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 NFG Sachsen-Anhalt

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Avatar  NFG Sachsen-Anhalt  (Gelesen 9343 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. Januar 2010, um 14:29:46 Uhr

Hi!

Hat jemand schon Erfahrungen in Sachsen-Anhalt mit einer NFG gemacht?

MfG, Tommes

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#1
22. Januar 2010, um 15:05:01 Uhr

Da bin ich jetzt aber auch mal gespannt. Cool Laut Herrn Meller in einer Diskussionsrunde kann jeder an das LDA herantreten. Man muß nur zur Zusammenarbeit bereit sein. Aber wie das konkret aussieht würde ich auch gern erfahren. Auflagen usw....

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#2
22. Januar 2010, um 15:15:56 Uhr

Wenn Du an Herrn Meller herantrittst, hat er dann wenigstens deinen Namen und eventuell auch gleich die Adresse von Dir. Grinsend

Nee im Ernst, da muß es mal einer Testen, der an das LDA Sachsen Anhalt herantritt.


Maik !

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#3
22. Januar 2010, um 16:25:10 Uhr

Hallo,

na, da müßte doch was gehen Ironie...oder ist das nicht der Herr, der erst durch Sondler so ne große Nummer wurde  Schweigend ... Grinsend

Gruß, MrsMetal Winken

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#4
22. Januar 2010, um 23:18:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Hallo,

na, da müßte doch was gehen Ironie...oder ist das nicht der Herr, der erst durch Sondler so ne große Nummer wurde  Schweigend ... Grinsend

Gruß, MrsMetal Winken

Ich sehe, Du denkst mit Zwinkernd

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(versteckt)
#5
29. Januar 2010, um 22:03:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Hallo,

na, da müßte doch was gehen Ironie...oder ist das nicht der Herr, der erst durch Sondler so ne große Nummer wurde  Schweigend ... Grinsend

Gruß, MrsMetal Winken


Aber leider waren bei dieser Nummer die Sondler und Finder die Looser !!
Verlegen  Gruß Gruson

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#6
06. März 2010, um 21:14:05 Uhr

Na ein Artefakt aus der Bronzezeit, und dann noch so`n Brüller, ausgraben und verticken ist ja auch nicht die feine indische Art. Fangt mal beim Denkmalamt Eures Landkreises an, die sagen Euch schon wie es weitergeht.
Gruß Flori

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#7
07. März 2010, um 07:45:52 Uhr

Moin,

§ 14 DSchG

(3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Ausgenommen sind Nachforschungen, die in der Verantwortung des Denkmalfachamtes stattfinden.

(4) Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Innerhalb von Denkmalbereichen sind die Schutzziele entsprechend der unterschiedlichen Denkmalwertigkeit der darin gelegenen baulichen Anlagen zu differenzieren und in dieser Abgestuftheit bei der Erteilung von Genehmigungen, Auflagen und Bedingungen entsprechend zu berücksichtigen.

(5) Genehmigungen nach Absatz 1 bis 3 sind im Benehmen mit dem Denkmalfachamt zu erteilen, soweit das Vorhaben nicht dem Inhalt eines Denkmalpflegeplans nach § 8 Abs. 2 entspricht.

Was bedeutet, dass Du Deinen Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde stellen kannst. Diese sind auf Kreisebene angesiedelt, bzw. bei den kreisfreien Städten. Die Genehmigung ist zu erteilen, sie kann aber mit Auflagen versehen werden, Es ist gem. dem Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 nicht zulässig den Ermessensspielraum bei der Erteilung auf Null zu reduzieren - was bedeuten würde, keine NFG zu erteilen.

Wenn das Gesetz die Vergabe von NFG vorsieht, dann kann der Kreis- oder Stadtarchäologe eine NFG nicht verweigern.

Bevor Du den Antrag stellst, sind allerdings einige Vorbedingungen gem. dem o.a. Gerichtsurteil zu erfüllen. Du brauchst ein konkretes Forschungsvorhaben und Du solltest Mitglied in einem HEimat- u- Geschichts- oder Archäologieverein sein.

Was nicht im Urteil steht, aber unbedingt erforderlich ist, ist eine Rechtsschutzversicherung, die Du abschließen musst, bevor Du den Antrag stellst und beachte bitte die dort angegeben Wartezeit.

Viele Grüße

Walter



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#8
07. März 2010, um 09:56:12 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Hi!

Hat jemand schon Erfahrungen in Sachsen-Anhalt mit einer NFG gemacht?




..

Anstatt nur Negativ und Was nicht geht Geschwätz:

Von der Website des zuständigen LDA; Frau Dr. Binding ist die Anspechpartnerin für ehrenamtliche Tätigkeit. Einfach mal die A.r.s.c.hbacken zusammenkneifen und anrufen:













..

















Geschrieben von {author}

Dr. Ulrike Binding
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
- Landesmuseum für Vorgeschichte -
Richard-Wagner-Str. 9
06114 Halle (Saale)

Tel.  0345/5247-521
Fax: 0345/5247-351

E-Mail: ubinding(at)lda.mk.sachsen-anhalt.de




..


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#9
07. März 2010, um 10:29:46 Uhr

Klar, da hat der Pfälzer Recht. Man sollte immer oben anfangen! Im Endeffekt landest Du doch bei Deinem Kreisachäologen bzw. Gebietsreferenten. Aber da willst Du ja auch hin. Melde Dich mal wenn Du damit durch bist.
Gruß Flori

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#10
07. März 2010, um 10:37:53 Uhr

Nach der Wende hatte ein Proffesor der UNI Marburg die Neuen Bundesländer besucht um GEGEN eine Einführung eines Schatzregals zu appelieren.  Der Grund hierfür war das in dem Bundesland Hessen weitaus mehr Funde abgegeben wurden als in Ländern (Verständlicher Weise) mit Schatzregal. Leider war der Aufruf des (verdienten Ehrenmannes) vergeblich..

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#11
07. März 2010, um 10:47:34 Uhr

Man würde sich wohl wundern, wie viele Funde gemeldet würden, wenn das Schatzregal in so manchem Bundesland abgeschafft würde.

Gruß maik !

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#12
07. März 2010, um 10:58:24 Uhr

Richtig Maik
Und das Beste ist man bekommt die Funde nach der Auswertung zurück alle Funde von mir die Hier zu sehen sind habe ich zurück erhalten ohne Propleme die Wissenschaft hat sich nur für den Fundinhalt (bei Münzschätzen interresiert). Bei anderen Funden der Fundort. Abgesehen von dem Eigentumsrecht des Grundbesitzers natürlich.(bei mir wars immer das Land Hessen). So gehts auch andere Bundesländer könnten dieses Bewährte System übernehmen aber das wird sich wohl auch hier ändern.

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#13
07. März 2010, um 11:01:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Anstatt nur Negativ und Was nicht geht Geschwätz:

Von der Website des zuständigen LDA; Frau Dr. Binding ist die Anspechpartnerin für ehrenamtliche Tätigkeit. Einfach mal die A.r.s.c.hbacken zusammenkneifen und anrufen:


Hi

Aber was dann genau passiert weißt Du doch auch nicht, oder? Ich wohne in Sachsen- Anhalt und da hört und liest man so einiges... Lächelnd

Gruß

Zeitzer Smiley

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#14
07. März 2010, um 12:07:20 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Aber was dann genau passiert weißt Du doch auch nicht, oder? Ich wohne in Sachsen- Anhalt und da hört und liest man so einiges..




..

Was du gehört oder gelesen hast, weiß ich nicht.............!!! Kannst ja mal berichten.

Aber mir kam zu Ohren, daß das LDA mindestens 19 Sondengänger, direkt vor Ort auf einem Feld ihrer gerechten Strafe zugeführt haben soll.  Amen
Ebenso sollen ca. 450 Verfahren wegen ...................? noch anhängig sein.  Irre  Zwinkernd

Ich möchte dich allerdings darauf verweisen, in welchem Bundesland ich wohne und bisher hat mich auch niemand getreten, geschlagen, auf mich geschossen, mit Anzeigen eingedeckt  etc.......

Alle Bundesländer brauchen Nachfolger für die "alten" Scherbenleser und wer wirklich eine Zusammenarbeit anstrebt, wird dies früher oder später auch hinbekommen.

Wer dieses Hobby gerne betreibt und nicht im Sniper-Look auf den Brustwarzen die Felder und Wälder auf-u.abrutschen will, der sollte auch im Einzelfall was unternehmen und nicht nur immer auf die anderen warten.

Und die vielen Hirngespinste und Angstpsychosen von vielen Suchern, solltest du ignorieren und schon wird die Welt wieder freundlicher, da brauchst du noch nicht einmal eine rosa Brille dazu.  Cool


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