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  rückgaberecht

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Avatar   rückgaberecht  (Gelesen 2093 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. November 2011, um 14:46:08 Uhr

habe mal eine frage habe mir online einen melal ditector gekauft habe ten getestet einmal ausprobiert dabei fest gestel das der mir zu schwer ist der ist so schwert das mir mein rücken da bei weh tut wollte jetzt von meinem rückgaberecht gebrauch machen ist genau 12 tage her habe dem eine mail geschickt möchte ihn gerne zurück geben dann hatte er mich angerufen und gesagt dass würde nicht gehen wei die den extra für mich gebaut hätten in der mail von ihm stand ...     (Hallo,den Detektor werden wir nicht annehmen. Ich hatte ausdrücklich bei Bestellung darauf hingewiesen das der Detektor abgenommen werden muss da wir ihn haben extzra bauen lassen.) meine frage was kann man da nur machen
gruß.noby


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#1
16. November 2011, um 14:59:37 Uhr




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(versteckt)Themen Schreiber
#2
16. November 2011, um 15:05:03 Uhr

das ist der Deepmax X6 das Komplett-Set

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#3
16. November 2011, um 15:07:01 Uhr

Das ist doch Standard, was soll da für dich gebaut worden sein?


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(versteckt)Themen Schreiber
#4
16. November 2011, um 15:08:50 Uhr

ja das verstehe ich auch nicht der ist ja gut aber viel zu schwer für mich

Hinzugefügt 16. November 2011, um 15:09:39 Uhr:

nur die batterie wiegt schon 2640g

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#5
16. November 2011, um 15:10:39 Uhr

Das ist doch Standard, was soll da extra für dich gebaut worden sein?

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#6
16. November 2011, um 15:14:33 Uhr

Wie bitte, allein die Batterie wiegt über zweieinhalb Kilo??
Wie kann das denn sein, das wäre ja mehr, als die meisten Detektoren insgesammt wiegen, also mit Baterien.
Kann ich fast nicht glauben Huch
Gruß Jörg

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#7
16. November 2011, um 15:16:14 Uhr

Kulanz und Service hin oder her-wenn man mehrere 1000,-€ für einen Detektor ausgibt,sollte man sich vorher über technische Details informieren. Und das Gewicht ist ganz klar ein technisches Detail.
Durchaus wahrscheinlich,daß der Händler die Geräte nicht auf Halde stehen hat,sondern erst nach Bestellung konfektioniert.Und die Wahrscheinlichkeit,daß der nächste Kunde genau diese Zusammenstellung sucht,ist doch eher gering.

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
16. November 2011, um 15:17:00 Uhr

ja ist so kann ich auch kaum glauben habe sie gerade aud die wage gestelt

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#9
16. November 2011, um 15:18:06 Uhr

Natürlich hast Du ein Recht auf Rückgabe. Allerdings nur für ein ungebrauchtes Gerät.
Du schreibst, Du hättest den Detektor ausprobiert. Hast Du ihn in der Wohnung mal geschwenkt oder warst Du damit einen Tag Suchen?
Das Argument, er wäre für Dich gebaut, ist natürlich Blödsinn.
Viele Grüße
Uwe

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#10
16. November 2011, um 15:21:03 Uhr

Dann kann der Händler immer noch eine Entschädigung einbehalten aber zurücknehmen muss er es.


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#11
16. November 2011, um 15:22:05 Uhr

  Zwinkernd Nur damit alle wissen, worüber hier gesprochen wird:
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http://www.metaldetectors.de/uk/products_deepmax_x6.htm


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(versteckt)Themen Schreiber
#12
16. November 2011, um 15:22:54 Uhr

ja habe den im garten getestet

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#13
16. November 2011, um 15:27:15 Uhr

Ach so, ok, dann wird das wohl stimmen mit der Batterie. Darüber hättest du dich doch vorher informieren müssen, da wäre ich als Händler auch nicht begeistert, wenn mir den jemand mit der Begründung zurückgeben wollte.

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
16. November 2011, um 15:30:36 Uhr

ich denke das problem ist weil ich den schon benutzt habe

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