| | Geschrieben von Zitat von Walter das Denkmalschutzgesetz ist öffentliches Recht.
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das kann es auch bleiben -
hat aber keinen einfluss auf bau-,pflanzungs- und ähnliche forstwirtschaftliche arbeiten im privatforst.
wie bitte soll ich flächen bewirtschaften?
hatte diese diskussion mal mit der unteren denkmalschutzbehörde meckpom -
die haben dann sehr verunsichert zugeben müssen, dass Grabungen statthaft wären.
wald steht generell nicht unter Denkmalschutz.
bin selber im besitz von waldflächen , deren denkmalschutzcharakter man mir weder beim kauf
noch irgendwann später (auch auf nachfrage) mitgeteilt hat.
es gibt z.b. in Brandenburg das waldgesetz, was grabungen allgemein in den wäldern nicht gestattet,
was ja auch richtig ist.
hat aber eher was mit Naturschutz zu tun.
