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 Sondeln in Sachsen Anhalt

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Avatar  Sondeln in Sachsen Anhalt  (Gelesen 12784 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. April 2012, um 21:39:58 Uhr

Hi,
bin recht neu hier und jaaa ich habe die suchfunktion bereits genutzt.
Aber so recht durchgeblickt habe ich leider nicht, die Gesetze habe ich
gelesen, aber naja ich bin leider nicht so gut in Beamtendeutsch Traurig
Wenn ichs richtig verstanden hab darf man generell in Sachsen Anhalt nix machen oder ?


Mir gehts deshalb drum, wenn ich in Sachsen Anhalt bin, darf ich dann

a) auf eigenem Grundstück
b) auf dem Grundstück von Fremden mit deren Genehmigung
c) an offiziellen Stränden von Seen (zB renaturierte Tagebaulöcher)
sondeln ?

Das gleiche würde mich für Thüringen und Sachsen interessieren, da ich im Dreiländereck wohne.

Wär nett wenn das jemand beantworten könnte mit ja/nein oder so.
Würde sicher noch paar andere Leute interessieren

LG
Eufe



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(versteckt)
#1
24. April 2012, um 23:46:01 Uhr

Du musst einfach in den 3 Denkmalschutzgesetzen nachlesen, wofür genau eine Genehmigung benötigt wird.

In der Rechtswissenschaft kommt es darauf an, genau zu lesen und präzise zu formulieren.

Kopier die relevanten Stellen hier rein, und wir können die gezielt helfen.  Smiley

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#2
25. April 2012, um 11:25:38 Uhr

@Eufemia
Das lässt sich so leider nicht beantworten. Die Gesetze unterscheiden nach dem Ziel der Handlung. In deinem Fall also, welches Ziel du mit dem Sondeln verfolgst. Ist dein Ziel das Aufspüren und Bergen von Bodendenmälern (Kulturdenkmälern)? Möchtest du wissenschaftlich wertvolle Gegenstände, an denen ein öffentliches Interesse besteht, aus dem Boden bergen? Das ist die Frage, die du für dich erst einmal beantworten musst. Danach würde ich an deiner Stelle das Angebot der Ernte AG Winken annehmen.

Grüße
j Smiley t t

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
25. April 2012, um 12:40:27 Uhr

Gezielt such ich eigentlich noch nix, bin ja noch blutiger anfänger.
ok sagen wir mal so am badestrand würde ich gezielt nach euromünzen und sonstigem suchen was die leute im sand verloren haben *g

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#4
25. April 2012, um 12:52:07 Uhr

Wie nach nix (nichts)? Willst du denn auch nichts finden? Das stelle ich mir schwierig vor Zwinkernd Also ich denke, du möchtest nach Metallgegenständen suchen, deren Alter und Wert nicht ausschlaggebend sind, deren geschichtlicher Kontext aber eventuell für dich einen idellen Wert darstellen könnte. Ist das richtig?
Grüße
j Smiley t t

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
25. April 2012, um 12:56:44 Uhr

Ich wollte damit sagen das ich nicht gezielt nach etwas bestimmtem suche, sondern quasi erstmal alles was mir so unter die sonde kommt.
Also du hast es mit deinem letzten Satz schon ganz gut ausgedrückt.

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#6
25. April 2012, um 12:59:34 Uhr

Möchtest du auch auf eingetragenen Bodendenkmälern suchen?

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
25. April 2012, um 13:08:13 Uhr

Das darf man ja nicht ohne genehmigung und so wie ich verstanden hab ist sachsen anhalt komplett als bodendenkmal gekennzeichnet oder ? Deshalb würden sich thüringen und sachsen noch anbieten.
Wie gesagt, will erstmal anfangen da zu sondeln wo es keinen stört, wo ich mich nicht strafbar mache und später irgendwann vieleicht mal gezielter suchen.

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(versteckt)
#8
25. April 2012, um 13:54:12 Uhr

Die Stelle, wo du das her hast (Sachsen-Anhalt = Bodendenkmal), würde ich mal gerne sehen.
Ich frage immer den Grundbesitzer, ob sich auf seinem Grund und Boden Bodendenkmäler befinden. Wenn es so ist, muss er darüber eine amtliche Mitteilung, meist verbunden mit Auflagen, erhalten haben.
Grüße
j Smiley t t

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#9
25. April 2012, um 14:05:37 Uhr

Eufemia nochmal:

Gehe zu den Denkmalschutzgesetzen der 3 Bundesländer, kopiere die Stellen, worin eine Genehmigung behandelt wird und dann kann man dir sagen, was einer Genehmigung bedarf.

In Deutschland ist erstmal nur das nicht erlaubt, was eindeutig verboten ist. (Klingt komisch, ich weiß...)
In Deutschland braucht man nur eine Genehmigung für die Sachen, die einer Genehmigung bedürfen.
Bis später  Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
14. Mai 2012, um 21:59:25 Uhr

Hab vor 2 Wochen dem zuständigem Herrn für Sachsen Anhalt geschrieben, heut kam mit etwas Verspätung eine Antwort.
Ich fragte ihn zwecks Suche auf Ackern mit Genehmigung des Besitzers.
Hier die Antwort:

"Sehr geehrter Herr K.,

leider konnte ich krankheitshalber Ihre Anfrage nicht schneller beantworten. Ich bitte dies zu entschuldigen.

Die Rechtsgrundlage ist in Sachsen-Anhalt so, dass Sie für die Benutzung eines Metallsuchgerätes zunächst keine Genehmigung benötigen (außer natürlich das Einverständnis des Grundeigentümers). Allerdings benötigen Sie für die Suche nach archäologischen Funden eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In dem von Ihnen geschilderten Fall ist dies m.E. gegeben, da Sie ja nicht ausschließen können, dass Sie bei der Suche nach Metallresten auch archäologische Funde antreffen. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die für Sie zuständige Denkmalschutzbehörde (in der Regel beim Landkreis bzw. den Städten). Diese wird in der Regel uns als Fachamt beteiligen, wobei wir in der Regel uns gegen eine derartige Genehmigung aussprechen, um den Verlust an archäologischen Funden so gering wie möglich zu halten.

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Vefügung.

Mit freundlichen Grüßen

Veit Dresely"


Wie schon öfters hier erwähnt, bei der Suche auf nem Acker schütz man ja die archäologischen Funde (insofern man etwas findet) ja eher vor der totalen Zerstörung durch die Landwirtschaftsmaschinen. Naja, er hat aber quasi bestätigt das es nicht direkt verboten ist. Also am besten einfach nicht auffallen wenn man geht Zunge

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#11
15. Mai 2012, um 07:14:14 Uhr

Moin,

er bestätigt nur, was auch Gegenstand des Urteils des OVG SH ist, da es nicht auszuschließen ist, bei der Suche auf archäologische BD zu stoßen, nimmst Du bei der Suche billigend in Kauf archäologische BD zu entdecken, deshalb benötigst Du eine NFG, wie dies auch in der Antwort der Behörde steht.

Einzig am Strand eines Badesees kannst Du das Hobby ohne NFG ausüben.

Das Vertrauen in die Auslegung von ErnteAG hat dem Kläger in o. g. Urteil nicht nur ein Bußgeld i. H. v. 5000 Euro eingebracht, sondern auch noch Verfahrenskosten von mehreren Tausend Euro gekostet und allen SG hat er - in Gemeinschaft mit ErnteAG - ein super dickes Ei ins Nest gelegt.

Unverfroren nenne ich die Handlungsweise von ErnteAG nach diesem Debakel hier weiter seine verqueren Gesetzesauslegungen zu veröffentlichen.

Viele Grüße

Walter

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#12
15. Mai 2012, um 07:32:48 Uhr

Ach,auf dem "flachen Land" wird nichts so heiß gegessen,wie es gekocht wird.
Ich sondle auch in Sa.Anh.;ohne Genehmigung,aber mit Duldung durch den Kreis-Bodendenkmalpfleger,in diesem Fall der direkte Zuständige der unteren Denkmalschutzbehörde.
Solange man sich intern arrangiert und nicht nur stur auf Paragraphen pocht,ist vieles möglich.

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(versteckt)
#13
15. Mai 2012, um 08:38:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

er bestätigt nur, was auch Gegenstand des Urteils des OVG SH ist, da es nicht auszuschließen ist, bei der Suche auf archäologische BD zu stoßen, nimmst Du bei der Suche billigend in Kauf archäologische BD zu entdecken, deshalb benötigst Du eine NFG, wie dies auch in der Antwort der Behörde steht.

Einzig am Strand eines Badesees kannst Du das Hobby ohne NFG ausüben.

Das Vertrauen in die Auslegung von ErnteAG hat dem Kläger in o. g. Urteil nicht nur ein Bußgeld i. H. v. 5000 Euro eingebracht, sondern auch noch Verfahrenskosten von mehreren Tausend Euro gekostet und allen SG hat er - in Gemeinschaft mit ErnteAG - ein super dickes Ei ins Nest gelegt.

Unverfroren nenne ich die Handlungsweise von ErnteAG nach diesem Debakel hier weiter seine verqueren Gesetzesauslegungen zu veröffentlichen.

Viele Grüße

Walter

Hi Walter,

ist nicht persönlich aber du hast es hier vorgetragen.

Wo steht denn geschrieben, das man ein BD nicht entdecken darf?

Ich lese in den DschG nur wie zu handeln ist wenn man eines entdeckt.

Warum darf ich nicht billigend in kauf nehmen ein BD zu entdecken,
wenn es doch nicht verboten ist.

Kann ich überhaupt einen Bodeneingriff vornehmen, auch ohne Sonde,
ohne dies billigend in Kauf zu nehmen?

Nein, und deshalb ist auch in jedem DschG genaustens beschrieben wie
zu verfahren ist wenn man auf ein BD stößt.

Das o.G. Urteil hat diesen Fakt völlig außen vor gelassen und ist m.E. nach
so nicht haltbar und wird irgend wann in einem anderen Verfahren gekippt.

Jeder der im Boden buddelt, aus welchen Grund auch immer, muß zwangsläufig
es billigend in Kauf nehmen auf ein BD zu stoßen denn es gibt in D keine
Denkmals freie Fläche.

Entscheidend ist eigendlich nur das man sich bei der Entdeckung eines BD
entsprechend der Bestimmungen des jeweiligen DschG verhält.

Gruß Charlie

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#14
15. Mai 2012, um 10:47:34 Uhr

Hi Charlie

§14.(3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Ausgenommen sind Nachforschungen, die in der Verantwortung des Denkmalfachamtes stattfinden.

Zur Landwirtschaft:
§14.(2)...Eine gegebene land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Umfang ohne weitere Genehmigung zulässig, sofern sie nicht zur Gefährdung der Denkmalsubstanz beiträgt.

Gruß
Oetti1

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