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  rückgaberecht

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#30
16. November 2011, um 17:32:24 Uhr

...aber dann jammern,daß in Deutschland alles teurer wird!
Bleibt ja nichts weiter übrig,als ein finanzielles Polster für solche Fälle zu schaffen.
Bloß gut,daß alle ihre Rechte kennen!   Lächelnd

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#31
16. November 2011, um 17:51:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Le Vasseur
Da Du das Gerät hier ja auch für Euro 5000 angeboten hast, könntest Du dem Hänlder ja auch z.B. eine Minderung über Euro 500.00 anbieten. Ich könnte mir vorstellen dass er damit gut leben kann.

Für beide Beteiligten die beste Lösung da du es eh schon für 5000 angeboten hast.

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#32
16. November 2011, um 17:54:01 Uhr

Nur dann, wenn man bei dieser Rechnung nicht bedenkt, dass der Händler dann auf einem teuren Gerät hockt, dass er vielleicht nicht mehr los wird. Ich nehm mal an, er verkauft nicht jeden Tag ein Gerät für über 5000€ Zwinkernd

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#33
16. November 2011, um 18:16:38 Uhr

Tja, das nennt man wohl Geschäftsrisiko.  Winken
Wie wäre es mit einer Spendensammlung für den Händler?

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#34
16. November 2011, um 18:21:50 Uhr

Also neeee, sehr sehr witzig, du scheinst ja ein richtiger Witzbold zu sein. Ist dir das selber eingefallen? Ironie

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#35
16. November 2011, um 18:24:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
...aber dann jammern,daß in Deutschland alles teurer wird!
Bleibt ja nichts weiter übrig,als ein finanzielles Polster für solche Fälle zu schaffen.
Bloß gut,daß alle ihre Rechte kennen!   Lächelnd

Aber sowas berücksichtigt man als guter Geschäftsmann bei seiner Kalkulation doch ohnehin.  Zwinkernd
Glaube die wenigsten kennen ihre Rechte diesbezüglich.
Der Händler sollte aber seine Pflichten kennen; sonst könnte jemand (Konkurrenz, Verbraucherschutz) auf die Idee kommen ihn "kostengünstig" darauf hinzuweisen.  Cool

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#36
16. November 2011, um 18:25:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Wie wäre es mit einer Spendensammlung für den Händler?

 Küsschen Nur zu!
Spendenkonto: 4000023**** BLZ 80550***

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#37
16. November 2011, um 18:30:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Der Händler sollte aber seine Pflichten kennen; sonst könnte jemand (Konkurrenz, Verbraucherschutz) auf die Idee kommen ihn "kostengünstig" darauf hinzuweisen.  Cool

Da du hier der Experte zu sein scheinst: Kläre uns doch bitte auf.

Sorry, deine Beiträge ergeben keinen Sinn.

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#38
16. November 2011, um 18:43:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von lucius
Nur damit alle wissen, worüber hier gesprochen wird:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.metaldetectors.de/uk/products_deepmax_x6.htm


Danke  - lucius-

Nur so zwischendurch bemerkt.
Das  war sehr aufmerksam  von Dir, mit dem obigen Hinweis. Smiley

Bin mal gespannt wie das Thema endet.

Gruß Petro 

 

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#39
16. November 2011, um 18:49:38 Uhr

ich hatte auch schon mal ein extrem leistungsstarkes PI Gerät (aber ohne Tonunterscheidung), die haben aber alle Bleiakkus mit Halsgurt und so.....
am besten gegen leichte Handy Akkus austauschen lassen... die sind extrem leichter und halten sogar länger

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#40
17. November 2011, um 13:44:51 Uhr

Ich hab mittlerweile mal ein bisschen recherchiert und dabei die korrekten Sachverhalte ermitteln können.

Das Gerät wurde nicht speziell für den Kunden gebaut.
Das Gerät wurde aber auf "ausdrücklichen Wunsch" des Kunden beim Hersteller bestellt und nur unter der Vorgabe (Abmachung zwischen Händler und Kunde) geordert mit dem Hinweis das dieses Gerät normalerweise nicht zum regulären Gerätepark gehört und der Kunde auf eine Rücknahme verzichtet wenn er das Gerät verbindlich bestellt.
Es gab darüber hinaus noch einige andere "Einigungsvorschläge" auf die ich hier nicht weiter eingehen will. die aber absolut fair und akzeptabel gewesen wären, die aber auf Grund dieser Diskussion hier wohl nicht mehr interessant genug für den Kunden gewesen sind...

Für "Nachahmer" die vielleicht über eine ähnliche Anschaffung solcher Spezialdetektoren nachdenken darf ich auf die Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
6-W-Fragen
VOR dem Kauf hinweisen!


Alles im allem dumm gelaufen, vor allem für den Händler  Down







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#41
17. November 2011, um 14:13:07 Uhr

Hallo Thomas,

ich kenne mich da nur unzureichend aus aber darf eine Rücknahme (einer Nicht-Spezialanfertigung) denn ausgeschlossen werden? Das wäre doch zum einseitigen Nachteil des Kunden?

Grüsse,

Christian

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#42
17. November 2011, um 14:17:31 Uhr

Nur dann wenn es im gegenseitigem Einverständnis geschieht und das ganze irgendwie "fixiert" wurde.
Hat das der Händler unterlassen ist er gekniffen...

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