Ich hab mittlerweile mal ein bisschen recherchiert und dabei die korrekten Sachverhalte ermitteln können.
Das Gerät wurde nicht speziell für den Kunden gebaut.
Das Gerät wurde aber auf "ausdrücklichen Wunsch" des Kunden beim Hersteller bestellt und nur unter der Vorgabe (Abmachung zwischen Händler und Kunde) geordert mit dem Hinweis das dieses Gerät normalerweise nicht zum regulären Gerätepark gehört und der Kunde auf eine Rücknahme verzichtet wenn er das Gerät verbindlich bestellt.
Es gab darüber hinaus noch einige andere "Einigungsvorschläge" auf die ich hier nicht weiter eingehen will. die aber absolut fair und akzeptabel gewesen wären, die aber auf Grund dieser Diskussion hier wohl nicht mehr interessant genug für den Kunden gewesen sind...
Für "Nachahmer" die vielleicht über eine ähnliche Anschaffung solcher Spezialdetektoren nachdenken darf ich auf die Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogen6-W-Fragen
VOR dem Kauf hinweisen!
Alles im allem dumm gelaufen, vor allem für den Händler