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 Sondeln im Saarland.

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Avatar  Sondeln im Saarland.  (Gelesen 7666 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. Dezember 2009, um 20:23:07 Uhr

Mahlzeit..

Kann mir mal jemand verbindlich sagen was im Saarland erlaubt ist und was nicht?


Offline
(versteckt)
#1
18. Dezember 2009, um 20:38:57 Uhr

Im Saarland ist nichts erlaubt.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
18. Dezember 2009, um 20:40:04 Uhr

Was meinst Du mit nichts?
Garnichts??

Offline
(versteckt)
#3
18. Dezember 2009, um 20:40:55 Uhr

aber es gibt viele Sondler im Saarland  Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
18. Dezember 2009, um 20:42:36 Uhr

Heisst also das Du nicht einmal auf bewegten Böden (Äckern) sondeln darfst?

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(versteckt)
#5
18. Dezember 2009, um 20:45:18 Uhr

Wo kein Kläger da kein Richter. Es gibt auch viele Leute die Autos klauen und man darf es nicht.
Es wird schon sehr schwierig sein im Saarland eine Genehmigung zu bekommen.
Ich nehme an du kommst aus einem angrenzendem Bundesland zu Saarland?

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(versteckt)
#6
18. Dezember 2009, um 20:50:39 Uhr

ist vieleicht ein schlechter Vergleich mit dem klauen Zwinkernd
Ja, bin genau die andere Seite der Mosel Smiley

Bin schon oft mit meinen Deutschen Freunden im Saarland auf Sondel Touren, und auch schon Bekanntschaft
mit der Polizei gemacht oder mit dem Förster, aber nie gab es Probleme Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
18. Dezember 2009, um 21:14:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von Callida
Ich nehme an du kommst aus einem angrenzendem Bundesland zu Saarland?

Falsch.
Ich bin Niedersachse.
Ich frag nur für Jemand der am Sondeln interessiert ist und im Saarland wohnt.
Gibt es da eine Webseite wo er sich zu den rechtlichen Fragen mal schlau lesen kann?

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(versteckt)
Gesperrt
#8
18. Dezember 2009, um 21:38:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Matthias49
Gibt es da eine Webseite wo er sich zu den rechtlichen Fragen mal schlau lesen kann?


Ja , die gibts .
Dort kann Dein Kumpel schon mal anfangen :

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http://www.landesarchaeologen.de/dschg/DSchG-Saarland.pdf


Caddy

Offline
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Gesperrt
#9
18. Dezember 2009, um 21:42:02 Uhr

Anbei :

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http://de.wikipedia.org/wiki/Landesdenkmalamt_Saarland


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(versteckt)
Gesperrt
#10
18. Dezember 2009, um 21:43:34 Uhr

Einen hab ich noch :

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.ddh.de/109.1.html




Offline
(versteckt)
Gesperrt
#11
18. Dezember 2009, um 21:45:25 Uhr

Benötigst Du noch etwas Matthias ? Gebe mir einfach Bescheid .

Gruss Mario

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#12
18. Dezember 2009, um 22:36:52 Uhr

hi
ich komm aus bw Traurig
da geht auch nichts
wär ich mal lieber in meinem schönen osten geblieben :Smiley
gruss

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#13
18. Dezember 2009, um 22:40:57 Uhr

hihi Zwinkernd

ich sag immer- suchen darfste - nur finden nichts lol

liebe grüße aus rheinland-pfalz


georgia

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#14
20. Dezember 2009, um 08:58:16 Uhr

Moin,

ist doch ein wunderbares Denkmalschutzgesetz. Es steht im § 10 das für Bergungen von Bodendenkmälern eine Genehmigung benötigt wird und im § 8 steht, dass diese Genehmigung unter Auflagen wie z. B. der Dokumentationspflicht erteilt werden kann.

Im Schatzregal steht, dass das Schatzregal nicht gilt, wenn die Bodenfunde von Privatpersonen entdeckt werden, allerdings gilt es bei von von herausragender Bedeutung und bei illegaler Grabung/Bergung.

Gem. dem Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000 müssen NFG erteilt werden, wenn der Antragsteller eine eigene Forschung durchführen möchte, weil das GG die Freiheit von Lehre und Forschung garantiert.

In diesem Urteil steht auch, dass NFG mit Auflagen versehen sein können, die aber nicht soweit gehen dürfen, dass eine NFG selbst nicht mehr durchführbar ist.

Gem. Urteil des OVG Lüneburg müssen DSchBehörden allerdings keine NFG für Nachforschungen in Waldbereichen ausstellen.

In der DSM 11 gibt es dazu einen Bericht, dass die Suche nur aus Gründen des Suchens wollens, nicht von den DSchBehörden genehmigt werden müss - also es braucht ein konkretes Forschungsvorhaben dafür.

Wir haben das in Hessen so gemacht. Wir haben einen Antrag auf Erteilung einer NFG gestellt, der abgelehnt wurde. Dagegen haben wir vom RA einen Widerspruch schreiben lassen, der von der Behörde zurückgewiesen wurde. Daraufhin haben wir vor dem Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht und seit dem gibt es in Hessen NFG. Im Moment haben ca. 250 Personen eine solche in Hessen.

Einfach hier nur rumjammern, im MUF-Land gibt es nichts und selbst nicht in die Puschen kommen gilt nicht.

Auf geht's Anträge stellen

Walter

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