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 Sondeln in Sachsen Anhalt

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Avatar  Sondeln in Sachsen Anhalt  (Gelesen 12661 mal) 0
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#15
15. Mai 2012, um 10:56:19 Uhr

Moin Charli,

so war es bisher, nur hat uns dieses Urteil einen gewaltigen Strich unter die Rechnung gemacht.

So einfach wird es nicht sein, dass ein anderes Gericht dieses Urteil "kippt", schließlich ist es ein OVG-Urteil. Der nächste SG bei dem ein Bußgeldverfahren anhängig ist muss sich bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen, denn eins ist klar, dieses Urteil hat seine Runde bei den Denkmalschutzbehörden gemacht und pass mal auf, in der nächsten Bußgeldbegründung die ein SG erhält, wird damit argumentiert, dass der SG ja die Entdeckung von BD billigend in Kauf genommen hätte und geht er dann vor das VG, wird die Gegenseite das Urteil vom OGV SH präsentieren. In den meisten Fällen wird ein Richter ein OVG-Urteil für seine eigene Urteilsfindung heranziehen.

Welcher SG soll denn einen Prozess bis zum Bundesgericht bezahlen?

Wie stellst Du Dir denn die Finanzierung vor?

Viele Grüße

Walter

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#16
15. Mai 2012, um 11:05:56 Uhr

Nicht schon wieder diese sinnlose Diskussion. Sondler mit NFG haben Recht. Sondler ohne NFG haben auch Recht. Ob und in welchem Umfang man mit den Denkmalschutzbehörden zusammenarbeiten möchte, muss jeder selber wissen. Es gibt nicht DIE Lösung für JEDEN. Sondler gegen Sondler ist einfach nur besch***. Diese Keiltreiberei schadet Allen!
Gut Fund
j Smiley t t

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#17
15. Mai 2012, um 11:27:04 Uhr

Ich find das Schreiben von dem Sachsenanhaltiner recht korrekt abgefasst und es bestätigt auch nur was wir mittlerweile alle wissen sollten :
Man braucht generell keine Genehmigung vom Amt zum suchen .
Der Meinung des Amts (in diesem Fall ,nach dessen Mitarbeiter der wie es sich gehört "meines Erachtens" geschrieben hat ,anstatt fälschlicherweise zu behaupten es wäre so) nach soll man aber ne Genehmigung haben .
Die Ämter sind nicht großartig an Mitarbeit von SG interessiert weil sie die Ackerhinterlassenschaften lieber dem Schutz der Landwirtschaft anvertrauen ,antsatt sie von SG "zerstören" zu lassen .

Alles beim Alten würd ich meinen und so wie auch schon vor diesem schröcklichen Urteil – von daher weitere Diskussion eigentlich überflüssig ……eigentlich Grinsend


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#18
15. Mai 2012, um 15:17:52 Uhr

@Oetti1,
 
was soll diese §§ Zitiererei?

Geh doch bitte mal konkret auf die Sätze welche mit einem Fragezeichen enden ein.

@Walter,

klar wird man sich jetzt auf dieses Urteil beziehen.
Und gerade dann ist die Gelegenheit da, klar zu stellen,
das die "billige Inkaufnahme" ein BD zu finden doch
niemanden zum Nachteil gereichen kann.

Was nicht verboten ist, kann ich doch billigend in Kauf nehmen.

Ich drücke es einfach aus: Verboten ist die Suche nach einem BD,
eines zu Entdecken ist nicht verboten. Wie auch?

Gruß Charlie

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#19
16. Mai 2012, um 08:38:52 Uhr

Moin Charlie,

die Gelegenheit hast Du nur, wenn Du die Sache durchklagst.

Du bekommst einen Anhörungsbogen zur Sache und danach einen Bußgeldbescheid, dort steht dann, dass Du billigend in Kauf genommen hast BD zu entdecken ohne im Besitz der dazu gem. § x DSchG erforderlichen NFG gewesen zu sein, daher wir eine Bußgeld in Höhe XXX,XX erhoben. Dagen musst Du Widerspruch einlegen, welcher von der Behörde zurückgewiesen wird. Bis dahin kostet es noch nichts, doch ab jetzt musst Du die Sache bis zum Bundesverwaltungsgericht durchklagen - denn "klarstellen", wie Du geschrieben hast, geht nur vor Gericht.

Der normale SG bezahlt das Bußgeld und Ende der Klarstellung, nachdem er sich über die Verfahrenskosten informiert hat, die auf ihn zukommen.

Nochmals die Frage: Wer soll das "klarstellen" bezahlen??

Viele Grüße

Walter

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#20
16. Mai 2012, um 09:26:21 Uhr

Moin Walter,

sowohl in der Anhörung als auch im Widerspruch kann jeder glaubhaft darstellen, dass der Eventualvorsatz im eigenen Fall nicht gegeben ist. Es ist praktisch unmöglich Kulturdenkmäler nach der Definition der Denkmalschutzgesetze zu finden. Die Wahrscheinlichkeit ein Kulturdenkmal mit Detektor zu entdecken ist nicht höher als die Wahrscheinlichkeit ein Kulturdenkmal ohne Detektor zu entdecken. Sollte wider Erwarten die Klage vor höheren Instanzen notwendig werden und man verfügt selber nicht über ausreichende Mittel die Kosten zu finanzieren, muss Prozesskostenhilfe beantragt werden. Oder sehe ich das falsch? Inwieweit Rechtsschutzversicherungen das Risiko minimieren können, weiß ich jetzt leider auch nicht. Aber ich glaube, du hast da Erfahrung mit.

Gut Fund
j Smiley t t

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#21
16. Mai 2012, um 10:21:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
... Es ist praktisch unmöglich Kulturdenkmäler nach der Definition der Denkmalschutzgesetze zu finden. Die Wahrscheinlichkeit ein Kulturdenkmal mit Detektor zu entdecken ist nicht höher als die Wahrscheinlichkeit ein Kulturdenkmal ohne Detektor zu entdecken  ...

Aha und deshalb sieht man so viele Funde in Sondengängerforen und die Anzahl römischer Münzen ist in SH  in den paar Jahren seit es Sondengänger gibt die mit dem Amt zusammen arbeiten auf das Vierfache angestiegen.

Du glaubst doch selber nicht was Du schreibst!!

« Letzte Änderung: 16. Mai 2012, um 10:24:05 Uhr von (versteckt) »

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#22
16. Mai 2012, um 10:46:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Du glaubst doch selber nicht was Du schreibst!!
Es fällt mir schwer, auf dermaßen pampige Beiträge zu antworten. Nur soviel: Wenn ich Römermünzen suchen würde, würde ich wahrscheinlich auch welche finden. Ich suche aber nun mal keine römischen Münzen.

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#23
16. Mai 2012, um 11:04:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
.... Nur soviel: Wenn ich Römermünzen suchen würde, würde ich wahrscheinlich auch welche finden. Ich suche aber nun mal keine römischen Münzen.

Keiner der Finder hat nach römischen Münzen gesucht, sind alles Zufallsfunde.

Sozusagen bei der Nichtenkmalsuche gefunden Grinsend

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#24
16. Mai 2012, um 11:15:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Keiner der Finder hat nach römischen Münzen gesucht, sind alles Zufallsfunde.
Sozusagen bei der Nichtenkmalsuche gefunden
Versuche es doch bitte einmal ohne Sarkasmus. Was andere Sondler suchen, weiß ich nicht. Welche dieser Funde bei den Ämtern landen, weiß ich auch nicht. Welche dieser Funde mit NFG gemacht wurden, weiß ich auch nicht. Ich spreche auch nicht für andere Sondengänger. Verstehst du das?


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#25
16. Mai 2012, um 11:16:22 Uhr

Das ist ja wieder lustig hier.....

Seit wann sind einzeln gefundene Römische Klimpergeldmünzen Bodendenkmäler?
Das wäre mir aber echt neu.
Oder müssen die Sachen in SA nicht von Kult. Wert im öffentl. Interesse sein (oder ähnlich) um ein Denkmal zu werden?

Aber ist mir eigentlich  egal   Grinsend

Gruß

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#26
16. Mai 2012, um 12:45:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Das ist ja wieder lustig hier.....

Seit wann sind einzeln gefundene Römische Klimpergeldmünzen Bodendenkmäler?
..

Seit wann nicht??

OK, in Römergebieten wohl nicht umbedingt, aber in allen anderen BL schon, oder können es sein.

In SH alle gefundenen!! Und MV auch!!

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#27
16. Mai 2012, um 13:19:51 Uhr

O.K. da bin ich aber froh das ich in Rlp wohne.....

So einen wissenschaftlichen Wert soll mir hier erstmal einer nachweisen.

Gruß

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#28
16. Mai 2012, um 13:29:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
O.K. da bin ich aber froh das ich in Rlp wohne.....

So einen wissenschaftlichen Wert soll mir hier erstmal einer nachweisen.

Gruß

Kommt wohl immer auf die Münze. Eine vor Chr. ist glaube ich in RLP auch nicht so häufig Zwinkernd

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#29
16. Mai 2012, um 14:44:34 Uhr

Ach ist das mal wieder lächerlich hier  Nono
Für Jene die schon seit Jahren versuchen SG auf die Seite des Amts zu bringen (oder durch Horrorszenarien zu zwingen)  wohl einfach nicht zu ertragen das ne Amtsperson klipp und klar geschrieben hat dass für die Nutzung eines Metalldetektors rein rechtlich keine Genehmigung erforderlich ist und lediglich das Amt (oder deren hiesige Mitarbeiter) mal wieder der Meinung ist man solle ne NFG zum suchen haben .

Wird jetzt natürlich auch wieder Schindluder mit nem Urteil getrieben, das ganz entschieden als Einzelfallbeurteilung zu verstehen ist und so getan als würde jetzt zwar nicht bei jedem Bodeneingriff von Irgendwem ,aber gaaanz bestimmt bei jedem Bodeneingriff eines SG ein Eventualvorsatz der KD-Entdeckung gegeben sein …….ein SG kann zwar ebenso wenig nach KD suchen wie ein Pilze,Wurm,Cache oder Sonstwassucher ,aber macht ja nix :
Eingriff vom SG in den Boden = potentielle Gefährdung von KD und genehmigungspflichtig
Eingriff von Sonstwem in den Boden = keine Gefährdung von KD und nicht genehmigungspflichtig

den klar denkenden Leuten unter euch wird natürlich aufgefallen sein ,dass das jetzt ziemlicher Schwachsinn war ………übrigens auch ein Grund dafür weswegen dieses Abschreckurteil natürlich gar kein Grundsatzurteil gewesen sein kann !!!
so durch ist Deutschland nun doch noch nicht das Millionen von Bürgern hier aufgebürdet wird ,einmal die Woche (oder öfter) Anträge bei den Denkmalämtern zu stellen Zwinkernd

Der Begriff des Kulturdenkmals übrigens bezieht sich nur auf herausragendem Shit an dem öffentliches Interesse besteht und nicht auf sämtlichen archäologisch halbrelevanten Kram – sucht ihr gezielt nach dem Fund der Funde ?


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