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 Scharfe Muntion/Blindgänger im Wald.

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Avatar  Scharfe Muntion/Blindgänger im Wald.  (Gelesen 1672 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. September 2019, um 16:58:24 Uhr

Hi zusammen,
Ich hab die Tage ein paar Clips auf Youtube gesehen. In den meisten Fällen waren die Leute im Wald unterwegs. Über das Verbot was Wälder angeht bin ich mir im klaren, zumindest was NRW angeht aber da werden wohl alle Bundesländer gleich ticken. Naja egal... zurück zum Thema...
Also die Jungs sondeln im Wald und stoßen auf einen Blindgänger. Die Polizei wurde gerufen,einer blieb in der Nähe des Blindgänger und der andere lief der Polizei entgegen. Er erzählte noch wie nervig das immer ist und das der Tag wohl gelaufen ist. Am Ende wurden noch die Funde gezeigt und der Clip war aus.

Mich würde jetzt ja brennend interessieren ob die Ärger kassiert haben wegen dem illegalen Sondeln. Im Grunde kann man doch eigentlich froh sein das der Müll weg kommt oder nicht offen liegen bleibt. Aber ich denke das gab Stress. Was meint ihr? Oder hat einer schonmal so eine Erfahrung gemacht? Würd mich mal interessieren.

Gruß und gut Fund!

(versteckt)
#1
10. September 2019, um 17:26:07 Uhr

die Polizei interessiert es einen Scheissdreck, ob Du im Wald sondelst. Falls sie meckern, kannst Du Sie ja mal fragen, nach welchem Gesetz und welchem § das verboten sein soll.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
10. September 2019, um 18:38:33 Uhr

Würde es nicht schon damit anfangen das man den Waldweg nicht verlassen darf. Glaube sowas mal gelesen zu haben,nagelt mich aber jetzt nicht fest. Ich kenne halt nur die Regeln einer Genehmigung. Ganz zu Anfang war ich auch mit der Sonde im Wald aber da dachte ich auch ich könnte das überall betreiben. Seitdem ich eine Genehmigung habe konzentriere ich mich nur noch auf meine vier Äcker. Weitere Informationen wären wirklich interessant. ... evtl bin ich zwei Jahre mit falschen infos gesondelt.zugegeben,ne Runde im wald würde mich auch mal wieder reizen.

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#3
10. September 2019, um 18:51:13 Uhr

Dann geh doch in den Wald  [suchen]Solange da kein Bodendenkmal ist riskierst Du höchstens einen Einlauf von einem Förster(Jäger). Ansonsten wird sich da keiner dran stören  Engel

Gruß Grave.....

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#4
10. September 2019, um 18:53:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Herbert
Würde es nicht schon damit anfangen das man den Waldweg nicht verlassen darf.

Huch

In einem Naturschutzgebiet, aber warum solltest und dürftest du einen Waldweg nicht verlassen dürfen!?  


Michel  Winken

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#5
10. September 2019, um 18:58:45 Uhr

In NRW ist das Sondeln in Wäldern und auf Wiesen verboten. Jedes Bundesland  hat aber eigene Vorschriften. Und in Landschafts-, sowie Naturschutzgebieten darf man die Wege nicht verlassen. Da sollte das Graben grundsätzlich untersagt sein... Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

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#6
11. September 2019, um 13:57:11 Uhr

Moin,

z. Zt. ist nur die Suche in SH verboten, in allen anderen BL in denen es eine NFG gibt wird diese nur für Acker, teilw. auch für Wiesen erteilt, aber eine Suche im Wald ist nicht verboten.
Bei MunFunden im Wald kann man in einigen BL gleich den Kampfmittelräumdienst anrufen und sich den Umweg über die Polizei sparen. Ob die Polizei eine NFG sehen will oder nicht kommt auf den einzelnen Beamten an, grundsätzlich sind sie verpflichtet, sich die NFG vorlegen zu lassen und wenn keine NFG vorhanden ist, die Personendaten an die untere Denkmalschutzbehörde weiterzuleiten. 
Bei einer meiner letzten Suchaktionen im Taunus sind wir morgens vom Parkplatz Platte los. Während wir aufrödelten kam ein Streifenwagen und beobachtete uns. Wir zogen dann los, mit gelben Warnwesten, in den Wald.
Prompt fanden wir eine US Splitterhandgranate und einen vollen MG-Gurt. Nach Anruf bei der Polizei kam dann genau der Wagen, der uns schon beim Aufrödeln beobachtet hatte. Ich musste sie allerdings vom Parkplatz abholen, denn im Wald haben sie sich nicht zurecht gefunden. Vor Ort stellten sie dann sofort fest, dass nicht die Wiesbadener, sondern die Rheingauer zuständig sind. Der Fundort lag tatsächlich ein paar Meter jenseits der Stadtgrenze. NFG wollten sie keine sehen, sie gingen wohl bei den gelben Warnwesten davon aus, dass wir NFG hatten - was aber nicht der Fall war, weil auch in Hessen es für den Wald keine gibt. Naja fast keine gibt. Einer unserer Sucher hat das Landesamt auf Erteilung einer NFG für ein Waldstück verklagt. Als der Richter dann durchblicken lies, dass er der Klage stattgeben würde hat das Landesamt sich mit dem Sucher verglichen und ihm eine NFG für den Wald erteilt.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
11. September 2019, um 15:39:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
z. Zt. ist nur die Suche in SH verboten, in allen anderen BL in denen es eine NFG gibt wird diese nur für Acker, teilw. auch für Wiesen erteilt, aber eine Suche im Wald ist nicht verboten.
Bei MunFunden im Wald kann man in einigen BL gleich den Kampfmittelräumdienst anrufen und sich den Umweg über die Polizei sparen. Ob die Polizei eine NFG sehen will oder nicht kommt auf den einzelnen Beamten an, grundsätzlich sind sie verpflichtet, sich die NFG vorlegen zu lassen und wenn keine NFG vorhanden ist, die Personendaten an die untere Denkmalschutzbehörde weiterzuleiten.


Hey also erstmal klingt das ja mal richtig cool denn Bock hätte ich schon. Finde ich das auch offiziell?Du hast ja geschrieben das die Polizei evtl eine nfg sehen will welche es ja in nrw nicht für Wälder gibt. Sprich,man könnte nie eine vorweisen. Auch wenn man eine für Äcker hat bringt das in dem Moment nichts. Also wird man dem Denkmalamt gemeldet. Was passiert dann? Wird demjenigen mit nfg für Äcker die nfg entzogen? Und was passiert mit jemanden der nie eine besessen hat?

Ich mach mir ja weniger Sorgen im Wald erwischt zu werden, aber finde ich theoretisch Kampfmittel kann ich das ja nicht einfach liegen lassen nur weil die Polizei bzw das Amt mir dann einen reinwürgt.

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#8
11. September 2019, um 18:01:48 Uhr

Moin,

wer eine NFG für Äcker und Wiesen hat und im Wald angetroffen wird, der hat die NFG die längste Zeit gehabt.
Wer keine NFG hat, wird auch schwer eine danach bekommen, wenn er eine möchte - ist aber abhängig von der Einstellung des Archi.
Wegen der Nachforschung ohne NFG gibt es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. In Hessen gibt es sogar eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung. Es werden alle Funde, alle Rechner, alle Detektoren, alle Karten, Unterlagen, Aufzeichnungen und alle Kontoauszüge mitgenommen. Das ist eine hessische Spezialität, das haben sich das HLKA und die Staatsanwaltschaft so ausgedacht. Weitere Infos dazu gibt KHK Eckard Laufer vom HLKA.

Trotzdem ist die Suche im Wald nicht verboten, außer in SH.

Viele Grüße

Walter



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(versteckt)Themen Schreiber
#9
11. September 2019, um 19:53:13 Uhr

Hey danke für die Info. Ok also was die nfg angeht ist es natürlich ein Risiko was,wie ich das jetzt verstehe, jeder für sich selbst entscheiden muss. Aber mal ehrlich wie hoch ist die Chance ein auf die Nase zu bekommen? Ich geh auch davon aus das die meisten Menschen garnicht wissen wie das geregelt ist. Aber ich schlaf mal ne Nacht drüber ob es das wert ist. Zur not könnte man ja auch einen Munitionsfund anonym melden um mal auf das thema zurück zu kommen. Naja ich überlegs mir mal,vieleicht bleib ich auch brav auf meinen Äckern.

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#10
11. September 2019, um 20:32:30 Uhr

Also die Suche im Wald ist zumindest hier in NRW offiziell nicht erlaubt. Das betrifft allerdings die "gezielte" Suche nach beweglichen oder unbeweglichen Bodendenkmälern. Da die meisten Sondler aber nach Münzen, Schnallen, Knöpfen oder Militaria suchen, dürfte es aber normalerweise von Gesetzeswegen geduldet sein. Kann mir nicht vorstellen das ein hobbymäßiger Sondler daran interessiert ist einen römischen Brunnen in 3 Meter Tiefe auszubuddeln  Nono
Ich bin schon des öfteren angesprochen worden (Förster, Jäger Passanten) und es kam nicht ein mal die Frage nach einer NFG. Im Gegenteil, alle haben mir Glück gewünscht das ich was tolles finde. Der Förster allerdings sagte mir, dass er überhaupt kein Problem damit hat, sofern ich nicht im Unterholz herumtrampel, die Löcher schließe, den Müll mitnehme und nicht gerade dann suche wenn die Jagdsaison aktiv ist. Wie man sieht, es gibt genügend Leute die dieses Hobby nicht stört und mit denen man nette Gespräche führen kann. Der Getsetzgeber möchte uns gern in die Suppe spucken, wundert sich sich dann aber das durch seine teils unverständliche und schwammige Gesetzeslage, dass Problem nicht in den Griff zu bekommen ist. Ich persönlich lasse mir mein Hobby durch irgendwelche diletanntischen Paragrapfenreiter nicht kaputt machen.

Also, geht raus und sondelt. Im Wald  (welcher nicht naturgeschützt ist) und auf Wiesen und Äckerflächen (wenn der Grundeigentümer sein ok gibt) Achja, Munitionsfunde wenn möglich nicht ausgraben sondern im Erdreich belassen, und gegebenenfalls Polizei oder KMRD benachrichtigen. Und schon garnicht mit nach Hause schleppen, auch wenn es noch so reizvoll ist.

Gut Fund und Gruß,
P.F.

Hinzugefügt 11. September 2019, um 20:35:29 Uhr:

Paragraphenreiter, so ist es richtig  Grinsend

« Letzte Änderung: 11. September 2019, um 20:35:29 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#11
11. September 2019, um 21:00:20 Uhr

Eigentlich ist die Unterscheidung Sondeln im Wald/Acker ja ziemlich unsinnig. Zum einen wird auch im Wald ziemlich viel Erde bewegt (z.B. durch Harvester), zum anderen kann was heute Wald ist früher Acker gewesen sein und umgekehrt. Und ob ungestörte Funde oder nicht, die Archäologen (zumindest bei mir im Bundesland) interessieren sich mehr dafür, ob es überhaupt Hinweise für Bodendenkmäler gibt (eine Münze im Acker könnte z.B. auf einen tieferliegenden Hort hindeuten), von daher sind ungenehmigte Sondler für sie in jedem Gebiet eine Gefahr.

« Letzte Änderung: 11. September 2019, um 21:06:44 Uhr von (versteckt) »

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