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  rückgaberecht

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#15
16. November 2011, um 15:36:21 Uhr

Das Fernabsatzgesetz besagt eindeutig das du von Onlinbestellungen innerhalb 14 tagen zurücktreten kannst.
Lass dich net bange machen und schick dem sofort die Rücktritts erklärung, ohne angabe der gründe.
Einschreiben mit Rückschein, Post stempel ist bindend

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(versteckt)
#16
16. November 2011, um 15:39:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Token
Das Fernabsatzgesetz besagt eindeutig das du von Onlinbestellungen innerhalb 14 tagen zurücktreten kannst.
Lass dich net bange machen und schick dem sofort die Rücktritts erklärung, ohne angabe der gründe.
Einschreiben mit Rückschein, Post stempel ist bindend

Richtig Super, bloß nicht zulange warten, sonst sind die 14 Tage vorbei.

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(versteckt)
#17
16. November 2011, um 15:41:19 Uhr

wenn  jeder wieder aus so nem Grund ankommt, brauch man sich nicht wundern das die Händler hier  xxx euro mehr verlangen....

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
16. November 2011, um 15:44:51 Uhr

habe die die Rücktritts erklärung mit der e-mail geschickt bei denen in der arge steht das drin das man das mit der mail schicken kann

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#19
16. November 2011, um 15:50:17 Uhr

Oh man, du kaufst dir ein 4000,-€ Gerät ohne dich vorher Umfassend zu Informieren?

Generell gilt 14 Tage Rückgabe bzw. Umtauschrecht. Aber ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Wenn kein triftiger Grund vorliegt, kann die Rücknahme verweigert werden. Ich kauf mir ja auch kein neues  Auto, fahre damit 12 Tage rum und sage dann : der Lenker ist mir zu hoch, oder die Räder sind mir zu Rund, ich will den wieder zurückgeben. Ich glaube da hat man wenig Chancen.

Ich denke aber das es nicht nur das Gewicht ist was dich stört, die Bedienung ist auch recht "Umfassend"

hier mal die Bedienungsanleitung:

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http://www.metaldetectors.de/download/deepmax_x5_x6_manual_de.pdf


Da ist auch zu sehen,das das Gerät mit Tragegurt am Körper getragen wird, also wird das sicher etwas schwerer sein.

Hinzugefügt 16. November 2011, um 15:56:38 Uhr:

Zitat aus der Bedienungsanleitung:

Gewicht:
LORENZ DEEPMAX X5/X6 Elektronikeinheit:
ca. 1100 g
Schultergurtkonstruktion mit Akku:
ca. 3330 g
Transportkoffer mit
LORENZ DEEPMAX X5/X6: ca. 7000 g
Teleskop S-Schaft:
ca. 470 g

« Letzte Änderung: 16. November 2011, um 15:56:38 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
16. November 2011, um 15:57:30 Uhr

das hat nicht 4000 sonder 5500 euro und die bedingung ist sehr einfach wusste einfach nicht dass es so schwer ist

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#21
16. November 2011, um 16:02:02 Uhr

Das ist ganz einfach:

Innerhalb von 14 Tagen kannst Du den Detektor zurück geben wenn Du ihn online gekauft hast - Gründe musst Du dafür nicht angeben. Jedoch kann der Händler - wenn das Gerät in Gebrauch war, Gebrauchsspuren aufweist etc. eine Wertninderung einbehalten / verlangen. Wie hoch diese ausfällt kann ich nicht sagen.

Allgemein muss ich aber anmerken dass Du Dich schon hättest besser informieren sollen!!! Ich meine das Gewicht etc. eines Geräts steht auf den diversen Seiten zum nachlesen. Nebenbei wird bei Lorenz sowohl der Akku als auch die Elektronik am Körper getragen und er ist damit defacto eines der leichtesten Gerät zum Schwenlen das heißt das Gewicht stört überhaupt nicht.

Um den Lorenz richtig einsetzen zu können bedarf es aber schon einiger Übung und diese bekommt man auch nicht im Garten da der Detektor hier auf Stromleitungen diverse Metalteile etc. reagiert.

Grüsse,

Christian

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#22
16. November 2011, um 16:08:12 Uhr

Wenn das Gerät beim Händler oder Hersteller direkt gekauft wurde und dieser hat tatsächlich eine Spezialanfertigung gemacht dann ist das Pech für den Kunden der sich vorher nicht gründlich genug erkundigt hat. Alles was speziell für den Kunden angefertigt ist unterliegt nicht der normalen Rücknahme, ausgenommen es ist fehlerhaft oder hat andere Mängel die nicht offensichtlich waren.
Und zu viel Gewicht ist kein Mangel!



Geschrieben von Zitat von Eriwan007

Drohe ihm einfach seinen Namen mit Anschrift ins Forum zu setzen, und der verkauft nichts mehr.  Knüppel



Vorsicht mit solchen "Tipps". Die können ganz böse nach hinten los gehen! Auch für Dich...
Der Forenbetreiber haftet für jeden Satz der hier öffentlich steht und geschäftsschädigende Äußerungen in Foren sind ein "leichtes Zubrot" für Anwaltskanzleien
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Infolink zum Thema





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#23
16. November 2011, um 16:15:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von - Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -
Zitat:         Geschrieben von Eriwan007         
   
> Drohe ihm einfach seinen Namen mit Anschrift ins Forum zu setzen, und der verkauft nichts mehr.  Knüppel      

Vorsicht mit solchen "Tipps". Die können ganz böse nach hinten los gehen! Auch für Dich...
Der Forenbetreiber haftet für jeden Satz der hier öffentlich steht und geschäftsschädigende Äußerungen in Foren sind ein "leichtes Zubrot" für Anwaltskanzleien
Infolink zum Thema

Da kann ich Thomas nur beipflichten. Eine solche Drohung ist nicht sinnvoll.

Ferner hat Thomas recht, dass sollte es sich um eine kundenspezifische Anfertigung handeln kein Rücktrittsrecht besteht bzw. dieses eingeschränkt ist.

Jedoch weiß ich nicht was an dem Gerät kundenspezifisch gefertigt worden sein soll. Vielleicht kann hier der Themenstarter mal Licht ins Dunkel bringen.

Als Händler wäre ich natürlich irgendwo auch angesäuert wenn ein Gerät wegen dem Gewicht zurück gegeben würde.

Grüsse,

Christian

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
16. November 2011, um 16:22:37 Uhr

ich habe das komplete deepmax x6 paket gekauft so wie es angeboten wird.es ist auch alles in ordnung. nur mir ist das einfach zu schwer mehr nicht

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#25
16. November 2011, um 16:26:15 Uhr

Nun, ich kann Dir da natürlich keine verbindliche Auskunft erteilen - kann aber persönlich nicht sehen worin da die Spezialanfertigung liegen sollte. Sprich doch einfach nett mit dem Händler, schick Deinen Widerruf ab und ihr kriegt das bestimmt irgendwie gebacken. Da Du das Gerät hier ja auch für Euro 5000 angeboten hast, könntest Du dem Hänlder ja auch z.B. eine Minderung über Euro 500.00 anbieten. Ich könnte mir vorstellen dass er damit gut leben kann.

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#26
16. November 2011, um 16:35:52 Uhr

Hallo noby

Was wolltest du denn mit diesem Gerät suchen und wo wenn ich mal fragen darf?

Gruß
Tesla1

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
16. November 2011, um 16:44:22 Uhr


nein wollte musik machen in der disco lol Grinsend

Geschrieben von Zitat von Tesla1
Hallo noby

Was wolltest du denn mit diesem Gerät suchen und wo wenn ich mal fragen darf?

Gruß
Tesla1


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#28
16. November 2011, um 17:16:46 Uhr

Also wenn der Detektor ganz klar und eindeutig auf deine Bedürfnisse zugeschnitten und für dich als Sonderanfertigung hergestellt wurde und dich der Verkäufer hierüber vor dem Kauf schriftlich
und ausführlich informiert hat, dann kannst du die Ware nicht zurück geben. Dies ist gesetzlich so geregelt bei uns in D.

Wichtig ist:

- ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ( prüfen ! )
und
- hat dich der Verkäufer bei Vertragsschluss über den Ausschluss des Rückgaberechtes informiert ?

Nun ist gesetzlich wichtig, in wie fern und in welchem Umfang die Ware speziell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten wurde bzw. ist ?!
Hier entscheiden die Gericht mal so und mal so. Ist der Rückbau damit verbunden das Teile unbrauchbar oder nicht mehr verkaufbar
sind, so hast du keine Möglichkeit der Rückgabe ( wenn der grundsätzliche Vertragsschluss gültig ist ).

Prüfe, ob der Verkäufer dich ausreichend informiert hat und ob überhaupt ein gültiger Vertrag zustande kam ! Oft kann man so schon
aus einem Geschäft aussteigen !

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#29
16. November 2011, um 17:27:16 Uhr

Du solltest den Widerruf oder das Gerät unbedingt per Einschreiben und innerhalb der Frist abschicken, ganz egal was der Händler sagt.
So wie du das schilderst, ist der Fall eigentlich eindeutig, auch wenn unsere Gesetzesgebung den Händlern hier nicht gerade entgegenkommt.
Es wird ja niemand gezwungen in Deutschland Geschäfte zu machen.  Lächelnd
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http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
und folgende sind hier vielleicht ganz interessant?
Die AGBs des Händlers würde ich auch nochmal überprüfen.

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