dauern. Dann gibt es immer noch das Schatzregal. Neuzeitfunde sind aber meistens uninteressant fürs Amt.
Für einen (kleinen) Teil Sachsen-Anhalts weiß ich das aus erster Hand. Da es ja aber überall das selbe Landesamt ist, wird es kaum Unterschiede geben.

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#20
07. März 2010, um 13:42:24 Uhr

Danke  Winken

Apropos: Hast du schon einmal mit der Fr. Dr. Binding telefoniert ?

« Letzte Änderung: 07. März 2010, um 13:46:51 Uhr von (versteckt) »

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#21
07. März 2010, um 13:58:10 Uhr

Nein, habe ich nicht.

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#22
07. März 2010, um 14:03:46 Uhr

Na, dann mach mal. Vielleicht kannst du uns dann etwas verblüffendes berichten.  Smiley

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#23
07. März 2010, um 14:20:58 Uhr

Was meinst Du damit? Und warum sollte ich sie anrufen; ich will doch gar nichts von ihr. Mir ist auch fast so, als ob sie gar nicht mehr zuständig wäre...

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#24
07. März 2010, um 14:58:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schelm
Erstmal "normaler" ehrenamtlicher Mitarbeiter, sprich Scherbensammler. Bevor das Amt Dich nicht einschätzen kann, brauchst Du gar nicht nachfragen, ob Du mal mit Detektor darfst. Das kann schon mal Jahre dauern. Dann gibt es immer noch das Schatzregal. Neuzeitfunde sind aber meistens uninteressant fürs Amt.
Für einen (kleinen) Teil Sachsen-Anhalts weiß ich das aus erster Hand. Da es ja aber überall das selbe Landesamt ist, wird es kaum Unterschiede geben.

Moin,

es wäre hilfreich das Schatzregal außen vor zu lassen, denn das gilt

a ) nur für Entdeckungen die vom Landesamt selbst erfolgen, nicht für Privatpersonen,

b ) nur für Funde von herausragender Bedeutung für die es

c ) einen Finderlohn gibt

Das ist nicht die optimale Lösung, aber besser als in anderen Bundesländern ist es schon.

Viele Grüße

Walter

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#25
07. März 2010, um 15:21:19 Uhr

Ich beziehe mich auf ehrenamtliche Mitarbeiter. Außerdem ist das Schatzregal doch gesetzlich geregelt. Soweit ich weiß gelten Gesetze für alle gleichermaßen.

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#26
07. März 2010, um 15:24:55 Uhr

Hi Schelm wenn du eine Genehmigung hast bist du Automatisch Ehrenamtlicher.

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#27
07. März 2010, um 15:33:49 Uhr

In den guten Jahren als Ehrenamtlicher Scherben sammeln und nach den oben genannten Jahren dann wenn die Knochen müde sind mit dem Detektor "wenn" man es dann darf.Das wäre ja wie beim Angeln erstmal nach bestandener Fischereiprüfung die Ringe der Fische an der Oberfläche zählen und wenn man gut ist, nach paar Jahren, darfst du dan auch mal eine Angel verwenden. Grinsend

Gruß Maik !

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#28
07. März 2010, um 16:11:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Wer dieses Hobby gerne betreibt und nicht im Sniper-Look auf den Brustwarzen die Felder und Wälder auf-u.abrutschen will, der sollte auch im Einzelfall was unternehmen und nicht nur immer auf die anderen warten.

Du hast ja seltsame Vorstellungen, wie hier gesucht wird. Zwinkernd Dann eventuell noch nachts, mit einer Taschenlampe zwischen den Zähnen... Grinsend
Diese Aktionen "Heute sammeln wir mal Sucher ein" sind bekannt, kommt immer mal wieder vor. Dazu werden dann die Grün- Weißen bemüht (die von so was scheinbar auch nicht gerade begeistert sind und andere Probleme haben.)
Da es ja um eine NFG ging kann ich nur sagen, das die in Sachsen- Anhalt eher was exotisches ist. Herr Meller hat ja lange genug dran gearbeitet das "Feindbild" Sondler aufzubauen- da hält sich das Vertrauen zums Amt eher in Grenzen. :Smiley

Gruß

Zeitzer Smiley

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#29
07. März 2010, um 16:27:15 Uhr

Ja Die Himmelsscheibe war der Todesstoß für die Sondengängerei. nicht nur in Sachsen.

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