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 Schatzregal Bremen & Niedersachsen

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Avatar  Schatzregal Bremen & Niedersachsen  (Gelesen 5749 mal) 0
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#15
26. April 2012, um 19:24:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Trolljegeren
So besteht auch der Unterschied zwischen den Sondengängern und einem Landschaftsgärtner im Vorsatz der Sondengänger, Gegenstände von historischem Wert zu finden. Sollte ein Landschaftsgärtner zufällig bei seiner Arbeit einen Gegenstand ausgraben, der unter die Regelungen des Schatzregals, bzw. der Denkmalschutzgesetze fällt, verstößt er nicht gegen diese Gesetz, weil es bereits an der Voraussetzung der gezielten Suche fehlt.

Insgesamt gut beschrieben, aber dieser Part ist definitiv falsch:
Es gibt erstmal keinen Unterschied zwischen einem Sondengänger und einem Landschaftsgärtner hinsichtlich des Denkmalschutzgesetzes.
Nach einer Berufsbezeichnung, wie du es angegeben hast, unterscheidet der Gesetzgeber nicht. Allerdings wird zwischen der Absicht der Person unterschieden.

Will ein Landschaftsgärtner nach Denkmälern suchen / graben, so bedarf er der Genehmigung. Will ein Sondengänger nach Denkmälern suchen / graben, so bedarf er der Genehmigung.

Will ein Landschaftsgärtner nach nicht-Denkmälern, wie einer Pflanze oder einem Baum suchen / graben, so bedarf er keiner Genehmigung. Will ein Sondengänger nach nicht-Denkmälern suchen / graben, so bedarf er keiner Genehmigung.


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#16
26. April 2012, um 19:56:54 Uhr

@ Ernte AG, der Metalldetektor kann nicht zwischen Denkmal und nicht-Denkmal unterscheiden. Der Sondler nimmt also auch billigend in kauf ein Bodendenkmal zu entdecken und durch das Graben den Fund -zusammenhang zu zerstören.

G.S 

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#17
26. April 2012, um 19:59:27 Uhr

@sternenstrahl
Der Spaten des Landschaftsgärtners kann es auch nicht! Grinsend Grinsend Grinsend

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#18
26. April 2012, um 20:10:42 Uhr

@ jott, der ist aber auch kein Metalldetektor Schockiert

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#19
26. April 2012, um 20:11:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@ Ernte AG, der Metalldetektor kann nicht zwischen Denkmal und nicht-Denkmal unterscheiden. Der Sondler nimmt also auch billigend in kauf ein Bodendenkmal zu entdecken und durch das Graben den Fund -zusammenhang zu zerstören.

Stimmt, ein MD kann nicht zwischen Denkmal oder nicht-Denkmal unterscheiden.
Aber eine Landmaschine des Landwirtes kann auch nicht zwischen Denkmal oder nicht-Denkmal (Erde) unterscheiden.
Ein Bauarbeiter kann mit seiner Schaufel auch nicht zwischen Denkmal und nicht-Denkmal unterscheiden.

Da man bei einem Bodeneingriff nie zwischen Denkmal oder nicht-Denkmal unterscheiden kann, müssten sämtliche Erdarbeiten in Niedersachsen ruhen und erstmal von der Denkmalbehörde genehmigt werden.
Bei einem landwirtschaftlich geprägten Bundesland wie Niedersachsen eine unvorstellbare Zumutung.

Erst wenn ein Denkmal entdeckt wurde, müssten im Zweifel (je nach Bundesland), die Arbeiten ruhen.
Dies ist aber unabhängig von dem Gerät, das in den Boden eindringt.

Sollte deiner Sichtweise gefolgt werden, müsste der Gesetzgeber ein bundesweites oder zumindest landesweites Detektorverbot herausgeben.
Mit dem Detektor kann man viele Dinge anstellen, genehmigungsbedürftige und nicht-genehmigungsbedürftig.
Nur eine Verwendung bedarf der Genehmigung des Denkmalamtes, nämlich der, mit diesem nach Denkmälern zu suchen.
Eine Verwendung hinsichtlich der Suche nach Euromünzen bedarf keiner Genehmigung, da diese nicht-Denkmäler darstellen.

Sollte die Suche nach nicht-Denkmälern (Meteoriten, Euromünzen) verboten werden, käme das einem Detektorverbot gleich.

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#20
26. April 2012, um 20:16:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Insgesamt gut beschrieben, aber dieser Part ist definitiv falsch:
Es gibt erstmal keinen Unterschied zwischen einem Sondengänger und einem Landschaftsgärtner hinsichtlich des Denkmalschutzgesetzes.
Nach einer Berufsbezeichnung, wie du es angegeben hast, unterscheidet der Gesetzgeber nicht. Allerdings wird zwischen der Absicht der Person unterschieden.

Will ein Landschaftsgärtner nach Denkmälern suchen / graben, so bedarf er der Genehmigung. Will ein Sondengänger nach Denkmälern suchen / graben, so bedarf er der Genehmigung.

Will ein Landschaftsgärtner nach nicht-Denkmälern, wie einer Pflanze oder einem Baum suchen / graben, so bedarf er keiner Genehmigung. Will ein Sondengänger nach nicht-Denkmälern suchen / graben, so bedarf er keiner Genehmigung.


Hej,
ich habe mich in meinem Text aber auch keineswegs auf die Berufsbezeichnung als entscheidendes Kriterium sondern gerade auf die Absicht der jeweils handelnden Person berufen.

Der Landschaftsgärtner war lediglich ein Anknüpfungspunkt an einen früheren Eintrag von Sawyer in diesem Threat. Dort wurde der Gedanke aufgeworfen, dass zunächst jeder Landschaftsgärtner ein quasi berufstätiger Denkmalschänder nach dem Denkmalschutzgesetz wäre. Was natürlich falsch ist.

Ansonsten hast du meinen Beitrag nochmals so ziemlich auf den Punkt gebracht  Super. Allerdings sollte weiterhin nicht unerwähnt bleiben, dass der Sondengänger, der nicht nach Denkmälern sucht und deswegen auch keine Genehmigung braucht, dennoch im eigentlichen Sinne des Gesetzes nichts finden darf und jegliche Vermutung auf ein Vorhandensein archäologisch wertvoller Gegenstände zu melden hat.

LG



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#21
26. April 2012, um 20:22:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
@ jott, der ist aber auch kein Metalldetektor Schockiert
Ach nee. Der Spaten kann genauso wie der Metalldetektor zum Suchen nach Bodendenmälern verwendet werden. Machen einige Landschaftsgärtner manchmal sogar. Kannst du mir glauben, ich kenne da einen. Soll ich den beim LDA melden?
Liebe Grüße
j Smiley t t

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#22
26. April 2012, um 20:38:02 Uhr

@jott, ich kenne einen der sucht mit einer Wünschelrute nach Wasseradern ! Soll ich den dem Wasseramt melden ?

Über das technische Gerät "Metalldetektor,Schatzsuchgerät" gibt es in den DSchG auch Erklärungen zu.

Grundsätzliche Infos hier:  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal


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#23
26. April 2012, um 20:38:25 Uhr

Was mir gerade auch noch einfällt: Hab auch schon mehrfach gehört, dass die Fundmeldungen in den Bundesländern die in den letzten Jahrzehnten das große Schatzregal eingeführt haben enorm zurück gegangen sind. Hat da jemand zufällig mal irgendwo ne zugängliche Statistik gesehen die das belegen und die Ausmaße anzeigen?

Das Schatzregal bewirkt zwar, dass wichtige Funde für die Wissenschaft nicht verloren gehen, keine Frage. Allerdings muss es doch auch den Archäologen klar sein, dass nicht entdeckte Gegenstände noch weniger Wert sind als jene die sich in privaten Händen befinden. Diese sind nachfolgenden Generationen immerhin zugänglich und mithin verwertbar. Immerhin wären viele Funde ohne Sondengänger doch nie gemacht worden, siehe die Himmelsscheibe von Nebra (Obwohl das vielleicht ein schlechtes Beispiel ist, so illegal wie das damals alles abgelaufen ist  Zwinkernd)!

LG

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#24
26. April 2012, um 20:52:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Trolljegeren
Was mir gerade auch noch einfällt: Hab auch schon mehrfach gehört, dass die Fundmeldungen in den Bundesländern die in den letzten Jahrzehnten das große Schatzregal eingeführt haben enorm zurück gegangen sind. Hat da jemand zufällig mal irgendwo ne zugängliche Statistik gesehen die das belegen und die Ausmaße anzeigen?


Leider gibt es keine Statistiken darüber. Diese können nur von den jeweiligen LDÄmtern erstellt werden, aber selbst wenn es welche gäbe würden diese sicherlich nie Veröffentlicht werden.

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#25
26. April 2012, um 20:52:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Über das technische Gerät "Metalldetektor,Schatzsuchgerät" gibt es in den DSchG auch Erklärungen zu.

Zeige mal bitte.

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Grundsätzliche Infos hier:  Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Bodendenkmal


Wow ist der Artikel vollgeschmiert. Dass musste mal dringend überarbeitet werden. Waren wohl solche Typen wie du am Werk.


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(versteckt)Themen Schreiber
#26
26. April 2012, um 21:01:50 Uhr

Hallo zusammen!

@ Trolljegeren,
danke für Deinen interessanten konstruktiven Beitrag!!

Ich habe mir in der letzten Zeit noch etliche weitere Forenbeiträge im Internet zu diesem Thema durchgelesen, die teilweise auch wirklich seehhr unterhaltsam waren! Es ist schon seltsam wie viele unterschiedliche Interpretationen und Auffassungen es gibt, aber dass wundert mich überhaupt nicht!

Worauf ich erst hinaus wollte ist genau diese Grauzone, die sogar mehr ins „schwarze“ geht!
Nehmen wir einfach mal einen Traktor mit einem 60cm Tiefenpflug, die Schaufel eines Landschaftsgärtners, ein mit Maulwürfen verwandtes Rudel Wildschweine, ein paar Schuhe mit 12cm Pfennigabsätzen Größe 37, oder eine Metallsonde ! Nichts davon kann zwischen Müll und Denkmal unterscheiden! Die Behörden sollten eigentlich froh darüber sein, dass es Sondengänger gibt die ihrem Hobby nachgehen und oft sogar auch gefundenes potentielles Kulturgut dem Amt melden. Diese Dinge werden nicht nur vor dem weiteren Zerfall, oder der kompletten Zerstörung bewahrt, sondern … oh Wunder … auch gefunden. Es gibt so viele Wiesen und Grundstücke die in den letzten Jahren der Industrie / dem Beton zum Opfer gefallen sind, aber garantiert von keinem Archi vorher sondiert wurden. Was überwiegt nun, der Nutzen, oder der Schaden?
Es kommt natürlich auch auf die Anzahl der Autofahrer an die über rot fahren, aber die wird es immer geben… da hilft auch kein Gesetz …

Was meint Ihr z.B. zu den zwei folgenden Gesetzen, die ja weniger harmonisch, aber dafür inhaltlich sehr widersprüchlich sind?
§ 984 Schatzfund (BGB)
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
§ 18 Schatzregal (NDSchG)
1 Bewegliche Denkmale gemäß § 3 Abs. 5, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersachsen, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten gemäß § 16 entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen.

Nehmen wir ein Privatgrundstück auf dem offiziell kein Bodendenkmal eingetragen, oder zu erwarten ist und wir gehen dort mit Erlaubnis vom Eigentümer sondeln, um den Boden z.B. von „metallischer Überdüngung“ durch ausgraben zu befreien. Auf einmal finden wir einen „Schatz“, der nicht aus seltenen Schlumpffiguren in einer Kiste, sondern aus z.B. schweren Goldbarren besteht.

Die seltenen teueren Schlumpffiguren hätten wir vielleicht in die Bucht gehauen… oder „El“ gegeben, damit er vielleicht doch noch das Schlumpfdorf findet Zwinkernd

Was würden wir nun mit den Barren machen? Sind es unsere, oder deren Barren? Sind es Goldbarren, Denkmalbarren, oder Schatzbarren?

Huch … der Thread kommt ja nun erst so richtig ins „rollen“… Schockiert

Grüße aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer

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#27
26. April 2012, um 21:07:37 Uhr

Tja, wenn die Barren
-deren Eigentümer nicht mehr ermittelbar ist (ist wohl nicht mehr ermittelbar)
-von hervorragendem wissenschaftlichen Wert sind

dann seid ihr die Dummen.  Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#28
26. April 2012, um 21:31:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Trolljegeren
Was mir gerade auch noch einfällt: Hab auch schon mehrfach gehört, dass die Fundmeldungen in den Bundesländern die in den letzten Jahrzehnten das große Schatzregal eingeführt haben enorm zurück gegangen sind. Hat da jemand zufällig mal irgendwo ne zugängliche Statistik gesehen die das belegen und die Ausmaße anzeigen?
Bloßstellen wird sich hierzulande wohl eher keiner von denen!
- England - Folgend mal eine interessante „Andersrumstatistik“ die eindeutig für die Abschaffung / Änderung „bestimmter Gesetze“ spricht.
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/higr/fundstatistiken/sondengaengerfundstatistik.html
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Gibt dort auch noch weitere interessante Zeilen zu lesen!

Geschrieben von Zitat von cartouche
Leider gibt es keine Statistiken darüber. Diese können nur von den jeweiligen LDÄmtern erstellt werden, aber selbst wenn es welche gäbe würden diese sicherlich nie Veröffentlicht werden.
Das denke ich auch! Es gibt bestimmt Statistiken darüber, aber diese würden garantiert nicht positiv, sondern eher wie ein schlechtes Zeugnis ausfallen!

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
dann seid ihr die Dummen.  Zwinkernd
Das wäre dann wohl wirklich so ...

Grüße aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer


Offline
(versteckt)
#29
26. April 2012, um 21:38:21 Uhr

Ich würde sagen:


Es sind oder ich nenne Sie mal "Meinebarren". Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend Grinsend

Eventuell auch "Unserebarren" wenn ich den den Grundstücksbesitzer mit einweihe,was ich auf jedenfall tun würde.

Auf keinen Fall würde ich sie "Staatsbarren"nennen,sonst werden die noch zu Griechenbarren  Reiter

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