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 Rechtliches in Oberösterreich :-)

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Avatar  Rechtliches in Oberösterreich :-)  (Gelesen 403 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Oktober 2012, um 00:01:34 Uhr

Hallo Leute!

Also ich bin kein Grabschänder, Relikt Hunter oder Räuber Hotzeklotz, bi ba bu.
Ich hab noch nicht mal einen Detektor. ha ha ha lol :-)

Ok, Scherz beiseite.

Also ich habe mich noch nicht wirklich soviel über das Rechtliche informiert, weil ich die Genehmigung habe, auf einem Berg mit meinem MD rumzulaufen, der 700 Meter hoch ist und zig Quadrat Kilometer umfasst. :-)
Der Eigentümer ist eben sehr sehr reich und ich gehe gerne bei ihm essen und genieße die schöne Aussicht.
War natürlich ausgemacht, falls ich etwas finde, muß ich es ihm zeigen.

Aber ich hab ja im Rucksack immer nen Plastikball mit, natürlich aufgepumpt und falls ich doch was finden, sollte, lass ich die Luft vom Ballon einfach raus und der Rucksack sieht aus wie vorher. Dumm darfst eh sein sag ich immer, nur helfen mußt dir wissen. lol :-)
War nur Spass. ;-)


Mir ist auch klar, falls ich was finde, was gefährlich ist, liegen lassen und melden. Ich muß mich nur informieren, wo...
Bei der Polizei anrufen und die verbinden weiter? :-)

"Hey Jungs, ich hab da 3 Handgraten, wollts nicht kommen?" gg :-)


Unter Denkmalschutz steht das ganze nicht, sind auch keine Gräber etc.
Kein Naturschutzgebiet...

Aber falls ich nen Fund mache, der von historischer Bedeutung sein könnte, muß ich das natürlich melden.
Weiß nur nicht wirklich wo?


Hab schon rausgelesen, dass man eine Lizenz als Sondengänger ausbestellt bekommt, wenn man Glück hat. 70 Euro im Jahr oda so?
Gibts das in Oö auch oda nur in Deu?
Kann ich damit dann überall suchen?
Ausnahmen halt Natur, Denkmal bla. :-)


Wenn ich beim Inhaber vom 4Kanthof, der 50.000 m² Grund habe frage ob ich suchen kann und er sagt ja.
Jo, wer will mir das verbieten? Is sein Grund. Da kann man graben und mit`n MD herum laufen soviel man will, oder is verboten? Hab gelesen, in Deu is nur in München und nem anderen Bundesland erlaubt, mitn MD rumzulaufen...Huch

Is doch Quatsch? Wenn ich nen Grund habe...


Also, bitte Hilfe.
Was is, wenn ich nen Fund mache, historischer Bedeutung? Ruf ich das Museum meiner Wahl an? gg :-)


Mfg Rob

Offline
(versteckt)
#1
17. Oktober 2012, um 01:19:01 Uhr

Gesetze in Österreich

Gesetze die Sondengänger betreffen sind vor allem:
Denkmalschutzgesetz für Österreich
ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch : Bestimmungen zum Fundeigentum)

Waffengesetz und Kriegsmaterialverordnung
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http://de.wikipedia.org/wiki/Hadrianische_Teilung


§ 398. Bestehen die entdeckten Sachen in Geld, Schmuck oder andern Kostbarkeiten, die so lange im Verborgenen gelegen haben, daß man ihren vorigen Eigentümer nicht mehr erfahren kann, dann heißen sie ein Schatz. Die Entdeckung eines Schatzes ist von der Obrigkeit dem Bundesdenkmalamt anzuzeigen.

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http://www.ngoe.at/gesetzliche-regelung.html


mehr weis ich auch noch net! muss erst weiter suchen in der Google

lg schatzjäger

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2012, um 01:23:37 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
17. Oktober 2012, um 01:24:12 Uhr

haha, danke dir :-))
von wo aus aut bist?

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