| | Geschrieben von Zitat von nibse Wenn Du nur kurz die Zeitung holst, hast Du recht. Ich gehe von dem Fall aus, dass das Tor zum Hof/Garten ständig offen ist. Bringt er dsnn noch zum Ausdruck, dass niemand das Grundstück betreten darf? Hausfriedensbruch ist eine sehr selectiv zu betrachtende Straftat. Du kannst nicht allgemein sagen wo die Grenze der Strafbarkeit ist. Verfahren wegen Hausfriedensbruch sind fast immer Einzelfallentscheidungen.
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Hausfriedensbruch kann jedenfalls nicht von der Dauer abhängen in der ein Gartentor geöffnet ist oder nicht. Da könnte man genauso schräg argumentieren, wenn die Pforte nur halb angelehnt ist...oder 1/4...oder 1/8...oder ... oder ... usw.
Das führt zu nichts. Natürlich ist es eine Ermessensfrage. Man muss nicht über einen sichtbaren Zaun steigen, um Hausfriedensbruch zu begehen. Wenn es sich nur um eine Hecke handelt, kann trotzdem bei widerrechtlichem Überschreiten der Tatbestand erfüllt sein.