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 Schatzregal Bremen & Niedersachsen

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Avatar  Schatzregal Bremen & Niedersachsen  (Gelesen 5750 mal) 0
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#45
26. April 2012, um 23:45:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
@insurgent
Aha,dieses Geisterurteil, dessen vollen Wortlaut niemand kennt, war also schon eine Instanz vor dem Bundesgerichtshof.
Sehr lustig. Vielen Dank!
Grüße
j Smiley t t

Sorry, habe ich falsch geschrieben!

Richtig: nach Berufung bei dem Oberlandesgericht in Schleswig kann es noch beim Bundesgerichtshof entschiedn werden oder wie auch immer, nur nicht hier  Zwinkernd

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#46
27. April 2012, um 08:42:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Richtig, es ging um die Frage die hier viel und Laaaaannngggg besprochen wird.

...und warum wird sie hier ständig lang und breit diskutiert?
Genau...weil die Gesetzeslage für einen "Nichtjuristen" eben nicht klar-, sondern eher mißverständlich und schwammig ausgedrückt ist.
Da läßt es sich ja dann auch viel besser willkürlich entscheiden.

Geschrieben von Zitat von insurgent
Wenn ich sie bekommen habe gerne, ist noch sehr frisch Zwinkernd
Aber damit ist diese ganze "Stammtisch" Plauderei null und nichtig Cool
Das diese Klage läuft war mir schon lange bekannt, hätte auch anderes ausgehen können.

Eben, hätte auch anders ausgehen können.
Wenn harmlose Sondengänger also verständlicherweise entgegen dieser penetranten Kriminalisierungsversuche die Gesetzeslage anders, bzw zu ihren eigenen Gunsten auslegen, dann ist das Stammtischplauderei...alles klar.  Huch

Die schadenfreudigen Smileys ob dieses Urteils unterstreichen zwar eine gewisse Arroganz, überzeugen-, das dort nun Recht gesprochen wurde-, tun sie jedenfalls nicht.
Aber leider haben ja ganz allgemein die Ämter, Staatsbedienstete, Politiker, auch und vor allem die Justiz schon lange vergessen, wem sie eigentlich dienen (sollen).

Wer natürlich schwanzwedelnd um jede Wurstepelle bei Herrchen bettelt, beißt verständlicherweise auch selbstbewußte Fiffis, welche nicht ständig brav Männchen machen vom gefüllten Futternapf weg...
...dafür gibts schließlich eventuell wieder ein Leckerchen...
...vom Amt. Amen

Gruß, MrsMetal


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#47
27. April 2012, um 09:24:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von MrsMetal
Wer natürlich schwanzwedelnd um jede Wurstepelle bei Herrchen bettelt, beißt verständlicherweise auch selbstbewußte Fiffis, welche nicht ständig brav Männchen machen vom gefüllten Futternapf weg...
...dafür gibts schließlich eventuell wieder ein Leckerchen...
...vom Amt. Amen

Super Super Super Hätte man nicht schöner sagen können Applaus
Die Leckerlies nehmen Fiffi erst so richtig an die Kandare. Man muss schon sehr leidensfähig sein, um das zu wollen. Mit gesundem Verstand sagt Fiffi: So Nicht
Liebe Grüße
j Smiley t t

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#48
27. April 2012, um 09:24:40 Uhr

@ MrsMetal   Applaus

Schwanzwedelnd  Grinsend

Dem is nichts hinzu zu fügen !

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#49
27. April 2012, um 09:40:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
Ach Ernte AG, hier geht es um Metalldetektor und nicht um Wünschelruten. Der Detektor kann nicht zwischen Bodendenkmal oder nicht Bodendenkmal unterscheiden Nono. Sondern zwischen Eisen und nicht Eisen.

Sternenstahl, in allen Denkmalschutzgesetzen findet sich ein Satz wie dieser:
(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.


Was steht da, Sternenstahl? Da steht, dass man eine Erlaubnis braucht, wenn man nach Denkmälern, (in diesem Fall speziell nach Bodendenkmälern) graben will.
Was ist denn mit den Leuten, die nicht nach Bodendenkmälern graben wollen, wie ein Landschaftsgärtner, ein Landwirt oder ein Meteoritensucher?

Kurzum:
Wo steht, dass man eine Erlaubnis braucht, um nach nicht-Denkmälern zu suchen?

Nirgendwo.

Deshalb ist die Suche nach nicht-Denkmälern genehmigungsfrei.

Es spielt keine Rolle, welches Gerät du zur Suche nach Denkmälern einsetzt.
Ob es deine Augen sind, ein Detektor, eine Schaufel oder eben eine Wünschelrute. Danach differenziert das Gesetz doch gar nicht.
Es geht nur um die Absicht, nicht, womit diese Absicht ausgeführt wird.

So wie ich das sehe, hat hier der User "insurgent" ein Urteil gepostet. Sobald ich dieses finden kann, werde ich dazu etwas schreiben.
Es sei aber angemerkt, dass der User "insurgent" bereits vor ca. einem Monat ein bewusst falsches Urteil hier gepostet hat, um uns Sondengänger zu verschrecken.
Als ich recherchiert habe und den User "insurgent" dann enttarnt habe, kam nichts mehr von ihm. War ein sehr peinlicher und sehr armseliger Versuch damals, zeigt aber sehr viel über die soziale Kompetenz dieses Users hier.

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#50
27. April 2012, um 10:25:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
....
So wie ich das sehe, hat hier der User "insurgent" ein Urteil gepostet. Sobald ich dieses finden kann, werde ich dazu etwas schreiben.
Es sei aber angemerkt, dass der User "insurgent" bereits vor ca. einem Monat ein bewusst falsches Urteil hier gepostet hat, um uns Sondengänger zu verschrecken.
Als ich recherchiert habe und den User "insurgent" dann enttarnt habe, kam nichts mehr von ihm. War ein sehr peinlicher und sehr armseliger Versuch damals, zeigt aber sehr viel über die soziale Kompetenz dieses Users hier.

Armseliger Versuch andere Leute zu mobben, zeigt deutlich Deinen waren Charakter.

Aber so ist es wohl hier bei einigen, wenn man für die Archäologie ist und nicht nur fürs Füllen der eigenen Sammlung. Dann wird gemobbt, gedisst, verleugnet etc.

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#51
27. April 2012, um 11:40:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Armseliger Versuch andere Leute zu mobben, zeigt deutlich Deinen waren Charakter.

Aber so ist es wohl hier bei einigen, wenn man für die Archäologie ist und nicht nur fürs Füllen der eigenen Sammlung. Dann wird gemobbt, gedisst, verleugnet etc.

so,so Ernte mobbt also andere Leute  Smiley liegt bestimmt an seinem armseligen arroganten asozialen Charakter - demnächst unterstellt er dem Großteil der User bestimmt noch moralisch verwerfliches oder gar kriminelles Verhalten wenn ihm was nicht passt und schreckt dabei dann wohl auch nicht vor verdrehten oder zurecht konstruierten Behauptungen zurück  Ärgerlich  pfui Ernte ,bist ein ganz ein Schlimmer  Zwinkernd

ist wieder der Fall mit dem Kasernengelände (ohne Namen) um den es hier geht , ja ? bin gespannt ob wir dieses Beispiel nochmal vollständig hier präsentiert bekommen  Cool
bis dahin such ich für meinen Teil weiter friedlich nach Metall mit meinem Metallsuchgerät  Küsschen

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#52
27. April 2012, um 11:48:35 Uhr

@Sawyer

Hej,
Du hast gestern noch den § 984 BGB und den § 18 NDSchG und deren Widersprüchlichkeit erwähnt. In der Tat weichen diese Normen inhaltlich voneinander ab, was zu einer gewissen Verwirrung führen kann.

Das BGB regelt generell privatrechtliche Beziehungen von Personen zu einander. So auch der § 984 BGB. Wird eine Sache gefunden, die keinem Eigentümer zugeordnet werden kann, so geht die Hälfte des Eigentums auf den Finder über und die andere Hälfte auf den Eigentümer der Sache in der erstgenannte Sache verborgen war. Das ist ne ziemlich seltsam klingende Formulierung, aber inhaltlich klar umrissen.

Bezüglich § 18 NDSchG sieht die Sache schon ganz anders aus. Hier fällt jegliches Eigentumsrecht an gefundenen Gegenständen an das Bundesland.

Dies ist widersprüchlich und es stellt sich die Frage wieso diese Widersprüchlichkeit erlaubt ist. Beantwortet wird sie durch Art. 73 EGBGB i.V.m. Art. 1 II EGBGB. Die Länder haben bezüglich der Regalien, zu denen die Schatzregale gehören eine vom BGB abweichende Regelungskompetenz. D.h. die Bundesländer dürfen innerhalb ihrer Regalien Regelungen treffen, die vom Inhalt des BGB abweichen.
Deshalb sind die hier vorliegenden Normen auch inhaltlich so widersprüchlich. Das große Schatzregal in Niedersachen spricht jegliche Eigentumsrechte dem Land zu, was sich inhaltlich auch auf das Denkmalschutzgesetz durchgeschlagen hat. § 984 BGB greift dann schlicht nicht mehr. Es sei denn, es handelt sich um Gegenstände die den Begrifflichkeiten des Schatzregals nicht gerecht werden. So liegt die Sache bspw. wenn ein Gegenstand nicht als Bodendenkmal zu qualifizieren ist.

In Bundesländern die das große Schatzregal eingeführt haben, haben Sondengänger mithin keine Eigentumsansprüche an von ihnen getätigten Funden.

LG


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#53
27. April 2012, um 11:55:55 Uhr

Oberlandesgericht Schleswig-Holsten Akz: SH-STB-1704 III  1227 vom 01.04.2012:
"Wer Metall oder metallähnliche Gegenstände sucht oder erforscht, begeht eine schwere Straftat, die mit Freiheitsentzug nicht unter 10 Jahren bestraft wird."
Habe ich gerade gefunden. Ist noch ganz frisch und heiß. Jetzt seid ihr alle dran, Ihr Verbrecher!!!
Grüße
j Smiley t t

« Letzte Änderung: 27. April 2012, um 11:59:07 Uhr von (versteckt) »

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#54
27. April 2012, um 12:05:41 Uhr

@jott

Hej,
hast Du zufällig einen Link dazu?

LG

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(versteckt)
#55
27. April 2012, um 12:10:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Trolljegeren
Hej, hast Du zufällig einen Link dazu?
Such doch selber Grinsend Grinsend Grinsend

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#56
27. April 2012, um 12:21:24 Uhr

Dachte ich mir. Du hast es sicher lustig gemeint, aber wieso wird in diesem Threat schon wieder so viel Sarkasmus an den Tag gelegt?

Ich dnke Sawyer hat interessante Fragen gestellt und nunmehr haben viele hier nichts besseres zu tun, als wenig bis gar keinen konstruktiven Konsens in den Dialog zu jagen. Finde ich schade!

LG

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#57
27. April 2012, um 12:22:34 Uhr

Für alle die in der Lage sind wirklich zu recherchieren Cool

OVG 1_LA_8/12 ist die Ablehnung der Revision von VG 8_A_140/11

Allerdings muß man schon seinen richtigen Namen angeben um das Urteil zu bekommen, was ja bei einigen hier scheitern würde Grinsend

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(versteckt)Themen Schreiber
#58
27. April 2012, um 12:28:15 Uhr

Moin zusammen!

@MrsMetal
… dem ist nichts mehr hinzuzufügen, super geschrieben !  Super

Ich habe gestern ebenfalls nach diesem oder einem ähnlichen Urteil gesucht und auch nichts dergleichen gefunden. Es wurden hier nur 5 Zeilen eines bestimmt viele Seiten umfassenden Urteils ohne Quellenangabe gepostet, dessen Geschichte und Hintergründe hier wohl keiner genau zu kennen scheint. Damit kann hier niemand etwas anfangen…   

Auf der Suche nach diesem „Urteil“ habe ich aber ein Anderes gefunden, dessen „Überschrift“ schon so herrlich war, dass ich mir den Link gleich mal kopiert habe.
Damit es hier mal was zu lachen gibt und irgendwie passt es auch grade ---> Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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kostenlose-urteile.de
  Grinsend

Geschrieben von Zitat von insurgent
Aber so ist es wohl hier bei einigen, wenn man für die Archäologie ist und nicht nur fürs Füllen der eigenen Sammlung. Dann wird gemobbt, gedisst, verleugnet etc.
Es hat hier doch niemand geschrieben, dass er gegen die Archäologie ist oder !?

@Trolljegeren  Super
Genau das meine ich …
Wieso werden Landsgesetze verfasst, die wiederum Bundesgesetze „praktisch“ außer Kraft setzen und ich denke, dass es bestimmt noch weitere solche Beispiele gibt von denen kein „Sterblicher“ etwas weiß! In meinen Augen schreien diese Widersprüche grade zu nach Willkür. 

Grüße aus dem Norden  Rundumschlag
Sawyer

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(versteckt)
#59
27. April 2012, um 12:34:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Trolljegeren
Dachte ich mir. Du hast es sicher lustig gemeint, aber wieso wird in diesem Threat schon wieder so viel Sarkasmus an den Tag gelegt?
Entschuldigung, aber manchmal kann ich dieses Thema einfach nicht mehr ernst nehmen. Schau doch mal, was für wilde Behauptungen hier inzwischen schon wieder gepostet wurden. Da kommt es auf eine mehr oder weniger auch nicht mehr drauf an. Humor ist, wenn man trotzdem lacht Zwinkernd
Grüße
j Smiley t t


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