[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Sondengängerschulung - jetzt auch in NRW Pflicht für Erteilung einer NFG?

Gehe zu:  
Avatar  Sondengängerschulung - jetzt auch in NRW Pflicht für Erteilung einer NFG?  (Gelesen 6924 mal) 4
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2 3 4   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. November 2018, um 15:35:31 Uhr

Hallo allerseits,

beim Durchstöbern der Voraussetzungen und Antragsformulare für die NFG in NRW (das reimt sich ja sogar...) ist mir aufgefallen, dass anscheinend der Nachweis des Besuchs einer Schulung verlangt wird.
Siehe z. B. hier (letzter Aufzählungspunkt):
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.lwl-archaeologie.de/media/filer_public/87/5b/875b404b-abed-40d1-a2c3-caa139dbacfa/antrag_auf_erteilung_einer_grabungserlaubnis.doc

Diese Schulung soll anscheinend zentral in Münster stattfinden.

Wie sind Eure Erfahrungen damit? Hat das schon mal jemand mitgemacht?
Gibt es diesbezügliche Tendenzen wie in Niedersachsen?

Oder reicht nach wie vor ein Vorgespräch mit der zuständigen Denkmalbehörde?


Danke und Grüße

Lars

« Letzte Änderung: 29. November 2018, um 15:39:51 Uhr von (versteckt), Grund: Text ergänzt »

Offline
(versteckt)
#1
29. November 2018, um 18:40:04 Uhr

Sehr gut, wäre für bundesweite Schulungen nach ähnlichem Muster und Anerkennung benachbarter BL.

Gibt es in SH seit 2005 und hat sich sehr bewährt. Haben eh ein gutes System (Bis auf die Wartezeit) mit Mentoren, Gruppensprechern und vielen gemeinsamen Aktionen.

Als beste Antwort ausgewählt von Larsomat 30. November 2018, um 05:55:39 Uhr
Offline
(versteckt)
#2
29. November 2018, um 19:17:25 Uhr

Eine Schulung als Voraussetzung es noch nicht in NRW.
Der Teil mit den Mentoren ist in Planung.

Offline
(versteckt)
#3
29. November 2018, um 20:22:46 Uhr

Falsch ist so eine Schulung definitif nicht wenn nur die wartezeit nicht sooooooooo lang wäre hoffe bei euch geht es schneller als bei uns. Wie insurgent schon schrieb 2 Jahre =(

Offline
(versteckt)
#4
29. November 2018, um 20:45:16 Uhr

Jedes BL kocht da halt sein eigenes "Süppchen" das gehört abgeschafft!
Die Vorausetzungen sollten für alle gleich sein,kenne viele die gerne
Legal unterwegs wären jedoch sind die Hürden meistens zu Hoch,
meine damit Zeitaufwände,Seminare ect.

Grüße

Offline
(versteckt)
#5
29. November 2018, um 23:03:43 Uhr

Schulungen finde ich gut. Wie wäre es für eine Schulung der Ämter, welche Baumaßnahmen archäologisch begleitet werden müssen? Diesbezüglich scheint reinste Willkür zu herrschen. In SH nicht?

Offline
(versteckt)
#6
29. November 2018, um 23:12:33 Uhr

Unterschiedliche Schulungen in den Bundesländern machen schon Sinn, gibt ja neben den verschiedenen Denkmalgesetzen auch unterschiedliche Kulturen und Funde. Bei den einen Römer und Kelten, bei den andern Slawen usw.

Offline
(versteckt)
#7
29. November 2018, um 23:19:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jacza
Unterschiedliche Schulungen in den Bundesländern machen schon Sinn, gibt ja neben den verschiedenen Denkmalgesetzen auch unterschiedliche Kulturen und Funde. Bei den einen Römer und Kelten, bei den andern Slawen usw.
So so, haben die Slawen oder Römer an den heutigen Grenzen kehrt gemacht?

Offline
(versteckt)
#8
30. November 2018, um 08:18:51 Uhr

Na was Jacza meint wird wohl sein, dass man einem in Mecklenburg Vorpommern kaum erzählen muss, nicht auf eine Villa Rustica zu gehen und einem in BW muss man nichts über Slawische Bestattungsfunde erzählen.... Was das "grobe" angeht, könnten die Schulungen wirklich standardisiert werden und dann eben noch einen Themenblock "Länderspezifisches" bekommen. Aber da in unserem Föderalstaat jedes Bundesland seine eigenen Denkmalregeln hat, wird es zu unseren Lebtagen keinen solche Harmonisierung geben.
(Off-Topic: Ich habe mir mal die Denkmalregeln in anderen Bundesländern erklären lassen und kann teilweise verstehen, warum manche lieber ohne NFG in den Wald gehen)

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#9
30. November 2018, um 09:15:53 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Hilft mir schonmal weiter. Ich stehe erst am Anfang der Beantragung einer NFG. Ich denke, ich suche mir zuerst mal potientelle Äcker in der Umgebung, dann frage ich den zuständigen Bauern und erst dann beantrage ich die NFG. Nicht dass ich nachher mit einer tollen Genehmigung beim Bauern antanze und er mir den Vogel zeigt. Frech
Die notwendige Fahrt zur oberen Denkmalbehörde kann ich ja noch sehr gut nachvollziehen, aber wenn noch eine Schulung in Münster anstünde, steigert das natürlich den Zeit- und Kostenaufwand erheblich. Könnte mir auch vorstellen, dass es dann entsprechend viel Andrang gäbe und entsprechende Wartezeiten. In NDS soll es ja so zugehen.
Aber ich verstehe auch die Behörden, dass sie ein Mindestmaß an Fachwissen beim Sondeln erwarten und deshalb eine Schulung für sinnvoll erachten.

Wie ist das eigentlich, wenn ich z. B. in NRW schon eine NFG habe, meinetwegen über mehrere Jahre, verlangt dann Niedersachsen immer noch die Schulung oder setzen die dann eine vorhandene Sachkunde voraus?

Grüße

Lars

Offline
(versteckt)
#10
30. November 2018, um 10:03:44 Uhr

Bauer kann man auch hinterher noch fragen, du wirst ja sicher nicht nur auf einen Acker gehen wollen, zumal Bauern ihre Meinung ändern können. Ich habe erst die Genehmigung geholt und habe dann den Bauern gefragt und gesagt, dass ich die Genehmigung dazu habe, kommt glaube besser. Lustig war beim zweiten Nachfragen nachdem er das erste Mal nein sagte (vermutlich da er gerate einsäte): "Okay, Du kannst gehen, Hauptsache Du findest nichts.... (damit keine Archäologen sein Feld sperren)". Ein halbes Jahr später geht jetzt für ein Jahr lang quer durch seinen Acker die Gaspipelinebaustelle  Cool

Bzgl. Länderübergreifende Genehmigung: Fragen kostet nichts, ich gehe aber davon aus, dass es nicht gehen wird. Teilweise bekommt man auch innerhalb eines Bundeslandes nur eine Genehmigung für einen Landkreis und muss sich erstmal bekannt machen um für einen weiteren eine Genehmigung zu bekommen.

Mir passiert: Ich (Sachsen) mit NFG habe auch für einen Acker (!) bei meinen Eltern hinterm Haus (Baden Württemberg) für eine Freigabe für ein paar Tage gefragt (wenn ich da im Sommer mal zu Besuch bin und mit dem Hund rausgehe), kam erst die  Standardantwort die wohl jeder Sondler bekam und dann auf Nachfrage nochmals eine, dass ich erst zur mehrtägigen(?) Schulung etc. muss und dann nur auf mir zugewiesenen Flächen gehen darf. Eine Ausnahmeregelung scheint es in BW nicht zu geben. Zumal ich aufgefordert wurde, mir bekannte Funde von dort abzugeben und versteckte Strafandrohungen kamen (dabei war ich noch nie in BW sondeln). Dann bekam ich noch eine Karte auf der dort großflächig um ein kleines Dorf prophylaktisch große Ackerflächen gesperrt wurden, da das Dorf evtl. eine alte Ansiedlung gewesen sein könnte. Man wusste also noch nicht mal genaues, hat einfach mal alles verboten. Aus meiner Sicht eine vertane Chance, wenn ich schon so "ehrlich" bin und nach eine Genehmigung frage, kann man doch davon ausgehen, dass ich Funde auch melde und so evtl. Hinweise liefere ob dort wirklich was war oder nicht...

Offline
(versteckt)
#11
30. November 2018, um 11:45:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Skorpid
warum manche lieber ohne NFG in den Wald gehen)

Ausrasten ...diese Reglementierungen und Bevormundungen behördlicherseits treiben einen wirklich die Zornesröte ins
        Gesicht und fördern damit nur den zivilen Ungehorsam der an der Sache interessierten Bürger.
        Wenn man bedenkt, wie viele bedeutsame archäologische Schätze von Hobbyarchäologen und Sondengängern
        gefunden, geborgen, gemeldet und auch abgeliefert wurden, sollte die Behörden eigentlich zu einer positiven
        Denkweise veranlassen. Es gibt in allen Bundesländern tausende BD die nicht näher bestimmt (Benehmen nicht
        Hergestellt) so heisst das im Amtsdeutsch, brach liegen, weil akuter finanzieller und personeller Notstand herrscht.
        Diejenigen die legal suchen möchten, stellen ihr gesamtes Equipment, ihre Zeit und ihre Unkosten selbstlos und
        kostenneutral der Allgemeinheit und der Nachwelt zur Verfügung. Anerkennung hierfür aber Fehlanzeige.
        Die bereits erwähnte katastrophale finanzielle und personelle Situation der zuständigen Behörden ist wohl der
        eigentliche Grund, das man sich nicht öffnen will und auch aus noch anderen Gründen nicht kann. 
        Eine Bundeseinheitliche Lösung wird es nie geben, eher wird die private Benutzung von Metalldetektoren verboten.
        Der Besitz natürlich erlaubt, wie bei Radarwarnern. Das hilft dann dem Staatssäckel bei Verstössen einen nicht
        unerheblichen Bussgeldbescheid zu kassieren. Bei Wiederholungstätern geht`s dann ab in den Knast.
        
        Grüsse   Winken

Hinzugefügt 30. November 2018, um 11:46:12 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Skorpid
warum manche lieber ohne NFG in den Wald gehen)

Ausrasten ...diese Reglementierungen und Bevormundungen behördlicherseits treiben einen wirklich die Zornesröte ins
        Gesicht und fördern damit nur den zivilen Ungehorsam der an der Sache interessierten Bürger.
        Wenn man bedenkt, wie viele bedeutsame archäologische Schätze von Hobbyarchäologen und Sondengängern
        gefunden, geborgen, gemeldet und auch abgeliefert wurden, sollte die Behörden eigentlich zu einer positiven
        Denkweise veranlassen. Es gibt in allen Bundesländern tausende BD die nicht näher bestimmt (Benehmen nicht
        Hergestellt) so heisst das im Amtsdeutsch, brach liegen, weil akuter finanzieller und personeller Notstand herrscht.
        Diejenigen die legal suchen möchten, stellen ihr gesamtes Equipment, ihre Zeit und ihre Unkosten selbstlos und
        kostenneutral der Allgemeinheit und der Nachwelt zur Verfügung. Anerkennung hierfür aber Fehlanzeige.
        Die bereits erwähnte katastrophale finanzielle und personelle Situation der zuständigen Behörden ist wohl der
        eigentliche Grund, das man sich nicht öffnen will und auch aus noch anderen Gründen nicht kann. 
        Eine Bundeseinheitliche Lösung wird es nie geben, eher wird die private Benutzung von Metalldetektoren verboten.
        Der Besitz natürlich erlaubt, wie bei Radarwarnern. Das hilft dann dem Staatssäckel bei Verstössen einen nicht
        unerheblichen Bussgeldbescheid zu kassieren. Bei Wiederholungstätern geht`s dann ab in den Knast.
        
        Grüsse   Winken

Offline
(versteckt)
#12
30. November 2018, um 12:30:16 Uhr

Also Knast halte ich für unrealistisch  Traurig Da gehören Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder hin, aber keine Sondengänger die wo auch immer im Boden nach metallischen Teilen suchen. Bußgeld ok, bei Wiederholungstätern (das Wort Täter passt in diesem Zusammenhang schon mal gar nicht) steigende Bußgelder  Belehren

Gruß,
Past Finder

Offline
(versteckt)
#13
30. November 2018, um 13:21:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Past
Also Knast halte ich für unrealistisch Traurig Da gehören Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder hin, aber keine Sondengänger die wo auch immer im Boden nach metallischen Teilen suchen. Bußgeld ok, bei Wiederholungstätern (das Wort Täter passt in diesem Zusammenhang schon mal gar nicht) steigende Bußgelder Belehren

Gruß,
Past Finder

In England, Schweden und Frankreich sitzen oder saßen schon Sondengänger im Knast.

In SH auch theoretisch möglich.

Offline
(versteckt)
#14
30. November 2018, um 13:33:25 Uhr

Es reicht schon aus wenn Du eine Geldstrafe nicht zahlen kannst,Bußgelder sind nicht ohne
da können mal schnell 4 stellige Summen gefordert werden.

Grüße

« Letzte Änderung: 30. November 2018, um 13:39:35 Uhr von (versteckt) »

Seiten:  1 2 3 4
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor