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 Sondengängerschulung - jetzt auch in NRW Pflicht für Erteilung einer NFG?

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Avatar  Sondengängerschulung - jetzt auch in NRW Pflicht für Erteilung einer NFG?  (Gelesen 6925 mal) 4
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#15
30. November 2018, um 15:45:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
In England, Schweden und Frankreich sitzen oder saßen schon Sondengänger im Knast.

In SH auch theoretisch möglich.

Redest du jetzt von den Kronjuwelen der Queen!? Nono 


Michel  Winken

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#16
30. November 2018, um 18:08:44 Uhr

Hallöchen,
Ich schreibe mal etwas zum Thema.
Habe heute meine Nfg nach genau 14 Tagen nach der Beantragung erhalten. Ich wohne in NRW Kreis Lippe und ich muss sagen das alle freundlich und zuvorkommend waren.
Schulung? Ist nicht mal angesprochen worden!
Ich hatte mich aber auch sehr gut vorbereitet soweit es möglich war. Kontaktaufnahme mit dem Landschaftsverband Weser Lippe in Bielefeld mit Gesprächstermin vereinbart. Am selben Tag Termin mit der zuständigen Archiologin von der Denkmalbehörde in Detmold gemacht und anschließend persönlich den Antrag auf Nfg beim Kreis Lippe (Zuständiges Bauamt) abgegeben.
Zu den Gesprächsterminen hatte ich einen kleinen Ordner mitgenommen. Inhalt: Vordruck für Fundmeldung, Vordruck Dokumentation der Sondeltätigkeit, Karten der gewünschten beantragten Gebiete im Format wie gefordert, ausgedruckte Gesetzestexte  Engel
Weiterhin habe ich mehrere Fundtüten dabei gehabt die man beschriften kann, eine Handyapp installiert die die Koordinaten gemäß Gauß-Krüger mit der Zone 3 auswirft.
Ich glaube insgesamt gesehen war eine Schulung wohl nicht notwendig.  Lächelnd

Nochmal, von der Beantragung bis zum Erhalt der Dokumente 14 Tage. Kosten 75,-€

Gruß Shogun

P. S. Wer noch genaueres braucht einfach pn an mich

« Letzte Änderung: 30. November 2018, um 18:13:15 Uhr von (versteckt) »

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#17
30. November 2018, um 18:30:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hansguckindieluft
Redest du jetzt von den Kronjuwelen der Queen!? Nono 


Michel  Winken

Nein, nur von Wiederholungstätern auf Bodendenkmalen. Der Engländer wurde letztes Jahr eingebuchtet.

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#18
30. November 2018, um 18:30:54 Uhr

Warum saßen, sitzen die? Da gibt es ja nur 2 Gründe. Fundunterschlagung, Hehlerei. Wer "nur" ohne offizielle  Genehmigung in Bodendenkmalfreien oder Naturgeschützten Gebieten Löcher buddelt, geht nicht in den Bau, sondern darf sich über eine Ordnungswidrigkeit erfreuen  Belehren

Die Kriminalisierung der Sondengänger geht mir ganz schön auf den Sack. Man sollte seitens der Archäologie nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt auch die Guten, und davon viel mehr als man annimmt  Grinsend

Gruß,
Past Finder

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#19
30. November 2018, um 18:43:42 Uhr

Hier mal ein Artikel aus England von 2014, da gingen 2 Sondler für eine kurzrZeit in den Bau. Ist in England auf 3 Monate begrenzt. Steht recht weit unten.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bbc.co.uk/insideout/east/series2/metal_detectors_archaeologists_nighthawks_treasure.shtml


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#20
30. November 2018, um 19:13:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Nein, nur von Wiederholungstätern auf Bodendenkmalen. Der Engländer wurde letztes Jahr eingebuchtet.

Ok, dann ist mir das klar, ging von deinem vorigen Statement nicht hervor.


Michel  Winken

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#21
30. November 2018, um 19:49:31 Uhr

Und Bewährungsstrafen wurden wohl auch schon einige diesbezüglich in Deutschland ausgesprochen.

Shogun hat mir wieder anhand seines guten Beitrags das Dilema hier
in unserer Republik vor Augen gehalten,wenn man bei uns,(Berlin/Brandenburg), eine
NFG beantragt zieht sich das mit allen drum und dran gute 2 jahre hin,
wobei dabei sehr viel Zeit für Vorträge ect. erbracht werden muß,von weiten Anfahrtswegen
ganz zu schweigen!
Mir wurde in zahlreichen Gesprächen mit dem Chef dieser Behörde gesagt
das man den Sondlern so das Legale suchen ermöglichen wollte und hat sich
wohl noch etwas selber auf die Schulter dabei geklopft!

Grüße

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#22
30. November 2018, um 21:06:16 Uhr

2 Jahre? Sondelt da überhaupt Jemand mit Genehmigung??
O. K., meine 2 Wochen waren sehr kurz was ich so recherchiert habe und auch wol nur wegen der Vorbereitungen.
Aber niemals würde ich 2 Jahre, 1 Jahr etc. warten. Bei so einer Schikane werden die Sondler beabsichtigt in die "Grauzone" bzw. Illegalität gedrängt.
Ich bin erstaunt das NRW diesmal besser abschneidet im Landesrecht als andere Bundesländer. Das kenne ich anders, z. B. Baurecht, Fischereirecht...


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#23
30. November 2018, um 21:15:34 Uhr

Wenn sollte man um die NFG zu bekommen auch einen Lehrgang machen.
Nur Kohle bezahlen und kurz mit einem Archäologen rumlabern bringt in meinen Augen nichts.
Da kann man sich das ganze auch sparen.

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#24
30. November 2018, um 21:17:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Shogun

Bei so einer Schikane werden die Sondler beabsichtigt in die "Grauzone" bzw. Illegalität gedrängt.


Und genau das ist der Punkt!

Ich wurde aber im selben Gespräch nach Fundbildern&Stellen gefragt
natürlich nur für die Behörde interessante...ohne Worte!

Grüße

Hinzugefügt 30. November 2018, um 21:23:17 Uhr:

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Wenn sollte man um die NFG zu bekommen auch einen Lehrgang machen.


Ich habe nichts gegen einen Lehrgang jedoch sollte das irgendwie im Rahmen bleiben.

Grüße

« Letzte Änderung: 30. November 2018, um 21:23:17 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#25
30. November 2018, um 21:25:12 Uhr

Mir geht's bei dem Lehrgang um Hobby Einsteiger und nicht um die, die schon 20-30 Jahre sondeln. Zwinkernd

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#26
30. November 2018, um 21:35:03 Uhr

Und was sollen die mir auf dem Lehrgang beibringen?
Ich soll alles nach einem halben Jahr mitbringen zur Denkmalbehörde was nicht mit Sicherheit Schrott ist. Auch alle Münzen vor
1871. Dann werden die Funde durchgegangen. Gezeigt hat die Archiologin mir noch ein paar Teile z. B. alte Scherben etc.woraufcich bitte achten solle. Ich kann aber jederzeit einen Termin machen wenn ich Fragen habe oder glaube etwa interessantes gefunden zu haben.

Ich glaube hier im Forum eine Zeit lang aktiv zu sein ist besser als ein Kurz-Lehrgang.
Wobei ich zugegeben nicht weiß wie lange der geht und welche Inhalte dort vermittelt werden.
Aber so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ein Großteil rechtliche Bestimmungen sind und Fund Dokumentation
.


« Letzte Änderung: 30. November 2018, um 21:37:02 Uhr von (versteckt) »

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#27
01. Dezember 2018, um 07:22:28 Uhr

Zur Dauer inetwa hab ich ja geschrieben um die 2 Jahre,
ich habe umfangreiches Material geschickt bekommen via E-mail,
da waren z.B. eine Liste(Laufzettel)bei wo
Termine zu verschiedenen Vorträgen angeboten wurden,die Vorträge werden
von Fachdozenten geführt und mit einer Unterschrift von diesen
wurde Deine Anwesenheit bestättigt.
Da standen Themen drauf davon hatte ich in meinen Leben vorher noch nie gehört....

Es waren aus der Erinnerung so um die 10(eher mehr) Vorträge die man erstmal
besuchen muß,da diese immer an Wochenenden stattgefunden haben und auch
mit Fahrstrecken für mich von ca.200km verbunden waren habe ich dann davon Abstand genommen!

Der Tagesablauf bei so einer Veranstaltung hatte etwas vom Schulaltag,
z.B.Samstag 9-12Uhr -Mittagspause- 14-16Uhr und das ganze dann wohl auch
noch Sonntags.
Mir wurde gesagt das die Teilnahme an diesen Vorträgen zwingend Notwendig sei,
dann gebe es natürlich noch weitere Veranstaltungen auch Praxisbezogene,
Termine bei Öffentlichen Veranstalltungen....ect.

Zum Abschluss des ganzen,also die Kirsche auf der Torte,gibt es dann
noch ne Prüfung...

Ich war dann erstmal etwas "Satt",wollte ich doch nur Legal auf Äckern nach Münzen suchen!

Wenn ich es mal schaffe ,(PC-Probleme), stelle ich die Unterlagen gerne ein.

Grüße



« Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, um 07:37:09 Uhr von (versteckt) »

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#28
01. Dezember 2018, um 08:13:24 Uhr

Da wäre ich auch mehr als "bedient"
Die aufzuwendende Zeit und Kosten stehen m. E. nicht mal ansatzweise im Verhältnis!

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#29
01. Dezember 2018, um 08:34:43 Uhr

Moin,
ich halte das wie gehabt. Zum Suchen mit einem Detektor benötigt es keine Genemigung von staatlicher Seite, sofern man nicht auf BDM oder KDM rumsucht. Streng genommen ist selbst da das Suchen nicht verboten.. nur das Graben danach!

Hatte damals jahrelang eine Genemigung aus Trier, welche eher mit Einschränkungen behaftet war, als mit Erleichterungen. So verpflichtete man sich, nur auf dem ausgewiesen Flurstück zu suchen. Alle anderen waren tabu!

War auch vor 16 Jahren mal auf so einen Lehrgang gewesen, welcher 5 Std.  dauern sollte. Nach nicht einmal 2 Stunden war alles vorbei und man hörte nur "was man nicht darf". Kamen uns alle übelst verschaukelt vor. Zumal einige eine Anreise von über 200km hatten

Die Denkmalschutzbehörde die jetzt für mich zuständig ist, scheint keinen Wert auf eine Zusammenarbeit zu legen. Da wird man auf ein 3/4 Jahr vertröstet, da man kaum Mitarbeiter hat, die die Sondler betreuen... also meinen Metalldetektor kann ich noch alleine Schwingen Weise

Werde da im April nochmals anrufen.... und wenn dabei rauskommt, das die immer noch auf den Stand wie vor einem 3/4 Jahr sind, können die mich mal gerne haben...

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